Beiträge von Susannea

    Also meine Bachelor-Note ist glaube ich auch gar nicht mehr aufgetaucht - wurde aber glaube ich mit dem Master zusammen gerechnet. Und ich habe an der FU in Berlin studiert.
    Aber ich würde dann versuchen, den Master so gut wie möglich zu halten, denn der hat mir mein 2. StEx gerettet! Ohne meinen Master wäre meine Abschlussnote noch schlechter gewesen - Und meine Chancen auf eine Stelle noch geringer...

    Aber mach dir mal keine Sorgen! Wichtig ist dann der Master :)


    Wo taucht die den im 2. StEx auf? Habe gerade meine Notenberechnung rausgesucht und bei mir war die definitiv nicht mit drin (leider). Da war nur Vornote, Note 1. Stunde, Note 2. Stunde und die beiden Modulprüfungsnoten drin.

    Habe von einem Bekannten nun gehört, dass es in allen Bundesländern ähnlich ablaufen soll. Bleibt spannend. Hat denn schon jemand sein Gehalt bekommen? Hier ist noch nichts :)


    Wenn dem so ist, kann ich dir sagen, dass wir damals gleich bei der Einstellung zum 4.2 die Mitteilung bekamen, dass die ersten Bezüge rückwirkend zum Ende des Monats mit den nächsten Bezügen gezahlt würden. Sprich wir haben am 28.2. die Bezüge für Februar und März erhalten!

    Meine Bachelornote hat nie jemanden interessiert. Selbst die Masternote nicht. Die Bachelornote war bei uns irgendwie mit im Masterzeugnis eingerechnet.

    Habe gerade nachgeguckt, nach dem Vorbereitungsdienst ist die Vornote nur aus den drei Noten (Schulleiter, Fachseminarleiter 1, Fachseminarleiter 2) berechnet. Und das Endergebnis hat auch nichts mehr davon drin.
    Du musst in Berlin allerdings das Masterzeugnis bei der Bewerbung noch einmal mit abgeben!

    Susannea,
    wenn man sich die Kosten über die Einkommensteuererklärung zurückholen kann, das wäre ja prima, dann versuche ich die Belege aufzuheben bzw. zu bekommen. Was ich eigentlich wissen will, ob ein Kollegiumsausflug zur Dienstverpflichtung gemacht werden kann. Und eigentlich gibt es die Präzenstage bei uns in Nds doch nicht mehr!?


    Klar kannst du das, aber nur anteilig. Ob es die bei euch gibt, weiß ich nicht, deshalb sagte ich ja, wenn es bei euch welche gibt und das einer ist, ist natürlich Anwesenheitspflicht. Wobei dich niemand zwingen kann dafür zu zahlen!

    Unterricht fällt nicht aus, ist ja heute, noch in den Ferien, aber ich finde auch, das es sehr drohend klang. Boykottieren will ich gar nicht, aber ich möchte mich auch nicht zwingen lassen. Ich mache gern was mit den Kollegen zusammen.
    Meinke, wie habt ihr es gelöst bzw. was ist gelaufen?


    Moment, gibt es bei euch Präsenztage in den Ferien und das ist einer davon, dann ist es natürlich eine Dienstveranstaltung und damit die Kosten auch über die Einkommenssteuererklärung zum Teil wiederzuholen!

    Ich bin ja kein Quereinsteiger, bei mir ging es nur um die Anerkennung von Staatsexamenssemianren für Bachelor/Master von Postdam nach Berlin, was ein Drama war. Wir hatten im Ref im nachfolgenden Jahrgang einen mit berufsbegleitendem Referendariat ()wenn du das meinst), der hat ziemlich gekotzt, weil das noch heftiger war, als für einige schon das normale.


    Naja, das ist ja relativ einfach: Du bekommst im Mutterschutz noch Dein normales Gehalt, wenn Du in der GKV bist (von der Krankenkasse bezahlt). Danach Elterngeld, dessen Höhe sich nach deinem letzten Einkommen richtet. Und zudem noch das Kindergeld. Alles in allem: Mutterschutzgeld und Elterngeld wird auf das Gehalt Deines Mannes gerechnet und muss dann noch versteuert werden (das kann ein Batzen sein). Kindergeld ist weg für WIndeln etc. Also kannst Du eigentlich davon ausgehen, dass da unterm Strich nicht allzuviel übrig bleibt. Wenn ihr Euch ausgerechnet habt, dass ihr das Haus nicht mit einem Gehalt finanzieren könnt, dann war das ziemlich gewagt. Elterngeld gibts nur für ein Jahr in voller Höhe oder 2 Jahre (dann die Hälfte).


