Beiträge von Susannea

    Wie schon geschrieben interessiert das Blatt überhaupt nicht, denn Gesetz geht vor, zumindest für Angestellte und die gehen ja auch keinen dienstlichen Tätigkeiten nach.
    Bei Hitzefrei z.B. dürfen wir die Schule auch nicht verlassen, sondern müssen Schüler betreuen (da verlässliche Halbtagsschule), also gibt es kein Hitzefrei ;)

    Achso und es ist auch damit nicht wirksamer, wenn es gegen das Arbeitsrecht verstößt, wenn man es auf Grundlage vom Beamtenrecht erstellt und runterschreibt, gilt auch für Angestellte Lehrkräfte.
    Aber das hat ja z.B. die GEW eh schon klar gestellt.

    Also nein, ich darf keine Minusstunde bekommen und ich bekomme sie auch sicherlich nicht, denn ich lasse mir dies nicht gefallen und so sieht es auch bei vielen meiner Kollegen aus.

    Und genau das geht eigentlich nicht (bzw. nur so lange, wie es keine Folgen für die Lehrkraft hat): Solange ich als Arbeitnehmer oder Beamter meine Arbeitskraft anbiete (also eben die Schule nicht verlasse, sondern auf Zuruf arbeiten könnte), ist der Arbeitgeber in der Pflicht, mich im festgelegten Umfang mit Arbeit zu versorgen.

    Genau so ist es und bei uns hat es auch noch keiner gewagt etwas Gegenteiliges behaupten zu wollen auch in NRW habe ich als Angestellter zumindest keine Minusstunde dabei, das sagt das Gesetz und das geht nun mal vor ;)

    Bei uns wäre das definitiv eine Minusstunde. Es geht hier ja lediglich um deine wöchentlichen Unterrichtszeiten, wenn die nicht erfüllt werden, hat man in NRW Minusstunden. Ob du die Zeit genutzt hast, um deinen Unterricht vorzubereiten oder die Bibliothek zu sortieren etc, ist leider unerheblich.

    Nein, es darf keine Minusstunde sein, ja, was ich in der Zeit mache, ist unerheblich, ob ich schlafe, ein Buch lese oder vorbereite, solange ich auf Zuruf arbeiten könnte, darf es keine Minusstunde sein. Ich biete meine Arbeitskraft ja an und bin anwesend.

    Aber wenn ihr nicht eingesetzt werdet, gibt es dafür keine Minusstunde, oder?

    Ähnlich ist es bei uns auch, aber es ist nicht explizit geregelt, da ich aber keine Freistunden mittendrin habe, kann ich eh nicht zur zusätzlichen Vertretungsstunde rangezogen werden, also warte ich die Stunde im Lehrerzimmer und mache oft noch Dinge für die Schule und dann kann es keine Minusstunden geben.

    Ich habe meine Notenliste rechtzeitig vor der Zeugniskonferenz incl. Bemerkungen abgegeben. Es liegen alle Noten vor. Es geht ja nur darum, wer diese Noten und Versäumnistage jetzt ins Formular überträgt, wer diese ausdruckt und wer sie unterschreibt.
    Ich kann gerne die Noten und Schülernamen eingeben, dann muss aber jemand anders die Zeugnisse drucken und die Fehltage ergänzen.
    Aber ausgedruckt original unterschrieben im Sekretariat abgeben kann ich sie nicht.

    Das würde ich genauso kommunizieren, du bist eben gerne bereit zu helfen, soweit es dir möglich ist, hinfahren ist eben nicht möglich.

    Aber gar nicht darauf reagieren ist glaube ich nicht wirklich förderlich.

    Ich wurde aufgefordert, die Zeugnisse Mittwoch 12.00 unterschrieben abzugeben.
    Allerdings habe ich heir weder die Dokumentenvorlage, noch die Papiere, keine Versäumnisliste und keinen Laserdrucker, sondern nur Tintenstrahl.
    Ich halte das für eine unlösbare Zumutung.

    Dann ist es doch ganz einfach, du teilst mit, dass sie in digitaler Form gerne am Dienstag bei dir abgeholt werden können um xxx Uhr, wenn man dir Montag die Dokumentenvorlage und die Versäumnisliste zukommen lässt.
    Eingeben wirst du sie vermutlich können, aber der Rest sollte dann nicht dein Problem sein, denn du bist weder verpflichtet die Gerätschaften noch die Materialien für den AG zu stellen.

