Beiträge von Susannea

    ich muss eine Unterrichtsreihe exakt von Kalenderwoche zu KW durchführen (Orientierung an Schüler: Fehlanzeige)

    Ich vermute, dass das daher rührt, dass in Brandenburg das bisher jede Schule im SchiC so eintragen musste, muss sie seit diesem Schuljahr nicht mehr, es gibt nur Muster und die würde ich nehmen und didaktische Freiheit dazu und etwas schieben, wenn du es für notwendig hältst (und das kann ja auch durch Wetter, Krankheit usw. begründet werden)

    ich muss in Leichathletik in 7 Einzelstunden (!) erst alle Disziplinen für das Sportabzeichen abarbeiten (die Schule bekommt für Sportabzeichen Geld. Orientierung an Kompetenzen: Fehlanzeige)

    Das würde ich mir bei uns auch reichen, dass dies die Kollegen vorziehen würden, denn ja, dieses Geld brauchen wir für diverse Sachen, die es sonst nicht geben würde. Es muss nämlich zumindest in Berlin nicht mit Quittungen usw. abgerechnet werden, weil ich es bei der Verleihung der Sportabzeichen bar in die Hand bekomme.
    Aber es sind doch "nur" 4 Bereiche, die alle mehrere Disziplinen hergeben, schon damit kannst du variieren. Da sind auch viele für die Halle, wie Seilspringen, Standweitsprung (neuerdings auch für die Kinder Medizinballsoßen mit 1Kg Ball), Ausdauerlauf usw.
    Evtl. guckst du dir mal das Heft mit den Anforderungen an und wirst sehen, dass das sehr viel Flexibilität hergibt (und regst an, diese Disziplinen zu den Bundesjugendspielen auch zu nutzen, damit haben wir je Klasse immer mindestens schon eine handvoll Sportabzeichen fertig und ich muss im Unterricht wenig nacharbeiten).

    Nee, Leichtathletik kannst du auch in der Halle machen. Wenn du natürlich den Sportlehrern die Disziplinen des Sportabzeichens als primäre Struktur hinhällst und erwartest, dass alle vier Disziplinen absolviert werden, dann kommst du nicht drum herum schnell "abzuarbeiten" und das halte ich für schwierig.

    Wie kommst du auf vier Disziplinen, wir hatten alleine bei den Bundesjugendspielen schon mindestens 6, die in die 4 KATEGORIEN gehören und hatten z.B. Medizinballstoßen noch nicht dabei, weil seit diesem Jahr erst neu. Man kann seit diesem Jahr auch Sit-Ups, Liegestütz usw. dort nutzen und auch eine turnerische Variante ist immer möglich für die eine Kategorie, also da ist viel mehr flexibel, als du es scheinbar annimmst.

    Wenn sich der FB auf das Bewegungsfeld "Spiele" einigt, ist mir nicht klar, warum ich das gleiche Spiel wie Kollege XY thematisieren muss?

    Ich vermute, dass sich die FK aber nicht aufs Bewegungsfeld Spiele, sondern auf die einzelnen (Ball)-Sportarten festgelegt hat, was Sinn macht, sonst macht ein Lehrer immer nur Basketball, einer immer nur Handball und der dritte nur Spiele wir Zwei-Felder-Ball oder Zeithasche.

    Macht ihr das etwa nicht so?

    Kannte ich aus meiner Schulzeit und von meiner Mutter auch nur so, bei meinen Kindern und auch bei mir an der Schule gibt es das nicht mehr, jeder macht, wann und wie er will. Schon alleine der Hinweis darauf, dass man wenigstens auf die Schwimmtage achten sollte und die für die Klassen mit 3. Klässlern ausklammert, kam nicht gut an.

    Möglich wäre die ersten 3 Monate voll (5 Monate weg) und dann 18 Monate halbes Elterngeld (weitere 9 Monate)

    Dann wärst du ja bis zum 23. LM oder der Vater in den ersten beiden LM volles Elterngeld? Parallel zum Geld, was die Mutter erhält?


