Beiträge von Susannea

    Das ist mir schon bewusst, aber hier ist nur die Rede von


    Als Versicherter gilt hier das jeweilige (gesetzliche versicherte) Elternteil, welches Zuhause bleibt. Laut diesem Abschnitt ist es absolut irrelevant, welche KV das Kind hat. Anspruch hat der gesetzlich Versicherte, welcher Zuhause bleibt, um sein Kind z.B. zu pflegen.


    Ja und nein, leider gilt eben die Leistung generell nur, wenn der Versicherte (und das ist hier das Kind!) auch in der GKV ist. Es gibt einen Abschnitt vorher, der dies besagt im SGB V.

    Siehe dazu auch:
    http://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes…rufstaetigkeit/
    http://www.haufe.de/thema/kinderkrankengeld/
    http://www.finanztip.de/kinderkrankengeld/

    Kind-Krank-Tage von der KK gibt es nur für Mitglieder der GKV, wenn die Kinder auch in der GKV sind.
    Der AG darf den Verdienst deines Mannes aber nicht kürzen, wenn er den §616 nicht im Vertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen hat. Sonst muss der AG voll weiter zahlen.

    Unter welcher Voraussetzung dir die KK der Kinder dies erstattet haben soll, ist mir nicht klar.

    Und das die KK der Kinder dies zahlt, habe ich auch noch nie gehört, denn wie gesagt Anspruch auf Kind-Krank von der KK haben nur GKV-Mitglieder.

    Bei der Beihilfe könntest du dann aber evtl. Glück haben, dass die etwas übernimmt.

    Haha,ihr Witzbolde ;-).
    So unbegründet ist meine Frage nicht!
    Will man seine private KV wechseln geht das teilweise nicht,wenn man schwanger ist, da ja gerade unter der Geburt des öfteren mal was passiert...
    Aber wenn das beim Verbeamten kein Problem ist,umso besser!


    Doch, das geht auch, wenn du z.B. erstmalig verbeamtet wirst, weil sie dich da nicht ablehnen dürfen.
    Hat aber ja rein +überhaupt nichts mit der Verbeamtung zu tun!

    Und ja, sie müssten dich auch verbeamten, ich habe allerdings schon erlebt, dass sie dies dann nur nach Beschreitung des Rechtsweges gemacht haben, weil sie auf Grund der Schwangerschaft die Verbeamtung verweigert haben.

    Aber das darf und kann nicht der Normalfall sein.

    Und ich würde dabei auch mal eine ganz pragmatische Überlegung anstellen, wie viel ich für eine Fehde zu opfern bereit bin - die Schüler sind nach maximal vier Jahren weg; mit dem Kollegen muss ich eventuell Jahrzehnte auskommen.

    Nele


    Zwar erst nach sechs Jahren, aber eben trotzdem viel kürzer da als die meisten Kollegen, aber wenn man sich so verhält, dann ist man sicherlich eh der nächste, der umgesetzt wird!


    Dass an eurer Schule fast ausschließlich unqualifiziertes Personal unterrichtet, halte ich für skandalös. Pardon. Aber Sekundarschul-Lehrer sind für die Primarstufe nicht ausgebildet - von GHS-Kollegen abgesehen.
    Grundschule ist eine andere Liga. Das ist wie bei Fußball und Handball. Beide haben ein Spielfeld und einen Ball. Aber die Regeln sind völlig anders.


    Du bedenkst aber bitte, dass wir in Berlin Grundschule bis Klasse 6 haben, sprich das, was von euch eh an der Sekundarstufe ist und dort auch von Sekundarstufenlehrern unterrichtet wird.

    Hier heißt es eben nur Grundschule ;)
    Anders ist es aber auch nicht.
    Außerdem wird hier z.B. der Abschluss für Klasse 1-10 gemacht und man darf in all diesen Klassen unterrichten, es gibt in Berlin nach der neuen Prüfungsordnung gar keine reinen Sekundarschullehrer mehr ;)

    Also alles in Ordnung mit den Lehrern die von der Sekundarschule kommen, die sind qualifiziert ;)


    Es muss oben auf dem Antrag stehen, an wen der genau geht und da rufst du an bzw. schreibst eine Mail hin.

