Beiträge von Susannea

    In Berlin ist man es gewöhnt, Sachsen hört man in diesem Zusammenhang zum ersten Mal!

    Tja, aber es geht eben nicht nur um Berlin, sondern auch in Brandenburg ist dies schon eine Weile normal! Und auch Sachsen ist mir in dem Zusammenhang schon öfter untergekommen, also evtl. hörst nur du davon zum ersten Mal!

    Ich finde es speziell, dass Eltern die Vertretung übernehmen und die Behörde zusieht mit der Bemerkung: och versichert sind sie aber nicht. Wenn das in Berlin üblich ist, dann ist es noch lange nicht normal ;)

    Sachsen verbeamtet nicht, viele arbeiten in Sachsen-Anhalt. Ist schon n büschn hausgemacht das Problem. Und Dresden ist eigentlich sehr beliebt, im Gegensatz zu vielen gottverlassenen Naziecken im Vogtland oder Erzgebirge.

    Brandenburg verbeamtet, aber wenn niemand da ist, wenn sollen sie dann verbeamten? Sie haben einfach spätestens bei der Vergabe der Referendariatsplätze gepennt.

    Und sowohl in Berlin als auch Brandenburg sind sie versichert, sie werden nämlich sogar dafür bezahlt ;)
    Das ist also das einzige, was ich daran nicht normal finde, dass man da keine Lösung für gefunden hat und Sachsen.

    Dass Sachsen immer mehr ins Rödeln kommt wegen Lehrermangels ist nicht neu. Seiteneinsteiger werden wild an die Schularten mit dem größten Bedarf verteilt. Dass Eltern den Unterricht abdecken und der SL freut sich noch drüber ist aber schon... öm... speziell:

    http://www.sz-online.de/nachrichten/we…rn-3764114.html

    Was ist daran so speziell? Ich kenne es aus Berlin und Brandenburg nicht anders.

    Wie kommt es auf einmal zum eklatanten Lehrermangel überall? Hat der Staat jahrelang geschlafen oder haben sich Lehrer in Massen entschieden, "plötzlich" aus dem Schuldienst zu scheiden (Mutterschaft, Krankheit, Rente, berufliche Umorientierung)?

    Ja hat er und das hat man ihm schon vor Jahren prophezeit, dass dies so sein wird, dass es zum Lehrermangel kommt. Wollte nie jemand hören.

    Wobei mich auch nichts mehr wundert, wenn immer erst in den Sommerferien wirklich auffällt (oder kurz vorher), dass die aktuellen Schulplätze ja gar nicht reichen. Denn die Kinder sind ja nun nicht überraschend da, sondern schon seit 5-6 Jahren!

    Wobei ich mich frage, ob man sich wirklich mit solchen Nickeligkeiten wie Antrag oder Anmeldung auseinandersetzen muss/will. Das bemüht für mich wieder jedes Lehrerklischee ;)

    Ja, muss man, denn es spiegelt genau das wieder, was in den Köpfen einiger noch vorgeht. Es ist einfach nicht angekommen, dass es von den Eltern nur mitgeteilt wird, wann sie in Elternzeit gehen, dass der AG bis auf wenige Ausnahmen nach dem 3. Geburtstag keinerlei Möglichkeit hat, dies abzulehnen oder zu beeinflussen, wann und wie.

    So viel zur Theorie bzw. zum Vorhaben/Willen des neuen RLP 1-10 in Brandenburg.

    Ich füge hinzu, der gilt in Berlin und Brandenburg und zwei negative Pläne ergeben hier leider keinen positiven.

    Also, wie ich im Netz und auch an Schulen in meiner Umgebung mitbekomme, empfinden schon eine Menge Grundschullehrer enormen Druck durch die Vergleichsarbeit VERA 3.

    Verstehe ich nicht, zumindest bei uns ist klar, dass Vera reine Schikane ist und nur reine Papierverschwendung, weil man Äpfel einfach nicht mit Birnen vergleichen kann.

    Bei uns in Brandenburg kommen dann in 2 und 4 noch Orientierungsarbeiten dazu, die in 4 sogar benotet werden müssen.

    Aber sage mal, du sagst in 4 wird benotet? Die in 2 waren bei meiner Tochter auch benotet, was total bekloppt war, weil sie ja ansonsten gar keine Noten bekommen!

    Auf einer der Regionalkonferenzen wurde gesagt, alle Kinder müssen die gleichen Klassenarbeiten schreiben, egal ob Nachteilsausgleich oder nicht. D.h. unter Umständen ist ein großer Teil der Aufgaben in der Klassenarbeit für den Schüler ganz neu. Wir sollten dann halt die 6 geben und bei anderen Noten, z.B. mündlich oder bei TÜs ausgleichen. Wie motivierend.

    Okay, bei uns wurde explizit gesagt werden, die Klassenarbeiten müssen differenziert sein.