    Deshalb wurden sie an meiner Ref-Schule z.B. immer im Sekretariat gedruckt für alle Klassen.

    Hier interessiert der Nachweis niemanden, wenn etwas passiert und du hast die Schwimmfähigkeit nicht kontrolliert, bist du verantwortlich. Gibt dazu so einen tollen Film, wonach man sich dreimal überlegt, was man überhaupt noch mit denen macht.

    Schwimmer sind übrigens bei uns auch bereits Kinder mit dem Seepferdchen oder ohne Abzeichen, wenn sie schwimmen können!

    Hallo,

    grundsätzlich ist die Teilnahme an Konferenzen Pflicht. Eine teilweise Teilnahme ist nicht möglich und auch problematisch, da dies ja zu einer Beschneidung von Rechten führen könnte. Allerdings sind nach einem Urteil des BVerwG Teilzeitkräfte bei allen dienstlichen Tätigkeiten entsprechend ihrer Quote zu entlasten. Ist eine teilweise Teilnahme nicht möglich, so ist eine andere Entlastung zu gewähren.

    Das Urteil ist noch relativ neu und das Verfahren wurde auch zur Neuentscheidung an das OVG Lüneburg zurücküberwiesen, so dass zu den Details, wie das ganze zu regeln ist noch kein Urteil vorliegt. Ich denke sobald das Urteil des OVG Lüneburg vorliegt, wird diese Frage nochmal aktuell werden und auch eine SL müssen wohl ihre Denkweise überdenken.

    http://www.bverwg.de/presse/pressem…jahr=2015&nr=60

    Grundsätzlich ist deine Aussage falsch, denn dies mag in deinem Bundesland so sein, hier z.B. ist es eben nicht Pflicht bzw. gut teilbar.

    Wo ist das Problem? Bei uns sind Teilzeitkräfte an Sprechtagen eben nur die anteilige Zeit da. Das wird vorher entsprechend mitgeteilt. Natürlich geht das. Die haben ja auch weniger Schüler.

    Das haben wir bei uns leider noch nicht durchgesetzt, werde ich aber das nächste Mal ansprechen, denn ich muss keine drei Stunden da hocken, dafür das mich drei Eltern sprechen wollen, weil ich eben nur in zwei Klassen unterrichte und das mit Nebenfächern.

    Bei Konferenzen sind wir nur anteilig da, sprich, nicht immer alle Gesamtkonferenzen, Stufenkonferenzen nur vereinzelt, Fachkonferenzen eben auch weniger (hat ja meist auch weniger Fächer) usw.

    Wie kommst du auf eine Verjährung ab 6 Monaten? Die Regelfrist für Verjährungen liegt bei 3 Jahren ab Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand UND der Gläubiger davon Kenntnis erhalten hat (oder hätte erhalten können ohne grobe Fahrlässigkeit).

    Laut Tarifvertrag sind Ansprüche innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen, sonst sind sie verjährt!

    Aber wie? Sie bekommt ja nur eine verminderte Pension, weil sie ja jahrelang Teilzeit gearbeitet hat und Pension ja eh weniger Geld bedeutet als Gehalt. Ein gewisser Selbstbehalt muss ihr ja gelassen werden. Wahrscheinlich ist sie längst hops, bevor sie alles zurückgezahlt hat.

    Bei der Summe kann es doch gut sein, dass sie einen Großteil davon gespart hat.

    Vielen Dank für die zahlreichen Tipps.
    Jetzt sammle ich schon jeden Schnipsel für meine Steuererklärung am Ende des Jahres und bislang konnte ich immer gut was wiederbekommen.
    Nun mit der Kombination von beiden bin ich mal gespannt.

    Ich habe beim Finanzamt angerufen und nun muss ich ein Gewerbe anmelden.
    Man sagte mir, dass ich eine neue Steuernummer erhalte, in denen dann beide Tätigkeiten vermerkt sind.
    Ich habe einen Link bekommen, bei dem ich ein achtseitiges Formular ausfüllen muss (Unternehmensname und Gründungsdatum, voraussichtliche Gewinnermittlung, Angaben zu Angestellten etc.) (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)

    Und das alles wegen einer einfachen Meldung als freier Autor.
    Was ein Wahnsinn...

