Was bedeutet denn 2x die 1 am Nachmittag? Sind das die Konferenzen?
Vermutlich wird die zweiziffriges Zahl nur nicht korrekt dargestellt, wird wohl 10. und 11. Stunde sein.
Was bedeutet denn 2x die 1 am Nachmittag? Sind das die Konferenzen?
Vermutlich wird die zweiziffriges Zahl nur nicht korrekt dargestellt, wird wohl 10. und 11. Stunde sein.
der BAD sagte mir sogar, dass ich während meines Unterrichts in der Sek I jederzeit jemanden anrufen können muss, der mich vertritt, wenn ich mal auf Toilette oder mich hinlegen muss
. Aber das kann ja nicht die Lösung sein. Das System ist einfach undurchdacht. Es ist einfach Mist, dass auch so viele andere KuK dadurch belastet werden. Also ob ich im Lehrerzimmer anrufe und eine/n KoK aus seiner Pause rufe, um mich zu vertreten. Das schlechte Gewissen lässt grüßen.
Das muss aber während dem Hamburger Modell z.B. auch so sein, dass du jederzeit gehen kannst, wenn es doch nicht klappt.
Blöd nur, wenn es eben keine Vertretungsreserven für solche Fälle gibt.
Bei uns kann man ab dem 5. Monat in den Innendienst gehen, dafür gibt es dann Ersatz, wenn man allerdings dies nicht tut, dann gibt es mit dem Mutterschutz keinen Ersatz. Also bittet unsere Schulleitung alle darum mindestens ein paar Tage vor dem Mutterschutz (das kann man dann nämlich täglich ansagen) in den Innendienst zu gehen.
Ist doch auch total bekloppt, warum gibt es dafür Ersatz und für den Mutterschutz nicht.
Der Beginn der Elternzeit ist 12 Monate her und endet diesen Monat.
Dann hast du Recht, dann hat er 12 Monate lang (wenn es denn der erste Beginn war) auf weitere Elternzeit verzichtet (weil er sich ja für 24 Monate festlegen musste genau wie du).
und kann nicht einfach kurzfristig wieder Elternzeit nehmen, bei denen herrschen strengere Bedingungen.
Entschuldige, aber das ist ein Bundesgesetz, dein Mann hat die selben Recht mit der Elternzeit, wie du. Wenn der Beginn der ersten Elternzeit länger als 24 Monate her ist und das Kind unter 3 ist, dann 7 Wochen Vorlauf, ist das Kind über 3, dann 13 Wochen Vorlauf.
Gerne.
Ich würde erstmal versuchen, die für euch gültigen Vorgaben der Bezirksregierung zu finden. Da der Personalrat dir nicht helfen will. Was ist mit der Gleichstellungsbeauftragten?
Wenn der Plan für viele nicht passt, zusammen schließen und fordern, dass der Plan für alle nochmal gerechnet wird.
Das klang doch als ob das kein unbekanntes Problem an der Schule wäre und vermutlich versprechen sie sich nicht viel Erfolg und wollen daher noch andere in die selben Kerbe hauen lassen.
Genau, wenn du dazuverdienst, dann lohnt sich ElterngeldPlus auf jeden Fall, damit es nicht komplett angerechnet wird bzw. nicht so große Auswirkungen hat.
Aber Achtung, es wird immer sämtlicher Verdienst zur Elterngeldberechnung auf die Höchstgrenze (meine 2770 Euro waren das) gekürzt bevor gegengerechnet wird.
Und ja, herzlichen Glückwunsch.
Wie wäre es, du nimmst die Kinder mit uns setzt sie ins Büro der Schulleitung?
In Bayern ist das so, wie er schildert, nicht möglich.
Die Frage ist ja nicht, was jetzt möglich ist, sondern was möglich war.
Was verwirrt dich? @ Susannae?
Mehrere Dinge, die ich gleich mal rausgepickt habe.
aber man hat noch 3 Didaktikfächer aus verschiedenen Bereichen. Meine waren Kunst, Bio und Reli.
Gab es bei uns noch nie, es gibt in der Grundschulpädagogik bzw. gab je nach Uni (innerhalb eines Bundeslandes also sogar unterschiedlich) Seminare, die aus den Bereichen Mathe, Sachunterricht und Deutsch kamen, an einer Uni reichten zwei davon, an der anderen alle drei, In Potsdam auch nur zwei Bereiche, da konnte man allerdings weitläufiger wählen, da wäre auch Musik o.ä. gegangen.
Aber, es war eben nicht überall so.
In Berlin gab es eben ein Hauptfach (z.B. Biologie oder Mathe oder Sport...) und ein Zweitfach, was Grundschulpädagogik hieß.
Für alle Lehramtsfächer mussten zusätzlich noch Erziehungswissenschaften besucht werden, aber in Berlin recht wenig und die gehörten auch zu keinem Fach dazu und waren auch kein zusätzliches Fach.
o viel ich weiß, muss man auch heute außer dem Hauptfach auch 3 Schulfächer studieren und nicht Germanistik und "Grundschuldidaktik."
