Beiträge von Shadow


    Nimm die Eltern als Experten für ihr Kind ernst. Sie kennen es am besten. Frag sie, wie sie mit dem Fehlverhalten ihres Kindes umgehen. Sie können ja auch nicht alles durchgehen lassen, sonst gehen irgendwann alle Familienmitglieder vor die Hunde.


    Das Problem ist meistens - zumindest erlebe ich es in vielen Fällen so -, dass die Eltern der Meinung sind, zu Hause laufe alles super.

    Vielleicht mag das in Einzelfällen sogar zutreffen (wenn das Kind Einzelkind ist und zu Hause am PC spielt, gibt es sicher auch wenig Kontakt zu Gleichaltrigen und wenig Konfliktpotential), aber vermutlich ist das meistens eine natürliche Abwehrhaltung der Eltern.

    Es ist nicht einfach, da das Vertrauen zu gewinnen und den Eltern klar zu machen, dass ja eigentlich alle das Beste für das Kind wollen, aber dass das Kind sich eben auch in der Schule an Regeln halten muss, trotz ES.

    @Jule

    Die SL ist nicht das Problem. Die sieht das auch so. Das Schuldezernat ist das Problem!!!
    Der Dezernent sagt ganz klar " Regeln sie das!" Und da die Eltern des GE Kindes ihm auf den Füßen stehen, Nerven, beschweren...darf das Kind eben nicht zu Hause bleiben. DAS wollen nämlich die Eltern nicht.
    Und ja,was ist wenn was passiert...
    Darum reißen wir uns immer ein Bein aus um das Kind engmaschig zu betreuen, wenn die E-Helferin krank ist.

    LG


    Das kann ja wirklich nicht wahr sein!
    Dann muss man auch dem Schuldezernenten mal auf die Füße treten.
    Wenn der E-Helfer krank ist, bleibt das Kind zu Hause oder die Eltern sorgen für Ersatz. Zur Not müssen sie selbst mitkommen.

    Was sagen denn die Eltern dazu? Habt ihr sie eingeladen und ihnen erklärt, WARUM es gefährlich fürs Kind und für euch unmöglich ist, ihr Kind im geforderten Maße zu betreuen? Das müssen sie doch verstehen, es geht doch um das Wohl ihres Kindes!
    Wenn sie das nicht kapieren, sorry, dann ist denen nicht zu helfen!
    Lasst euch in dem Zusammenhang am besten was schriftlich von den Eltern geben, damit ihr -wenn was passiert- nicht ganz so dumm dasteht.


    Nun ist meine Frage: Kann man ihn - trotz der "dringenden Empfehlung" ihn auf einer Förderschule anzumelden - dennoch auf einer Regelschule anmelden? Ich habe mich informiert über die sogenannte Inklusion, die beschreibt, dass jeder das Recht darauf hat, mit anderen zusammen lernen zu dürfen. Im Brief stand aber, dass mein Bruder nur in Förderschulen angemeldet werden darf. Ist es sinnvoll ein Widerspruch dagegen zu schreiben, bzw. eine Klage dagegen einzureichen?

    Dein Bruder hat den Förderschwerpunkt "Lernen". Solange dieser Förderschwerpunkt nicht offiziell aufgehoben ist, wird dein Bruder keine Noten bekommen bzw. weiterhin zieldifferent unterrichtet. Um ein Zeugnis mit Noten zu bekommen, müsste erstmal festgestellt werden, ob er überhaupt in der Lage ist, die allgemeinen Lernziele zu erreichen und dann entscheidet die Klassenkonferenz, ob der Förderschwerpunkt aufgehoben werden kann. Aber erst wenn ein Brief vom Schulamt kommt, wo dies drin steht, ist es offiziell.

    Ich gebe zu bedenken, dass kein Kind "einfach so" FS Lernen bekommt, da werden schon Gründe vorgelegen haben und die werden euch im Gespräch mitgeteilt worden sein. Deine Eltern haben mit einer Unterschrift entweder dem Verfahren zugestimmt oder sie haben es abgelehnt, aber unterschrieben haben sie auf jeden Fall etwas.

    Zu deiner oben zitierten Frage:
    Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen dürfen - im Zuge der Inklusion - natürlich auf einer Regelschule unterrichtet werden. Aber auch dort werden sie zieldifferent unterrichtet und bekommen keine Noten. Ein einfacher Hauptschulabschluss ist ggf. später drin, wenn die Leistungen hierfür ausreichen.
    Allerdings werden zieldifferente Kinder nicht einfach von den Eltern an einer beliebigen Regelschule angemeldet, sondern der Schulträger entscheidet, welche Schule(n) im Stadtgebiet für diese Kinder zuständig sind. Dann bekommen die Eltern einen Brief, wo drin steht, welche Regelschule das ist. In eurem Fall die Realschule. Eine ANDERE Regelschule könnt ihr euch nicht aussuchen. Aber ihr habt jederzeit die Möglichkeit, das Kind an einer Förderschule anzumelden.

