Es ist ja nicht gesagt, dass er dann auf die Förderschule geht.
Wenn die Eltern dies nicht wollen, bleibt er im Gemeinsamen Unterricht an eurer Grundschule und wird dort mit dem Förderschwerpunkt Lernen zieldifferent unterrichtet.
Somit nimmt er automatisch am Unterricht der nächsten Klasse teil. Er erhält ja auch keine Noten mehr.
Ich weiß ja nicht, wie es in RLP ist, aber m.E. kann man auch als Schule ein AO-SF stellen.
Die Eltern müssen angehört werden und deren Meinung protokolliert werden. Wenn sie dagegen sind, wird das halt festgehalten, aber die Schule kann trotzdem das Verfahren einleiten.
Beiträge von Shadow
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Danke für den TIpp mit den Meilensteinheften, ich hatte mal ne Leseprobe davon am Schreibtisch liegen und hatte das aber wieder verdrängt.
Werde auch für einige spezielle Schüler Hefte davon bestellen.Ach so, mit den Lese-Stars Heften habe ich auch gute Erfahrungen gemacht, vor allem auch mit dem Silbentrainingsheft.
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Du solltest vielleicht im Vorfeld überlegen, ob du den Schwerpunkt bei der Wörterbucharbeit zunächst nur auf die Nachschlagetechnik legst, oder ob du auch auf die Wortfindetechnik eingehst.
Zusammengesetzte Nomen zu finden, wie du schriebst, wäre für mich schon "Wortfindetechnik".
Wenn die Wörterbucharbeit erst eingeführt wird, wäre vielleicht ersteres ausreichend?
Wobei man es dann im Vorfeld nicht zu sehr auslutschen sollte, sonst ist der Lernzuwachs womöglich nicht ersichtlich...
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Und weist du in welche Entgeldgruppen die Sonderpädagogen an den Grundschulen eingestuft sind ?
Arbeiten diese ausschließlich an Grundschulen ?
Treten sie dort "nur" in Doppelbesetzung mit der regulären Klassenlehrerin auf und reisen stundenweise von Klasse zu Klasse, oder unterrichten sie Klassen auch alleine und verbleiben fest an einer Schule ?Besten Dank
Entweder du bist "richtiger" Sonderpädagoge oder du bist es nicht

Wenn du Sonderpädagoge und verbeamtet bist, bekommst du - egal ob du an der Förderschule, an der Grundschule oder an beiden arbeitest - A 13.
Wie Sonderpädagogen an Grundschulen eingesetzt werden ist unterschiedlich, aber in der Regel wirst du keine eigene Klasse haben, höchstens im Team mit dem Grundschullehrer.
Ob man fest an einer Schule ist oder an mehrere Schulen abgeordnet wird, hängt auch von der Anzahl der GU-Kinder ab.
Wenn du Grundschullehrer bist und dich auf eine "GU-Stelle" bewirbst, musst du in NRW m.W. entweder Sopä nachstudieren oder ein 1,5 jähriges "zweites Referendariat" machen.
Dann bekommst du am Ende auch A13 und darfst dich Sonderpädagoge nennen. -
Vielleicht kannst du auch einfach eine Reihe zum "Symbol Wasser" machen?
Da könntest du die "Rose von Jericho" zur Verdeutlichung nutzen oder so
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Hallo dzeneriffa,
danke für deine Antwort.
Genau das höre ich auch von Seiten des Schulsozialarbeiters.
Und es ist ja so, dass wirklich keine Kindeswohlgefährdung in diesem Sinne vorliegt.
Aber schwer zu akzeptieren ist es für mich allemal.Ein Fall fürs Ordnungsamt ist das dann auch noch nicht, oder?
Weil das Fehlen des Schülers ja noch nicht ausgeprägt genug ist...
Also bleibt eigentlich nichts weiter übrig, als weiterhin Gespräche anzubieten und Däumchen zu drehen?
Das fällt mir schwer. -
Danke erstmal für euren Hinweis mit dem Ordnungsamt!
An die Möglichkeit habe ich gar nicht direkt gedacht.
Das wurde bisher an unserer Schule (Grundschule) wenig eingesetzt, höchstens einmal angedroht.
Leider fehlen hier sowieso oft die Konsequenzen bei häufigem, unentschuldigten Fehlen usw.Ich bin mir unsicher, wo man die Grenze zieht, ob man das Ordnungsamt /Jugendamt nun einschaltet, oder nicht...
Nehmen wir folgenden Fall an:
Schüler (verhaltensauffällig, entwicklungsverzögert) 2. Klasse, kommt öfters mal eine Stunde zu spät, unentschuldigt bzw. wegen Verschlafen.
Eltern nehmen Gesprächstermine mehrfach nicht wahr und sind telefonisch nicht zu erreichen.
Ein Hausbesuch bei den Eltern findet dann einmal statt. Eltern geloben - wie immer- Besserung, aber nichts passiert.
