Beiträge von Susannea

    Keine Aufsichten, Ausflüge und Klassenfahrten mehr?

    Die darfst du genau so wenig wie Sport und Schwimmunterricht ab Bekanntgabe der Schwangerschaft machen.

    Ähm, was heißt denn Innendienst?


    Kein Unterricht mehr, sprich Büroarbeit z.B. also ohne direkten Schülerkontakt (zumindest auf Dauer).

    Und da du von "bei uns" sprichst, gibt es das in allen Bundesländern?


    Gelten tut das auf jeden Fall in Berlin, in Brandenburg weiß ich es nicht sicher!

    Entschuldige, aber nachdem schon auf der ersten Seite so viele Grammatik und Rechtschreibfehler sind, dass ich das Gefühl habe, dass muss von einem Schüler erstellt worden sein, habe ich dann abgebrochen.

    Inhaltlich fand ich diese Fragen auch unglücklich zu beantworten.

    Beispiel.

    "Haben sie schon Nachhilfe gegeben? Geben sie die Anzahl in Jahren an."

    Das geht für mich gar nicht. Die Frage lässt nur eine Nein oder Ja zu. Wenn ich ja antworte, dann kann ich die Dauer evtl. in Jahren angeben, aber nicht die Anzahl, wie oft ich Nachhilfe gegeben habe.

    Der Bad hat mir ein Berufsverbot bis zum Ende der 20. Woche erteilt, danach durfte ich wieder arbeiten, weil es dann für das Baby nicht mehr gefährlich ist.


    Das ist der Moment, ab dem man bei uns dann Innendienstarbeit beantragen kann und die Schulleitungen darum auch meist bitten, um nicht schon wieder alles umstellen zu müssen.

    Aber schön, dass du wieder arbeiten kannst.

    Vielleicht hat ja jemand eine Idee, wo es hinkommt. Es stand nun bei Rürup-Rente drin, aber das scheint falsch zu sein bzw. angeblich fehlt der Nachweis. Alles, was ich an Nachweisen von der VBL aber hatte, habe ich abgegeben. Zurückbekommen habe ich es auch nicht, also weiß ich nun auch nicht mehr weiter.
    Bessere Ideen von euch?

    Schön gesagt Pausenclown, ich finde den Ton doch sehr befremdlich, der hier von Piksieben kam.

    Ehrlich gesagt finde ich es sehr löblich den Schülern gegenüber, dass der TE überhaupt darüber nachgedacht hat. Der Familie gegenüber finde ich es aber vollkommen daneben, sollen doch die Schüler mal Schüler sein, warum muss denn die Familie dafür immer und überall zurückstecken?

    Bei uns muss sie maximal bis zum Schuljahresende aufbewahrt werden, kann aber auch den Schülern ausgehändigt werden. So handhabe ich das auch. Ich lasse mir die Unterschrift zeigen und dann werden die in den Fachhefter geheftet und beim kontrollieren der Hefter müssen sie auch drin sein, sonst ist eben der Hefter unvollständig und die Note schlechter!

    Ist sie Beamtin, dann kannst du es im Beamtenrecht nachlesen, ist sie angestellte, dann im BEEG und der Broschüre des Ministeriums dazu.

    Und nein, das ist natürlich Unsinn. Umstritten ist immer noch, ob der Mindestabstand zu den Ferien zulässig ist, denn das BEEG gibt keinerlei Einschränkungen zur Elternzeit an, demnach könnte sie 14 Monate, 3 Wochen und 2 Tage zu Hause bleiben, wenn ihr danach wäre.


    Vor einem Abschluss im Lehramtsstudium, Bachelor, Master oder 1. Staatsexamen, wird in Berlin auch nur in TVL 6 eingestuft.

    Die meisten Grundschulen starten mit der Druckschrift - was auch Sinn macht, da diese die Schrift ist, die uns im Alltag in erster Linie begegnet, sie ist auch motorisch am einfachsten zu schreiben.


    Und, was auch ganz wesentlich ist, dass dies eine Schrift ist, die die Kinder falls die Motorik noch fehlt, drucken können. Mit Stempeln, am Computer usw.

