Beiträge von Susannea

    Bei uns haben zumindest alle Klassen eine digitale Tafel und WLAN im Raum (wenn auch nicht überall funktionstüchtig). Einen funktionierenden PC-Raum haben wir auch und soviele Schüler-PCs, wie die Lehrer in ihrem Raum wünschen. Das reicht uns zumindest, wir wollten ja gar nicht mehr!

    Achso, einen digitalen Vertretungsplan haben wir nun auch (für die Lehrer), mehr als erhofft.

    Also bei uns ist das adäquat genug.

    Was denn nun? Man kann es nicht? Es ist zu teuer? Man will es nicht?

    Wenn man nur Bruchteile zitiert kommt dann eben solch ein widersprücherlicher Unsinn raus, denn das ist eindeutig nicht mehr das, was ich geschrieben habe, da war nämlich überhaupt kein Widerspruch bei!

    Also evtl. noch mal vollständig lesen, wenn du es schon nicht vollständig zitierst.

    Wie schon gesagt, das meiste einfach zu teuer, der Familienzuschlag kommt einen billiger, außerdem sind viele Sachen Bundesentscheidungen, nicht Landesentscheidungen.

    Aber diese müssen doch nicht nur von den Beamten gezeugt werden?

    Nein, aber nur da kann ich es als Land beeinflussen (denn außerhalb des Tarifvertrags darf ich es ja nicht mehr bezuschussen und der sieht es im Gegensatz zu früher eben nicht mehr vor).

    Wenn wir die Anzahl der Kinder erhöhen wollen, könnten wir das Kindergeld allgemein erhöhen oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern oder in Bildung und Kindergärten investieren.

    Das würde vermutlich zuviel Geld kosten. Und vor allem hätten dann die Lehrer keinen Grund mehr in den öffentlichen Dienst zu gehen und somit hätte man noch weniger Lehrkräfte.

    Kosten Kinder von angestellten Lehrkräften oder von Menschen in der Privatwirtschaft weniger Geld?

    Natürlich und genau deshalb versucht man das ja auch z.T. zu bezuschussen, nur ist das im öD nicht mehr möglich.

    Andere Berufsgruppen "zahlen" ihre Kinder doch auch aus dem Gehalt.

    Die bekommen eben auch oft Zuschüsse von den AG dazu, wie übernommene Kitakosten o.ä.

    Für den Staat als Arbeitgeber ist es aber eher negativ.

    Wieso sollte es das sein?!?

    Was denkt ihr, wie es mit dem Digitalpakt 2.0 weitergeht?

    Also in Berlin gabs den Digitalpakt 2.0 schon Ende letzten Jahres an den Schulen, da wurde nämlich festgestellt, dass noch Gelder übrig sind, die bis Jahresende ausgegeben werden musste vom Digitalpakt und deshalb gab es einen Digitalpakt 2.0 und der war für die Schulen, die sich die Mühe gemacht haben die Bestellformulare vollständig und korrekt auszufüllen, meist sehr ertragreich. Bei uns gabs immerhin 9 Beamer, zwei Panels, eine Leinwand daraus. Ca. 22.000 Euro Wert, das wäre mehr als die Hälfte unseres Schulbudgets gewesen.

    Es ist sicherlich auch für die öffentliche Hand kontraproduktiv, dass man als Lehrkraft mit heiraten und drei Kinder bekommen mehr Geld bekommen kann als wenn man nur Schulleiter oder ähnliches wird.

    Nein, ist es sicherlich nicht, denn überall heißt es, es gibt zu wenig Kinder, also muss man damit die Anzahl etwas erhöhen!

    Für mich ist es aber nicht nachvollziehbar, warum der Staat den Beamten mehr zahlen soll, wenn er mehr Kinder bekommt.

    Weil Kinder nunmal Geld kosten und man die braucht!

    Nun geht es aber nicht um ein BK in NRW, sondern um eine Grundschule in Brandenburg.

    Nunja, der letzte Schulleiter hat glaube ich auf dem Papier auch 3 Stunden unterrichtet, in der Praxis viel weniger, weil immer dringende Dinge dazwischen kamen.