    Als ich während des Studiums auf Honorarbasis gearbeitet habe, hat einfach meine Steuer-Identifikationsnummer gereicht...

    Da würde ich wohl doch mal noch woanders nachfragen, denn für eine freiberufliche Tätigkeit (Autor) brauchst du definitiv kein Gewerbe und warum du eine weiter Steuernummer haben solltest, ist mir nicht klar, wir haben alle nur eine und jeder noch ein Nebengewerbe.

    Super, danke. Die erste Seite kannte ich tatsächlich noch nicht und hat mir schon ein bisschen weitergeholfen. Zumindest ist für mich der Teil "Die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt ist grundsätzlich anerkannt und berechtigt Sie, in Berlin als Lehrer oder Lehrerin an öffentlichen Schulen zu arbeiten." ein Hinweis darauf, dass es gehen sollte.

    Als Lehrer kannst du sicher da arbeiten, die Frage ist nur, wie es mit den Funktionsstellen aussieht und da sagt dir jeder was anderes in der Regel.
    Wir hatten sogar den Fall bei uns, dass eine Kollegin vom Schulrat für die Konrektorenstelle berufen wurde und als sie dann nachfragte, warum sie die nicht auch bezahlt bekommt, die Antwort von der Personalstelle erhielt mit ihrer Ausbildung könnte sie eben gar nicht Konrektorin werden. Wohlgemerkt nachdem sie dies schon ein halbes Jahr gemacht hat.

    natürlich weißt du es besser.
    Dann bilde ich mir den Stau in die andere Richtung wohl jeden Morgen ein. Und die Verkehrsnachrichten auch. :top:

    Ich beziehe mich ja auch explizit aufs Auto und nicht auf die Bahn.

    Nein, du bildest ihn dir nicht ein, wie gesagt, ich pendle mit dem Auto, wenn man aber weiß wolang, dann hat man keinen Stau (nur erhöhtes Verkehrsaufkommen) ;)
    Oder man muss die richtigen Zeiten haben.
    Außerdem heißt ja pendeln nicht immer, dass man quer durch oder mitten rein muss.

    Wie gesagt, ich finde es erträglich! Und ich rate somit klar zur Wohnlage außerhalb und rein pendeln und das auch mit dem Auto!

    Das können wir dir auch so beantworten: ganz so viele User aus der Region haben wir nämlich nicht hier. Kurz und knapp: schön, aber nicht mehr preiswert. Wohnraum in Berlin ist knapp und sehr heiß umkämpft. Da gehört auch viel Glück dazu. Außerhalb wohnen und reinpendeln ist dringend zu vermeiden. jedenfalls mit Auto.

    Sehe ich mal wieder anders, aber nun gut.

    Ich pendel mit dem Auto, ich sehe da kein Problem und habe diverse Kollegen, die das auch so machen oder auch mit der Bahn pendeln. Von hier pendeln eh in allen Berufsgruppen die Leute, für uns ist es also total normal.

    Naja, man muss schon genau hinschauen. Gerade Teilzeitfrauen haben oft Steuerklasse 5, die ist fast genauso schlecht wie die 6. Da sind die Abzüge schon herb.

    Naja, die Eingruppierungen in Berlin sind aber auch extrem schlecht, ich habe mit ca. 1500 Euro Brutto für Vollzeit als Vertretungslehrer angefangen. Da machte die Steuerklasse dann daran nicht mehr viel aus, zumal aktuell oft mit 6 berechnet wird, weil sie einfach nicht dazu kommen, die richtigen Daten abzurufen.
    Klar bekommt man das über die Einkommenssteuererklärung dann wieder, aber bis dahin muss man ja auch irgendwo von leben.

    Das hatte ich aus der Angabe "Studium + Ref" geschlossen. Dass ein Erfüller unterhalb von E11 eingruppiert wird, sollte doch wohl ausgeschlossen sein.

