Beiträge von textmarker

    Hallo Serena,
    ..ich kann nur für NRW sprechen:


    In NRW ist Biologie kein Mangelfach und wird es auch wahrscheinlich auch nicht werden. Mit Chemie sieht es schon etwas besser aus.


    Hier in NRW musst du zuerst dein Diplom als 1. Staatsexamen anerkennen lassen:


    http://www.schulministerium.nr…se/Anerkennungserlass.pdf


    Mit der Anerkennung hast du zwei Möglichkeiten:


    1. du gehst in das reguläre Referendariat (Anmeldeschluss: 15.8. jeden Jahres plus eventuell zusätzlich noch ein Sondertermin im März/April)


    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON


    2. du bewirbst dich an einer Schule - wirst genommen - und absolvierst berufsbegleitend das Referendariat (min. 7 Std. Seminar) plus unterrichtest du min. 18 Std. / Woche.


    http://www.schulministerium.nr…P/LEO/Angebote/index.html


    (du kannst dich NUR auf Stellen bewerben die für den Seiteneinstieg geöffnet sind)


    In beiden Fällen legst du nach 2 Jahren dein 2. Staatsexamen ab und bist dann regulärer Lehrer.


    Eine gute Übersicht zum Thema Seiteneinstieg in den einzelnen Ländern:
    http://www.lehrer-online.de/quereinstieg.php


    Viel Glück
    Textmarker

    Hallo Sonja24,


    ich verstehe es so:


    fakulta (faculta docendi): die "fähigkeit in einem wissensgebiet". der besitz dieser fähigkeit(en) wird durch das ablegen des 2. staatsexamen in zwei fächern bewiesen (= 2 fakultas).


    lehrbefähigung:
    die lehrbefähigung erlangt man durch ablegen des 2. staatsexams.


    befähigung zum lehramt:
    laut LVO §50 wird die Befähigung für die Lehrerlaufbahn des Lehramtes ....(jetzt folgen die einzelnen Lehrämter).... wird nach den Bestimmungen des Lehrerausbildungsgesetzes erworben.
    ->siehe labg §5-11


    eine unterrichtserlaubnis ohne fakultas kann vom ministerium für schule und ... ausgesprochen werden (z.B. ehemalige basisqualifikation). keine fakultas=keine verbeamtung als lehrer und weniger gehalt.


    hoffentlich kommen noch weiter erklärungen!

    gruß textmarker

    Hallo Peh.


    DANKE :-))


    "Wie schaut es aus, wenn ich oben genannte Kriterien erfülle? Werde ich dann SOFORT zum Dienstantritt BaP?"


    JA!


    ABER beachte folgendes:
    - eventuell kann es Schwierigkeiten geben, wenn du dich auf eine Stelle bewirbst (und eingestellt wirst) für die du NICHT die Fakultas besitzt!
    - Außerdem könnte es Probleme geben, wenn du z.B. dein 2. Staatsexam für Sek-II abgelegt hast aber dann auf eine SEK-I Stelle eingestellt wirst.


    Erkundige dich in solchen Fällen unbedingt beim Personalrat bzw. Gewerkschaft oder bei der einstellenden Behörde


    Gruss Textmarker

    Hallo dacla,


    ...um in NRW Beamter auf Probe werden zu können darfst du u.a. noch nicht deinen 35-ten Geburtstag gefeiert haben! BaP wirst du nur wenn:


    - Deutscher bist (oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt)
    - gesund bist (Untersuchung beim Amtsarzt)
    - in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebst :)
    - nicht vorbestraft bist
    - Befähigung für die entsprechende Laufbahn erworben hast (= 2. Staatsexam)


    UND => !!!!Eine unbefristete Stelle antrittst!!!! <=


    Durch die Geburt oder nachgewiesene Betreuung eines Kindes (unter 18 Jahren) kann die Altersgrenze um 3, höchstens bei mehreren Kindern um 6 Jahren verlängert werden.
    VORSICHT: dies gilt NUR wenn nicht noch andere Gründe vorliegen (längere Studienzeiten, andere berufliche Tätigkeiten, Wartezeiten wegen "schlechter" Noten,....)