Doch, genau so ist es in Berlin Berlin studiert worden, ein Fach und dann Grundschulpädagogik.
Und dass du auch im Gymnasium arbeiten kannst, glaube ich nicht.
Dann glaube es nicht, ich habe es schriftlich, dass es mich berechtigt in den Klassen 1-10 damit zu unterrichten. Also wüsste ich nicht, warum das nihilist nicht auch können sollte.
Übrigens hießen die Studiengänge früher SekI/P und Sek I/ SP (Sprich Schwerpunkt Primarstufe, aber sie berechtigten dich natürlich genauso zum unterrichten in der Sek I und die ist nun mal auch am Gymnasium vorhanden.
So oder so ähnlich war es für Grundschullehramt schon immer, nämlich seit das Studium auf der Uni möglich war.
Genau das, aber das widerspricht dem von nihilist meiner Meinung nach eben so gar nicht.
Wo steht, dass der Dienstherr Kinderbetreuung stellen muss?
Im Frauenförderplan.
Aber evtl. könntest du noch eine Fortbildung besuchen für die nächsten Wochen, die mit der Kinderbetreuung passt ![]()
Leider nein, die Aufstockung ist offiziell. Ich bin dafür sogar aus der Elternzeit zurückgekehrt... Ich ärger mich wirklich schwarz.
Hast du noch Elternzeit? Dann würde ich diese nun nehmen dann ist das zumindest in 7 bzw. 13 Wochen nicht mehr dein Problem mit der Aufstockung.
Wie gesagt, die wichtigste Frage ist das Bundesland, in Berlin müssten sie in der Regel auf die Kinderbetreuungszeiten Rücksicht nehmen und sonst eben Kinderbetreuung stellen, wenn es gar nicht anders geht.
Nein, ganz wichtig, es gibt nur eine ANMELDUNG und die muss alle Zeiten innerhalb der nächsten 24 Monate dann enthalten.
Ich schreibe nachher noch mal ausführlicher, aber ja, man kann das Elterngeld strecken, allerdings nur auf halbes Elterngeld (sogenanntes Elterngeld-Plus) da müsstet ihr dann also gucken, wie das für euch am günstigsten verteilt ist.
Bonusmonate gibt es nur, wenn beide gleichzeitig meine ich Teilzeit arbeiten (da sollte aber was geändert werden), aber in einem ganz bestimmten Rahmen.
Ein Grundschullehrer kann nicht einfach ans Gymnasium wechseln. In BW erfolgt die Ausbildung der Grundschullehrer doch an den pädagogischen Hochschulen während für das Gymnasium ein Uni-Studium notwendig ist. Oder gilt diese strikte Trennung nicht mehr?
Das hängt vom Bundesland ab, in Berlin und Brandenburg sind beides Universitätsstudien und viele Studiengänge sind für 1-10 (also allgemeinbildende Schulen, somit ist man nur für die Oberstufe eigentlich nicht qualifiziert).
Ich meine, das ist in noch mehr Bundesländern auch noch so, dass inzwischen alles an der Uni ist.
Hier sind die Löcher übrigens auch an den Gymnasien, somit geht selbst da Quereinstieg o.ä.
Hat jemand das schonmal gemacht oder Erfahrungen damit?
Ja, habe ich. Hängt von vielen Faktoren ab, wie schnell das geht und die Fristen sind dann immer zum Schul- oder Halbjahr, mittendrin geht eben gar nicht mehr ohne Freigabe bei Beamten.
Alles andere meine ich ja, musst dann aber vermutlich über den Ländertausch.
Es gibt seit kurz vor Corona eine Masernimpfpflicht bei Eintritt in Kiga oder Schule, da dürfte auch der liebe Gott keinen Einhalt gebieten.
Aber auch da gefälschte Impfbücher ![]()
Meine Frau hatte dies übrigens vorsichtshalber vorab bei der Personal- und auch der Bezügestelle angefragt, aber keine genaue Auskunft erhalten, warum auch immer.
Weil sie es entweder nicht wissen oder nicht wissen wollen.
Ich hatte das beim letzten Mal ja auch angesprochen, dass ich ja ab dem 22.7. dann bis zum Ende des Schuljahres (denn ich hatte den Zettel mit "im Anschluss an die Elternzeit für das nächste Schuljahr" genau nicht ausgefüllt, sondern angekreuzt "ein Schuljahr beginnend ab dem 1.8." für Teilzeit) und auch vorher schon nach der Geburt vom 1.8. bis zum Ende des Mutterschutzes)Vollzeitgehalt bekomme und auch das wollte mir die Dame der Personalstelle erst nicht glauben, aber der PC wusste es immerhin ![]()
Aber schön, dass es geklappt hat.
Vielleicht möchte man nicht, dass es sich herumspricht. Vielen Kolleg*innen, mit denen ich oder meine Frau sprachen, war diese Info nämlich nicht bekannt.
Genau das denke ich auch, sonst würde man ja das auf deutlich mitteilen, dass finanziell das Kreuz an der Stelle eher ungünstig ist.
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