    Ich drücke die Daumen, dass du eine passende Partnerklasse findest!

    Brieffreundschaften können eine tolle Sache sein. Einen Briefwechsel alle zwei Wochen halte ich allerdings für utopisch, sofern die Briefe im Unterricht geschrieben, überarbeitet und korrigiert werden sollen. Da würde ich überlegen, den Zeitraum weiter auszudehnen. Aber das könnte man ja absprechen.
    Viel Erfolg!

    Lest ihr ein Buch gemeinsam, im Sinne einer Klassenlektüre?
    Oder wie ist das vorgesehen?

    Man kann sooooo viel zu Büchern machen, es wurde ja auch schon einiges genannt...

    Ich habe mal an einer Schule eine Projektwoche "Lesen" erlebt. Da wurde ein Buch mit allen gelesen.
    Es gab jeden Tag eine gewisse Zeit, in der die Kinder im Schulgebäude verteilt (gemütlich mit Decken und Kissen) in diesem Buch geschmökert haben. Für die Erstklässler gab es Lesepaten.
    Dann ging es in Projektgruppen, in denen die Kinder gearbeitet haben. Es wurden zum Beispiel aus Pappmaché (Tier-) Figuren zu diesem Buch hergestellt, es gab Theatergruppen, künstlerische Tätigkeiten, Schriftstelleraufgaben und vieles mehr.

    Natürlich muss das Kind nicht mitschreiben und es muss auch keine Noten bekommen.

    Ich weiß gerade nicht, über welchen Zeitraum das gilt, aber Flüchtlingskinder bekommen keine Noten. Wobei man sicher, wenn es die Leistungen hergeben, Noten drunter schreiben könnte. Auch im Zeugnis könnte man ja zum Beispiel Noten für Sport, Kunst etc. hinschreiben. Muss man aber nicht, dann gibt es einen Entwicklungsbericht.

    Diesen Vorfall am Tag der offenen Tür würde ich abhaken, da könnt ihr nicht mehr machen, wenn das Opfer nicht aussagen will.


    Aber generell gilt doch:

    1) Überprüfung sonderpädagogischer Förderbedarf (emotional-soziale Entwicklung), falls noch nicht geschehen. Das hilft euch in der Situation natürlich auch nicht wirklich, aber dann ist es offiziell und vielleicht kriegt ihr noch ein paar sonderpädagogische Stunden.
    2) Eine Ordnungsmaßnahme nach der anderen durchziehen, wobei das Ziel da letztlich Verweis von der Schule sein sollte!
    3) Den Erziehungsberechtigten klar machen, dass es tatsächlich so weit kommen kann, wenn sich sein Verhalten nicht bessert und dass man ihn in letzter Konsequenz sogar von allen Schulen verweisen kann.
    4) Alles dokumentieren und regelmäßige Meldungen an die Schulaufsichtsbehörde, das Jugendamt und die Polizei machen (auch wenn er erst 13 ist, trotzdem melden, es sammelt sich ja in der Akte).

    Vielleicht könnt ihr ihn nach der erneuten Suspendierung bis zum nächsten Vorfall erstmal verkürzt beschulen, zwei Stunden am Tag und dann mit Aufgaben ab nach Hause. Ob er die Aufgaben erledigt oder nicht, das liegt dann in der Verantwortung der Eltern. Aber dann ist er erstmal "weg".

    Um welche Klassenstufe handelt es sich?
    Sind es Semesterstudierende die über ein halbes Jahr 4 Tage die Woche da sind oder um welche Form des Praktikums handelt es sich?
    Das wäre in der Tat interessant.

    Im Allgemeinen kann ich sagen, dass ich gerne mit Praktikanten zusammenarbeite und wenn man nicht grad den letzten Deppen hat (auch die gibt es), ist es eine große Bereicherung und Hilfe! Jederzeit gerne!
    Die Arbeitsbelastung halte ich für geringer im Vergleich zur Arbeitsbelastung, die man hat, wenn man einen Ref. ausbildet.

    Da hast du recht, sorry.
    Habe noch nie einen User gemeldet, von daher musste ich jetzt erstmal schauen, wo man das tut.
    Das gelbe Dreieck nehme ich an. Ok, merke ich mir fürs nächste Mal.

