Beiträge von Susannea

    Nein.

    Die kann auch durch Volljährigkeit enden.

    Wie viele Schuljahre jemand bis dahin abgeschlossen hat, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Wo hast du das her? Ich finde eindeutig, 12 Jahre Schulpflicht, davon 10 Vollzeitschulpflicht und 2 Berufsschulpflicht, die Volljährigkeit ist dabei nicht interessant und die Klassenstufe, die erreicht wurde auch nicht.

    Edit: Ich sehe gerade, für NRW hast du Recht, zwei drei andere Bundesländer auch noch, aber die Mehrheit nimmt aufs Alter keine Rücksicht

    Wir haben Hinweise bekommen, dass wir die SuS aufs Händewaschen hinweisen sollen. Lustigerweise sind Ballspiele geplant, wo unzählige Personen nacheinander denselben Ball in die Hand nehmen. Vielleicht versteht ihr langsam mal, warum ich meine Schule so verquer finde. Die haben da einfach einen Sockenschuss.

    Die würden für die Schule auch ihre Nieren spenden, wenn es sein muss.

    Wir haben heute auch sehr gelacht. Der Handballverband Berlin hat versendet man sollte auf den Handschlag vor und nach dem Spiel verzichten, klingt ziemlich albern bei einem Spiel, wo man gefühlt tausendmal die Hände des Gegners im Gesicht hat usw.

    Ich hatte das als Modus Operandi verstanden, wollte es nicht aus dem Zusammenhang reißen.

    Wie gesagt: bei mir gab's keine Ermahnung oder Vorwarnung. Einfach nur "zack" gesperrt - aber immerhin mit einer Begründung, auch wenn u.a. ich sie nicht verstanden habe.

    Ich will meinen "Fall" gar nicht aufrollen, der Groll ist verflogen, aber will für die anderen auch nicht einfach unwidersprochen stehen lassen, dass man vor einer Sperrung immer vorgewarnt bzw. ermahnt würde (schon gar nicht mehrmals).

    Aber Mikael ist doch deutlich im Thread verwarnt worden.

    Ich kann definitiv sagen, dass man gesperrt wird ohne vorherige Aufforderung Beiträge zu ändern.

    Dann bist du aber vorher bereits verwarnt worden in der Regel und das wurde Mikael ja auch mehrmals und es hat ihn scheinbar nicht die Bohne interessiert.

    Die Elternzeit wird man vermutlich nicht für den Auslandsaufenthalt verwenden können

    Was daran soll nicht dafür genutzt werden können und warum nicht? Bei Elternzeit gibt es keinerlei Einschränkung, wo man sich aufhält, nur beim Elterngeld ist es anders. Meine Schwägerin hat auch drei Jahre Elternzeit genommen, war damit weiterhin kostenlos in Deutschland krankenversichert, obwohl sie schon in Österreich gewohnt haben. Erst zum 3. Geburtstag hat sie dann beim alten AG gekündigt.

    Danke, Susannea! Demzufolge wäre also der sichere Weg, erstmal die EZ von Kind 2 bis zu dessen 3. Geburtstag auszuschöpfen und dann zu schauen, welche Möglichkeiten ich ggf noch habe, richtig?

    Genau so würde ich es machen, aber evtl. es einfach schon vorher probieren, indem du schreibst "bis zum 3. Geburtstag von Kind 3) und im Anschluss nhme ich die restlichen 19 Monate von Kind 1.

    Kind 1 ist jetzt zwischen 3 und 8, ich hätte also doch noch 1 Jahr und 7 Monate EZ übrig, die mir bewilligt werden MÜSSEN, oder?

    Nein, denn du hattest vorzeitig abgebrochen, damit ist das eigentlich weg. Dann ist die Frage, wann ist das Kind geboren, denn davon hängt ab, ob man dir Zeiten nach dem 3. Geburtstag überhaupt noch geben muss. Aber wie gesagt, hängt von dem guten Willen des AG ab, er muss dir gar nichts mehr davon geben. Du kannst es aber einklagen, wenn das Kind das entsprechende Alter hat.