    Die neue Schulleitung habe ich noch nicht gesucht auf dem Plan, immerhin übernimmt sie im Gegensatz zu ihrem Vorgänger einiges an Vertretungsstunden und Aufsichten.

    In Berlin sind es glaube ich 6 Stunden, die die Schulleitung bei uns offiziell unterrichtet. Wieviele sie wirklich gesteckt ist, ist dann der andere Punkt. Also es ist jedenfalls auch marginal.

    Das spielt aber doch keine Rolle, wenn sie 12 Monate Basis-EG beziehen will, oder?

    Natürlich spielt das eine Rolle, weil man eben nur 8 Wochen das volle Gehalt bekommt und danach schon nur noch Mutterschaftsgeld, für die Länge spielt es keine Rolle bei 12 Monaten Basis-Elterngeld, aber man muss eben auch wissen, ab wann eben kein Geld oder weniger vom AG kommt und dann eine andere Stelle zuständig ist, die meist etwas länger braucht bis das erste Mal gezahlt wurde usw.

    (weil 2 Monate Mutterschutz ja vom Elterngeld abgezogen werden),

    Nein, das werden sie nicht, sondern es gibt insgesamt maximal 12 Monate (wenn nicht Alleinerziehend) eine Lohnersatzleistung (und das können eben auch Mutterschaftsgeld oder sogar Bezüge sein).

    8 Wochen sind übrigens keine 2 Monate, das wird nachher auch taggenau berechnet ab wann du dann Elterngeld erhältst, deshalb kann der 2. LM betroffen sein, aber auch der 3. wenn sich der Mutterschutz verlängert hat (weil Kind früher gekommen ist).

    also beantrage ich ab Geburt Elternzeit ohne Teilzeitoption bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres.

    Nein, du meldest Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz an, machst du das ab Geburt, entfällt der Anspruch auf Bezüge. Bei der Länge wird die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt allerdings angerechnet auf die maximale Länge.

    b) Elternzeit für mehr als 12 Monate, bspw. 3 Jahre, beantragen und gleichzeitig eine Teilzeitarbeit ab dem 13 Monat beantragen

    Du musst dich auf 24 Monate festlegen, daher würde ich immer 24 Monate Elternzeit anmelden und schon mal ankündigen, dass du ab dem 13. Monat vor hast in Teilzeit wieder zu kommen. Lehnen sie das nicht gleich ab, ist es später nämlich bereits genehmigt und du bestimmst nur noch ab wann, wie und wieviele Stunden.

    Außerdem Frage ich mich, wie die Elternzeit meine Lebenszeitverbeamtung beeinflusst, da mir noch zwei Revisionen durch die Schulleitung fehlen.

    Darf sie eigentlich gar nicht, also klar, wenn du nicht arbeitest, dann kann es nicht gezeigt werden und wenn du weniger Stunden machst, braucht es länger, das ist aber unabhängig davon, ob das nun Elternzeit heißt oder nicht.


    deine Rechnung zum Elterngeld passt soweit, wenn du Basis-EG beziehst.

    Nein, weil eben 8 Wochen in der Regel keine 2 Monate sind!

    Vergütung ab der 4.UE finde ich auch fair, ein Unterschied zwischen TZ und VZ gibt es aber in der VwV nicht in Bezug auf Mehrarbeit?

    Doch, da gibt es einen deutlichen Unterschied, nach TVL muss soviel ich weiß ab der 1. Stunde Mehrarbeit bei Angestellten in Teilzeit bezahlt werden (weswegen bei uns auch die Springstunden wieder abgeschafft wurden, denn ich hätte sie ja nie kostenlos als Vertretungsstunde nutzen können, also sind sie Unfug ).

    Wenn man Beispielsweise 10,5 h macht und die Stundenplaner einen Plan mit 11 h erstellen, wäre das zulässig?

    In Elternzeit eher nein, wenn du genauso Wochen im Monat mit 10 Stunden hast, denn deine Elternzeit hängt ja mit dem Stundenumfang usw. gerade beim Elterngeld auch zusammen.

    Aber, wenn ich diese Woche durch Vertretungen 2 Stunden Mehrarbeit mache, dann kann sie nicht mit der nächsten Woche verrechnet werden, in der ich weniger Stunde durch Praktika habe?

