Beiträge von Susannea

    Genau. Ich verdiene aktuell als einzige Geld.

    Habt ihr Erfahrung damit bzw. wisst, ob ich mich und die Kinder dass erste halbe Jahr über meinen Mann(der ist über 30, müsste sich also freiwillig gesetzlich versichern, was wohl, ohne gezahlt ~130€ nur sind) versichern kann statt PKV? Und kann ich diese Entscheidung dann nochmal ändern. Also ab den Zeitpunkt wo wir beide ref machen, dann in PKV?

    Das geht nicht, Kinder ja, du nicht, weil du selber zu hohes Einkommen hast (darf nicht mehr als 360 Euro monatlich oder eine Minijob sein). Aber dein Mann bei dir in der GKV und die Kinder auch, das geht. Muss man sich also gut durchrechnen (lassen).

    Nein, du gehst einer Vollzeittätigkeit nach... also musst du dich eigenständig versichern. Er kann aber über dich, solange er Student ist.

    Genau und die Kinder auch, so bliebe nur dein Beitrag. In der PKV muss für jeden ein Beitrag gezahlt werden.

    Ja, das geht und haben hier einige gemacht und es bot sich für die an in der GKV zu bleiben, weil nämlich damit die ganze Familie (wenn der Mann noch Student) ist über die GKV mit versichert war oder wenn der Mann noch die Möglichkeit der Studentischen Versicherung hat nur der Ref in die PKV und die Kinder über den Mann in der GKV familienversichert.

    Kinder für gE sind in NRW äußerst selten an Regelschulen, zumal der Schulleiter hier eine einfache Möglichkeit für eine Umstrukturierung der Arbeit hat. Meines Erachtens nach überhaupt kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Zumal kein Alltag.

    Dann seid ihr aber nicht sehr weit in der Inklusion, hier gibt es mindestens 10 GE-Kinder bei uns an der Schule und da ist auch nicht mit einfach umstrukturieren, denn das interessiert doch die Kinder nicht.
    Also der Tipp aus deinem Dokument die einfach nicht mehr zu umarmen, ist gerade bei GE-Kindern total schwer umzusetzen, denn die verstehen das ja nicht!

    Den Impfstatus stellt bei uns komplett der Frauenarzt fest, und zwar alles, das ist nicht aufgeteilt. Ein Termin, ein Pieks, geht schneller und ist sinnvoll. Muss doch sowieso alles in den Mutterpass und den legt der FA an.

    Nochmal, nein, der FA hat die benötigten Titer nicht alle im Mutterpass und damit reicht es eben nicht und da gehören sie bei anderen Berufen auch nicht hin.

    Übrigens muss nicht der FA den Mutterpass anlegen ;)

    Vermutlich wird aus Gründen der Haftung genau dies überdacht und bestimmt und die Gefährdungsbeurteilung erstellt,ansonsten haftet der AG, wenn das Kind bleibende Schäden hat oder Schlimmeres passiert.

    Genau, deshalb ist da inzwischen auch nicht mehr viel Spielraum für den AG.

    Hab ich auch noch nie gehört, vllt. wenn es um Beschäftigungsverbot geht, ansonsten ist doch der Frauenarzt dafür der kompetentere Ansprechpartner. Zumindest gehört doch zu der Erstuntersuchung die Feststellung des Impfschutzes...

    Aber eben ganz anderer als denen die das BAD bestimmt ;)
    Und nein, da ist das BAD der bessere Ansprechpartner, weil er die Gefahren speziell des Berufes kennt. Der FA darf aufgrund dieser Gefahren kein BV ausstellen.

    D.h., der Amtsarzt steht über dem Frauenarzt? Was, wenn der/die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot für angesagt hält? Darf das dann der Amtsarzt ablehnen? Sorry für meine blöde Nachhakerei, aber ich finde das etwas verwunderlich und übertrieben.
    Die Befugnis des Frauenarztes müsste m.E. doch reichen. Aber okay, ist wohl so...

    Nein, beide sind ungefähr gleich, der eine aus gesundheitlichen Gründen, der andere aus Arbeitsplatzgründen-

    Mit Amtsarzt meinte ich BAD.
    Also der Frauenarzt kann auch aus gesundheitlichen Gründen ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Der BAD beurteilt die schulische Situation, den Impfstatus und kann dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
    Als ich beim BAD war hat er mir nochmal Blutabgenommen obwohl schon beim Frauenarzt Blutabgenommen wurde, warum auch immer. Jetzt warte ich und darf nicht in die Schule.

    Weil die ganz andere Titer noch bestimmen, Ringelröteln macht der Frauenarzt z.B. eigentlich nicht. Windpocken auch nicht.

    Schlimm genug, dass ein Arzt überhaupt ein Beschäftigungsverbot aussprechen darf. Es sollte immer noch jeder Schwangeren selbst überlassen sein, welchen potentiellen Risiken sie sich aussetzen will.

    Der AG hat zum einen eine Fürsorgepflicht und zum anderen haftet er, wenn die Frau oder das Kind durch diese Gefährdungen Schäden erleidet, ist eben doch was anderes als dein Privatvergnügen.

    Wie kommt die L-Bank aber nun auf 22 Monate und nicht auf 24?

    Das ist ganz einfach, 10 Monate Basiselterngeld für deine Frau die übrig bleiben sind 20 ElterngeldPlus Monate.
    Du willst ja nur 2 Monate zuhause bleiben, also hast du nur 2 Monate Basiselterngeld!

    Meine Frau soll 24 Monate das Elterngeld Plus beziehen

    Kann sie nicht, sondern nur 2 Basiselterngeld was mit der Besoldung verrechnet wird (was man sich dann also evtl. selber splitten muss) und 20 Monate Elterngeldplus

    Ich selber möchte zwei Lebensmonate ebenfalls Zuhause bleiben (den ersten Lebensmonat und dann nochmal im Juli)

    Wir möchten also die zwölf Monate Basiselterngeld durch die zwei Partnermonate in 28 Monate Elterngeld Plus umwandeln.

    Da liegt der Denkfehler, wenn du nur 2 Monate zuhause bleibst, dann gibt es nur zwei Monate Geld, sinnvoller Weise als Basiselterngeld, dir steht natürlich aber frei auch Elterngeldplus zu nehmen, aber das gibt es dann auch nur 2 Monate, wenn du nicht länger reduziert arbeitest!

    Sprich 22x900€ im Gegenzug zu geplanten 28x900€. Das ist ein Unterschied von 5400€ abzüglich dem Plus, das sich durch die Verrechnung mit den Besoldungszahlungen in den ersten zwei Monaten ergibt.

    Aber ihr Elterngeld hat doch nichts mit deinem zu tun, du bekommst trotzdem 2x1800 Euro oder eben 2x900 Euro, wenn du gerne Geld verschenkst.

    Sie hat also nur 4x900 Euro Elterngeld weniger, dafür aber zwei Mal Besoldung mehr. Sprich, da sollte kein Minus entstehen!

Werbung