    So sieht der Antrag auf Elternzeit bei uns in NDS aus. Hier würde ich einfach im Anschluss an den Mutterschutz ankreuzen und bis 31.07.2019 eintragen.

    Würde ich auch, wobei ich es mir nicht verkneifen konnte, "Antrag" durchzustreichen und "Anmeldung" drüber zu schreiben, denn der AG bekommt es nur mitgeteilt, er hat eigentlich keinerlei Mitspracherecht beim "wann, wo, wie"

    Dann hätte ich noch drei Fragen:
    1. Kann meine Frau die Elternzeit verlängern bzw. verkürzen wenn sie später vielleicht doch in TZ arbeiten möchte?
    2. Wenn sie z. Bsp. nach einem Jahr der Elternzeit schwanger wird bekommt sie nur ein reduziertes Elterngeld. Gibt es einen Rechner der mir genau das ausrechnen kann?
    3. Wie wird das Elterngeld ausgezahlt? Wie die Besoldung im Voraus oder, wie ein Lohn Rückwirkend.

    1. Nein und nein. Sie kann nach dem 2. Geburtstag neue Elternzeit nehmen und natürlich Teilzeit in Elternzeit arbeiten.
    2. Ja, vom Ministerium, du musst nur wissen, welche Monate du eingeben musst.
    3. unterschiedlich, innerhalb des Lebensmonates.

    Vielen Dank für Eure Antworten. Ich fasse das mal zusammen, ob ich das wirklich alles richtig verstanden habe. (Ich habe viele Anträge ausgefüllt aber sowas kompliziertes kam mir noch nicht unter)
    1. Nach der Geburt übersende ich dem Dienstherren eine Veränderungsanzeige damit dieser das Enddatum vom Mutterschutz mir mitteilt, sowie den Antrag auf Kindergeld.
    2. Gleichzeit beantrage ich bei der Schulleitung Elternzeit bis Ende Sommerferien 2019.
    3. Nachdem ich das Enddatum von dem Mutterschutz habe fülle ich den Elterngeldantrag bis voraussichtlich 02.08.2019 aus und übersende ihn an die Elterngeldstelle meiner Stadt.
    4. Warten und hoffen, dass das Geld pünktlich kommt.

    1. Wieso soll der dir das Datum mitteilen? Also erstmal bekommt er nur eine Kopie der Geburtsurkunde. Das Enddatum kannst du doch selber ausrechnen. Einfach das Ende nehmen, was jetzt drauf steht, wenn das Kind kein Frühchen ist und nicht nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin (VET) kommt, dann stimmt das noch. Beim Frühchen rechnest du noch 4 Wochen drauf, wenn es innerhalb des Mutterschutzes kommt. Kommt es nach dem VET rechnest du ab da 8 Wochen.

    2. Nein, du meldest Elternzeit nur an und zwar nur bis 1.8.2019 (warum sollte deine Frau auf die Bezüge verzichten, wenn sie kein Elterngeld mehr erhält?)

    Und was man vielleicht auch bedenken sollte ist, dass es in vielen Orten (das ist jetzt mal bundeslandunabhängig) schwer ist einen Platz für die Kinderbetreuung zu suchen, wenn der Starttermin nicht im Sommer liegt.

    Auch da würde ich behaupten, dass das bundeslandsabhängig ist, ist hier nämlich auch überhaupt kein Problem, hier wird ganzjährig aufgenommen.

    Deine Argumentation ist recht eigenwillig, finde ich. Da steht, die nicht-studierten Grundschullehrer-Ost hätten einen guten Ruf. Du schreibst, sie haben keinen, weil sie schlechter bezahlt werden. D.h., je besser das Gehalt - desto besser der Ruf? Oder je besser der Ruf - desto besser das Gehalt? Ich finde, das eine ergibt sich nicht unbedingt aus dem anderen, sonst hätten ja also alle mit schlechtem Gehalt einen schlechten Ruf und je mehr man verdient, desto besser der Ruf. Haben Banker und Politiker einen guten Ruf?

    Ich finde deine Argumentation viel eigenwilliger, denn das dem so ist, wie ich sage, dass sie keinen guten Ruf (bei dem hätte man ja vermutlich eine ordentliche Lobby) haben, sieht man damit doch ganz deutlich. Es geht hier nicht um das Geld, sondern darum, wie man sie behandelt, wie Lehrer 2. Klasse bzw. eben wie gar keine Lehrer (viele arbeiten ja "nur" als Erzieher, weil der Abschluss nicht anerkannt wurde).

    Es geht also nicht darum, was sie an Geld rausbekommen, sondern das man sie von Höhergruppierungen ausschließt ;)

    Wie sollen wir das am besten und am optimalsten machen?
    Der Geburtstermin ist der 2. Oktober. Wir nehmen mal an, dass der Kleine auch am 02.10. kommen wird.
    Meine Frau möchte gerne 2 Jahre Zuhause bleiben.
    Die Ferien enden am 14.08.2019. Da sind die zwei Jahre aber noch nicht um. Daher dachten wir an das nächste Halbjahr also 05.02.2020. Ein bis zwei Monate können wir ohne EG überbrücken.
    Ich muss Vollzeit arbeiten gehen, da wir das finanziell nicht anders hinbekommen.

