Beiträge von Susannea

    Ich liebäugele mit einer Wärmepumpe mit Tiefensonde, also Erdwärme. Meine Kollegen halten mich für verrückt, weil das für ein Zweifamilienhaus sicher 60-80.000€ kosten würde. Ich rechne derweil mit 35-40.000€ bei entsprechender Eigenleistung. Ok, die 200m tiefe Bohrung muss ich in Auftrag geben, aber bei dem Rest bin ich inzw. entspannt.

    Die Bohrung hat bei uns einen Großteil der Kosten ausgemacht, aber ich meine, 20.000 Euro hat sie uns damals nur gekostet insgesamt.

    Vielleicht wäre es sinnvoll die ganzen Beiträge zum Energiesparen und zur Haustechnik in eine gesonderte Diskussion zu packen. Gemecker ist das alles ja nun wahrlich nicht mehr.

    DA sollte es schon einen Thread zu geben.

    ...zückt man eben seinen Whiteboardmarker und nutzt die digitalen Tafeln als normale Whiteboards. Es gibt nur wenige Anbieter, bei denen das nicht möglich ist. Um die haben wir einen großen Bogen gemacht.

    Das ist falsch, bei den alten Exemplaren (und die haben wir, sind meist über 10-15 Jahre alt) ist es bei kaum einem möglich.
    Und die neuen Displays (also nächste Generation) können es auch alle nicht mehr!

    Das mag bei euch so sein. Wir haben inzwischen in jedem Raum die exakt selbe Lösung digitaler Tafeln hängen.

    Das ist toll, wenn das klappt. Wir haben nun auch zum dritten Mal die exakt gleiche Bestellnummer genutzt für die Displays und die 3 Variante erhalten. Und ganz dreist sagt der Anbieter noch, die sind doch gleich (ähm nee, die sind baugleich nach ihrer Seite, aber schon Modellnummer und viel schlimmer, Treiber, sind unterschiedlich).

    Die Verbraucherzentrale ist doof. Da bieten sie Energieberatungen an, aber geben einem am Ende keine BzA-Nummer, mit der man die kfw-Förderung für die Heizungsmodernisierung (Ersetzen einer Gasheizung durch eine Wärmepumpe) beantragen kann. Dann können sie die Beratung auch gleich bleiben lassen. Diese Nummern gibt es nur vom Energieberater. Da muß ich mir jetzt also noch einen Berater holen, der mir genau das Gleiche erzählt und ca. 1.000€ dafür haben will, nur damit ich am Ende diese Nummer habe.

    Dabei weiß ich die Heizlast und die Vorlauftemperaturen so schon, ohne Verbraucherzentrale und Energieberater. Ich weiß auch welche Heizung ich haben will und wo ich die bekomme. Einbauen würde ich das Ding auch in Eigenregie, wie ich es bei der Photovoltaik-Anlage und der Brauchwasser-Wärmepumpe auch schon gemacht habe.

    Ich verstehe deinen Ärger, wir haben ja gerade auch Trubel mit dem Finanzamt, weil die Solarfirma scheinbar nicht mehr vorhanden ist und wir bisher keine Bescheinigung für die energetische Sanierung haben.
    Mal gucken, ob die jemand anders ausstellen kann, kann mir ja die Firma nicht schnitzen

    Das Thema hatten wir hier nun schon mehrfach. Zwar besteht auch für Beamte ein entsprechender Rechtsanspruch auf Elternzeit, gleichzeitig wird diese dennoch beantragt (und muss dann i.d.R. so auch genehmigt werden). Dazu nicht im Widerspruch steht, dass die Elternzeit dennoch nicht auf rechtsmissbräuchliche Art und Weise ausgestaltet sein darf (z.B. durch gezieltes Aussparen von Schulferien).

    DAs sieht das Bundesbeamtengesetz (was z.B. auch in dem Falle für die Berliner Landesbeamten gilt) bzw. die entsprechende Verordnung aber anders, denn diese sagt, für die Inanspruchnahme der Elternzeit gelten die Regeln des BEEG auch für Beamte und das sagt, ist nicht zu beantragen und kann (bis auf einen 3. Abschnitt nach dem 3. Geburtstag) auch nicht abgelehnt werden.