    Da hätte ich also noch 1 Jahr und 5 Monate "übrig", müsste aber nun den dritten EZ-Antrag in Folge stellen (dann natürlich ohne Teilzeit) und bin mir unsicher, ob dieser abgelehnt werden dürfte...?

    Da das alles nacheinander war ist es ein Abschnitt und da kann dir niemand was ablehnen, nur beim 3. Teil und das nach dem 3. Geburtstag, hier beides nicht Fall, also kannst du problemlos mindestens bis zu dem 3. Geburtstag mit.

    Offensichtlich gelten die Vorsichtsmaßnahmen nur für Schüler, die in Risikogebieten waren - für Lehrer nicht...

    Wer soll das jetzt verstehen?

    Und bei Corona: Wenn ich in einem "Risikogebiet" war und möglicherweise betroffen bin, soll ich in die Schule und die noch gesunden Schüler und Kollegen anstecken??? Irgendwie total sinnfrei...

    Da fällt mir dann echt auch nichts mehr zu ein!

    Tja, so kann man sich auch aus der Verantwortung befreien (in diesem Fall NRW): Bei einem Verbot vor Klassenfahrten wäre das Land in der Haftung, so aber die teilnehmenden Schüler und Lehrkräfte. "Eigenverantwortung" heißt das auf neuddeutsch.

    Aber wenn die Eltern schlau waren haben sie ja eine RRV und da die Reisewarnungen ja entsprechendes sagen, sollte es damit kein Problem sein.

    Neuigkeiten von der südbadischen Einkaufsfront (musste für Frau Hund etwas besorgen, was ich gestern vergessen habe): Der Toilettenpapier-Notstand in den Regalen konnte zuverlässig abgewendet werden, dafür scheinen die Schweizer los zu sein. Abgepackter Raclette-und Fonduekäse waren ausverkauft. :D

    Hier heute beim ersten Lidl nicht mehr eine Packung Nudeln, keine Linsen, kein Toilettenpapier.

    Warum gibt es immer noch kein Verbot von Schulfahrten in Risikogebiete, ohne wenn und aber? Stattdessen sollen die Schulen selbst eine Risikoabwägung treffen...

    Und @Valerius: Deinen Ton kannst du dir sparen: Die "Aluthut"-Träger hatten bisher beim Corona-Virus Recht. Die Verharmloser (wie du anscheinend einer bist) nicht.

    Weil das eine Ländersache ist, hier soll man sich an die Reisewarnungen halten. DA soll keine Schule selber abwägen.

    Die Italiener riegeln betroffene Gebiete ab (kann so ein Land überhaupt in der EU sein?)

    Sie schließen auch schon die 2. Woche die Schulen ;)

    Und in Deutschland hat man alles unter Kontrolle: Wir feiern den Karneval, als sei nichts gewesen....

    Naja, es ist doch eh einiges auf Grund von anderen Vorkommnissen abgebrochen worden, diverse Messen sind abgesagt worden (ITB usw.) also passieren tut doch einiges. Auch hier sind erste Schulen doch geschlossen worden. Bayrische Schüler, die in Risikogebieten jetzt in den Ferien waren dürfen 14 Tage nicht zur Schule usw.

    Welche sollen das sein? Es mag sein, dass es irgendwelche freiwilligen Dinge gibt, die nicht vorliegen. Der Teil, der für alle gilt, liegt dem Finanzamt am 1.3. vor. Ich hatte in den vergangenen zehn Jahren nur einmal eine Einreichung, die ich später als Anfang März gemacht habe: Als wir Elterngeld bezogen haben und deswegen (im Vorfeld bekannt) eine Steuernachzahlung wegen dem Progressionsvorbehalt bekommen haben. Das habe ich natürlich so spät wie möglich eingereicht - jeder Cent zählt :)

    Du solltest auch davor warnen, dass der Räuber Hotzenplotz deine Steuererklärung abfängt und mit der Kaffeemühle von Oma manipluiert. Spaß beiseite - natürlich können sich Fehler in der Übertragung einschleichen. Aber selbstverständlich kannst du die genauen Daten einsehen, die automatisch übertragen wurden, wenn du den Belegabruf eingerichtet hast. Ich sehe bei mir einwandfrei, welche Daten z.B. meine Krankenkasse übermittelt hat und kann es, wenn ich will, auch mit dem Papierbescheid der KK abgleichen. Und sollte dort ein Fehler sein, kann ich den selbstverständlich im Steuerprogramm überschreiben.