    Deine Frau bekommt ja maximal bis zum 22. Lebensmonate Elterngeld, sprich dies endet spätestens am 1.8. somit hat sie das Recht ab dem 1.8. in allen Bundesländern unabhängig von den Ferien wieder zu arbeiten. Somit ist deine Überlegung zum 1.8. dann doch relativ korrekt (Arbeitsbeginn wäre dann aber nicht der 1.8. sondern der 2.8.), denn noch mehr Ferien o.ä. einzuschließen geht bei dem Enddatum vom Elterngeld eben nicht überall durch die Beschlüsse in einigen zum Abstand. Durch das Elterngeldende greifen die aber nicht!
    Und nein, die 2 Jahre sind da nicht zu Ende, aber Elterngeld wird keines mehr gezahlt. Sie kann natürlich auch jederzeit später Anfangen, muss dann aber mit dem Abstand zu den Ferien evtl. gucken.

    Und bei Beamten immer darauf achten das Ende der EZ und den Abstand zu den Ferien zu wahren.

    DAs ist glücklicher Weise Bundeslandabhängig, in Berlin braucht man das z.B. gar nicht. Zumal es eh nicht interessant ist, wenn es mit dem Elterngeldende zusammenhängt. Dann ist das eh egal.

    Wenn die Mutter Elternzeit beantragt muss die dann nicht mit dem Mutterschutz oder der Geburt beginnen?

    Wenn sie zwischendurch nicht arbeiten will, dann muss sie Elternzeit nach dem Mutterschutzende nehmen (aber nicht nach der Geburt und nicht mit dem Beginn des Mutterschutzes ;) ). Ende ist bei allem unter 3 Jahren eh egal! Aber theoretisch kann sie auch erst im Mutterschutz sein, dann 2 Monate und 2 Wochen und einen Tag z.B: arbeiten und dann erst in Elternzeit gehen. Wird jeden Schulleiter freuen.

    Es ist riskant das jetzt schon auszufüllen, denn je nachdem, wann das Kind kommt, geht der Mutterschutz evtl. in den 3. Lebensmonat rein, dann stimmt es nicht mehr.

    Ja, Bonusmonate könntet ihr später noch beantragen, geht ja aber nur, wenn ihr beide TZ arbeitet.

    Bei Arbeiten während des Elterngeldes wird das angerechnet, da müsste man sich evtl. überlegen, die Monate davor in Basis umzuwandeln, um kein Elterngeld mehr zu erhalten in der Zeit.


    2017 dann würde ich ab dem 27.11. die Elternzeit ansetzten (8 Wochen Mutterschutz) und am 01.08.2019 beenden. (Neues Schuljahr)

    Bis wann genau geht bei euch die Schule? Wann fangen die Ferien an? Bis wann genau bekommt sie Elterngeld? Evtl. würde ich das Ende der Elternzeit anders legen.

    Das heißt, dass meine Frau quasi sofort wieder schwanger werden muss damit das passt? Ein Jahr zu warten wäre also nicht möglich wenn wir das gleiche Geld haben wollen? Ist das richtig?

    Naja, nicht gleich, 4/5 Monate ca. habt ihr schon, aber ansonsten ja. Deshalb ja die Frage nach Teilzeit, weil es dann noch etwas weniger große Unterschiede geben würde.

    Ich habe das jetzt so verstanden:
    Falls wir ein weiteres Kind während der Elternzeit bekommen dann können wir nur 16 Monate Elterngeld also das Basisgeld beantragen? Ist das so richtig?

    Warum geht Elterngeld Plus nicht mehr?

    Nein, das hast du falsch verstanden. Wenn ihr die selbe Höhe Elterngeld haben wollt (egal ob Basis oder Plus), dann darf der Altersabstand zwischen beiden Kindern nur maximal 16 Monate sein). Denn nicht die Elternzeit sorgt für Ausklammerung der Zeiten ohne Einkommen, sondern nur das Elterngeld.

    Dienst- und Anwärterbezüge ab der Geburt bis (Ende des Mutterschutzes, den ihr ja jetzt noch nicht kennt). Ist anzukreuzen.

    TZ ist vorerst nicht vorgesehen da wir ein weiteres Kind in der Elternzeit planen.
    Was genau muss ich dann hier eintragen?

    Es ist aber klar, dass für die Elterngeldberechnung nicht die Elternzeit, sondern nur die maximal ersten 14 Monate Elterngeldbezug relevant sind? Sprich dasselbe Elterngeld dann nur bei maximal 16 Monaten Altersabstand zwischen den Kindern.

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