    Genau. Hier haben wir jetzt noch Anträge für 6.-Klässler gestellt. Letztmöglicher Termin war bei uns der 31.1. Wenn die Eltern den Antrag nicht stellen, sondern die Schule gegen den Willen der Eltern den Antrag auf LE stellt, werden hier in der Praxis aber alle Anträge abgewiesen. Es kommt dann erst gar nicht zum AO-SF.

    Das darf ja wohl nicht wahr sein! Traut das Schulamt den Lehrern nicht zu, dass sie die Situation richtig einschätzen oder haben sie Angst vor Klagen der Eltern? Wahrscheinlich letzteres.
    Klar, man muss belegen, dass alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind, aber dass alle Schulanträge auf LE in solchen Fällen abgelehnt werden, ist ja wirklich unmöglich!
    Dann könnt ihr euch die Arbeit ja gleich sparen.

    ... aber ich sehe auch meinen Neffen, der jetzt immer noch Wörter gruselig schreibt, die noch nichtmals sonderlich exotisch sind, sondern sogar recht oft Verwendung finden. Einfach, weil die sich ihm anscheinend so ins Hirn gebrannt haben und auch in Klasse 3 und 4 nicht mehr umzulernen waren...

    Oder weil es einfach auch Kinder gibt, die rechtschreibschwach sind, egal mit welcher Methode sie lernen.

    Dass die Kinder überhaupt auf die Idee kommen, ihre Lehrerin zum Geburtstag einzuladen, finde ich interessant.
    Ich frage mich, was deren Eltern dazu sagen - ist es nicht ihre Aufgabe, dem Kind zu erklären, dass es eher unangebracht ist, eine Lehrerin einzuladen?

    Zumindest sehe ich das so.
    Ich würde in dem Fall dem Kind freundlich aber bestimmt erklären, dass ich nicht auf Kindergeburtstage komme und dass wir den Geburtstag gerne in der Schule im üblichen Rahmen feiern können.

    Die SuS dürfen zwei, drei Jahre ohne jegliche Korrektur schreiben wie sie möchten.


    Ich frage mich ehrlich, woher dieses Gerücht kommt.

    Erst kürzlich las ich in einer nicht-pädagogischen Fachzeitschrift (ganz anderes Genre) Leserbriefe von Eltern und Großeltern, die ebenfalls solche "Argumente" anbrachten. Es waren ausschließlich Leserbriefe, die mit Halbwissen glänzten. Das ging über eine ganze Doppelseite.
    Ich war kurz in Versuchung, auch einen Leserbrief zu verfassen, weil man solche Gerüchte wie das oben doch nicht einfach stehen lassen kann.
    Aber dann hab ich beschlossen, mich nicht mehr darüber aufzuregen.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Meistens haben Vorfälle auf dem Schulweg ja durchaus auch Auswirkung auf das Schulleben.
    Wenn allerdings in der Schule alles im Rahmen läuft und sich nur auf dem Schulweg etwas zuträgt, dann sehe ich das eigentlich auch eher als Aufgabe der Eltern, da einzuwirken.

    Interessant auf jeden Fall nochmal der Auszug aus der [lexicon='Bass',''][/lexicon], danke auch hierfür.

    Hallo!
    Ihr könnt mir bestimmt mal auf die Sprünge helfen, wie es in NRW aussieht:
    Wer ist bei Vorfällen auf dem Schulweg letztlich verantwortlich - Schule oder Elternhaus?

    Es geht noch nicht einmal um Unfälle oder irgendwelche Beschädigungen, sondern um solche Fälle, in denen es zum Beispiel Streitigkeiten/Handgreiflichkeiten von Kindern/Jugendlichen untereinander gibt.

    Wie geht ihr an euren Schulen vor, wenn es Zwischenfälle auf dem Schulweg gibt?
    Grüße
    Shadow


    .vlt präsentieren wir einfach nur die Hefte zur Ansicht, legen ein paar kopierte, gut geschriebene Rezepte zum Mitnehmen aus und verteilen selbstgebackene Kostproben....?


    Ja, das ist bestimmt der bessere Weg!

    Wie gut, dass sich das Ganze jetzt doch ein bisschen eingespielt hat, das freut mich für dich. ;)

    Als TZ-Kraft ist eine volle Projektwoche natürlich immer so eine Sache. Da hätte man vielleicht im Vorfeld noch eine andere Regelung finden können, z.B. dass ihr euch zu zwei zusammen tut und abwechselt. Aber wenn es ja keine "gewöhnliche" Projektwoche ist, sondern Projekte, die jeder mit seiner Klasse macht, ist das natürlich auch wieder schwieriger.

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