    Je nachdem, in welchem Umfang gegen gerechnet wird (also welches Bundesland) ist das schon möglich.

    Ich nehme dich jetzt beim Wort und werde dich dann wieder zitieren.

    Mögest du Recht haben.

    Ich befürchte, das ist genauso unsinnig dahergesagt, wie das blödsinnige Geschwätz von Lindner. Das hat er sich alles selber zuzuschreiben und da waren sich ja auch alle Parteien einig (und wenn ich das richtig mitbekommen habe, sogar welche aus der FDP), dass er gestänkert und blockiert hat und es die einzige richtige Variante war, ihn vor die Tür zu setzen.

    Also bei uns gehören Wahlen auch in die Lehrpläne und das auch schon in der Grundschule, ob man ihnen allerdings die Bedeutung der USA-Wahl versuchen muss zu erklären und ob sie nicht schon mit der Situation, die heute in Deutschland entstanden ist, genug beschäftigt sind, ist dann ja die Frage.

    1. Kannst du, wenn du da noch Elternzeit hast, wenn du die nur bis zum Halbjahr angemeldet hast, kannst du nur auf den Goodwill der Behörde hoffen.
    2. Nach dem 2. Geburtstag kannst du problemlos noch die restliche Elternzeit von den 3 Jahren (in 1-2 Abschnitten) nehmen, vorher nur, wenn die Behörde zustimmt, was sie nicht muss.

    Also wesentliche Frage auch von mir, was hast du angemeldet, denn du musstest dich bei der ersten Anmeldung ja für 2 Jahre festlegen (nach dem Gesetz).

    In Berlin geht das schon lange, in 1 und 2 gibt's keine Noten, in 3 und 4 entscheiden die Eltern

    Das kommt auf die Eingangsphase an, wir haben JÜL, da gibt es natürlich in 1-3 keine Noten und nur in 4 dürfen die Eltern entscheiden. In Brandenburg bei SAPH ja genauso, da gibt es natürlich keine Noten, in Schulen mit homogenen Klassen können die Eltern entscheiden.

    Bei uns klappt das übrigens wunderbar mit dem Ankreuzen und seit das Zeugnisprogramm auch auf den Dienstgeräten läuft, ist es auch kein Ankreuzwahnsinn mehr (musste mir das immer von allen kopieren, dann ankreuzen, die Klassenlehrerin ins Zeugnisformular übertragen usw. das war Wahnsinn)

    Was meint ihr? Kann man in der Grundschule auf Zensuren verzichten? Welche Pros und Cons würdet ihr anführen?

    Bei uns geht die Grundschule ja bis Klasse 6 und wir verzichten 3 bzw. 4. Jahre darauf und ich bin ein totaler Fan ohne Notenzeugnisse zu arbeiten. Es nimmt überall soviel Druck raus (gerade auch bei Sachen wie Schwimmenlernen usw.) und gibt den Eltern viel deutlichere Aussagen (wenn sie die Kreuze mal verstanden haben), was genau das Kind kann und was nicht.

    Bei uns gibt es übrigens keinerlei Texte, die Formuliert werden müssen, sondern es werden nur Kreuze gesetzt und da muss nichts positiv bei sein.

    Grundschulempfehlung kommt hier bei uns ja erst nach 6, daher kein Problem, aber auch da könnte man das gut mit Ankreuzen machen bzw. macht es sogar so.

    Keine Garantie, aber ich meine, dass du die Sonderzahlung für die Monate Februar und Dezember im vollen Beschäftigungsumfang erhalten solltest. Ich hatte letztes Jahr eine Stelle am 28.08. angetreten und der Monat wurde in vollem Umfang gezählt, wenn ich mich nicht komplett vertue.

    Genau, wenn das aber andere Vergütung ist als vorher, dann eben danach gerechnet.

    Auch ein Tag im Monat reicht, um für den Monat Anspruch auf Jahressonderzahlung zu haben und wenn eben selber AG, dann wird das addiert mit den Monaten.

    Die bekommst du anteilig, wenn du am 1.12. noch beschäftigt bist, mit der Höhe des Septembergehaltes als Grundlage, meine ich.

    Sprich 11/12 müsstest du dann bekommen.

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