Beiträge von Susannea

    Es muss aber noch möglich sein, in Bezug auf seine Fächer nicht komplett blank zu ziehen - manche Fächer / Fächerkombinationen sind so selten, dass Personen problemlos identifiziert werden können und nicht jeder will das (v.a. solange das Forum für alle sichtbar ist).

    Da sprichst du mir sehr aus der Seele, ich bleibe auch dabei, dass ich es für vollkommen unnötig halte die Sachen im Profil sehen zu müssen. Und wollte damit nur aufzeigen, dass die angebliche Erleichterung, die es für uns bringt, überhaupt nicht gegeben ist.
    Aber es gibt ja hier auch offiziell immer noch keine Verpflichtung, das im Profil überhaupt sichtbar für alle stehen zu haben.

    Also entweder steht man dazu, dass man das so will und muss damit leben, dass diverse da nicht mitziehen oder man lässt es wen, dann darf man aber weder behaupten, dass es nach den Nutzungsbedingungen dort stehen muss, noch solche Ausreden, warum es gut ist einfließen lassen bzw. unterscheiden, was man als "genügend" hinnimmt und was nicht.

    Ich finde es persönlich aber sehr eigenartig, dass man noch separat erwähnen muss, dass Pflichtfelder ohne die man die Registrierung nicht abschließen kann ausgefüllt werden müssen.
    Und zwar so, dass diese auch wirklich das enthalten, was vorgsehen ist.

    Naja, dann wäre ja schon deine Angabe nicht richtig, wenn du kein Lehramt reinschreiben darfst usw.
    darf auch jeder User reinschreiben:
    "ein Lehramt" z.B. das ist das was vorgesehen ist, aber nicht das, was ihr wohl wünscht.
    Oder wo ist dann die Grenze bei den Fächern, es gibt auch Leute, die "Zehnkämpfer" reinschreiben, das ist besser als gar nichts? Sorry, aber da hört es dann bei der Logik bei mir auf. Dann müsst ihr eben genau vorgeben, was da drinstehen muss!

    Ich finde es vollkommen ausreichend.

    Und etwas in der Registrierung eingeben zu müssen und das öffentlich den anderen zur Verfügung zu stellen sind für mich ganz klar zwei Paar Schuhe. Das eine ist für viele ok, das andere aber eben nicht. Zumindest nicht, solange hier auch alle anderen lesen können.

    Muss der Schulleiter nur bei einem beabsichtigten Wechsel innerhalb Berlins zustimmen oder bei jeglichem Wechsel (also auch in eine Schule in einem anderen Bundesland)?

    Gar nicht, denn du wirst in Berlin nicht verbeamtet, sprich du kannst jederzeit deinen Vertrag kündigen und woanders einen neuen unterschreiben. In ein anderes Bundesland ist das natürlich deutlich einfacher als im selben Bundesland, aber halten kann dich in Berlin als Angestellter an einer Schule, wo du nicht bleiben willst, niemand. Also gerade mit einem Mangelfach gar kein Problem. Anders sieht es mit anderen Fächern aus, wenn man da seinen Vertrag nicht aufgeben will, dann geht ein Wechsel selbst innerhalb des selben Bezirkes nur mit Zustimmung des Schulleiters bzw. Schulrates.

    Da ja netterweise meine Antwort an dich verschwunden ist, dann noch einmal:

    Klar Brandenburg und Berlin gehen da nicht, aber neun andere Bundesländer haben später als die beiden Ferien, da geht das dann schon ;)

    Und sage mal, warum hast du 29 Stunden? Berlin hat in der Grundschule nur 28 Stunden für die volle Stelle.

    Guter Tipp, nur leider weiß ich nicht wie ich ihn umsetzen kann, da ich ja bis zu den Ferien Vollzeit arbeite. Aus Gründen, die ich nicht näher öffentlich ausbreiten will, fühle ich mich rein pädagogisch & menschlich aber an einer GS wohler als an der jetzigen Schulform. Bleibt die Frage, wie effizient man sich die Fachdidaktik so ganz ohne Supervision umsetzen kann, da ich kein Fan von "Hauptsache die gehen nicht über Tische und Bänke" bin. Da wäre einerseits ein hilfsbereites Kollegium natürlich von Vorteil. Andererseits sagen sich bestimmt auch viele ausgebildete GS-Lehrerinnen: "Warum sollte ich dir helfen? Es war doch deine Entscheidung den Job anzunehmen."

    Im Zweifelsfall in einem anderen Bundesland, was anders Ferien hat.

    In Berlin ist es durchaus üblich auch Studienräte an die Grundschule zu setzen und nein, nachgeholt wird da nichts. Es geht dir dann so, wie allen Grundschullehrern hier, du musst im Zweifelsfall jedes Fach (außer Schwimmen) unterrichten, egal was du studiert hast. Also auch Sport, Englisch usw.