    Bei Beamten auch noch zu berücksichtigen, Elterngeld kommt nicht unbedingt am Lebensmonatsanfang (und schon gar nicht am Kalendermonat), die Bezüge bei Beamten kommen aber im Voraus, das ist gerade am Anfang dann evtl. eine längere Zeit, die man überbrücken muss.

    In so vielen Monaten wie möglich sich dann nur die Hälfte zu nehmen und 2 draus zu machen, drückt natürlich die Steuerlast.

    Das ist zu allgemein, weil die Steuererklärung ja in Kalenderjahren ist, die Elterngeldmonate aber in Lebensmonaten und dann ja auch noch (wenn nicht Beamten) Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss dazu kommt, was auch der Progression unterliegt (und evtl. noch Weihnachtsgeld und und und)
    Dann würde es sich nämlich evtl. anbieten (wobei das bei Geburt im Januar evtl. andersrum wäre, weil ja doch das ganze Kalenderjahr), dass man erst halbe Monate nimmt.
    Aber zumindest früher war es so, dass man ganze Monate nicht mehr nach dem 14. LM nehmen konnte, ich meine, das wollten sie sogar noch verkürzen), also nein, egal, wann man was nimmt, war es noch nie, zumindest nicht seit 2007 (und da wurde es eingeführt ;) )-

    Das ist also sehr viel komplexer als hier dargestellt.

    Möglich wäre die ersten 3 Monate voll (5 Monate weg) und dann 18 Monate halbes Elterngeld (weitere 9 Monate)

    Da sie die ja auch noch auf Personen aufteilen müssen, ist es so einfach auf keinen Fall ;)

    Früher durfte es nämlich auch keinerlei Lücke ab einen bestimmten Monat mehr geben, sonst gab es nach dem 14. LM kein Elterngeld und und und

    Wie das mit den Bonusmonaten ist, muss dir jemand anders erklären, dass war mir damals zu kompliziert.

    Bonusmonate sind immer daran gekoppelt, dass beide eine bestimmte Zeit (früher zumindest war es gleichzeitig, keine Ahnung, ob sie das nun geändert haben, müsste ich erst nachlesen) Teilzeit arbeiten innerhalb eines bestimmten Umfanges (Ober- und Untergrenze vorhanden!).

    Die Beiden planen 23 Monate Elternzeit (Frau 12 Mann 2+9) zu nehmen und müssen bis zum 21. Lebensmonat kommen.

    Also 12 Monate die Frau sehe ich auch so, aber der Vater plant doch einen und dann 9 Monate, sind 10 Monate gesamt für den Vater und Somit 22 Monate insgesamt.
    Ja, sie müssten gucken, ob sie das bis einschließlich 21. LM verteilt bekommen.
    2 Monate sind mindestens am Anfang weg (evtl. auch mehr, je nach Mutterschutzende).
    Bleiben also 10 Monate, die man so verteilen muss, dass man damit vom 3. bis zum 21. LM kommt.
    Dabei dann evtl. berücksichtigen, dass im 1. +2. LM beide zuhause sind (und die Frau in der Regel nicht 2 komplette Monate noch das volle Geld bekommt) und die restlichen immer nur einer ausfällt usw.

    Also da würde ich doch noch etwas spielen, was geht und was nicht und was Sinn macht und was nicht.

    (Voraussetzung kein Beamtenpaar)

    Warum gibt es da eine andere Menge Monate? Volle Bezüge im Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld werden beide als Elterngeldmonate angerechnet meines Wissens.

    in NRW ist es ein Wahlamt und je nach Fachschaft beugen sich alle unterm Tisch, wenn es darum geht, oder jemand macht es bitte für die nächsten 15 Jahre.

    Ist hier auch so, was daran liegt, dass der FK-Vorsitzende Musik z.B. für den Musikraum, den Plan und viel wichtiger die Ordnung und Reperatur der Instrumente usw. zuständig ist, der in Nawi für den Nawi-Raum, den Plan, die Ordnung, die Vorräte und TuWas-Kisten, in Sport für die Sporthallen, die Organisation von Hockey-Turnier, Bundesjugendspielen, Weihnachtshochsprung, mehreren Staffel für unterschiedliche Altersklassen jedes Jahr und das die Sportabzeichen und und und.

