Beiträge von Susannea

    Jeder Schüler soll eine Zeichnung anfertigen und ich hätte schon gerne, dass die Arbeit entsprechend gewürdigt wird und die Ergebnisse für alle präsentiert werden.

    Aber wie macht man das? Toll wäre eine Dokumenten-Kamera am Whiteboard, steht uns leider beides nicht zur Verfügung.

    Ansonsten dachte ich an einen Museums-Rundgang, damit jede Arbeit wirklich gesehen wird (wenn die Schüler das wollen oder soll ich alle auffordern sie hinzulegen?).

    Habt ihr noch Ideen?

    3. Meine Werbungskosten im Jahr 2012 kommen gerade mal auf 500€. Das liegt daran, dass ich sehr viel Material ( Bücher usw) bereits während meiner Zeit als Vertretungslehrerin abgesetzt habe. Während des Refs mus sich auch nicht fahren, da die Schule 200 Meter von meiner Wohnung entfernt ist...


    DAs könnte dann ein weitere Punkt sein, wenn wirklich dann mit den 500 Euro statt den 1000 gerechnet wird, denn 1000 Euro gibt's ja steuerfrei, weil die als Werbungskosten vorausgesetzt werden. Wenn du diese Ausgaben nun nicht hast, musst du eben den Rest versteuern.

    Darf ich fragen, ob du die Versicherung für die private Krankenversicherung eingegeben hast? Von Angestellten wird die KK ja direkt abgezogen und taucht somit auch auf der Lohnsteuerübersicht auf (kann also nicht wirklich vergessen werden ;) )
    Diese wird auch noch verrechnet.


    Das ist meine ich der Unterschied auch, den das Programm macht, die Erinnerung an der richtigen Stelle mit der Versicherung.

    Ich übernehme übrigens immer alles aus dem alten Jahr und zwar schon im alten Jahr in die Belegerfassung und trage so nach und nach schon Sachen ein um im Jahr schon einen Überblick zu haben (auch wieviel Kosten ich noch verursachen kann/darf beim Gewerbe z.B.)

    Re: Laptop (und andere "teurere" Geräte)
    Sowas wird meist verteilt über drei Jahre abgesetzt - es müssten also eigentlich noch zwei Drittel absetzbar sein...


    Das hatte ich auch überlegt, aber ich menie eben, dass es ab dem ersten Jahr abgesetzt werden muss und nicht erst später geht.

    Edit: Habe nachgeguckt, es geht auch später, aber dann eben nur noch mit dem entsprechenden Anteil. Sprich du musst gucken über wieviel Jahre der Laptop abgesetztwerden kann oder muss und dann einen Teil davon bereits abziehen und kannst nur noch den Rest absetzen (so lese ich das jedenfalls raus).

    Wobei dabei zu beachten ist, dass generell der Preis vom Laptop entscheidend ist, ob er nicht im ersten Jahr ganz abzusetzen gewesen wäre ( weniger als 489 Euro) aber das alles sollte dir z.B. WISO sagen. Wir nutzen es auch seit Jahren.

    Kann ich einen im Dez gekauften Laptop absetzen, wenn ich erst im Februar im Folgejahr mit dem Ref begonnen habe?


    Fürs Ref eher nicht, denn das wäre ja dann etwas mit vorweggenommenen Werbungskosten und ginge nur in der Steuererklärung im Jahr davor. Du kannst nur in wenigen Ausnahmen etwas in einem anderen Jahr, als entstanden, absetzen.
    Warst du davor Student? Aber da hattest du dann wahrscheinlich eher keine Steuern zu zahlen, oder?

    Wenn ich ein Lehrbuch bestelle, gebe ich das dann inklusive Versandkosten an?


    Natürlich, dir entstehen die Kosten ja für die Arbeit und das sind alle.

    Ich werde nachher mal bei meiner Mutter nachfragen, wie sie an die PAtenschaft gekommen sind, aber die Patenschaft mit Siemens besteht schon so lange ich denken kann. Ob man da also jetzt auch noch so dann rankommt, ist dann die nächste Frage.

    ich würde nur gerne wissen, welche Stufe das denn genau ist? Stufe 3, 4 oder sogar 5???


    Stufe 5 ist es, aber nur für die Leute mit fester Stelle, die anderen werden selbst bei einer Unterbrechung durch die großen Ferien immer wieder mit Stufe 1 eingestellt.

    ps: vielleicht ziehe ich ja nach berlin...


