Das ist mir schon bewusst, aber hier ist nur die Rede von
Als Versicherter gilt hier das jeweilige (gesetzliche versicherte) Elternteil, welches Zuhause bleibt. Laut diesem Abschnitt ist es absolut irrelevant, welche KV das Kind hat. Anspruch hat der gesetzlich Versicherte, welcher Zuhause bleibt, um sein Kind z.B. zu pflegen.
Ja und nein, leider gilt eben die Leistung generell nur, wenn der Versicherte (und das ist hier das Kind!) auch in der GKV ist. Es gibt einen Abschnitt vorher, der dies besagt im SGB V.
Siehe dazu auch:
http://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes…rufstaetigkeit/
http://www.haufe.de/thema/kinderkrankengeld/
http://www.finanztip.de/kinderkrankengeld/