    Da du an einer BBS in NDS tätig bist, wird die Elternzeit ja von deiner Schule bzw. deiner Schulleitung genehmigt und nicht von der RLSB, also ist die von dir genannte "Personalstelle" eure Verwaltungsleitung, richtig? (siehe Runderlass Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse sowie Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz unter Punkt 2.1.2 k) . Ich kann für meine BBS von vielen Fällen berichten, in denen Kollegen Elternzeit auch komplett außerhalb der Ferien genehmigt wurde. Zwar gab es z. B. im vorletzten Jahr einen Kollegen, der einen Teil seiner Elternzeit in den Herbstferien hatte, aber das hatte er selbst genau so beantragt.

    Das Elternzeit weder beantragt sondern nur angemeldet und auch nicht genehmigt wird, ist aber klar, oder?

    Beispiel: als erstes liest man *schich* oder nicht? Das hilft irgendwie nicht beim schnellen Erfassen des Begriffs.


    Geschichten


    Und im anderen Thread schrieb Chili, dass es diesen Silbenhype in Frankreich nicht gibt und Französisch ist ebenfalls eine Alphabetschrift.

    Nein, warum sollte man das als erstes lesen.

    Es geht ja darum, dass die Kinder dann in der Regel nicht mehr die einzelnen Buchstaben zusammen ziehen, sondern die Silben als ganzes erkennen,
    Also hier dann "ge" und "schich" und "ten" und diese drei dann nur noch zusammenfügen müssen und das natürlich von links nach rechts, warum fängst du in der Mitte an?!?

    Ich kenne Kinder, die kommen damit deutlich besser klar, weil es einfach kleinere Einheiten sind. Aber ob das nun in bunt oder abgedeckt o.ä. ist, ist vermutlich egal, aber bei dem bunt muss man eben nicht noch daneben sitzen, das können sie ganz alleine nutzen.

    Es wird aber auch andere Kinder geben, da ist es völlig wurscht, wie das Wort geschrieben ist (also ob in gefärbten Silben usw.).

    Einmal Google.
    https://www.dbb.de/lexikon/themen…versorgung.html

    <edit> Abgezogen davon wird der anrechenbare Anteil eines eventuell aus Angestelltenzeiten bestehenden Rentenanspruches. Diesen gibt es nicht "on top" </edit>

    DAs stimmt so auch nicht überall, der wird nur bis zu einer Grenze gezahlt und wenn man damit dann drüber ist, gibt es das nicht alles, aber doch, zumindest in Berlin wurde ganz klar gesagt, den gibt es bis zu der Grenze on top (womit eben Leute die noch relativ spät verbeamtet werden immer besser mit Pension als "nur" Rente dastehen müssten.

    Bundesland?
    Vermutlich NRW, die sind bisher damit durchgekommen, in Berlin ist geklagt und das Vorgehen kassiert worden.

    Aber klar wollen sie nicht, dass du immer zwischen den Ferien nur Elternzeit nimmst (das halten sie für rechtsmißbräuchlich).

    Ich habe meine Elternzeit grundsätzlich so genommen, wie es mir gefiel und auf Ferien usw. keinerlei Rücksicht genommen in keiner Weise (also die auch nicht ausgeklammert o.ä.) das ging immer problemlos alles durch, wenn es auch manchmal nur auf Nachhaken dann die richtige Bezahlung gab.

    Gibt es eine andere Sorte von Elterngeld, die man dann parallel haben darf?

    Ja, natürlich Elterngeldplus.

    Man kann auch Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus gleichzeitig beziehen, nur beide eben Basiselterngeld nur wenige Monate.

    Du hast ja oben Elternzeit mit Elterngeld geschrieben, deswegen stutze ich.

    Ja, da gibt es viele Varianten, die gehen. Außerdem redet sie immer nur von sich, also gehe ich davon aus, dass ihr Mann eh eine andere Lösung hat und gar nicht in den Sachen berücksichtigt werden muss. (und evtl. auch gar nicht wirklich Elterngeld erhält, wenn er nun noch Student ist, aber auch kein Einkommen wegfällt).

    Die TE will ja möglichst viel vom aktuellen Lohn haben, es wird bei 50% vom Deckel 1800 Euro nicht unbedingt ausreichen?

    Wieso 50%, einer kann Basiselterngeld erhalten, das sind dann immerhin bis zu 1800 Euro für die Person.

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