Beiträge von Susannea

    ... ich frag mich nur, würde es nicht allen Beteiligten helfen, wenn man für solche Fälle immer ein kleines Arbeitsblatt mit einem kleinen Seitenthema im Fundus hat, welches man im Fall der Fälle dann einfach an die SuS geben lässt?

    Ganz ehrlich, mir wäre es zu blöd, einen Paragraphen zu suchen und meinem Schulleiter unter die Nase zu halten. Irgendwann will ich vielleicht einmal einen kleinen Gefallen von der Schulleitung, wo ich seinen good will brauche.

    Hier geht es nicht darum den Paragraphen zu suchen, da muss man nicht lange suchen, das gibt da viele Stellen, wonach klar ist, dass man des mit AU nicht muss und noch klarer, dass der Schulleiter dies keinesfalls und hier geht es auch nicht um eine Kleinigkeit, sondern um einen Verstoß des AN, der von seinem Chef dazu aufgefordert wird. Denn der AN hat sich darum zu bemühen gesund zu werden und nichts, was dem widerspricht, zu tun.

    Und wer von jemandem, der evtl. schwer krank ist, verlangt, dass er so etwas erstellt, der hat sie meine Meinung nach nicht mehr alle. Und vor allem, nur weil es genügend "Blöde" gibt, die das immer so machen.

    Also bekommen habe ich eine E-Mail vom Rektor.
    Ist eine E-Mail schon schriftlich oder was VLERIANUS als "dämlich" bezeichnet?

    Eine Email ist ja belegbar und sollte als Grundlage für eine Dienstaufsichtsbeschwerde o.ä. reichen. Also ja, es ist genau das als "dämlich" titulierte meiner Meinung nach ;)

    Bist du dir sicher, dass sie nicht kontrolliert werden oder bekommst du nur keine Rückmeldung.
    Meine Kollegin hat nämlich ein ähnliches Problem, sie schafft es nur die am Wochenende zu Hause zu kontrollieren. Somit brauchen die Kinder die Sachen ja aber Montag gleich wieder in der Schule und können nichts mit nach Hause nehmen (weil es nur selten pünktlich zurück kommt). Die Eltern sind nun angehalten, sich bei Interesse das in der Schule anzuschauen.


    Die Klasse ist aber so laut, unruhig und braucht soviel Hilfe, dass sie während der WP nichts kontrollieren kann o.ä., daher geht es einfach nicht anders als am Wochenende.

    Wir haben ein Mischprinzip. Die Kinder werden sofort einer Regelklasse zugeordnet, mit der sie viele Stunden gemeinsam haben, sind aber in ca. 12 Std. zu Deutschklassen zusammengefasst, in denen sie auf ihrem Niveau Deutsch lernen.

    So kenne ich das von meiner Tochter aus Brandenburg auch, aber die Kinder haben wohl nur Anrecht auf 2 Jahre DaZ und das ist bei den Kindern in ihrer Klasse leider viel zu wenig.

    Ich bin fasziniert, dass bei euch die Kinder nach einem Jahr wechseln, bei uns ist in der Willkommensklasse ein ständiges Kommen und Gehen, so dass kaum jemand ein Jahr da ist. Bei uns sind aber Kinder dann schon zur regulären Einschulung mit in die SAPH eingeschult worden, wenn sie vom Alter und Wissen ungefähr passten. Ansonsten Hospitieren sie nun auch oft in den Saph-Klassen. Wir haben aber auch schon Kinder in die 3. klasse z.B. gesteckt, aber meist eben wirklich dem Alter entsprechend.

    Die Frage ist ja, wenn jemand ausgefallen ist bzw. nicht mitfährt, warum muss der nicht und du sollst und vor allem, warum gerade du?

    Aber nach dem, was wir hier ja gerade für NRW gelernt haben, gehört das dort zur Dienstpflicht, also es wird vermutlich schon möglich sein, dich dazu zu zwingen. Aber ob sich die Schulleitung damit Freunde macht.