    Meiner ist auch über den Dienstweg nicht zurückgekommen, nicht mal eine Ablehnung. Angekommen war er aber, nur die gute Dame war der Meinung, dass Lehrer in Elternzeit keinen Anspruch auf Weiterbildungen haben, blöd nur, dass es in Berlin sogar eine Vereinbarung gibt, dass diese zu bevorzugen sind (weil sie ja nicht freigestellt werden müssen ;) und man trotzdem später über ihr neu erworbenes verfügen kann )

    Naja, bei der 2. Bewerbung habe ich dann drauf geschrieben, 1. Antrag wohl abgelehnt, Zweitantrag fürs nächste Schuljahr (die sind zu bevorzugen) und hoffe, dass dies etwas bringt.

    Also versuche es direkt bei der Senatsverwaltung, evtl. haben die auch noch Plätze frei.

    Aber welchen Sinn macht es an der GS, da lauter verschiedene Klassen im Praktikum zu sehen? Ist es da nicht auch sinnvoller, man lernt wenigstens die Schüler einer Klasse etwas besser kennen und bekommt dort alle Fächer mit?


    Mal davon ab, dass die Schule der Sinn doch gar nicht interessiert, wurde das bei uns nicht gerne gesehen, denn auch die Grundschule hat ja viele Fächer und sechs unterschiedliche Altersklassen und die sollte man in der Zeit auch gesehen haben, um eben einschätzen zu können, ob sie einem alle liegen werden.

    Schüler kennenzulernen war ja nie Ziel des ersten Praktikums, dafür hatten wir ein Diagnostikpraktikum, wo man nur einzelne Schüler beobachtet hat.

    Ja, hatte ich auch. Dann ging plötzlich die Feueralarmübung los (hatte mir vorher niemand gesagt) und als Student in den ersten Semestern war ich wohl sichtlich überfordert ...


    Das Problem mit dem Stundenplan hatte ich nie. Ist das nicht eher sek-2-spezifisch? Ich war in allen meinen Praktika ausschließlich in einer Klasse (von Hospitationen in der Frühförderung, beim sonderpädagogischen Dienst, in der Stottergruppe etc. abgesehen).


    Ich war zwar an einem Gymnasium SekI/II, aber an der Grundschule war es nicht anders. Sek II rein hatte ich nie und habe generell nur einen SEkII-Kurs mal unterrichtet ;)

    Mir fällt noch ein, das Vorstellen oder Einplanen des Praktikanten war bei mir ein Problem. Beim 1. Praktikum bekam ich am ersten Tag vom Konrektor einen Ordner in die Hand und durfte mir dann die Stundenpläne der Lehrer ansehen und mit Stunden raussuchen und anhand der Pläne sollte ich dann auch noch wissen, wo ich sie finde.
    Sprich, ich stand immer vor jeder Stunde vor dem Raum wo der Unterricht stattfinden sollte und haarte der Dinge und hoffte, dass der Lehrer mich zumindest so weit zu Wort kommen ließ, dass ich ihn fragen konnte, ob ich hospitieren dürfe.

    Naja, ich hatte Glück, vom Sport kannte ich einige Lehrer, so dass ich dann die Stunden dieser nutzen konnte oder die mich dann manchmal netterweise vorgestellt haben.
    Aber Betreuung für ein Praktikum stelle ich mir anders vor.

    Nächste Sache waren die rechtlichen Grenzen, die an einigen Schulen überhaupt nicht genau genommen wurden, ich durfte auch Vertretungsstundne machen, ohne zusätzliche Aufsicht und an anderen so genau, dass ich den Schlüssel, den ich aus der PKB-Zeit hatte für die 14-Tage abgeben musste.