    Hier ist die SAS vorgeschrieben, wenn denn noch eine Schreibschrift erlernt wird. Aber dies ist inzwischen nicht mehr zwingend notwendig (in Brandenburg), Druckschrift hingegen ist überall bei uns vorgeschrieben.

    Die Rechnungen zur Geburt und den darauffolgenden Aufenthalt werden über die Krankenversicherung der Mutter finanziert.


    Ich weiß, das genau das eben einige KK nicht machen, denn sie hatten ja nie das Kind als Mitglied, dementsprechend wechselt das Kind auch nicht die KK, sondern schließt ab Geburt eine in der GKV ab und diese muss somit die Kosten übernehmen.
    Wie gesagt würde ich deshalb GKV und KKH anrufen und fragen, wie es nun läuft und bei der PKV auch anfragen, je nach Antwort.
    Edit: Ich habe noch einmal nachgelesen, ich hatte es richtig in Erinnerung, zahlen muss auf jeden Fall die GKV alles nach der Entbindung für das Kind, einige KK strecken das Geld aber erst einmal vor und holen es sich dann von der GKV wieder. Also kläre das möglichst bald, ob die Abrechnugn nicht gleich an die GKV gehen sollte.

    Die Rechnungen für das Kind hätten gar nicht an dich gehen dürfen, sondern gleich mit der GKV abgerechnet werden müssen. Hattet ihr die angegeben im KKH? Sonst noch mal das KKH anrufen und darauf hinweisen, dass das Kind nicht über dich versichert ist, sondern über deinen Mann.

    Es gäbe auch die Alternative, dass mein Mann Elternzeit in Anspruch nimmt. Allerdings ist er selbstständig und bisher wissen wir noch nicht, ob die Regelungen auch für ihn gelten und ob dieses Modell nicht einige Nachteile mit sich bringt.


    Elternzeit kann er als Selbstständiger nicht nehmen, wohl aber Elterngeld beziehen. Da gelten die selben Regelungen, wie bei allen anderen auch, nur das das komplette letzte Veranlagungsjahr als Gurndlage zählt (also voraussichtlich das Kalenderjahr 2013.

    1. Wie errechne ich meinen Lohn (Elternzeit und Teilzeit, dreiviertel Stelle/ halbe Stelle)?


    Elterngeld lässt sich relativ einfach berechnen, dazu unten mehr!

    Elterngeld sind max. 67% vom durchschnittlichen Netto der letzten 12 Monate (ohne Sonderzahlung), maximal 1800€ und inkl. einer fast nicht durchschaubaren Abstufungsregel.


    DAs stimmt nicht, es sind in der Regel zwischen 65 und 100% des Einkommens, beim Übersteigen der Höchstgrenze aber evtl. noch weniger!

    Netto bei 100%: 3000€
    Netto bei 50%: 1700€
    Elterngeld: 65% von 1300€ = 850€


    Die Rechnung stimmt nicht, es wird erst auf 2700 Euro gekürzt.
    Sprich, das Netto vor der Geburt waren 300 Euro, dann werden nur 2700 anerkannt! Bei 50% sind es dann netto 1300 Euro, davon gehen noch mal ca. 80 Euro für Werbungskosten abgezogen, also werden noch 1220 Euro als Einkommen nach der Geburt angesetzt. Da das Einkommen vor der Geburt über 1200 Euro lag, gibt es nur 65% Elterngeld. Somit gibt es 65% von 1220 Euro, also 793 Euro Elterngeld.

    Ist also noch deutlich weniger, als hier gemutmaßt wurde.


    Ganz wichtig. Schaut euch eure Steuerklassen an. Derjenige, der Elterngeld bekommt, sollte so schnell wie möglich in Steuerklasse III wechseln, da das Elterngeld von der Steuerklasse abhängt. Relevant ist die Steuerklasse, die 7 von 12 Monaten vor der Geburt gegolten hat.


    Damit die Steuerklasse bei ihr noch anerkannt werden kann, muss sie zum 1.9. gewechselt sein. Und das funktioniert auch nur noch, weil sie kein Mutterschaftsgeld erhält, sondern ihre Bezüge im Mutterschutz weiter, sonst wäre es schon zu spät!

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