    Zur Jobsituation in NRW:
    http://www.schulministerium.nr…Lehrerberuf/Prognosen.pdf


    Einstellungsarten in NRW:
    Allgemein: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/Hinweise/text1.html


    1. Listenverfahren: s.o hier zählt die Ordnungsgruppe auf jeden Fall, einmalige Bewerbung bei einer der 5 Bezirksregierungen


    2. Ausschreibungsverfahren (=Schulscharfe Einstellung): Ordnungsgruppen zählen bedingt (Auswahlkommission achtet auch auf andere Kriterien), Bewerbung an jeder einzelnen Schule UND an einer der 5 Bezirksregierungen.
    http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/Angebote/index.html


    Aktueller Einstellungserlass:
    http://www.bildungsportal.nrw.…ass_Lehrereinstellung.pdf


    Textmarker

    Hallo Seiteneinsteiger,


    .....wer von Euch den Seiteneinstieg anstrebt und dazu noch die Anerkennung seines Hochschulabschlusses als 1. Staatsexam braucht muss sich beeilen!


    =&gt; ANERKENNUNG AUCH FÜR ABSCHLÜSSE (1. STAATSEXAM) DIE NICHT IN NRW ABGELEGT WORDEN SIND!!!
    =&gt; ES GIBT NICHT VIELE BUNDESLÄNDER DIE FACHHOCHSCHULABSCHLÜSSE ÜBERHAUBT ANERKENNEN!!!
    =&gt; FÜR DIE ANERKENNUNG MÜSST IHR NICHT IN NRW WOHNEN!!!


    In den nächsten Tagen max. 2 Wochen kommt ein neuer Anerkennungserlass. Ihr könnt davon ausgehen das die Bedingungen weiter verschärft werden sprich es werden weniger Abschlüsse anerkannt und es muss mehr nachstudiert werden


    Also SOFORT einen formlosen Antrag stellen und an die jeweilige Bezirksregierung schicken. Unbedingt auf den Erlass vom 01.02.2005 berufen:


    http://www.bildungsportal.nrw.…O/Erlasse/Anerkennung.pdf
    (Stand 11.01.2007)


    Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Anerkennung
    - das Lehramt an Berufskollegs
    - das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
    -&gt;NUR für Leute mit UNI-Abschluß!
    Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 46.4, Fischerstr. 10, 40477 Düsseldorf


    Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung
    - Lehramt für Grund,- Haupt- und Realschule und Klassen 5-10 der Gesamtschule
    - das Lehramt an Berufskollegs
    -&gt;NUR für Leute mit Fachhochschulabschluss und Abschluss aus der ehemaligen DDR
    Bezirksregierung Köln , Dezernat 46.2, Zeughausstr. 2-10, 50669 Köln


    Bezirksregierung Münster ist zuständig für die Anerkennung
    - Lehramt für Grund,- Haupt- und Realschule und Klassen 5-10 der Gesamtschule
    - Lehramt für Sonderpädagogik
    -&gt;NUR für Leute mit Uni-Abschluss!
    Bezirksregierung Münster, Dezernat 46, 48128 Münster


    Zur Anerkennung eines in den Ländern der EG und EWR, in Polen oder der Schweiz erworbenen Hochschulabschlusses ist die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 46, 59817 Arnsberg zuständig.


    Zur Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses, soweit dieser nicht in den Ländern der EG und EWR, in Polen oder der Schweiz erworben wurde, ist die Bezirksregierung Detmold, Dezernat 46, 32756 Detmold zuständig.



    Viel Erfolg und beeilt Euch!!!!


    Gruß Textmarker

    Hallo Patrick81,
    ... ich kann nur für NRW sprechen aber die Chancen als Dipl. Sozialpädagoge in den Schuldienst zu kommen sind leider sehr schlecht. Zum Einen gibt es kaum Schulformen die das Fach (Sozialwissenschaften) anbieten und zum Anderen stellen die Berufskolleg (Erziehungswissenschaft etc.) in 2-3 Jahren wahrscheinlich kaum noch ein.
    Was anders könnte es mit Deiner Technikerausbildung sein. In NRW kannst Du eventuell als Werkstattlehrer oder Technischer Lehrer was werden. Nähere Infos findest Du hier:


    http://www.brd.nrw.de/BezRegDd…hnische_Lehrer_in8398.php


    Als Dipl. Sozialpädagoge kannst du aber auch als Schulsozialarbeiter in den Schulen Arbeit finden!


