Beiträge von Susannea

    1. Herstellungskosten des Hauses ermitteln (also nicht den Kaufpreis!)
    2. Antei des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche ermitteln.
    3. Herstellungskosten mit diesem Anteil multiplizieren.
    4. Davon sind 2% pro Jahr absetzbar.

    Wahlweise die Pauschale mit 1250,- Euro wählen oder eben mit Grundrissplan und Nachweis der Herstellungskosten die tatsächlichen Kosten ermitteln. Letzteres lohnt sich nur, wenn man sicher über dem Pauschbetrag liegt.

    Ach ja:

    5. Gut überlegen, ob die Angaben den Tatsachen entsprechen und sich ggf. nachweisen lassen.

    Ich kenne mich eigentlich ganz gut mit Steuern aus, aber diesen Ansatz habe ich noch nie gehört. In eigenem Haus sind grundsätzlich auch nur die Zinsen der Raten absetzbar, nicht die Tilgung und das würde ja den Herstellungskosten gleich kommen. Also kann ich mir nicht vorstellen, dass es die Variante gibt. Hast du dazu irgendwelche Quellen?

    Ich sitze jetzt gerade an meiner ersten Lohnsteuererklärung, wo ich "wirklich" Geld verdient habe UND auch ein erwachsenes Leben außerhalb eines WG-Zimmers hatte...
    Ich hatte in dem Jahr ein Arbeitszimmer, das Haus gehörte aber meinem damals-Freund/jetzt-Mann. Ich war an der Adresse gemeldet, wohnte auch dort (allerdings mit doppelter Haushaltsführung wegen Entfernung zur Arbeit). Da ich unter der Woche nur ein 14qm-WG-Zimmer bewohnte, ist ja klar, dass mein Schulzeug im Haus war. Nur halt nirgendwo auf meinem Namen und einen Mietvertrag für ein Teil des Hauses oder ein Arbeitszimmer habe ich ja natürlich nie unterschrieben.
    Hat jemand damit Erfahrung gemacht?
    Danke im Voraus,
    Chili

    Ihr seid ja jetzt scheinbar verheiratet, gebt ihr eine gemeinsame Steuererklärung ab für das letzte Jahr? Dann ist das doch kein Problem, denn das Haus gehört ja ihm und da dürft ihr natürlich auch die Kosten für absetzen.

    Da die Erklärung mit doppelter Haushaltsführung, langen Wegen und tralala kompliziert genug ist, will ich es so "sicher" gestalten, wie ich kann. Einen Grundriss kann ich abgeben, aber natürlich keine Besichtigung anbieten, da wohne ich seit anderthalb Jahren nicht mehr

    DAs ist ja dann nicht dein Problem, sondern das des Finanzamtes, niemand kann ja gezwungen werden da so lange zu wohnen, wie die Bearbeitung der Steuererklärung noch braucht.

    naja, das ist jetzt eine Annahme deinerseits, dass ich kostenfrei im Haus von meinem Freund gewohnt habe.
    Ich werde aber nicht den Wochengemüseeinkauf absetzen, weil er in dem Jahr die Ratenzahlungen bezahlt hat.

    Wie gesagt, wenn ihr jetzt eine gemeinsame Kasse habt, gehe ich auch von einer gemeinsamen Erklärung aus und dabei macht es keinerlei Unterschied, wem von euch die Kosten entstanden sind.

    Einstufungen gibt es bei uns alle erst lange nach Vertragsabschluss (hier wurde ja erstmal alles auf 1 eingestuft, wir mussten bis November die Unterlagen nachreichen für nachträgliche Einstufung, bisher keine Antwort bei mir, eine andere Kollegin hingegen hat schon Rückmeldung). Allerdings dauert hier alles, der bis 31.7.17 eingereichte Antrag auf Zulage ab 1.7.2016 ist bisher auch nicht bearbeitet. Also finde ich das nicht ungewöhnlich, dass du bisher nichts weißt.

    Moin,
    schon einmal daran gedacht, daß der 2. Elternteil auch arbeitet? Ich finde das jedenfalls immer so lustig, wenn mir meine Kollegen erzählen, daß ich doch gefälligst zur Schule hin umziehen soll, auf das der Arbeitsweg kürzer wird. Ok, ich bin Single und könnte das, will es aber nicht, weil ich in meiner Freizeit keinen Schüler sehen will. Aber wäre ich in einer Beziehung würde es doch überhaupt nichts bringen, wenn ich der Schule hinterher ziehe, auf das der andere Teil dann umso weiter zur Arbeit fahren muß.

