Ich würde das an die Personalstelle richten, denn die Schule ist ja nur Arbeitsort, nicht Vertragspartner.
Beiträge von Susannea
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Ich bin im lohnsteuerhilfeverein. Die könnten mir diesbezüglich nicht weiterhelfen, sie können nichtmal die Steuererklärung für dieses Jahr machen (wegen der "Selbständigkeit").
Danke Susannea.
Also nur mal angenommen, es wurden sehr, sehr viele von den Werken verkauft, und mir werden 3000€ im Februar 2015 ausgezahlt. Das wird dann mit dem Elterngeld NUR von Februar berechnet? Also bekäme ich eine Kürzung in Höhe von 1500€ (bekomme den Höchstbetrag an Elterngeld)? Und im schlimmsten Fall hab ich nix von der Veröffentlichung, nämlich dann, wenn ich 1500€ ausgezahlt bekomme. Wie gemein.....würde ich "normal" arbeiten, hätte ich was davon:( Und nochmal doppelt gemein, weil die eigentliche Arbeit ja schon in 2013 war, jetzt ernte ich ja quasi nur.....doofdoofdoof!Wenn du 1500 Euro ausgezahlt bekommst vom Autorenvertrag, dann bekommst du von 2783 Euro abzüglich 1500 Euro= 1283 Euro Elterngeld berechnet. Also 65% davon, wären ca. 800 Euro. Du hast also immer mehr, als ohne die Auszahlung, denn selbst bei 2800 Euro Auszahlung gibt es in dem Monat noch 300 Euro Elterngeld.
Ist dann zwar nicht viel, was bleibt, aber immerhin. Du solltest nur gucken, dass es nicht mehrmalige Auszahlungen oder Teilbeträge über zwei Lebensmonate gibt.Mehr auch gerne per pn oder Mail, da wir heute mit der #taufe unseren Urlaub einläuten.
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Hast du einen Steuerberater? Dann könnte man dort auch nochmal nachfragen.
Sorry, aber die haben davon nun in der Regel gar keine Ahnung. Das ist so, als ob du den Steuerberater fragst bei welcher Gehaltsstufe du eingestuft wirst. Woher soll er das wissen?Klar darfst du stundenweise arbeiten in der Elternzeit, aber das wird dir IMMER angerechnet beim Elterngeld, also die Berechnungsgrundlage gekürzt. Das ist hier auch so, dein Einkommen vor der Geburt (maximal 2783,33 ) abzüglich deines Gewinnes aus dem Autorenhonorar in dem Lebensmonat bilden die Berechnungsgrundlage für dein Elterngeld. Mindestens 300 Euro Elterngeld bleiben dir aber. Und es wird nur auf den Monat angerechnet in dem gezahlt wird bzw. wenn in mehreren Monaten gezahlt wird, wird der Durchschnitt für diese betreffenden Monate gebildet und der angerechnet.
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Es gilt das Zuflussprinzip, wird also das Geld noch in deinem Elterngeldbezug (ersten 12/14 Monate) gezahlt, wird es in dem Monat angerechnet und das Elterngeld gekürzt.
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In Berlin als Angestellter? Dann ja, 2/12 der Jahressonderzahlung.
Bei Beamten bin ich mir nicht sicher, ob es die in Berlin noch gibt. -
Ich habe den Stärkenachweis in einer 5. KLasse bei der Ernährung in meiner Prüfungsstunde gemacht und ja, die Zeit war echt knapp. Und bei denen war es auch nicht das erste Mal, das sie den gemacht haben. Also ganz ehrlich, ich würde ihn nicht machen als UB.
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Danke für die Antwort! Auf dich ist in solchen Dingen immer Verlass!