    Viel Erfolg, Gruß Textmarker

    Hallo popova,


    "und dabei versuche ich mich grad für die zielgerade zu motivieren.
    komisch, geht irgendwie nicht... "


    ....ich habe ein "Aufmunterungsleckerchen" für Dich!!!!!


    In Deinem letzten Posting schreibst Du, dass Du im Dez. 2006 35 Jahre alt wirst. Damit gilt für dich die sogenannte "Ausnahmefiktion nach § 84 Abs. 1 letzter Satz LVO - NRW".


    =&gt;Zitat:§ 84 Ausnahmen
    (1) Auf Antrag der obersten Dienstbehörde können Ausnahmen zugelassen werden von


    1. dem Höchstalter für die Einstellung oder Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe: § 6 Abs. 2 und 3, § 18 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 25 Abs. 1, § 29 Abs. 1, § 35 Abs. 1, § 39 Abs. 1, § 44 Abs. 1 und § 52 Abs. 1,


    Eine Ausnahme nach Satz 1 Nr. 1 gilt als erteilt, wenn der Bewerber an dem Tage, an dem er den Antrag gestellt hat, die Höchstaltersgrenze nicht überschritten hatte und die Einstellung oder Übernahme innerhalb eines Jahres nach Antragstellung erfolgt.&lt;=Ende


    ....lange Rede kurzer Sinn.
    Du solltest unbedingt ca. 10 - 14 Tage vor Deinem 35. Geburtstag (NICHT früher und NICHT später) einen Antrag bei Deiner Bez.- Regierung stellen (Einschreiben mit Rückschein!) und Dich auf den genannten Paragrafen berufen. Damit kannst Du, wenn Du innerhalb der nächsten 12 Monate eine Stellenzusage bekommst, wahrscheinlich doch noch Beamter auf Probe werden.


    Viel Glück
    Textmarker

    Hallo popova,
    ....der aufgehobene Mangelfacherlass galt für ALLE Lehrämter (SEKI, SEK II, BK, GHR-Ge.....) in NRW. Das heißt, dass man in allen Fächern und in allen Lehrämtern NUR noch bis zum 35. verbeamtet werden kann.


    ==&gt; Du darfst deinen 35. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Du must also spätestens einen Tag VOR Deinem 35. eine unbefristete Planstelle zugewiesen bekommen haben.


    Deine Fragen bezüglich Ortszuschlag (gibt es nicht mehr für verbeamtete Lehrer in NRW) beziehen sich wohl auf angestellte Lehrer. Erst ab November wird es verbindliche Aussagen für die Angestellten geben.



    Gruss Textmarker

    Hallo angie2005,
    Was das Ref. in anderen Bundesländern angeht schau doch mal bei:


    http://www.lehrerforen.de/oldforum.php?area=1


    vorbei. Dort sind solche und ähnliche Fragen schon oft behandelt worden.


    Ich wünsch Dir viel Glück und poste doch mal wie es geklappt hat!


    Gruß textmarker


    p.s. ein Tipp den Du unbedingt beachten solltest:
    erwähne NIE das Du aus Sicherheitsgründen o.ä. Lehrerin werden möchtest. Das wird meist falsch verstanden

    Hallo angie2005,
    ....den Hinweis mit der Anerkennung hast Du wohl etwas falsch verstanden. In NRW ist es zur Zeit NOCH so das Du Deinen Bauing. - Abschluss ohne Prüfung und ohne Stress als 1. Staatsexam in GHRGe - Sek I anerkannt bekommst.


    Diese Anerkennung ist für Seiteneinsteiger ein Geschenk wie man es nicht häufig bekommt!!!!


    Sie ist NICHT selbstverständlich!!!!!!


    Wenn Du die Anerkennung (= 1. Staatsexam) hast kannst Du versuchen in NRW oder in anderen Bundesländern ins Referendariat zu gehen (oder direkt an die Schule). ABER man bekommt diese Anerkennung meines Wissens in dieser Form NUR in NRW. Ich würde nicht lange Überlegen und mir SOFORT die Anerkennung holen (kostet kein Brot) und DANN abklären inwieweit der Abschluss in Deinem Bundesland gültig ist. Mit einem "regulären" 1. Staatsexam kann man in anderen Bundesländern ja auch ins Ref. gehen.


