Beiträge von Susannea

    Kann mir mal einer erklären, warum es überhaupt Bewerber für Berliner Lehrerstellen gibt?

    Die Stadt zahlt schlecht, ist chronisch pleite, die Schulen verrotten, ... alles Masochisten?

    Gruß !

    Vermutlich, weil du damit dann trotzdem eine sichere Stelle hast.

    Und nur weil das nicht angemessen ist, heißt es ja nicht, dass sie schlecht zahlen. Zumindest anfangs nicht, da bekommst du ja trotzdem die höchste Erfahrungsstufe. Aber im Schnitt zahlen sie unterdurchschnittlich.

    Der/ die BeamtIn soll angemessenen Unterhalt gewährt bekommen. A13 ist mehr als angemessen. Und wenn ich Stellenanzeigen lese, sehe ich, dass ich überall sonst in pädagogischen Berufsfeldern, in denen Hochschulabschluss gefordert ist, deutlich weniger verdienen würde (Museumspädagoge: E9 oder E 10. Sozialpädagoge ebenfalls, teilweise gar kein Tarifvertrag, befristet, Schichtdienst etc.). Und ich bekomme, wie gesagt, bereits 600 Netto weniger pro Monat, als der verbeamtete Kollege mit derselben Ausbildung, denselben Aufgaben und denselben Lebenshaltungskosten.

    Als Beamte/r hat man eine sichere Stelle, die ordentlich bezahlt wird, mir ist nicht klar, warum dabei noch mehr an Gehalt rausspringen sollte. Die Verantwortlichkeiten sind nicht höher, als die eines Physiotherapeuten oder Erziehers. Der Beruf kann sehr anstrengend sein, aber er ist inhaltlich auch absehbar.

    Hm, verstehe mich nicht falsch, aber A13 bzw. E13 wollen wir gerne haben (hier in Berlin), davon sind wir meilenweit entfernt aktuell und dann ist das in Berlin auch noch weniger als in andere Bundesländern, also nein, nur weil es gleich heißt und du deine Höhe als angemessen empfindest, ist sie das lange noch nicht überall, aber das ist ein anderes Thema.

    Viele meiner Kollegen bekommen übrigens nur E9 oder E10.

    Traurig, dass du irgendwie nicht verstehen willst, dass dies aber nichts mit dem Bedarf zu tun hat, denn der ist nun mal mit einem Master in Ingenieurwissenschaften ganz anders als in Sozial- und Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaften oder Naturwissenschaften. Laut der Einstufungstabelle bekommen aber alle Angestellten im öD die selbe Entgeltstufe, weil ihr Abschluss Master heißt.

    Wo sind da also Angebot und Nachfrage berücksichtigt ?!?

    Die Frage bleibt bestehen: warum bekommt ein Abschluss mit einer bestimmten "Wertigkeit" Betrag X und nicht Betrag Y?

    Die Frage stellt sich nicht, weil gar keine Beträge drin stehen.
    Warum festgelegt wurde, welche Entgeltstufe welches Entgelt bekommt, weiß ich nicht, aber zu sehen ist deutlich, dass dies wieder sicher nicht nach Angebot und nachfrage ist, denn da wird kein Unterschied gemacht, ob der Beruf gerade gebraucht wird oder nicht. Sondern für den selben Abschluss gibt es das selbe Geld ;)

    Denn nach der Einstufung ist es z.B. egal welcher Master und für was.

    Dass nicht jeder Arbeitnehmer oder gar Beamte seinen Bezahlung individuell mit dem Chef ausfeilscht ist doch klar und was eine Besoldungstabelle ist, ist auch klar. Die Frage ist wie die Höhe dieser Beträge zustande kommt bzw. kam! (Dass deren Entwicklung nicht besonders dynamisch sind, wurde ja schon mehrfach erwähnt)

    Auch das ist an der Tabelle doch mehr oder weniger abzulesen, dass dies nur von der Wertigkeit der Abschlüsse abhängt (und ich glaube kaum, dass die Wertigkeit der Abschlüsse von der Nachfrage abhängt) und nein, ich rede hier immer noch nicht von Lehrer= Beamten, denn das trifft einfach schon lange nicht mehr auf den Großteil zu, weil diverse Bundesländer ja gar nicht mehr verbeamten.

    Es geht hier übrigens gar nicht um die Besoldungstabelle, sondern die der Eingruppierung ;)

    "denn es gibt eben feste Tabellen" - ja, aber die sind ja auch nicht so "fest" vom Himmel gefallen, oder?
    Wie kommen die jeweilen Gehälter-Höhen der "festen Tabellen" zustande, Deiner Meinung nach?


    Edit: Für mich klingt das fast wie "Der Lohn wird nicht durch Angebot und Nachfrage geregelt, sondern durch den Tarif-Vertrag"...