    Hier ist absolut kein Unterschied zu dem manuellen Einreichen der Daten. Das Finanzamt bekommt die Daten automatisch übermittelt - das kannst du mit deiner Papiereingabe überschreiben genauso wie ich das mit meiner Eingabe machen kann

    Wie gesagt, die Banken sind nicht verpflichtet bis zum 1.3. die Steuerbescheinigungen raus zu schicken, also gehen die ganzen Kapitaleinkünfte nicht anzugeben, gerade bei Aktien und Fonds und die müssen ja auch verpflichtend eingeführt werden und sind sicher nicht freiwillig ;)


    Und wie kommst du auf Papiereingabe? Ich bekomme von der KK mitgeteilt, welche Schrott sie dem Finanzamt übermittelt hat, aber um das genauer aufzuschlüsseln brauche ich entweder mein Bonusheft (was ich mir glücklicher Weise meistens kopiert habe) oder aber die genaue Aufstellung der KK, die sie diesmal überhaupt nicht geschickt haben, sondern nur die bekloppte Gesamtsumme der Bonuszahlungen (und du weißt ja, manche sind Beitragsrückerstattungen und manche eben nicht, das kann da kein Mensch rauslesen). Wenn ich also die Abrechnung der KK noch nicht habe, sehe ich nur eine Summe und kann gar nicht kontrollieren, ob sie korrekt ist (wenn ich es nicht vorher genau aus dem Grunde kopiert habe).

    Wie gesagt, für "normale" Schüler finde ich das sogar eine sehr kleine Gruppe, wir haben das letzte Mal eben mit einer kompletten Klasse 25-30 Schülern gespielt, das klappt auch, die anderen Schüler haben z.B. die Aufgabe jeder für einen anderen den Text mitzuverfolgen und auszuhelfen usw.

    Wobei natürlich bei uns auch immer zwischendurch Einsätze für alle waren, wo gemeinsam sein Lied gesunden wurde usw.

    Ich mach das seit zwei oder drei Jahren - alle Daten, die das Finanzamt kennt, ruft das Steuerprogramm automatisch ab - spart jede Menge Zeit beim sinnlosen Abtippen der Daten und man kann die Steuererklärung tatsächlich schon am 1.3 abschicken. Da das offenbar so früh kein Mensch macht, habe ich hier Bearbeitungszeiten von maximal 10 Werktagen, bis die Erstattung auf dem Konto ist

    Es gibt aber leider diverse Daten, die weder dem Finanzamt noch mir am 1.3. vorliegen, meine Bankunterlagen sind selbst am 31.5. teilweise nicht da gewesen, obwohl ich bis dahin abgeben musste. Und nicht alles was das Finanzamt übertragen bekommen hat, ist korrekt, das kann ich aber auf dem Belegabruf nicht sehen, daher bin ich da sehr vorsichtig und rate auch anderen dazu. Die Übertragung der KK sind seit es Bonuszahlungen gibt immer falsch gewesen bei mir. Gerade gestern habe ich den geänderten Bescheid von 2018 bekommen, auf den von 2017 warte ich noch, weil sie das alles als Beitragsrückerstattung angerechnet haben.

    Bei uns hat die noch keiner bekommen und heute ist eigentlich der allerletzte Stichtag dafür.

    Wie kommst du darauf, dass es einen Zeitpunkt gibt bis zu dem du es haben musst?

    Wir haben die teilweise schon erst im April erhalten, weil eben der Schluss für den jeweiligen Monat (also im März z.b. damals der 10. schon vorbei war, als die alle gedruckt waren).

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