    Mit dem Gerücht, das ein neuer Erlass verabschiedet wird bedeutet für Dich:
    eventuell keine Anerkennung mehr und das Nachstudieren von min. einem Fach an der UNI (ca. 2 Jahre) um das 1. Staatexam zu bekommen.
    So ein neuer Erlass kommt ohne Vorwarnung und ist dann sofort gültig!


    Also nicht lange Überlegen und die Anerkennung sofort beantragen -KOSTET NICHTS- und beruf Dich auf den Erlass vom 01.02.2005.


    Das Ref. ist zwar nervig und man bekommt weniger Geld (ca. 1000.- Euro / Monat) aber Du bekommst auch die dringend benötigte Didaktik, Methodik und Pädagogik vermittelt.
    Bei einem berufsbegleitenden Ref. wirst Du als Lehrer eingestellt und bekommst entsprechend mehr Geld. Ist dann aber auch doppelt so stressig!


    Gruß und viel Glück
    textmarker

    Hallo angie2005,


    ACHTUNG: Glückspilz, wenn Du einen UNI (NICHT FH!!!) Abschluß hast kannst Du in NRW Dein Bauingenieurdiplom OHNE weitere Prüfungen sofort als 1. Staatsexam anerkennen lassen!!!!!! (siehe Anerkennungserlaß) Damit kannst Du Dich ENTWEDER direkt bei den Schulen bewerben und berufsbegleitend das Ref. besuchen:


    http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/Angebote/index.html


    ...siehe "Seiteneinstieg an Schulen der Sekundarstufe I". (Am 10.03.06, 12.05.06, 23.08.06 werden wieder hunderte von Stellen veröffentlicht :-))


    ODER

    Dich für das normale Referendariat anmelden. In NRW gibt es normalerweise nur einen Ref-Einstellungstermin (jeweils Februar, Anmeldeschluß ist Mitte August). In den letzten Jahren hat es aber immer einen SONDEREINSTELLUNGSTERMIN gegeben. Dies entscheidet sich aber erst im Februar oder März. Einstellung wäre dann August 2006


    Anerkennung des Diploms:
    http://www.bildungsportal.nrw.…O/Erlasse/Anerkennung.pdf


    allg. Sekundarstufe I Info`s:
    http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/Hinweise/text8.html


    weitere wichtige Info´s für NRW
    http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/Erlasse/index.html
    http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/Hinweise/index.html
    http://www.tresselt.de/


    Daneben kannst Du unter....
    http://dbs.bbf.dipf.de/zeigen.html?seite=1573


    .....eine SEHR GUTE Übersicht zum Seiteneinstieg in den einzelnen Bundesländern finden!!!



    wenn Du noch Fragen, hast melde Dich.


    WICHTIG: Lass Dir Deinen Abschluß SO SCHNELL WIE MÖGLICH anerkennen!!!!!! Es kostet Dich nur eine Briefmarke. Es gibt Gerüchte das in den nächsten Wochen ein neuer Anerkennungserlaß verabschiedet werden soll. Die Anerkennung des Diploms als 1. Staatsexam soll nicht nur in NRW, sondern auch in anderen Bundesländern gültig sein :-))


    Für die Anerkennung des UNI-Diploms für das "Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen" (= Sekundarstufe I) ist in NRW die Bezirksregierung Münster zuständig 0251-411-4208 oder 0251-411-0 (Zentrale)


    http://www.bildungsportal.nrw.…Seiteneinstieg/index.html
    http://www.bildungsportal.nrw.…ehrer/Schritt1/index.html
    http://www.bildungsportal.nrw.…ehrer/Schritt2/index.html


    Gruß und viel Glück!
    textmarker

    Mourle1980 + tomislav,
    ...diesen Termin kann man NICHT bei Leo nachlesen! Stimmt aber trotzdem !!!!!!!!
    Der 30.12.2005 ist der letzte Termin an dem die Schulen die Einladungen abschicken DÜRFEN.


    carla,
    das Vorstellungsgespräch ist KEIN 3. Staatsexam und darf es laut MSW auch nicht sein. Also nur keine Panik!


    @alle,
    die Schulen bekommen zum Teil 200 und mehr Bewerbungen! Die wenigsten verschicken deshalb Absagen.

    Gruss und 1000daumendrücken, textmarker

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