Von der Schule dringend empfohlene Arzt/Untersuchungstermine mit dem Kind werden nicht gemacht oder abgesagt, auch Therapien werden nicht fortgeführt oder angebahnt.
Briefe seitens der Schule werden nicht gelesen.
Hilfsangebote (Unterstützung durch Familienhelfer) werden rigoros abgelehnt.
Gespräche mit dem Schulsozialarbeiter fanden statt, aber führen auch nicht weiter.Kindeswohlgefährdung in dem Sinne, dass das Kind vernachlässigt wird (Essen, Kleidung etc...) ist NICHT ersichtlich.
Ist das eurer Meinung nach ein Fall für eins der beiden Ämter? Ich denke doch schon?!?
Wenn ja, für welches am ehesten? -
Ich kann mir auch eher schlecht vorstellen, dass ein Berufsschullehrer an die Grundschule wechselt.
Mal abgesehen davon, dass das Gerücht "Es fehlen viele Grundschullehrer" zwar stimmen mag, aber das heißt nicht, dass die Leute auch eingestellt werden.
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Ich hab in dem Zusammenhang mal eine Frage:
Ab wann "darf" man denn eigentlich das Jugendamt einschalten?
Reicht als Grund aus, dass die Eltern den Konakt verweigern und das Kind oft fehlt?
Ich frage, weil ich einen ähnlichen Fall kenne und es heißt immer, dass keine Kindeswohlgefährdung etc vorliegt... -
Man kann auch gut die Lauschlogicals z.B. aus dem Zaubereinmaleins nehmen.
Ein Kind liest laut vor, das andere Kind / oder mehrere Kinder legen entsprechend die Kärtchen an die richtige Stelle.Die Lesespiele, die nirtaK meint, sind als Auflockerung auch prima, aber teilweise auch noch schwer für manche Kinder.

Viele Kinder lieben ja auch "Fehler lesen", auch wenn es pädagogisch vielleicht nicht unbedingt sinnvoll ist.
Alle Kinder haben den gleichen Text, ein Kind beginnt zu lesen und sobald es sich verliest, klopfen die anderen auf den Tisch, benennen den Fehler und das nächste Kind liest genau an der Stelle weiter. -
Hallo!
Angaben ohne Gewähr
1) Versetzungskonferenz = Klassenkonferenz
2) a) Eltern können Antrag stellen, Klassenkonferenz entscheidet dann m.W. mit Mehrheit, ob dem Antrag stattgegeben wird
b) Wenn die Initiative von Schulseite ausgeht, liegt ja meistens der Fall vor, dass die Leistungen des Kindes in einigen Fächern nicht ausreichen.
Somit würde das Kind sowieso nicht in Klasse 3 versetzt und verbleibt automatisch ein weiteres Jahr in der SEP.
Dies wird den Eltern mitgeteilt, aber die Entscheidung liegt nicht auf Seiten der Eltern.
c) Das Kind hat vielleicht nur in einem Fach eine 5, aber der Klassenlehrer ist der Meinung, dass das Kind nicht erfolgreich in Klasse 3 mitarbeiten kann und ihm ein weiteres Jahr gut täte.
Im Elterngespräch begründet der Lehrer seine Meinung. Wenn Eltern zustimmen --> siehe a)
Wenn die Eltern dem nicht zustimmen, muss das Kind meines Wissens in Klasse 3 versetzt werden (die Noten sind ja schließlich im Rahmen).
Ggf. kann man auch im Winter Kl. 3 schauen und den Eltern erneut einen freiwilligen Rücktritt empfehlen. Manchmal sind die Eltern dann einsichtiger.
3) meines Wissens reicht einfache Mehrheit
4) Müsste ich mal nachgucken. Ich meine so in etwa: Der Schüler/die Schülerin verbleibt ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase.LG
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Aber wenn die Leistungen doch nunmal mangelhaft in den entsprechenden Fächern sind - dann bleibt der Junge doch so oder so sitzen.
Oder habe ich was überlesen...? -
Und wie war das denn "früher"? Ich meine mich daran zu erinnern, dass wir in der ersten Klasse (vor 27 Jahren) auch lautgetreu schreiben durften.....Ich habe vor kurzem auch genau darüber nachgedacht.
Ich erinnere mich nur noch daran, dass ich früher keine Druckschrift, sondern direkt die LA gelernt habe.
An lautgetreues, freies Schreiben kann ich mich nicht mehr erinnern, was aber nicht heißt, das es vielleicht nicht doch existiert hat.
Letztens habe ich allerdings mein altes Diktatheft aus der 1. Klasse gefunden...