    Wie ist denn das sonst bei euch geregelt? Wer fährt sonst auf Klassenfahrt?

    Und wenn ihr einfach 2 Monate parallel nehmt?
    Also ich hatte gefragt ob ich nur 11 Monate nehmen könnte und mein Mann 3, aber das wurde nicht genehmigt, weil die Elternzeit dann direkt am Anfang der Sommerferien geendet hätte. Ich musste also 12 Monate oder 10 nehmen. War aber in NRW. Aber wenn es nicht anders geht hätte einer von uns auch einen Monat Elternzeit ohne Elterngeld genommen.

    Sie nehmen doch zwei parallel. Nur scheint ohne Elterngeld ja nicht drin, wenn schon mit halben Elterngeld (kann ja als ElterngeldPlus genommen werden), nicht ausreicht. Denn so könnte man ja auch 3 Moante nehmen und die Mutter trotzdem 12, wenn man eben nur einen mit Basiselterngeld und zwei mir ElterngeldPlus nimmt.

    Es geht ja nicht primär um den "Schulleiter". Die Personalvertretungsgesetze sind ja nicht nur für die Schulen da. Dementsprechend ist dort immer vom "Dienststellenleiter" die Rede. Mit anderen Worten: Wenn die PVs bei euch den ganzen Bezirk betreffen, sind die Schulleiter auch nicht die betroffenen Dienststellenleiter. Das wäre dann der zuständige Dezernent, Schulrat, Ministerialbeauftragte oder wie auch immer diese Position bei euch heißt. Ist der denn bei den PVs dabei?

    Ja, das letzte Mal war der auch dabei.

    Bei Beamten sieht dies bereits wieder anders aus, hier muss die Zustimmung des Dienstherrn eingeholt werden, welcher damit einen höheren Mitwirkungsspielraum hat.

    Das ist total bundelandsabhängig, denn dies ist bei vielen nicht der Fall, sondern die beziehen sich auch aufs BEEG du da wird ncihts genehmigt oder beantragt.

    Wieso denn Besoldung halbieren für 2 Wochen Elternzeit? Du kannst doch problemlos ab dem 7. bis zum 11. Lebensmonat durchgängig Elternzeit nehmen. Du würdest dann auch problemlos durchgängig Elterngeld erhalten, welches für dich höchstwahrscheinlich sogar beim Höchstsatz von 1800€/Monat liegen würde....so schlecht ist das nun wirklich nicht.

    Nur, würde dann die Mutter weniger Monate Elterngeld erhalten und dann evtl. Monate ohne Einkommen haben.

    Also nein, problemlos geht das natürlich nicht!

    Die Zahlung von Elterngeld ist an die Elternzeit gekoppelt, nicht andersherum!

    Weder das eine, noch das andere ist gekoppelt!

    Allerdings würde dann kein Beihilfeanspruch bestehen.

    Wieso das denn nicht, auch du hättest in der GKV einen Beihilfeanspruch und der Anspruch mit der Kinderzahl hat nichts mit der Versicherungsart der Kinder zu tun!

    Hier in NRW haben Kinder immer einen Anspruch auf 80% Beihilfe, nur der verbeamtete Elternteil ist ab dem 2. Kind zu 70% beihilfeberechtigt. Das hat aber nivhts damit zu tun, wie die Kinder versichert sind.
    Meine Kinder sind beide über Papa in der GKV und ich bekomme jetzt 70% Beihilfe.

    Genau so ist es!

    Kann mir jemand sagen wie jetzt die Situation für meine Tochter ist? Ist diese beihilfeberechtigt, obwohl sie in der GKV versichert ist?

    Ja, ist sie natürlich.

    Anja: Ich habe aber nunmal nur 8 Wochen Elternzeit und keine 6 oder gar 12 Monate. Die Ferien haben daher prozentual eine viel größere Auswirkung. Ich würde aufgrund des Geburtstages meines Sohnes ansonsten meine Besoldung halbieren für 2 Wochen Elternzeit. Das klingt für mich auch nicht nach einer fairen Lösung, zumal ja immer die Vätermonate propagiert werden.