    Aber ja, du würdest dein volles Studienratsgehalt mit der höchsten Erfahrungsstufe erhalten. In der Schule, an der ich das Ref gemacht habe, hatten wir auch zwei. DIe haben wie alle, alles unterrichten müssen.

    @immergut: Das nur ein Fach gesucht wird an Grundschulen ist total normal, einfach weil man offiziell hier nur ein Fach hat ;)

    Nein, der Arbeitgeber darf den Mutterpass nicht einfordern. Es kommt ja auch eine Kopie in deine Akte. Wenn er aber trotzdem auf einer Bescheinigung besteht, und ihm die mündliche Mitteilung nicht genügt, muss er eben bezahlen.
    Wie gesagt, bei mir hat die Beihilfestelle kommentarlos bezahlt, war aber auch nur ein kleiner Posten auf der Gesamtrechnung.

    jole: Ja, die sind einheitlich, das ist eine Doppelseite und da steht links und oben drüber deine ganze Anamnese. Der Zyklus, die letzte Periode, der Zeugungstermin (da wird dann auch eingetragen, warum sicher, also welche Art der künstlichen Befruchtung z.B. ;) ), die Feststellung der Schwangerschaft und der errechnete Entbindungstermin steht alles zusammen und ganz oben drüber steht dann dein Alter, dein Ausgangsgewicht, deine Größe, die wievielte Schwangerschaft und die wievielte Geburt.

    Für mich alles Sachen, die den AG klar nichts angehen.

    Deshalb steht im Mutterpass auf der Innenseite:

    Zitat

    Der Mutterpass ist ihr persönliches Dokument. Sie alleine entscheiden darüber, wem er zugänglich gemacht werden soll. Andere (z.B. AG, Behörden) dürfen eine Einsichtnahme nicht verlangen.

    Und das MuSchG sagt klar:

    Zitat

    Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.
    (2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.
    (3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.


    Somit ist klar, dass er es zahlen muss, auch wenn er eine Kopie genommen hätte, die er nicht verlangen darf!

    Da sollte man sich aber unbedingt noch einmal genau erkundigen: Bei meiner Versicherung muss ich diese Vorerkrankungszuschläge erst bei der Tarifumstellung (= bei vollem Gehalt ) zahlen und noch nicht im Reftarif. Daher zahle ich momentan auch nur 68 Euro.
    Im Ref selbst gab es (mindestens) 2 Erhöhungen, so dass ich nun etwa 1200 Euro ausgezahlt bekomme (ledig, kinderlos, unter 30). Übrigens bin ich mir auch nicht sicher bei der Altersgrenze. 30 auf keinen Fall, 35 ....ich habe einen Kollegen, der mit 39 ins Ref gestartet ist. Der hätte den Reftarif noch bekommen. Da er aber wenige Wochen nach Beginn bereits 40 wurde und dann voll hätte zahlen müssen, hat er sich doch dagegen entschieden.


    40 kann dies auf keinen Fall sein, ich war beim Eintritt ins Ref 34 und habe den Tarif nicht mehr bekommen können. Aber evtl. haben da auch die PKVs unterschiedliche Grenzen.

    Interessant wäre übrigens, wenn ihr noch dazu schreibt mit wieviel % versichert, ich war ja mit den 200 Euro z.B. nur 30% versichert, weil 70% beihilfeberechtigt mit zwei Kindern.
    Also wie gesagt, Eintrittsalter bei mir 34 kein Ref Tarif, keine Erhöhung in dem einen Jahr und kein Risikozuschlag.

    Aber Mara ist ja noch unter 30 und kann den Referendarstarif nutzen. Und der liegt wohl deutlich unter 200 Euro.


    Wie gesagt, das hängt dann von evtl. Vorerkrankungen und vereinbarten Leistungen ab, ob und wie weit er unter 200 Euro liegt.

    Zum Beispiel, wann meine letzte Periode war. Muss mein Chef jetzt nicht unbedingt wissen, wäre aber auch nicht so schlimm.

    Dann aber noch Informationen zum Zyklus, Konzeptionstermin :grins: "behandlungsbedürftige Allgemeinerkrankungen" "Besondere psychische Belastung", "besondere soziale Belastung", Blutungen, Harnwegsinfektionen etc etc.

    Bei mir ist da nichts angekreuzt, aber es könnte ja durchaus welche geben, wo doch was angekreuzt ist, das muss der Chef dann nicht unbedingt wissen.


    Zum Beispiel und was ich noch viel schlimmer finde, wenn dort dann auch steht, die wievielte Schwangerschaft, die wievielte künstliche Befruchtung welcher Art das ist, wann du das erste Mal beim Arzt warst usw.

