1. Vertretungslehrer in Berlin müssen sich zu den Ferienzeiten immer arbeitslos melden, weil ihre Verträge immer nur auf tatsächliche Unterrichtszeit befristet werden. In der Zeit beziehen sie auch nur Arbeitslosengeld. Stimmt das wirklich?
Nein, das stimmt nicht. Natürlich versuchen sie die Ferien auszunehmen, wenn nicht klar ist, ob du danach weiter beschäftigt wirst, aber 1. müssen sie dir dann evtl. Urlaub auszahlen (mussten sie jedenfalls bei mir in Berlin auch), weil du ja keinen Urlaub hast, weil der in den Ferien zu nehmen wäre und 2. passiert das in der Regel nur in den großen Ferien und selbst dann werden die nachträglich bezahlt, wenn du bis (ich meine es war so, bin mir aber bei der Anzahl unsicher) 7 Wochen nach >Ferienende weiter beschäftigt wirst.
Übrigens versucht Brandenburg es genau, viele Vertretungsstellen waren immer nur bis zu den nächsten Ferien ausgeschrieben.
2. Der Status des Vertretungslehrers im Kollegium ist eher so, dass diese nicht als vollwertige Lehrer angesehen werden. Unliebsame Aufgaben werden gerne an Vertretungslehrer abgegeben. Stimmt das wirklich?
Kann ich für uns gar nicht bestätigen, hier gibt es da wenig Unterscheidungen, was dann als Nachteil aber auch dazu führen kann, dass man eben denkt, dass der Vertretungslehrer doch bestimmte Sachen auch wissen muss bzw. können muss, die er nicht kann.
3. Die Bezahlung der Vertretungslehrer liegt unter dem der "normalen" Lehrer. Ich kann zu diesem Punkt aber keine valide Informationen finden. Stimmt das wirklich?
Nur, wenn der Abschluss nicht genauso ist.
Ich lese bei dir heraus, dass du aktuell eine feste Stelle hast. Was würde für dich den dafür sprechen, diese aufzugeben zugunsten des doch deutlich unsichereren Status als befristete Vertretungskraftkraft?
Das frage ich mich auch, zumal doch dann evtl. der Seiteneinstieg für besser bezahlt wäre.