    Sorry, aber evtl. solltest du sie dir mal angucken, sie sind einfach nach Abschlüssen, sprich Diplom, Master, Staatsexamen usw. eingruppiert und sicherlich nicht nach Angebot und Nachfrage und ja, das Gehalt (Lohn bekommen wir alle nicht), wird durch den Tarifvertrag und nicht durch Angebot und Nachfrage geregelt!

    Und genau, weil der die Höhe festlegt, sagt hier der Finanzsenator, dass selbst bei größerem Bedarf, er nichts verändern kann, weil der deutschlandweit gilt der Tarifvertrag.

    Hallo Susannea und Bolzbold,

    können wir uns darauf einigen, dass es bei Beamten anders zugeht als bei "normalen" Arbeitgebern?* Oder seid ihr auch der Meinung, dass das Prinzip "Angebot und Nachfrage" generell nicht vorherrscht auf dem Arbeitsmarkt - nicht bei Lehrern die keine Beamten sind (z.B. auch im Ausland wie USA), und auch nicht bei anderen "normalen" Arbeitnehmern?

    Nein, darauf können wir uns nicht einigen, denn wir reden hier von Lehrern in Deutschland und die sind keinesfalls alle Beamten und da gilt weder für Beamten noch für Lehrer, dass Angebot und Nachfrage das Einkommen regelt )kann ja auch gar nicht im öD, denn es gibt eben feste Tabellen).

    In der Regel würde ich sagen, derjenige, der die Arbeit entworfen hat, denn wenn jemand ei Vertretung macht, den Stoff gar nicht unterrichtet hat und nur für den anderen die Arbeit hat schreiben lassen (also nur beaufsichtigt), dann kann er schlicht ja gar nicht wirklich wissen, wie das ganze korrigiert werden muss.

    Ich finde generell korrigieren ohne das selber dort unterrichtet zu haben, nicht günstig.

    Wenn nun der Lehrer der die Aufgaben gestellt hat weiterhin krank ist, dann muss die SL sich was einfallen lassen, aber ohne Erwartungshorizont, denke ich, kann er die Arbeit nicht fair korrigieren. Und das gehört für mich auch eindeutig nicht zu dem Vertretungsvertrag dazu.
    Selber Arbeiten schreiben lassen und korrigieren ja, aber alles andere, nein.

    Ich hab ein wenig gegoogelt und gesehen, dass man in Berlin die Absicht hat angestellte Grundschullehrer in dieselbe Gruppe einzustufen wie Gymnasiallehrer. Ist wahrscheinlich alles wegen den Wahlen, abar könnte das einen Dominoeffekt auslösen? Oder ist Berlin etwas besonderes, dass man es sich dort leisten kann?

    Das habe ich dir bereits auf Seite 1 mitgeteilt und auch, dass dies in noch mehr Bundesländern gefordert wird ;)

    Das Grundschullehramt Studium ist einfacher und hat zumindest in Bayern eine kürzere Regelstudienzeit.

    Wer erreicht in der freien Wirtschaft bei vergleichbarer Tätigkeit ein deutlich höheres Nettoeinkommen? Ein Gymnasiallehrer hat in etwa das gleiche Nettoeinkomen wie ein angestellter Ingenieur mit IG-Metall-Tarif.

    Wie kommst du darauf, dass es einfacher ist? Wir haben zumindest im Studium (in der Uni!) die selben Kurse belegt und nebeneinander gesessen, auch wenn wir unterschiedliche Lehramtstypen nachher hatten und die Regelstudienzeit soll in Zeiten des Bachelor und Master auch bei allen Lehrämtern gleich sein. Aber ob das hier schon wieder das Thema sein sollte? Das habe wir doch an diverse Stellen schon diskutiert.

    Hm, also mein Mann hat ein deutlich höheres Bruttoeinkommen, allerdings IT, damit ist das Netto natürlich auch deutlich höher! Denn nicht jeder Lehrer ist Beamter ;)


    Weiß hier jemand zufällig bescheid, ob die Lehramtsgehälter in Zukunft näher zusammenrücken bzw. steht sowas überhaupt zur Diskussion? Gibt es Bundesländer, wo das ganze ausgeglichener ist oder ist es bundesweit ähnlich?

    In vielen Bundesländern geht es gerade um gleiches Geld für gleiche Arbeit, Berlin soll z.B. angeblich auch für Grundschullehrer A13/E13 erhalten dann.

    Ja, das ist in Berlin problemlos möglich, bei mir ist es so gelaufen und auch diverse andere haben das so gemacht. Das jemand anders dort hin muss, ist eher unwahrscheinlich, dafür die die Schuldichte in Berlin zu groß.

    Also ich würde eher sagen, in der Regel klappt das, wenn der Schulleiter dich anfordert, denn Seminare gibt es genügend (und werden ja auch Bezirksübergreifend zugeteilt), die Fächer sind nicht wichtig, wenn die dich wollen, geben sie einfach deine Fächer an, da ja kein Anspruch mehr auf Betreuung in der Schule besteht muss da auch niemand dafür da sein.