    Nicht das Elterngeld und Mutterschaftsgeld wird versteuert, sondern es steigert den Steuersatz für das restliche Einkommen, was dann höher versteuert wird. >Elterngeld an sich ist steuerfrei!
    Übrigens gibt es nach 14 Monaten dann noch 150 Euro Betreuungsgeld!

    Wie kommst du auf diese Steuerklassen? Sobald eine zweite Tätigkeit beim Finanzamt gemeldet wird, stellt das neue System die Steuerklasse beim anderen AG auf 6, wenn nicht mitgeteilt wurde, dass die neue mit 6 ausgeübt wird. Alleine die An- und Abmeldung, selbst ohne Entgelt reicht dafür.
    Frage ist nur, ob der Hauptarbeitgeber in der Beurlaubung das merkt. Berlin z.B. schickt aber auch in der Beurlaubung leere Entgeltnachweise, da würde das dann auffallen.

    Hast du denn Anspruch auf ALGI?

    Ansonsten kommt es immer darauf an, wann dein Vertrag ausläuft. Tut er das vor dem Mutterschutz und du hast Anspruch auf ALGI, dann erhältst du erst dieses und nachher Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI. Danach dann normal Elterngeld, wobei für Monate vorher mit ALGI 0 Euro in die Berechnung mit einfließen.

    Läuft dein Vertrag im Mutterschutz aus gibt es Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. ´Danach dann Elterngeld. Bei beidem bist du bis zum Ende der Elterngeldzahlung (nicht nur dem Bezug) beitragsfrei in der GKV pflichtversichert.

    Läuft der Vertrag vor dem Mutterschutz aus und du hast keinen Anspruch auf ALGI, gibt es nur ab der Geburt Elterngeld und davor nichts. HIer müsstest du dich dann aber auch selber darum kümmern, wie du krankenversichert bist (evtl. Familienversicherung oder selber zahlen).

    Zitat

    Der AG ist auf jeden Fall verpflichtet, seinen Anteil zusammen mit deinem an die von dir genannte Krankenkasse abzuführen.


    Ich war mir nicht mehr sicher, meine mich aber auch zu erinnern, dass auch der Beitrag der freiwilligen Versicherung bei meiner Mutter vom Gehalt abgezogen wurde und der AG direkt an die KK gezahlt hat und nicht sie.

    Zitat

    D.h. falls man als Angestellter einen Vertrag unterzeichnet, in dem man zustimmt, dass man eine Genehmigung für Nebentätigkeiten einholen muss, widerspricht das nicht nur dem Tarifvertrag (TVL),


    Es unterschreibt niemand einen Vertrag, dass er Nebentätigkeiten genehmigen lassen muss, sondern das er andere Tätigkeiten (die in diesem Fall die Haupttätigkeit wären, da man ja ansonsten beurlaubt ist ;) ) genehmigungspflichtig sind. Sieht das Gesetz ja auch so vor. Dem TV-L widerspricht dies nicht, da nach dem nur Nebentätigkeiten angezeigt werden müssen ;)
    Wie gesagt, es handelt sich um keine Nebentätigkeit, wenn man voll beurlaubt ist (und nein, darüber müssen wir nicht diskutieren, dass ist einfach so ;) ). Übrigens gibt es nach dem TV-L gar keine Beurlaubung ;)

    Es gilt, dass du einen Rechtsanspruch hast, einen Nebentätigkeit auszuüben, sofern die regelmäßige Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten ist (als Angestellte; bei Beamten - auch bei Beurlaubung - max. 8 Stunden).


    Hier geht es ja dann aber nicht um die Nebentätigkeit, sondern eine einzige Tätigkeit, die noch dazu evtl. dem Beurlaubungsgrund widerspricht, dies muss genehmigt werden. Das ist bei Beurlaubungen anders und steht so extra in den Anträgen zur Beurlaubung auch drin, dass Tätigkeiten innerhalb der Beurlaubung genehmigungspflichtig sind (ist z.B. in Elternzeit ja generell so und in dem Falle auch).

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