. Ich habe die Stelle schon schwarz auf weiß zugesichert vom Präsidium bzw, dass ich zu September unter Vorliegen aller notwendigen Unterlagen verbeamtet werde und sonst erstmal im Angestelltenverhältnis eingestellt werden würde. Also das ist nicht nur mündlich passiert. Ein "Irrtum" wäre an der Stelle glaub ich schwer durchzusetzen. Aber verunsichert bin ich jetzt trotzdem.
Dann kannst du sie aber im Zweifelsfall einklagen, wenn plötzlich da doch was anderes gesagt wird.
Das sollte reichen, damit du es sagen kannst.
Aber ja, die Sicherheit, dass dann alles klappt, hat man leider inzwischen nicht mehr, aber die Sicherheit, dass du spätestens vor Gericht die Stelle bekommst.
Das ist doch super, wenn du dem Kollegium schon vorgestellt wurdest und die die Zusage schriftlich vorliegen hast.
Und wenn die Schulleiterin erst mal außer Haus ist, kannst du die neue Untersuchung erst mal machen (um noch sicherer zu sein) und ihr dann nächste Woche Bescheid sagen.
Genau so würde ich es auch machen, ihr dann bei nächster Gelegenheit Bescheid geben.