Ein FV kann im begründeten (Ausnahme-) Fall einzelne Schülerinnen unterstützen, z.B. mit einem Förderungsbetrag mit angemessener Eigenbeteiligung.
Das kommt auf die Satzung drauf an, unser kann und darf dies nicht, der würde damit die Gemeinnützigkeit riskieren.
Das scheint mir das Vorgehen in einem spezifischen Förderverein zu sein. Eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Übernahme bestimmter Kosten durch den Förderverein rechtswidrig sei oder gar eine Straftat darstelle, vermag ich hieraus nicht zu erkennen.
Hat ja in Berlin viele Diskussionen gegeben und in der Regel ist der Satzungszweck der Schulfördervereine so, dass genau das nicht möglich ist und damit der Förderverein seine Gemeinnützigkeit verlieren kann.