Du weißt doch, andere Leute lesen Krimis, ich Gesetzestexte oder Tarifverträge.
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Man nehme den Tarifvertrag, der besagt:
Zitat3Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis
nach dem 31. August begonnen hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums
der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses; anstelle des
Bemessungssatzes der Entgeltgruppe am 1. September tritt die Entgeltgruppe
des Einstellungstages.Sprich du wirst nach dem Gehalt im ersten Monat, in dem du beschäftigt warst bei der Jahressonderzahlung bezahlt. Von der Jahresonderzahlung gibt es dann leider wirklich nur für jeden Monat nach TV-L 1/12 der Jahressonderzahlung.
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Es scheint viel sinniger, wenn sich "Erfahrung" im Kontext einer Besoldungsgruppe auch auf tatsächliche und klar fassbare Erfahrung innerhalb dieser Besoldungsgruppe bezieht, anstatt auf irgendwelche anderweitig geartete, etwa während des Studiums gesammelte "Erfahrung".
Auch in der verlinkten Tabelle mit entfallenden Stufen gibt es den Fall, dass der Aufstieg in einer höhere Besoldungsgruppe ein niedrigeres Grundgehalt bedeutet. Die vermeintlich geforderte Bedingung "Jede Stufe jeder Besoldungsgruppe ergibt ein höheres Grundgehalt als alle Stufen aller niedrigeren Besoldungsgruppen" ist also sowieso nicht erfüllt.
Du verstehst das ganze Lesen der Tabelle nicht, oder?
Übrigens werden generell die Erfahrungen ja mit angerechnet von außerhalb, denn auch in anderen Gruppen steigt man oft nicht mit 1 ein, auch wenn es die Möglichkeit gäbe laut der Tabelle

Da werden auch Vorerfahrungen angerechnet.
Egal wie sinnvoll du das findest.
Und dementsprechend kann man auch nicht nach 3 Jahren z.B. in A6 bei A7 mit Stufe 1 einsteigen, weil man Erfahrungen angerechnet bekommt. Somit kommt es dann doch hin, dass man nach einer bestimmten Zeit immer ein höheres Gehalt haben muss.
Es hat aber niemand gesagt, dass es immer von der letzten Stufe ausgeht, ganz im Gegenteil, sie haben eben die übliche´n Zeiten für einen Aufstieg genommen. Ich sehe also nirgends, dass man in ein niedrigeres Grundgehalt fallen kann!Wenn die Tabelle dies nämlich nicht vorsieht, muss es außer der Tabelle gezahlt werden. Es gibt nämlich Bestandsschutz, sprich eine geringere Zahlung durch Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe ist nicht zulässig!
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NRW regelt das ja nicht nur für Beamten so, sondern auch Angestellte entgegen den gesetzlichen Regelungen
Weil ja Angestellte nicht bevorteilt werden dürfen 
Ich denke letztendlich ist es gar nicht haltbar, aber meist gehen die Leute ja den Weg des geringsten Widerstandes. Und die Erläuterung ist ja klar, wann es geht, wenn zu erkennen ist, dass es nicht rechtsmißbräuchlich ist oder nach Elternzeitende. Scheinbar ist der erste Fall für den Bearbeiter nicht zu erkennen, also müsste der 2. Fall vorliegen

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Funny, da würde ich mich noch mal an den Personalrat wenden, denn auch da ist eigentlich erkennbar, dass es nicht rechtsmißbräuchlich ist. Aber ja, die Ablehnung ist rechtens, denn du hast gar keinen Anspruch mehr auf das 2. Jahr Elternzeit, wenn du nur eines angemeldet hast!
Deine Idee müsste auch gehen, aber auch da besteht das Problem, dass du keinen Anspruch auf weitere Elternzeit bis zum 2. Geburtstag hast! -
Berlin ist nicht ganz richtig (Zitat): "Eine Einstellung kann nur bei Vorliegen der fachlichen und persönlichen Eignung (hierzu gehört auch die
gesundheitliche Eignung) erfolgen".Doch, Berlin ist 100% richtig, denn ob du geeignet bist gesundheitlich legst du fest, nicht der Amtsarzt

