- Ich soll ab Montag wieder 12. Klasse unterrichten, und zwar doppelt, weil mein Kurs geteilt wird.
- Es gibt eine Dienstanweisung, die mich eigentlich bis 30.4. befreit (mit Kindern unter 12).
- Ich habe keinen Anspruch auf Notbetreuung (so interpretieren ich es aus den Infos der Website des Kultusministeriums).
Was mach ich nun?
Auf die Dienstanweisung bestehen. Sollst du denn noch mehr Kurse unterrichten vor Ort? Wenn nicht, bitte darum, dass du Unterstützung von Kollegen im HO bekommst