    Leider herrscht in unserem Kollegium bei dem Gedanken an "Familie" noch das klassische Hausfrauenmodell vor. Das Modell hat schon in der Generation meiner Eltern und sogar meiner Großeltern nicht funktioniert, aber im Pütt scheint das heute noch normal zu sein. Bei meinen Großeltern war es ganz extrem. Opa Lokführer (damals noch verbeamtet) mit Residenzpflicht am Einsatzort und Oma Hebamme mit Residenzpflicht am Einsatzort und das waren zwei unterschiedliche Orte. Was meint ihr, wie da der Amtsschimmel am Wiehern war. :ohh:

    Na klar habe ich daran gedacht, dass das 2. Elternteil auch arbeitet, sonst hätte ich ja geschrieben, dass das 2. Elternteil zu Hause ist und doch eh diese Dinge übernehmen kann. Aber bei vielen Familien wo zwei Eltern arbeiten funktioniert das recht gut, dass man sich Bringen/Abholen aufteilt, so dass jeder seine beruflichen Verpflichtungen erfüllen kann.
    Zumal ja auch bei einer Gymnasialstelle, die man gleich bekommt das Problem auftauchen kann und auch an der Grundschule das besteht.

    Es besteht eben immer, wenn die Eltern arbeiten, dass man das alles aufeinander abstimmen muss ;)

    Und vor allem wäre es für diese „Eltern“ eventuell eher unattraktiv, weil die Stelle danach ja theoretisch irgendwo sein könnte. Und da wird man bestimmt eher wohin kommen wo es noch offene Stellen gibt, also niemand hin will. Das könnte mit Wegzeiten zum Kindergarten morgens sehr schwierig gestalten.

    Besser schwierig gestalten, als die Familie gar nicht ernähren zu können. Und dann gibt es ja meist auch noch ein 2. Elternteil, was evtl. auch Abholen und/oder Bringen kann, aber evtl. nicht alle Ernähren.

    @Susannea
    Wie kommst du darauf, dass es keine E12 gibt? Die Entgeltgruppen gehen bis E15 hoch.

    Meine Info war ja auch, dass die Sonderschullehrer A13 bekommen (es sind an der Privatschule auch ein paar verbeamtete Lehrer) und das sei für die Angestellten Lehrer E13. Deswegen verstehe ich jetzt auch nicht wie du darauf kommst, dass die E-Stufen eine Stufe unter den A-Stufen liegen.

    http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2017/
    http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/

    Weil das seit Jahren in Berlin in Brandenburg so gehandhabt wird ;)
    Aber ich sehe gerade, dass es nun doch inzwischen eine E12 gibt, aber eben nur für Seiteneinsteiger.

    Und ja, E13 entspricht A13, E11 aber A12 ;)

    Also nicht die Stufen liege eine unter der A-Stufe, sondern nur die E11 liegt unter der A12 und entspricht der.

    Steht auch so in dem TVL von 2008 von der GEW drin, die ich hier habe. Die Stufe E12 war generell leer gelassen bei der Überleitung auch.

    ich würde das aber auch an die Gleichstellungsbeauftragte weiterleiten und gar nicht reagieren. Ein Attest für deinen freien Tag würde ich eher nicht abgeben(oder bist du Beamtin, dann macht das finanziell zwar keinen Unterschied, blöd wird es dann Nur, wenn die der Tag später fehlt).

    Wie aufwendig ist denn eine solche Recherche? Und, gibt es an eurer Schule keine Möglichkeit diese durchzuführen? Muss man dafür also einen privaten Rechner/Laptop verwenden?

    Also die zwei Rechner, die es bei uns im Lehrerzimmer gibt, brauchen mindestens 10 Minuten bis man überhaupt einen Browser öffnen kann, der dann langsam ist und die Hälfte der Seiten gesperrt sind. Da bin ich auf meinem Laptop bereits fertig.

    Nein, es ist nicht ungewöhnlich, aber es macht in der geg. Situation - nämlich dem Mangel - keinen Sinn. Und noch weniger Sinn macht es, dass ich diesen Unterricht ohne Lehramtsausbildung UND fachfremd immer hübsch jahrelang unterrichten darf und soll, ich aber mein Wissen - welches ja theoretisch fehlt - nicht erweitern darf.

    Doch, dass macht Sinn.

    Sie sparen so Gehalt und sparen auch eine Investition an Geld ein für jemanden, der es evtl. nachher irgendwo anders nutzt, weil er nicht an sie gebunden ist.

    Das ist aber nicht ungewöhnlich, dass es dies nur für unbefristete Stellen gibt.

    Bei uns war es noch bekloppter dann, weil die Zulassung nur kriegen sollte (für Schwimmlehrbefähigung), wer das bereits fachfremd unterrichtet. Ein fachfremdes unterrichten im Schwimmen ist aber nicht zulässig.

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