    Steht bei mir auch nicht drauf, aber da ich nicht finde, dass man Frauen mit künstlicher Befruchtung z.B. dann daran erkennen muss, dass sie als einzige die Rausgabe verweigern, gibt es das auch nicht.

    Achso und dem Datenschutz unterliegt der Komplette Mutterpass, egal was dort steht!

    Und doch, da die Schule kein Anrecht auf den Mutterpass hat, wie eben ganz klar auch vorne drin steht, muss sie natürlich erstatten. Denn es reicht auch deine mündliche Mitteilung des voraussichtlichen Entbindungstermins, wenn ihnen das nicht reicht, dann können sie eben laut MuSchG eine schriftliche Bescheinigung auf ihre Kosten verlangen!

    Liegt das vielleicht daran, dass Referendarstarife nur bis 30 oder so gelten?


    Ja, natürlich liegt es auch daran und an den Unisex-Tarifen auf die umgestellt wurde, da sind die Kosten erst einmal für alle unbemerkt gestiegen (auch wenn es bei den Frauen dann weniger aussah ;) ) und da fehlte mir damals auch die Wahlmöglichkeit, denn ich konnte ja nur eine Versicheurng nehmen, die zum Anfang Februar diese schon anbieten konnte und das waren wenige.

    Bei uns ist es selbstverständlich, auch zu Hause auf "Schulpapier" ausdrucken zu dürfen. Da macht sich keinen nen Kopp drum, wenn jemand mal ein Paket mitnimmt. Wenn es anders wäre, würde ich nur noch per USB-Stick meine ABs in die Schule mitbringen und dort drucken. Das mache ich auch, aber manchmal ist es zu Hause praktischer und gemütlicher :prost: . Natürlich ist unsere Schulleitung damit einverstanden. Einen Farbdrucker gibt es (leider) an unserer Schule nicht.
    L.G. Pia


    Davon würde ich träumen, bei uns war es im letzten Schuljahr so, dass es selbstverständlich war, dass jeder sein Papier mitbrachte, denn wir hatten keines mehr und das Budget war alle.

    Friesin: Die interaktiven Tafel haben wir auch, aber ohne Dokumentenkamera und damit finde ich sie leider wenig effektiv.


    Und damit schließe ich mich dann Susi Sonnenschein und Primaballerina an und drucke auch zu Hause mit meiner Tinte (meinem A3-Drucker, den wir in der Schule auch nicht haben) und meinem Papier. Allerdings eben nur selten, meist gibt es schwarzweiß Kopien aus der Schule, die aber teilweise auch auf meinem Papier ;)

    Grundsätzlich hast du Anspruch auf Elternzeit, Teilzeit geht im Ref grundsätzlich nur in einigen Bundesländern und wie das mit den Terminen zur Prüfung dann genau ist, musst du auch beim jeweiligen Bundesland erfragen.

    Da du in der Regel für das Ref ja verbeamtet bist gilt ja das BEEG nicht, sondern das jeweilige Landesbeamtengesetz, daher macht das jedes Land anders!

    Wieso sollte man nicht kündigen dürfen? Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten doch auch hier. Oder vertu ich mich da?


    Ja, da vertust du dich leider ganz gewaltig, denn nach dem TzBfG (Teilzeit und Befristungsgesetz) gilt:

    Zitat

    § 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages, Absatz (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.


    http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

    Er unterliegt somit also nicht der gesetzlichen Kündigungsfrist! Sonst müsste man ihn ja nicht befristen, er ist also ohne explizite Angabe einer Kündigungsfrist für beide Seiten über die volle Länge zu erfüllen!

    Da braucht man keine Erfahrungswerte, sondern nur die von chilipaprika gepostete Seite (http://oeffentlicher-dienst.info/). Die würde ich mir an deiner Stelle in die Bookmarks packen. Und von diesen 1250 Euro die dir ausgezahlt werden, musst du noch für ca. 60-100 Euro (kommt auf deine Gesundheit und Vorerkrankungen an und gebuchte Optionen) deine private KV bezahlen.

    Wie kommst du auf so eine nette Summe? Also bei mir waren es leider mal eben 200 Euro und das für sogar nur 30 statt wie beim ihm 50% KK! DAs kommt nämlich nicht nur auf die Vorerkrankungen, sondern auch deutlich auf das Alter an. Ich meine aber, dass hier noch das Glück vorhanden ist, dass die TE unter 30 ist, ich meine ab 30 oder war es 35 gelten nämlich die Referendariats Sonderpreise nicht mehr! Womit wir dann auch bei dem Punkt von alias wieder wären, die Preise gar nichts mit den späteren Preisen zu tun haben!

Werbung