    Dann hätten sie genau das erreicht, was sie mit der Augenwischerei versuchen.

    Du darfst nicht vergessen, dass E11 in Berlin generell schon bei Stufe 1 80 Euro unter den anderne Bundesländern liegt. Eine angleichung soll nun aber schrittweise erfolgen. In Stufe 5 liegt die Differnz dann schon bei ca. 130 Euro zu den anderen Bundesländern.
    Und was ganz wesentlich ist, in den anderen Bundesländern gibts eben nach und nach immer mehr Geld, in Berlin bleibst du in der Stufe, wenn du Glück hast und das Land diese dir nicht zum Ende des Schuljahres (was jedes Jahr möglich ist) kündigt.
    Es heißt also, du ahst keine Garantie dafür, ob du bei mehr Geld bleibst, nur bis zum ersten Schuljahresende wird das so sein.

    So, Geld vom April ist auf dem Konto. Nix mit Übertragung auf die Beamten hier Hamburg. Entweder man lässt sich noch Zeit bis zum nächsten Monat, oder das Wort des 1. Bürgermeisters, ein Ergebnis übertragen zu wollen ist hinfällig. Irgendein Schlupfloch wird sich wohl finden lassen...


    Aber so etwas dauert doch, die Berechnugn deiner Bezüge ist doch schon midnestens 2 Wochen her, ob das schon mit zu berechnen ging, ist fraglich.
    Mir hat man ja auch im Dezember mitgeteilt, dass man zu gegebener Zeit prüft, ob das Urteil vom Bundesarbeitsgericht auch für Berlin gilt und somit mein Weihanchtsgeld deutlich höher ist. Scheinbar war diese gegebene Zeit seit Dezember noch nicht, war ja auch erst Mitter Dezember 2012, da hat man doch noch Zeit ;)

    Also so schnell, wie du das erwartest hast, kann ich mir im öffentlichen Dienst nicht vorstellen!

    Wenn der Originalwortlaut des Buches in der Klausur stand, war dieser Teil weder sprachlich noch inhaltlich eine Eigenleistung. Was soll daran "Vorverurteilung" sein? Es ist ein Fakt.


    Noch mal, das ist nicht das, was ich mit Vorverurteilung meine und auch nicht, das was ich so erschreckend finde. Sondern viel mehr die Kollegen hier, die direkt von einem Abschreiben aus dem Buch ausgehen.

    Nein, genau darum geht es (zumindest mir) nicht.


    DAnn gehörst du ja gar nicht zu den Kollegen, die mich erschrecken ;)

    Mal ganz davon abgesehen, dass du sicher die LuLs meinst...


    Was auch imemr die Abkürzung bedeuten soll, nein, ich meine die Schüler!

    Und was hier aufeinanderprallt, sind nicht so sehr Vorurteile, sondern unterschiedliche Sichtweisen in der Primarstufe und der Sekundarstufe II.


    Sicherlich nicht, es geht hier einzig und alleine bei dem, was ich meine, um die Vorverurteilungen von diversen Kolleginnen und Kollegen. Ob die Leistung nun wie zu bewerten ist, ist für mich hier dabei gar nicht mehr das Thema gewesen. Denn das kann ohen Aufgabenstellgun einfach niemand beurteilen.
    Sondern alleine der Punkt, dass es bei vielen nur noch darum ging, ob und wie man die Begründung "abgeschrieben aus dem Buch" unterbringt. UNd ehrlich gesagt finde ich das sehr traurig und schockierend, dass hier scheinbar immer nur vom Schlechten ausgegangen wird!

    Hier gibt es einen Verweis auf sowas: Täuschungsversuche Mit Verweis auf Urteil. Ein ähnliches Uerteil ist das vom OVG Rheinland-Pfalz (10 A 11083/11.OVG), Datum: 03.02.2012, Fundstelle: DÖV 2012, 443 - und hier nch ein ähnlich gelagertes. http://openjur.de/u/357408.html


    Diese Beispiele passen hier aber genau eben nicht, denn im Gegensatz zu dem Beispiel kann ja hier genau das MItführen des Buches nicht nachgewiesen werden. UNd auch beim ersten Link ist das Vergehen ja nciht die wortwörtliche Übereinstimmung, sondern dass dieser Text nur auf unerlaubtem Wege erhalten werden konnte. EIn Schülerbuch ist aber ein ganz klar erlaubter Weg, also passt es auch nicht.