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    Das könnte auch Auswirkungen auf den Schulbereich haben. Immerhin ist die Arbeit im "Home-Office" Teil des Berufsbildes Lehrer. Die einseitige Erhöhung der Präsenzpflicht durch den Arbeitgeber (Stichwort Ganztagesschule!) entgegen der langjährigen schulischen ("betrieblichen") Praxis ist vor diesem Hintergrund sehr kritisch zu sehen und sollte von den Beschäftigten nicht einfach hingenommen werden.

    Das sollte dann ja auch interessant sein in Berlin z.B. für die einseitig von der Senatsverwaltung veränderte Präzenspflicht in den Ferien, es sind nun 3 statt einer. Mir gibt das in soweit zu denken, dass ich damit in der letzten Ferienwoche mehr als in der Schulzeit und vor allem genauso viel wie die Vollzeit-Kollegen arbeiten muss.

    Ob ich die Woche dann auch Vollzeit bezahlt bekomme?!?

    Hi, das mit der Bezahlung der Fahrten von der Stammschule zur Nebenstelle klappt eigentlich ganz gut. Dafür gibt es auch Formulare und zwar unter http://www.pr-hauptschule. de und dann unter Formulare findest du das passende Formular. Du musst evtl. die Anschrift der richtigen Dienststelle verändern. Bei meiner OBAS-Ausbidung gabs da immer alle 6 Monate einen schönen Batzen Geld zurück und die Bearbeitung mit einer Woche bis 10 Tagen war ungewöhnlich schnell. Versuchs einfach. Viel Gück. :D

    Bist du sicher, dass ihr vom selben Bundesland redet?


    Wie trage ich es also ein, wenn ich von meiner AUßenstelle zur Hauptstelle zur DB und von da aus nach Hause gefahren bin? Den Schultag zu meiner normalen Dienststelle habe ich ja über die Entfernungspauschale schon abgerechnet. Also Hin- und Rückfahrt zur Stammschule (auch wenn ich da nach der DB nicht mehr war)? Sonst müsste ich den Tag ja an der andere Stelle wieder raus rechnen...


    Du darfst den kompletten Tag eben nur über Reisekosten, nicht über Wege zur Arbeit abrechnen.


    Das mit den 12 Euro habe ich noch nie gehört, wäre aber echt geil! Das ist ja quasi immer so, wenn nach 6 Unterrichtsstunden noch DB, Konferenz,... ist. An allen Tagen mit Zensurenkonferenzen o. Ä. bei uns am Standort erreiche ich die 8 Stunden auch leicht... :cash:
    @ thinkpink: Das mit dem direkten erstatten lassen haben Kollegen von mir gleich am Anfang probiert und sind gescheitert. Unsere SL hat gesagt, das geht nur, solange Budget da ist und es ist keines da :autsch: . Klar, faule Ausrede, aber da ja alles über den Dienstweg laufen muss... Ich habe mich da nicht weiter mit beschäftigt. Wir haben ziemliche Pfenningfuchser im Kollegium und wenn die das nicht geschafft haben, ... die haben sicher viel probiert

    Wie gesagt, das geht nur wenn du an dem Tag in der Außenstelle warst, zumindest zeitweise, nur in der Dienststelle geht leider nicht.

    Ich danke euch für eure Antworten. :) Ich versuche einfach mal mein Glück und hoffe weiterhin auf einen Platz. :) Bisher ist mein Schnitt ziemlich gut. Hoffentlich kann ich ihn weiterhin oben halten. Wo kann ich denn erfahren, ob ich einen Refplatz in Berlin erhalten könnte?


    Bei der Senatsverwaltung, guck mal unter http://www.berlin.de und dann Lehrer werden nach.

    Die Statistiken, wieviele die letzten Jahre keine Plätze erhalten haben, hat die GEW. Bei uns war es z.B. so, dass alle LehramtsanwärterInnen (Grundschule) einen Platz erhalten haben

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