Alternativ rufst du einfach kurz an.
Ist denn bei euch jemand in der Schule? Bei uns sind erst frühestens ab nächster Woche (14 Tage vor Ende der Ferien) jemand.
Alternativ rufst du einfach kurz an.
Ist denn bei euch jemand in der Schule? Bei uns sind erst frühestens ab nächster Woche (14 Tage vor Ende der Ferien) jemand.
Ich rede mal wieder von Sachsen. Da hier aber 2/3 aus NRW kommen und gar niemand ausm Osten ist das Gespräch dann immer vorbei.
Dann mal wieder der Hinweis, wie wäre es, wenn du das einfach in deinem Profil ergänzt, dann muss dich nicht ständig jemand fragen ![]()
Danke, ich hatte es dann gefunden, aufsSchulgesetz hätte ich auch kommen können
Frage deswegen, weil sie ja eigentlich das entscheidende Gremium ist. Wenn Mans geschickt anstellt, könnte man die eine oder andere Abnickung aus anderen Konferenzen rückgängig machen, oder? Wer hat denn nun schonmal mitgemischt von euch?
Ja, das kann man leider und genau das ist auch vielen Schulleitern bewusst.
Von welchem Bundesland redest du mal wieder?
In Berlin und Brandenburg z.B. ist die Schulleitung natürlich genauso stimmberechtigt, wie die anderen Mitglieder.
merkwürdig. Wer keine mails lesen will, liest sie einfach nicht. So what?
Sehe ich auch so. Wir haben z.B. alle eine Dienst-Email und da könnte man das problemlos hinschicken und wer sie lesen will, loggt sich ein oder leitet weiter und wer nicht, der lässt es.
Darf ich fragen, welche Klassen, denn eingetragen hast du Gymnasium, gepostet aber in der Primarstufe.
Ich werde mindestens eine 1/2 in Musik haben und ansonsten mal abwarten, letztes Jahr war es noch eine 4.
Deine Elternzeit ist aber bald vorbei und dann sind die Verhältnisse anders. Das Geld muss trotzdem bis zu deiner Pensionierung unangetastet liegenbleiben.
Sag mal, kannst du mir das bitte mal vorrechnen? Welche 4% denn?
Meine Elternzeit ist frühestens in einem Jahr vorbei und dann arbeite ich lange ja noch nicht Vollzeit ![]()
Und klar kann ich dir das vorrechnen, ich muss 4% vom Jahresbrutto einzahlen (aber bei der Einzahlung zählen die Zulagen ja mit).
Also kann ich bei einem Eigenbeitrag von 60 Euro (Mindestbeitrag im JAHR!) dann ein Jahresbrutto von 24975 Euro(60+154 Euro eigene Zulage++785 Euro Kinderzulagen=999 Euro Einzahlung im Jahr). Das entspricht einem Monatsbrutto von 2081,25 Euro, das entspricht einer Beschäftigung von etwas mehr als 50% aktuell. Da denke ich nicht, dass ich da in den nächsten Jahren drüber gehe! Und wenn dann zahlst du eben ein oder zwei Euro im JAHR mehr ein und bekommst die vollen Zulagen oder zahlst weiterhin 60 Euro ein und bekommst nur anteilig Zulagen.
Wenn ich den Vertrag aktuell abschließen würde und so einzahlen, dann bekomme ich durch die Beitragsgarantie eine Rente von 90 Euro je Monat, nicht viel, damit hätte ich aber mit einem Alter von 70 Jahren (also nach drei Jahren Rente) bereits alle wirklich von mir eingezahlten Beiträge wieder rein!
DAs ich dabei keinerlei Rendite eingerechnet habe, weil man nie weiß, was passiert, ist klar, oder?
Die Riesterrente wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.
Wie lange musst du leben um die eingezahlten Beiträge zurückzubekommen?
Das muss doch gar nicht so lange sein. Selbst wenn ich davon ausgehe, dass die Kinder nicht ab 2009 geboren sind und damit und dem höheren Einkommen die Einzahlung größer ist, ist es doch immer der Jahresbeitrag, die 4% (und das inklusive aller Zulagen vom Jahr davor).
Bei drei Kindern lohnt sich Riestern schon wieder wegen der deutlich höheren Zulagen. Bin mal gespannt, was da dann in 25 Jahren bei herauskommt.