Klar, über Diktate kann man sich ja auch so oder so streiten, aber wenn ich sehe, was wir dort leisten mussten - ich könnte das Diktat heute Mitte / Ende Klasse 2 schreiben und es wäre für die meisten noch eine riesige Herausforderung! Schon heftig, habe ich gedacht. -
Ich habe einen DIN A 5 Hardcover Kalender seit September im Praxistest.
Vor einigen Tagen hat sich bei mir auch der Buchrücken gelockert bzw. die Bindung hält nicht mehr.
Der Kalender ansich ist sehr schön, allerdings wünsche ich mir noch mehr Möglichkeiten bei der individuellen Zusammenstellung.
Ich hatte auch schonmal meine Anregungen geschickt, aber da wurde nicht drauf reagiert.
Vom Prinzip her find ich das echt klasse, aber das Ganze ist wohl doch noch ein bisschen ausbaufähig
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Tagesausflüge mit der ganzen Schule habe ich auch schon einige mitgemacht.
Zum Beispiel einen Schneetag (Schlittenfahren), Theaterbesuche, etc.
Das hat eigentlich ganz gut funktioniert, es muss eben vorher entsprechend gut geplant werden.
Wir waren allerdings auch schon mit der ganzen Schule auf einer Veranstaltung, bei der ca. 5000 Kinder teilgenommen haben und das fand ich als Lehrer dann schon sehr stressig.Eine Schulfahrt über mehrere Tage in der Form, wie du sie schilderst, kann ich mir nicht vorstellen.
Wüsste auch wie gesagt nicht, was das bringen soll??? -
Meinst du eine Fahrt über mehrere Tage oder einen Tagesausflug mit der ganzen Schule?
Wahrscheinlich ersteres?
Dazu kann ich nichts sagen und kann mir auch nicht genau vorstellen, wie so etwas ablaufen soll.
Letztendlich wird doch dann gewiss jede Klasse wieder ihr eigenes Ding machen, weil es sonst einfach zu viele Kinder sind...?
Ob das was für die Schulgemeinde bringt? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht so sehr vorstellen.
Würde mich aber auch mal interessieren, ob damit schonmal jemand Erfahrung gemacht hat. -
Ich hatte an der Grundschule auch so einen Fall, da waren es aber im Halbjahr schon mindestens 60 Fehlstunden.
Nach Rücksprache mit der Schulleitung musste dann auch immer ein ärztliches Attest vorgelegt werden.Wenn die Schülerin aber gerade beim Sport oder bei Klassenausflügen fehlt, würde ich erstmal hinterfragen, wie sie mit ihren MitschülerInnen auskommt.
Ist sie ein Außenseiter? Ist sie gut integriert?
Vielleicht kann man da dann erstmal ansetzen. -
Gerade in solchen Fällen wäre ein Schulkindergarten optimal.
Da kenn ich auch einige Kinder, die zwar kognitiv keine Probleme haben, aber noch "klein und verspielt" sind und eben emotional, vielleicht auch sozial noch nicht so weit.
Ein weiteres Jahr im Kiga tut dann in der Regel wirklich gut.
Kann man da wirklich gar nichts mehr machen?
Ich würde nochmal alle Hebel in Bewegung setzen, vielleicht gibts ja noch irgendeine Möglichkeit, die uns bisher nicht bekannt ist.
Vielleicht funktioniert auch der Trick, der weiter oben schon genannt wurde...?
Beim besten Willen kann ich nicht begreifen, wieso nun immer auf Teufel komm raus eingeschult wird
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Es ist eine Schande, dass es den "Schulkindergarten" in der Form nicht mehr gibt.
3 Jahre SEP sind ja gut und schön, aber für manche Kinder auch nicht das richtige.
Leider zählt der Elternwille nicht, ich wüsste leider auch nicht, was man in dem Fall noch machen kann, wenn die Schuluntersuchung ergeben hat, dass das Kind schulreif sei. -
Auf jeden Fall würde ich da auch andere Leute hinzuziehen, Schulleiter, Kollegen, Schulsozialarbeiter etc.
Ab sofort jedes Elterngespräch protokollieren, wenn bisher nicht geschehen.
(Ich hab das auch anfangs nicht gemacht, aber mittlerweile führe ich bei den Kindern, bei denen es Probleme gibt, immer ein Protokoll bei den Elterngesprächen. Sollte man wohl immer machen, aber ganz ehrlich, da fehlt mir dann die Zeit zu. Deshalb beschränke ich mich auf die speziellen Kinder und Eltern)
Wie können Eltern nur so uneinsichtig sein, es ist doch nicht zu fassen!!!!
Das arme Kind!!!
Du hast dir gar nichts vorzuwerfen.Letztendlich werden die Eltern vielleicht dann einsichtig, wenns im 2. Schuljahr Noten gibt.
Wenn das Kind später nunmal nicht in Kl. 3 versetzt wird, dann muss es eben dann die Klasse 2 wiederholen, ob die Eltern wollen oder nicht.
Vielleicht kann man das schonmal andeuten.
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