Aber wenn jemand die Wahl hat, warum sollte er die schlechtere Lösung wählen?
Weil es eben gar nicht für alles die schlechtere Lösung ist, sondern eben auch wie schon genannt einige Vorteile bringt.
Aber wenn jemand die Wahl hat, warum sollte er die schlechtere Lösung wählen?
Weil es eben gar nicht für alles die schlechtere Lösung ist, sondern eben auch wie schon genannt einige Vorteile bringt.
Das klingt nach einer Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten und ist auch nicht spezifisch für einen speziellen Versicherer.
Das klingt nach einer Unterstellung und nichts weiter, damit sie ihn loswurden.
Man wollte die Behandlungen nicht zahlen, als er erkrankt ist und hat ihn letztendlich rausgeworfen, weil er die Krankheit angeblich hätte vorher ahnen (ach nee, wissen) müssen ![]()
Ich bin bei der Hansemerkur, meine Eltern bei der Landeskrankenhilfe Lüneburg, die haben bisher im Gegensatz zur Debeka früher, nie gezickt.
Kann man dann z.B. seine Entgeltstufe mitnehmen?
Das ist eben in Berlin die spannende noch völlig offene Frage, die noch keiner wirklich beantworten kann.
Weil es rechnerisch einen Unterschied machen kann, wenn man mit 45 noch mal die Möglichkeit hat, zu wechseln, soweit ich weiß
Ja, vor allem in Bezug auf Rente bzw. Pension, wobei ich die Rente zusätzlich zu Pension bekomme, also da kann man das auch schon gut sehen, aber eine langfristige Entscheidung ist es eben auch. ![]()
Wer aber am Berufsanfang steht, der trifft eine sehr langfristige Entscheidung.
Wieso trifft man die später dann nicht mehr?
Was meinst du mit Zuschuss? Angestellte kriegen im Krankheitsfall 6 Wochen volles Geld, dann anteilig. Beamte bekommen volles Geld auch noch nach 6 Monaten.
Nein, Angestellte bekommen nach 6 Wochen Lohnfortzahlung nach dem TVL §22, Absatz 2, einen Zuschuss zum Krankengeld in Höhe des Unterschiedsbetrages und das immerhin für bis zu 33 zusätzlichen Wochen für ein und die selbe Krankheit.
Wie geht das Lehrerstundenmäßig denn? Diese Stunden haben wir gar nicht, mehr zu machen…
Die 1er und 2 er haben ja laut Stundentafel weniger Stunden als die 3er, das sind also z.B. solche Stunden. In vielen Schulen werden die nur am Anfang oder am Ende liegen können, so dass die Kinder früher gehen oder später kommen (so ist es an der Schule wo meine Kinder im Flex-System in 1/2 waren), wir haben das Glück ja eine verlässliche Halbtagsschule zu sein und somit diese weniger Stunden auch mitten rein legen zu können und die Kinder dann zu der Bezugserzieherin zu schicken, genauso wie sie eben eigentlich auch Stunden in der Klasse drin ist und Unterrichtsbegleitung macht, da schicken wir die Kinder dann auch eher mit Aufgaben zu ihr o.ä.
Ansonsten eben Englisch und Sachunterricht immer mit der Parallelklasse zusammen, da kommen wir dann aktuell auf 14 3. Klässler.
wenn die Älteren Tests schreiben während 45-60 min Stille zu haben,.
Wir haben nur 1-3 und dort haben wir auch Teilungsstunden, wo dann 1/2 z.B. alleine Sport haben und 3 Schwimmen ist und dann noch eine weitere Teilungsstunde nur für 2 abfällt während 1 schon Schluss hat oder aber, Stunden, wo z.B. eine Gruppe in der Märchenstunde ist, eine bei mir PC-Kurs hat und die 3. im Klassenraum den neuen Buchstaben einführt usw.
Klar war der Stundenplanbau anstrengend, aber nun kommen alle irgendwie zu ihren dringend benötigten Teilungsstunden und somit schreiben wir dann Tests der 3er auch nur in Teilungsstunden, da sind natürlich keine anderen Schüler mit im Raum. Das geht hervorragend und die Gruppen sind dann eben in den Teilungsstunden auch wirklich klein. 6-10 Kinder je Gruppe.
Mal abgesehen vom Streikrecht und der höheren Anzahl von "Kindkranktagen" vermag ich auf den ersten Blick keine nennenswerten Vorteile in der Tätigkeit als Angestellter erkennen, die in der Praxis de facto auch zum Tragen kommen.
Das sind doch schon mal welche, dann kommt z.B. die Sache mit der bezahlten Mehrarbeit dazu.