    DAs stimmt so ja nicht, du hast 36 Monate Elternzeit, Basiselterngeld hast du nur 2 Monate (keine 8 Wochen!). Aber wie wäre denn ElterngeldPlus, dann hast du vier Monate Elterngeld! Ansonsten kannst du natürlich auch 3 Moante nehmen und deine Frau nur 11 Monate (oder sie mit ElterngeldPlus strecken!). DA gibt es schon viele Möglichkeiten.

    Aber ja, das ist bei Beamten auf jeden Fall in jedem Bundesland unterschiedlich, bei Angestellten sogar auch!

    Ich kenne beide Modelle aus unterschiedlichen Schulen. Wenn der Schulleiter da ist, hat das den Vorteil, dass bestimmte Fragen sofort beantwortet werden können. Die Nachteile sind allerdings, dass eventuell ein freier Meinungsaustausch nicht mehr möglich ist, und dass die Gefahr besteht, dass aus der Personalversammlung eine zweite Gesamtkonferenz wird.
    Ich persönlich neige eher dazu, dass die Kolleginnen und Kollegen in der Personalversammlung unter sich bleiben ohne die Schulleitung, obwohl es in meiner Schule selbst anders läuft.

    DA bei uns Personalversammlungen für den ganze Bezirk sind, also viele viele Schulen anwesend, kann es keine Gesamtkonferenz werden. Somit ist es manchmal sogar hilfreich gewesen Schulleiter von andere Schulen zu den Problemen, die wir haben, zu hören und das und wie sie es anders sehen ;)

    Hallo, Chili.

    Danke für deine ausführliche Antwort.

    Das mit den mündlichen Prüfungen ist ärgerlich, muss ich dann aber natürlich so hinnehmen.

    Bzgl. der Vertretungsstunden werde ich dann wohl oder übel nochmal mit der SL sprechen müssen. Ich habe das Gefühl, man vergisst die Vergütung einfach, um keinen Ärger mit dem Dienstherrn zu bekommen. Aber da an unserer Schule viel vertreten werden muss, ist das dauerhaft natürlich keine Lösung. Nach TV-L E11 wären das immerhin 12,85 € netto pro geleisteter Unterrichtsstunde.

    Chris

    Ich denke, nicht nur das die Vergütung vergessen wird, ist der Grund es totzuschweigen, sondern die genannte Chance, dadurch den Vertrag entfristet zu bekommen. Also auf jeden Fall nachhaken, aber ich bin mir nicht sicher, ob man das alleine tun sollte.

    Der neue Tarifvertrag ist ja nun wohl durch und zumindest der Berliner-GEW-Vorstand ist genauso ernüchtert wie wir. Also zwischen GEW und GEW muss man dann auch immer unterscheiden, denn auch da gilt die demokratische Entscheidung ;)

    Darf ich mal kurz fragen, warum bei Personalversammlungen der Schulleiter nicht anwesend sein soll, bei uns ist dies oft der Fall, denn auch Schulleiter gehören zum Personal und einige sind sogar in der Gewerkschaft (und gehen dann auch deren Wege mit).

    Ja aber ich arbeite doch mehr als die 28 Stunden. Pro Unterrichtsstunde brauche ich mindestens 60 Minuten Vorberreitungszeit. Ich muss dann Konzepte schreiben und Material suchen etc. Mit einer 60 Stunden Woche von einem Manager kann ich da aber nicht mithalten.

    Gerade hast du noch gesagt, du bereitest keinen Unterricht mehr vor und die anderen lügen die Zeiten zusammen, nun bereitest du mindestens eine Stunde vor, pro Unterrichtsstunde. Soryy, aber ich denke, wegen Unglaubwürdigkeit sollte man dich endlich sperren!

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