das sich nach dem vorherigen Nettogehalt richtet.
Nein, nach dem Bruttogehalt.
Also eigentlich sollte man in Elternzeit ohne Bezüge auch keinen Ehegattenzuschlag erhalten, es sein denn, es ist eine Nachzahlung ab der Geburt.
Wird dann vermutlich aber auch taggenau wie die Bezüge berechnet.