Schon bei zwei Kindern hat es sich bei mir gelohnt, soviel Zinsen habe ich nirgends sonst bekommen. Aber ich war ja auch diejenige in Elternzeit ![]()
60 Euro eingezahlt und am Jahresende sind es dann mindestens 700 Euro mehr gewesen, inzwischen dann sogar ca. 1000 Euro mehr, wo bekomme ich das sonst?!? Alleine durch Zulagen sind es bei mir schon knapp 4000 Euro mehr an garantiertem Auszahlungsbetrag als das, was ich eingezahlt habe.
Und auch jetzt sind die Zulagen so hoch, das bis auf ein Jahr, wo ich ALGI erhalten habe (und das ca. mit dem dreifachen Auszahlungsbetrag in die Berechnung eingeht) nie mehr als den Mindestsatz selber einzahlen musste.
Oder, falls du es wenig kofliktreich haben möchtest: Stell doch deine Anfrage genau so, wie du sie hier gestellt hast, mal an die GEW Rechtsstelle. Die sind recht fix und kompetent. Die Antwort kannst du dann deiner SL vorlegen und dann muss sie sich dazu äußern - und sich davor idealerweise schlau machen. Da hast du eine Antwort von kompetenter Seite, ohne irgendwelche Eskalationsstufen eiläuten zu müssen. Allerdings müsstest du halt GEW-Mitglied sein (was sich aller ideologischen Grabenkämpfe zum Trotz sowieso rentiert).
In Berlin gibt es so etwas auch direkt von der Senatsverwaltung und dort werden auch Anfragen ohne Shculnennung usw. bearbeitet und beantwortet, evtl. gibt es so eine Stelle bei euch auch.
Nur: Der Schulleiter möchte nun von mir eine detailierte Begründung, weshalb ich die Klassenfahrt nicht durchführen werde. Anhand dieser will er dann entscheiden, ob meinem Antrag stattgegeben wird - sollte dies so sein, wird aber mein Gehalt reduziert werden (da ich ja dann "frei" mache...)Ehrlich gesagt - ich will dem Schulleiter überhaupt nicht darlegen, weshalb ich nicht mit auf Klassenfahrt kommen werde - das geht ihn nichts an (und es wäre mir mehr als unangenehm).
Ich würde sagen, als Begründung "Erlass ..., Absatz 6.2" und dann soll er dir das Gehalt ruhig kürzen, dann hat er dir den Beweis für solches rechtwidrige Verhalten ja geliefert und das kannst du dann ja problemlos einklagen (inklusive Verzugszinsen und evtl. Unkosten, die dir dadurch entstanden sind. Aber ich meine leider nicht die Anwalts- und Gerichtskosten).
Du darfst doch das Job-Ticket genauso wie einen Dienstwagen auch privat nutzen über die 1% Variante. Somit ist es doch in den Ferien auch nutzbar (man fährt doch nicht nur zur Schule damit) und es wird sicher keine andere Variante geben.
Wie bitte? Ich verstehe nicht, wie so wenige, schriftliche Worte so missverständlich sein können.
1. Wir haben keine Fachkonferenzen, da ich an einer Förderschule arbeite, die in dem Sinne keine Fachkonferenzen hat, weil gar nicht für jedes Fach eine Lehrerlaubnis vorliegt. Wir unterrichten alle alles und haben bisher auch immer entschieden, welche Arbeitshefte, von denen, die zugelassen sind, haben wollen.
2. Es gibt ZWEI vom Staatsministerium zugelassene Lehrwerke. ALLE BEIDE besitzen wir, in Form von Büchern. Manchmal bestellen Kollegen Arbeitshefte zum 1. Buch, manchmal bestellen Kollegen Arbeitshefte zum 2. Buch
3. DIESES MAL hat die SL SPONTAN entschieden, dass sie persönlich das doof findet und hat das 1. Heft gestrichen, mir stattdessen Heft 2 bestellt, der Kollege hatte zufällig Heft 2 haben wollen.Da aktuell insgesamt mehr Kollegen lieber mit Heft 2 arbeiten (andere Klassenstufen, selbe Reihe, selber Verlag) wäre ich in diesem Jahr wohl rein theoretisch überstimmt worden. Es wurde aber nichts abgestimmt, jeder hat seine Wunschliste eingereicht, so wie immer.
Du hast mich da falsch verstanden, es ging um zugelassen von dem Schulbuchausschuss. Das das in dem Bundesland zugelassen ist, hast du ja vorher gesagt.
Wenn darüber nicht abgestimmt worden ist, fehlt ja definitiv die Zulassung für diese Klasse.
