Du musst nur gucken, wie lang deine Kündigungsfrist ist.
Beiträge von Susannea
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Deshalb wir immer geraten sich nur für die 2 Jahre, die man sich festlegen muss, festzulegen und nicht gleich für drei!
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Ja, das ist so. Also doch, du kannst sie aus finanziellen Gründen z.B. abbrechen, aber dann ist der Rest verfallen.
Was du aber mit deiner Elternzeit machen kannst, ist sagen, du möchtest jetzt weniger als 12 h arbeiten, darauf hat der AG keinen Einfluss, du musst dies nur 7 Wochen vorher ankündigen.
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In der Kinderintensivstation gibt es schon seit Jahren Probleme und Phasen mit Überlastungen. Das ist kein neues Problem.
Und deswegen kann man es einfach ignorieren?!?
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Das Kollegium hat vorher zu viel Maske getragen. Jetzt wird nachgeholt.
Da es ja nicht meine Schule ist, haben die genau gar keine Maske in letzter Zeit getragen und kriegen nun vermutlich die Konsequenzen davon zu spüren
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Oweia! So viele Lehrer krank? Ich hoffe, ihr kriegt das gut hin!!
10 Lehrer, was bei "nur" 12 Klassen schon mindestens die Hälfte sein sollte
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So, hier ist der Supergau erreicht:
Die Schulleitung meines Sohnes hat heute morgen um 7 Uhr den kompletten Unterricht der 6. Klassen abgesagt, es gibt auch kein Distanzlernen, also keine Aufgaben und nichts. Die 5. haben nur 4 Stunden und die 4. sind ab der 4. Stunde aufgeteilt (was dann heißt auf die zwei 3. Klassen, weil die Flexklassen ja in der Regel keinen Unterricht mehr haben).
Aber hej, es sind noch 2,5 Wochen bis zu den Ferien, es kann noch schlimmer werden.Edit: Hier übrigens der Brandenburger Stufenplan, wir befinden uns bis auf weiteres in Stufe 3
Pressemitteilungen | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)
Eidt2: Es wird noch schlimmer bis Donnerstag für alle Klassen nur die Stunden 1-4 maximal Unterricht, danach nur Notbetreuung, was dann passiert ist noch offen.
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Oder Gymnasiasten kein Chemie und Latein mehr, sondern würden im lebenspraktischen Unterricht dabei sitzen?
Aber warum? Bei uns war das so dass eine bestimmte Zeit in der Woche (klar, wir sind Grundschule) alle diese Kinder gemeinsam eben solchen Unterricht hatten und z.B. Marmelade gekocht haben, Apfelmuss usw.
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Dein Mann kann Kindkranktage über den AG haben, wenn der 616 BGB nicht ausgeschlossen hat, dann stehen ihm da bezahlte Tage und zwar mit 100% Lohn zu, sonst bekommt er gar keine. Wäre dein Kind in der GKV würde er sonst eben nur 80% bekommen.
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Du hast eine bestimmte Anzahl Tage an denen du als Beamter keinerlei Verdienstausfall hast, du benötigst aber eine Krankschreibung der Kinder, wie die Kinder versichert sind, sollte dabei übrigens unerheblich sein.
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Nein, die Möglichkeit gibt es glücklicher Weise nicht und es ist auch richtig so, du bekommst genau das bezahlt, was du jetzt arbeiten würdest.
Zum Beginn des Mutterschutzes kannst du allerdings deine Elternzeit beenden, dann bekommst du im Mutterschutz vor und nach der Geburt deine Vollzeitbezüge. -
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Hier ein Urteil aus NRW dazu: https://openjur.de/u/2154623.html
Das mögen die so entschieden haben, ist meiner Meinung nach aber falsch, denn der Vertrag lautet nun mal aufs Studienseminar und zusätzlich war und ist es in Berlin so, dass man nicht wirklich mehr Tage in der Schule als im Studienseminar verbringt.
Vor allem ist aber ganz wichtig, eines muss eine Dienstreise sein, weil es seit mindestens 2013 nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte geben kann und keine mehreren. -
Andere Bundesländer scheinen diese Kosten (in teils voller Höhe) zu erstatten, aber in Brandenburg bleibt man auf den Kosten sitzen bzw. muss sich einen Teil über die Steuererklärung zurückholen?
Aus Berlin kenne ich es auch nur so. Wobei das schöne ist, dass das Studienseminar deine Arbeitsstelle ist und mit dem normalen Satz abgerechnet wird, die meist ja viel häufigeren Fahrten zur Schule oder den Fachseminaren wurde dann mit Hin- und Rückfahrt als Reisekosten (also 60 Cent) abgerechnet.
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In Brandenburg darfst gar kein Distanzlernen machen da gibt’s vom Schulamt eins auf den Sack.
Falsch, das ist vom Schulamt nach dem Stufenplan angeordnet.
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und es ist kein Unterricht.
Achso, wenn also die Schüler alleine in der Schule ihre Arbeitsblätter oder Wochenpläne bearbeiten, dann ist es kein Unterricht?!? Denn anders ist es doch so auch nicht, nur das der Ort ein anderer ist und besser zuhause als unbeaufsichtigt in der Schule (so löst es die Schule meiner Töchter, die Aufgaben finden sie in der Cloud und Aufsicht ist keine da, das kann man viel besser zuhause!).
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Und wie auch immer, was Susanneas Landkreis da macht ist Unterrichtsausfall mit Ansage und kein Homeschooling, da beißt die Maus kein' Faden ab.
Unterrichtsausfall wäre ohne Aufgaben, der Rest heißt eben offiziell Distanzlernen. und taucht somit auch in der Statistik des Schulamtes (warum überhaupt Landkreis, der hat damit so gar nichts zu tun!) nicht als Ausfall auf.
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Es gibt SuS, die können nicht "genauer hinhören".
Die haben wir bei uns aber nicht. Dann könnte man ja auch argumentieren, es gibt immer Kinder, die können eh nichts sehen.
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Aber du sagst es doch, einmal zu den Arztkosten einen Zuschuss und einmal zum Beitrag, also zwei verschiedene Sachen, die bezuschusst werden.
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OK, aber mit Beihilfergänzungstarif kommt man mit 50% bspw auf sagen wir 450 eur für die PKV + 22 EUR für die Wahlleistungen bei der Beihilfe.
Bei der pauschalen Beihilfe ja, aber bei der normalen Beihilfe zahlst du deine PKV komplett (den kompletten Ergänzungstarif) und bekommst dann wenn deine Arztrechnung 340 Euro macht eben 170 Euro von der PKV und 170 Euro von der Beihilfe, da bekommst du nichts zum Beitrag dazu!
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