    Vielen lieben Dank schon einmal für die Antwort und den Link. Meinst Du aber, dass Privatleistungen, die die GKV ja nicht zahlt, somit auch nicht von der Beihilfe teilweise übernommen werden?

    und wie ist es mit Fahrtkosten zu den ganzen Ärzten?

    Fahrtkosten gehen z.T. über die Steuererklärung. Beihilfe übernimmt z.T. Sachen die die GKV nicht zahlt, ist aber recht wenig, meist Zahnersatz und Heilpraktiker betreffend.

    Meine Kinder haben nie alle 3 Stunden getrunken, sondern eher mal längere Pausen gehabt, daher war das weniger ein Problem, zumal ja Stillen nicht gleich bedeutet, dass man nur stillt.

    Mein 2. Kind z.B. hat dann morgens vor dem Losfahren das erste mal getrunken, bei der Betreuung angekommen noch einen Nachschlag bekommen, so dass erstmal ca. 4 Stunden Ruhe war. Dann gab es eine Flasche abgepumpte Milch (die ich in der bezahlten Stillpause in der Schule abgepumpt habe) und beim nächsten Stillen war ich wieder da.

    Also es gibt viele Kinder bei denen das wunderbar funktioniert oder wo man eben näher an der Schule wohnt.

    Und warum müssen mehr als 10 Stunden mehr als drei Tage sein?!?

    Ich habe aktuell 11 Stunden und bin z.B. nur zwei Tage die Woche in der Schule, da gehen dann ja auch mehr als 11 Stunden problemlos an drei Tagen (wenn es nicht gerade mehr als 18 Stunden sind).

    Wenn das so korrekt ist, dann frage ich mich schon, wie du dir das, auch ohne Probleme in Schwangerschaft und bei Geburt, vorgestellt hast. Wie wolltest du denn mit einem Stillkind deutlich mehr als 10 Stunden arbeiten? Was war ursprünglich, bevor der Arzt die Überlastung gekappt hat, dein Plan B, wenn dich jetzt 2 Stunden mehr an den Rand des Machbaren bringen?

    Bitte entschuldige, wenn das böse klingt. Als junge Mutter hast du grundsätzlich ganz viel Verständnis von mir, besonders, wenn es dir/Kind oder beiden nicht gut geht.

    Andererseits verstehe ich nicht, wie man sich vorstellt, mit Säugling ganz schnell wieder (viel) arbeiten zu wollen, um dann festzustellen, dass es nicht klappt. Dafür ist die Elternzeit ja gemacht worden! Und Plan B wäre dann, dass der Partner oder die Oma den Säugling übernimmt und das Stillen eingeschränkt oder ganz aufgegeben werden muss.

    Einige Leute stellen sich das eben vorher mit Kind ganz anders vor, als es wirklich ist und das finde ich ohne Erfahrung nicht so merkwürdig. Und nein, man muss nicht das Stillen aufgeben, weil man keine Elternzeit nimmt, denn genau dafür sind bezahlte Stillpausen/ -stunden doch da, dass man auch am Arbeitsort z.B. stillen kann.

    Heißt das, das Stillen muss gesundheitlich erforderlich sein? Oder guckt der Arzt nur nach, ob die Frau wirklich stillt? Ich bin jetzt nur so neugierig, weil ich von dem Thema keine Ahnung habe und es mich aber irgendwann in der Schulleitung betreffen könnte.

    Nein, "gesundheitlich erforderlich" muss da nicht drauf stehen. Das Attest muss auch nicht unbedingt vom Arzt sein, es reicht in der Regel auch das der Hebamme. Nachgeguckt hat da bei mir niemand etwas, das merkt man ja auch so. Ich hatte einmal ein Attest vom Hausarzt und einmal von der Hebamme und beiden war es bekannt (weil sie z.T. eben auch dabei waren, wenn ich das Kind angelegt habe).
    Ob ich die Stillstunden jetzt weiterhin auch bekommen hätte, habe ich einfach nicht probiert, weil es mir zu riskant war, dann mitten im Schuljahr mehr Stunden zu haben.

    Übrigens war es bei mir bei beiden Schulleitungen so, dass die sich auch erst beim Schulamt informieren mussten.

    Nur rein interessehalbe: Gibt es da eine Grenze, wie lange man als stillende Mutter gilt? Und wird geprüft, ob man wirklich stillt? Es gibt ja durchaus Mütter, die 3jährigen (und älteren) noch die Brust geben.

    Du musst ein Attest vorlegen und die meisten AG akzeptieren dies nur bis zum 1. Geburtstag, ich hatte die Stillstunden z.B. bis zum 2. Geburtstag.

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