Was ist jetzt besser? Im Eilverfahren (gemeinsam mit der Mutter) doch einen Verfahrensantrag stellen, obwohl wir zwei Wochen zu spät sind? Oder gibt es die Möglichkeit ihn mit den anderen LE-Schülern sonderpädagogisch zu fördern, auch ohne offizielles Verfahren? Ich weiß in der Grundschule ist dies möglich - ist das in Klasse 6 auch machbar?
Auch wenn ihr zwei Wochen zu spät seid, stellt auf jeden Fall den Antrag! 2-3 Wochen sind jetzt auch nicht sooo viel. Da kommt es zeitlich noch gut hin, dass das Verfahren bis zum Sommer durch ist. Aber klärt das direkt mit dem Schulamt und schildert den Fall.
Wocky hat recht, ab Kl. 6 darf kein Antrag auf LE mehr gestellt werden. In gut begründeten Ausnahmefällen wird dies aber vermutlich vom Schulamt auch noch durchgewunken, aber darauf würde ich es nicht ankommen lassen.
Selbst wenn du dir von den Erziehungsberechtigten schriftlich bestätigen lassen würdest, dass du ihr Kind zieldifferent fördern sollst, würde ich mir das ganz gut überlegen. Natürlich sollst du den Schüler individuell fördern, aber solange das Verfahren so in der Schwebe ist, würde ich das keinesfalls riskieren und ihn nicht "richtig" zieldifferent unterrichten.
Ist das in der Grundschule wirklich so ohne weiteres möglich, oder wie ist der letzte Satz gemeint?
LG