He, also susannea, wo hast du das denn gelesen? Ich hab nirgends entdeckt, dass das Buch nicht zugelassen wäre oder das dazugehörige AH.
Wir reden hier von der RLP Variante, da muss es eine Zulassung für die Klassenstufe durch den Schulbuchausschuss geben die liegt nicht vor, also ist es nicht zugelassen. Nicht nicht zugelassen für das Bundesland ![]()
Und hier steht es, dass keine Abstimmung stattgefunden hat!
Zitat von Schantallesachlich gesehen, wäre ich in der Fachkonferenz theoretisch überstimmt worden.
Susannea:
Ich versteh's immer noch nicht.
In RLP entscheidet der Schulbuchausschuss. Der/die SL hat dort den Vorsitz, kann aber nicht alleine entscheiden. Deshalb währe hier das vorgehen des SL nicht zulässig. ( Ein Vorgang, bei dem der Schulbuchausschuss für eine Klassenstufe zwei verschiedene Bücher für zwei verschiedene Klassen einer Stufe einführt, auch nicht. Aber einen solchen Fehler kann die SL nicht eigenmächtig 'heilen').
Wer sagt denn in so einem Fall, dass das Arbeitsheft (handelt sich ja gar nicht um ein Schulbuch, wie nun rauskam) zugelassen war?
Der SL hätte hier also vermutlich nur die Einhaltung der Entscheidung des Schulbuchausschusses (der ja für Arbeitshefte gar nicht zuständig ist, denn die gehören ja dann wohl doch zu Lern- und Lehrmitteln) umgesetzt. Also so einfach zu sagen, der SL hat nicht richtig gehandelt wäre es auch in RLP mit den Infos nicht ![]()
Zumal die TE ja inzwischen sagt, dass ihr Arbeitsheft gar nicht zugelassen war.
Also so hammermäßig unkonventionelle Entscheidungen, wie das Bestellen eines Arbeitsheftes für ein Buch, was schon da ist
Das scheint ihn doch gar nicht gestört zu haben, nachdem, was du von ihm als Antwort wiedergibst, sondern das du eben nicht mit der Parallelklasse das identische Arbeitsheft verwenden willst.
Susannea:
Meine Ausführungen beziehen sich auf Rheinland-Pfalz.
Solange Schantalle kein Bundesland verrät helfen etwas, was 'ganz klar drin steht' nicht weiter, weil Punkt 7.2 der VV für RLP gilt -und nicht für den Rest der Welt.
Das ist klar, dass das für sie evtl. nicht gilt.
Es ging aber darum, dass du gesagt hast, in RLP hätte sich der SL falsch verhalten, wenn das so gewesen wäre und das sehe ich in deinen Bestimmungen eben genau anders drin stehen.
@'Susannea
Beziehst du dich auf 5.1?
Da geht es um Lehr- und Lernmittel.
Für Bücher (5.2 und 6 ) ist der Schulbuchausschuss zuständig.
Da steht doch aber klar drin, dass die Kassenstufe ein Buch zu nutzen hat und nicht zwei verschiedene. Somit ist das auch in Ordnung, einer der beiden muss falsch liegen und das falsche angegeben haben, der Schulleiter hat den Fehler korrigiert.
Also auch da ist es ok, da wäre nämlich auch das Vorgehen der Lehrer falsch, aber so etwas scheint es dort auch nicht zu geben ![]()
Übrigens sind bei uns Bücher Lehr- und Lernmittel, daher habe ich mich natürlich auf den Abschnitt bezogen.
Rheinland-Pfalz:
http://lmf-online.rlp.de/kompendium-fue…ernmitteln.htmlDemnach währe das Vorgehen der SL hier nicht zulässig.
Warum nicht? Da steht doch, wenn es keine Fachkonferenz gibt (und die gibt es ja laut Aussage nicht), dann "entscheidet Lehrkraft im Einvernehmen mit der SL". Somit hätte es mit der Schulleitung abgesprochen sein müssen, die Schulleitung ist damit scheinbar nicht einverstanden, also kann es nicht benutzt werden.
Was wer für Bücher bestellen soll und darf sollte eigentlich die Fachkonferenz und dann der Finanzausschuss festlegen.
Bei uns darf in einigen Fächern (z.B. komplette SAPh) jeder machen, was er will, in anderen nicht (z.B. NaWi).
Also wenn da nichts abgesprochen war, hättest du wohl fragen müssen, wenn das andere üblich war.
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