In der Praxis kommt bei Lehrkräften gerade in Berlin wohl so oder so nur eine innerstädtische Versetzung in Frage, die sowohl bei Angestellten als auch bei Beamten gut möglich scheint.
Genau die kommt in Berlin eben gar nicht in Frage aktuell.
oder die geringeren Hürden zur Kündigung.
Ich kenne nur einen Fall, wo die Kündigung durchging vor dem Arbeitsgericht. Zumindest in Berlin ist man eigentlich unkündbar als Grundschullehrer, vermutlich inzwischen auch für die anderen Schulformen.
Und die Länge der Lohnfortzahlung ist ja je nach Vertragslänge auch nicht so wirklich kurz auch wenn es dann eben "nur" ein Zuschuss ist, so dass man das selbe Geld raus hat.
Und Versetzung usw da wird es bei dem Lehrkräftemangel Angestellten nicht einfacher gemacht, oder erlebst du das anders?
Ich erlebe, dass es in Berlin nicht einfach ist, jemanden gegen seinen Willen irgendwohin zu versetzen oder abzuordnen solange er Angestellt ist. Anders ist es bei den Beamten.
Und doch, natürlich ist es für Angestellte viel einfacher, die kündigen einfach und unterschreiben einen neuen Vertrag, gerade nachdem die Berliner Sperrfrist ja vom Gericht kassiert wurde. Ich kann also als Angestellte problemlos ohne Freigabe raus und überall anders rein, als Beamtin nicht.
Und genau deshalb weil das alles so ein Einheitsbrei ist, gelten auch bei der Mehrarbeit für alle die selben Regelungen.
Ach, ist ja nicht so, es macht einen Unterschied, ob ich Angestellte bin oder Beamtin und ob Teilzeit oder Vollzeit.
Ist ja komisch! ![]()
identische Arbeitszeitregelung ist im Lehrerbereich im TVL festgeschrieben (Verweis auf Beamtenregelungen).
Ein Tarifvertrag kann keine allgemeinen Arbeitsrechtlichen Regelungen aushebeln.
Aber damit bin ich dann auch raus aus der Diskussion, das sind alles Dinge, die uns an die Hand gegeben wurden und auch gegeben werden für die Frage nach der Verbeamtung in Berlin, wenn das nur dort gilt, dann ist es ja super.
Ich finde es immer etwas blauäugig nur die finanzielle Seite zu betrachten.
Versetzungsregelungen und Freigaberegelungen sind in den Bundesländern quasi (wirkungsgleich) identisch im Beamten- und TB-Bereich
Für alle Bundesländer? Wohl nicht, in Berlin ist es jedenfalls definitiv anders. Brandenburg wohl auch nach Aussage der GEW.
Die Sache mit der Versetzung und Freigabe ist z.B. eine andere, dann sind da noch die Sachen mit den Arbeitszeiten und eben auch diverse Regelungen, die für Beamte nicht gelten aus dem Arbeitsrecht.
aus der Perspektive stellt sich die titelgebende Frage eigentlich gar nicht
Aber Verbeamtung hat eben doch noch den ein oder anderen anderen Nachteil. Die Frage stellt sich eben nicht nur im Bezug auf die Versicherung. Nicht umsonst rät in Berlin z.B. die Frauenvertreterin davon ab sich verbeamten zu lassen.
Und dabei geht es nicht nur ums Streikrecht, was die GEW ja gerade auch für Beamten versucht durchzusetzen vor dem europäischen Gerichtshof.
Ich kann dir da wirklich nur empfehlen, das die GEW zu fragen und wie gesagt musst du gar nicht wechseln von einem zum anderen Bundesland, wenn du nicht möchtest, die vertreten dich auch im nächsten Bundesland weiter, aber es macht evtl. Sinn dann irgendwann zu wechseln. Aber Auskünfte usw. bekommst du auch als Mitglied anderer GEW-Landesverbände.
Mir ist bewusst, dass ich hier auch meine Gewerkschaft (in der ich nicht bin, was sich jetzt aufgrund des Bundeslandwechsels auch nicht mehr lohnt)
Wie kommst du darauf? Den Landesverband einer Gewerkschaft kann man nämlich viel einfacher wechseln als die Stelle
und die vertreten dich sogar evtl. trotzdem in einem anderen Bundesland.
Nee, Honorare der VHS sind m.W nicht abführungspflichtig, zumindest für Dozententätigkeiten.
Bis zu einer bestimmten Summe fallen sie unter den Übungsleiterfreibetrag und sind damit raus.
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