    Alleine aus den Beispielen sollte man merken, dass das deutlich mehr ist als in Deutsch z.B. wo "nur" der Vorlesewettbewerb mt drin hängt oder Mathe der Känguru-Wettbewerb, denn das SchiC ist in allen Fächern zu überarbeiten usw.

    Wenn ich es richtig verstehe, bekommt man entweder 12 Monate 1800€ oder 24 Monate 900€. Nur salopp gesagt. Oder nicht?

    Nein, das kannst du ganz deutlich anders machen. Jeder Monat Elterngeld kann in Elterngeld Plus gewandelt werden, aber es müssen nicht alle umgewandelt werden, ich kann also auch auf 16 Monate z.B. kommen, wenn ich 8 Monate Elterngeld und 8 Monate ElterngeldPlus nehme. Aber dann habe ich eben keine gleichmäßige Zahlung.

    Danke dir für den Tipp. Habe schon überall gesucht, wo genau findet man die Info, dass man direkt beide Termine angeben muss?

    Im BEEG:

    Zitat

    §16, (1)

    (1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie
    1.für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
    2.für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen
    vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.

    Würde bedeuten, dass auch deine Frau nur Elterngeld Plus bekommt vorher, das müsste man bedenken und man muss gucken bis wann man spätestens mit dem zweiten Abschnitt beginnen muss für ElterngeldPlus, da gab es Änderungen.
    Klar ist nur, es darf keine Lücken geben zwischen euren Elterngeldzeiten.

    Wenn der Schulträger morgen kein Geld mehr für Klopapier hat, verwende ich übrigens auch nicht ein und dasselbe Blatt mehrfach, auch wenn unser Schulleiter finden sollte, das könnte man doch ruhig mal machen.

    Ich gehe aber davon aus, dass du dir dann genauso wie es an vielen Schulen zwischenzeitlich gemacht wurde, dann eigenes mitbringst (bei uns war es nicht das Geld, aber es war zwischendurch einfach nicht lieferbar).

    Nur bedenken, dass du dann kein Elterngeld mehr bekommst bei den 2. Abschnitt (der übrigens auch gleich vor der Geburt mit angemeldet werden muss).

    Ich hatte gelesen, dass die Elternzeit immer erst nach der Anzahl er Ferienwochen beginnen darf. Weihnachtsfeiern 2 Wochen. Demnach Elternzeit erst ab dem 21.01. Ist das wirklich so engmaschig?

    Das gilt sicher nicht für die ersten Monate.

    Es braucht einfach einen Moment bis sich die neuen Zeiten und Abläufe eingespielt haben, ich habe jetzt fast 4 Jahre darauf geachtet, dass ich morgens z.B. immer erst nach meinem Kind los musste, einige Zeit so, dass ich es unterwegs an der Schule rausgeworfen habe, aber es ist viel entspannter, wenn erst das Kind geht, man kurz aufräumen und einpacken kann und dann nicht gleich losrennen.

    Und wenn die Eltern entspannter sind, ist es fürs Kind einfacher. ;)

    Nimm einfach die Splittingtabelle und schau dir an, wenn du 31000 Euro Jahreseinkommen hast, sind bei 28.000 Euro Jahreseinkommen das nicht 3xsoviel Steuern gespart als wenn du jedes Jahr dann 30.000 Euro Einkommen hast (wobei 3000 blödes Beispiel ist, weil das ja unterhalb der Pauschale dann wäre), aber es zeigt es ganz gut.

    Dann erklär mal den Fall, den du bei Überschreitung der Pauschale vor Augen hast.

    Klar, es kann sinnvoller sein, wenn man jedes Jahr über die Pauschale kommt, dass man dann in einem Jahr die 3000 Euro ansetzt und nicht 3x1000 Euro, weil die Progression nicht gleichmäßig steigt.

    War z.B. bei uns beim Elterngeld auch so, es war nicht günstiger es zu splitten auf zwei Jahre, sondern war genauso in einem Jahr möglich drauf rechnen zu lassen.

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