    Das sollte eigentlich auch nicht so sein. Unbezahlte Ferien müssten für die Vorerfahrung unschädlich sein. Aber ich will Dir gar nicht widersprechen - der Einfallsreichtum staatlicher Stellen, wenn es ein paar Euro zu sparen gilt, ist bekanntlich grenzenlos!

    Leider nein, genauso wenig wie mein Mutterschutz und die Kinderbetreuungszeiten als unschädlich genommen wurden. Wären sie nur, wenn du durchlaufende Verträge hättest, hieß es. War sogar so, dass ich von der 2 wieder in die 1 dann zurückgefallen bin durch die unbezahlten Ferien.

    Also, wenn ich den Tarifrechner anschmeiße und mal den "Worst Case" inszeniere (E 11 Stufe 1, 50% Arbeitszeit, Steuerklasse VI), kommen da immer noch netto 896,37 € raus. Und dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass Stufe 1 nur ein Jahr dauert und Steuerklasse VI nur für Nebenjobs angesetzt wird. War es vielleicht gar keine halbe, sondern nur eine viertel Stelle?
    Bitte die Verhältnisse nicht (noch) schlechter reden, als sie es sind.

    Kommt ja darauf an, welches Bundesland, ob wirklich E11 eingruppiert usw. bei deinen Eingaben bekomme ich in Berlin 2010 auch nur ca. 700 Euro raus und weiß, dass ich 2009 noch deutlich weniger hatte.
    Und als Vertretungskraft bist du eigentlich nie aus der 1 rausgekommen, weil jede Unterbrechung für eine neue Zählung gesorgt hat und die Ferien wurden ja selten bezahlt!
    Somit kann das gut hinhauen.

    Genehmigung ist durch.

    Wie ist das mit der Steuer zu regeln?
    Ich muss ja nun eine zweite Steuernummer haben, soweit ich weiß.
    Oder wird dies auf meine jetzige gerechnet?

    Ein Freibetrag,wie während des Studiums/Referendariats, wird es sicher nicht mehr geben.

    Es gibt keinen Freibetrag, du nimmst deine Steuernummer so wie jetzt und schreibst die auf die Rechnungen.
    Du musst es beim Finanzamt melden, dann lassen sie abschätzen, was du an Einnahmen hast und evtl. gibt es dann eine Steuervorauszahlung, sonst eben nur die Steuererklärung bis 31.5. des darauffolgenden Jahres.

    Alles andere hat dir alias ja genau aufgeschrieben.

    Je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr komme ich zur Überzeugung, dass im Besoldungssystem unserer Schulen etwas grundlegend falsch läuft.
    Um möglichst viele Kinder für unsere Wissensgesellschaft 'fit' zu machen, muss die Basisausbildung optimal sein. Diese findet in der Grundschule statt. Dort sollten die fähigsten Lehrer und besten Köpfe unsere Kinder unterrichten.
    Dazu muss jedoch das Gehalt einen Anreiz bieten, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen - denn diese Köpfe werden auf dem 'Markt' umworben.
    Daher: A15 und optimale Ausbildung für Grundschullehrer!

    Ähnliches hat meine Mutter auch gerade gesagt, dass doch die anderen davon profitieren und bei besserer Arbeit auch mehr ankommt und das etwas wert wäre. Übrigens Sek I Lehrerin mit A13 ;)

    in NRW auch.
    Ich habe diese Diskussion nun schon länger verfolgt und auch die Petition durchgelesen.
    Mir fiel auf - korrigiert mich, wenn ich falsch gelesen habe - , dass diese für das Saarland bestimmt ist. Ferner fiel mir auf, dass immer nur von A12 auf A13 die Rede ist. Was ist mit den angestellten Lehrer/innen in der Grundschule? Bleiben die dann auf ihrer Tarifeinstufung stehen? Dann klaffte die Schere ja noch weiter auseinander. Das wäre dann eine neue Ungleichbehandlung.

    Berlin hat gerade die Eingruppierung der Angestellten Grundschullehrer mit der Begründung, dass ja die Beamten da auch nicht eingruppiert werden abgelehnt. Wobei da ja das letzte Wort nicht gesprochen ist, die nächsten Tage werden da sicherlich noch etwas Druck aufbauen!
    Ist also wie mit Henne und Ei, irgendwo muss man anfangen!

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