Wir mussten zu keinem Arzt, sondern haben selber unterschrieben, dass wir dienstfähig sind. Ich gucke nachher mal, ob ich mir von dem Vordruck eine Kopie gemacht hatte, was genau zu unterschreiben war.ZitatDie gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit wird durch eine von Ihnen später abzugebende Erklärung
zum Gesundheitszustand festgestellt und wird bei einer vorliegenden wesentlichen Beeinträchtigung
durch ein amtsärztliches Gutachten zu belegen sein.Frage ist also, hast du eine wesentliche Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes.
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Berlin ist auch ohne amtsärztliche Untersuchung.
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Das macht aber keinen Sinn. Den erweiterten Erfahrungen könnte wie bei anderen Besoldungsgruppen schlicht und einfach über ein höheres Grundgehalt in Stufe 1 Rechnung getragen werden.
Nein, das ginge nicht, denn es heißt nun mal "Erfahrungsstufen" und ma hat einfach schon mehr Erfahrung bei E13 z.B. durch das Studium als bei E6. Zumal es ja dann auch was mit dem Aufstieg in höhere Bezeichnungen zu tun hat, da darf man dann ja nicht plötzlich weniger bekommen
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Natürlich würde ich das. Ich möchte aber gerne vom schlimmsten Fall ausgehen... Mensch, an wen kann ich mich denn wenden. Wieso versteht denn keiner, dass ich VORHER wissen möchte, was finanziell auf mich zukommt.

Der schlimmste Fall ist, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Das ist doch logisch, oder?Du würdest dann, wenn du bereits einen Anspruch erworben hast ALGI bekommen, hast du nur den Vertrag bzw. keine 360 Tage in den letzten zwei Jahren gearbeitet, dann bekommst du gar kein Geld.
Ich versteh nicht so ganz, was du jetzt von uns wissen willst?
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Angenommen ich erhalte im Februar einen PES-Vertrag bis zum Halbjahresende. Werde innerhalb dieser ZEit schwanger, sagen wir mal (ist ja eh nur hypothetisch und dient nur der Anschauung) ich stelle im Juni fest, dass ich in der 8. Woche wäre. Angenommen der Vertrag ginge bis 31.07. Wie sieht es dann weiter für mich aus?Dann hältst du hoffentlich die Klappe, bis du einen weiteren Vertrag hast und sagst es erst dann. Denn ob sie dir einen neuen Vertrag schwanger anbieten, weiß man nie (bei mir hat es immer geklappt, aber hier werden Lehrer auch gesucht).
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Wo willst du kündigen? Bei der privaten Schule?
Was sollten da für Konsequenzen kommen? Dazu ist doch die Probezeit da, um es auszuprobieren. -
das einzige Problem könnte sein, dass sie sie nicht die elternzeit beenden lassen, wenn sie direkt 2 jahre angegeben hat.
ich glaube du hast keinen anspuch darauf die elternzeit vorzeitig beenden zu können. auch wieder nur aus Kulanz meine ich.. außer du würdest erneut schwanger und wolltest den Mutterschutz nehmen (voll bezahlt) dann kann man auf alle fälle vorzeitig die elternzeit beenden.
ich hab mal gegoogelt.. hab nichts gefunden wegen der garantie mit dem Geld.. ein link wäre nett
Das stimmt, vorzeitig beenden muss man nicht lassen. Den Link kann ich dir gerade nicht geben, frag mal evtl. in NRW beim Personalrat nach, die müssten das wissen. Weil wie gesagt, nach dem Gesetz kann man auch direkt am letzten Schultag aus der Elternzeit wiederkommen, (siehe BEEG ;)) und hat Anspruch auf Bezahlung.http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Die…zeit/index.html
Die Begründung ist eine andere, warum man da Anspruch auf Bezahlung hat und danach müsste die Elternzeit wirklich beendet werden und neu begonnen werden.
Wobei mit der letzten Bemerkung, das auch anders gehen müsste, weil klar erkennbar ist, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist!
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