    Ehrlich gesagt bin ich schockiert davon, wie viele Lehrer die Schüler gleich vorverurteilen.


    Doch, kann er. Ich bin zwar kein Jurist, aber hier kann man nachlesen, dass eine Note anchträglich geändert (auch verschlechtert) werden darf, wenn es einen sachlichen Grund gibt.
    http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun…-pflichten.html


    Entschuldige, aber das passt doch auch schon wieder überhaupt nicht. Dort geht es ja darum nachträglich eine erteilte Note noch zu verändern und nicht bei der Korrektur eine andere zu geben. Es geht hier im konkreten Falle ja darum, ob ich jemandne für etwas belangen kann, was ich ihm nicht nachweisen kann (wie hier das Abschreiben aus dem Buch, was unter dem Tisch lag) und das steht dort weder, noch geht es!

    Irgendwie wird mir das jetzt zu doof. Nun haben wir beide unseren Standpunkt klar gemacht, jede denkt, sie ist im recht bzw. du denkst es und ich bin es


    Schon alleine diese Aussage tut doch einiges dazu, dass es zu doof ist.
    Klar wird der TE die Regelgung eh in der Schule finden müssen, aber egal wie er sie findet muss er es anders begründen, als er es hier vorhatte, denn so gehts gegen den Baum! Das habe ich denke ich ganz klar aufgezeigt!

    Das hier: http://www2.klett.de/sixcms/media.p….jpg.646089.jpg

    Wird mir aber immer nicht angezeigt, weil mir angeblich ein Plugin fehlt... Hoffe, es geht bei Dir.


    Ja, danke dir. DAs ist der, den ich auch meinte. Fängt mit der Zwiebel und der Keimung usw. an und geht bis hin zum Zurückziehen. Finde ich eignetlich gar nicht schlecht. Habe ich schon überlegt, ob ich das dann nach der Vorführstunde noch in der Unterrichtseinheit mache.

    Ich bin eh noch nicht sicher, ob ich diese Unterrichtseinheit nur über die Frühblüher mache oder da es ja Pflanzen im Verlauf der Jahreszeiten als UNterthema in "Sonne-Wetter-Jahreszeiten" heißt, ob ich danach dann gleich zu anderen "späteren" Pflanzen übergehe bzw. es mit "Welt des Kleinen-Welt des Gr0ßen" mit mikroskopieren z.B: verknüpfe und dann in die Richtung weiter gehe. Denn beide Themen sollen eigentlich noch in diesem Schuljahr gemacht werden, weil die Fachkonferenz mal beschlossen hat, dass in Klasse 6 nur noch "Mensch ", also "Körper und Gesundheit", "Körper und Entwicklung" vorkommen sollte.
    Ganz ehrlich, beide Themen passen aber einfach nicht komplett mehr rein. Deswegen geht wohl alles nur anzuschneiden oder doch zu schieben.

    Wie würdet ihr denn die Unterrichtseinheit aufbauen? Oder die Tulpe schon als Abschluss und einfach neu anfangen?

    hier jetzt mal beispielsweise entnommen von der Uni Regensburg. Weil ich zu faul bin, das im o.g. Gesetz zu recherchieren. Ich denke mal, die Unis werden sich doch auf sicherem Gebiet damit bewegen.


    IN der Uni unterschriebst du aber in der Regel, dass es sich um deine eigenen Worte handelt udn der Rest angegeben ist, in einer Klausur wird in der Regel kein Quellennachweis gefordert, somit lässt sich dies eben nciht so einfach übertragen, wie du es gerne möchtest!

    UNd auch mit den Operatoren wirds nicht anders, denn das ist erfüllt bei meinem Beispiel, das Wissen ist das der Text passt, wo er steht, wie der INhalt ist. VOn eigenen Worten ist dort nicht die Rede!

    Die Frage wird zwar nur ansatzweise beantwortet, aber ich müsste schon den ein oder anderen Inhaltspunkt verteilen. Da ich dem Schüler unterstelle, ein Einleitungskapitel abgeschrieben zu haben sind da natürlich auch total überflüssige Infos enthalten, die nicht zur Fragestellung passen und nur der Hinführung zum Thema dienen.


    UNd genau das würde ich eben so reinschreiben, dass dort viel unnützes Wissen oder eben NIcht-Wissen enthalten ist und er damit z.B. diverrse Punkte verloren gehen (einige Schulen ziehen sogar Punkte für unpassendes Wissen ab).

    Ich würde maximal sagen, dass für Definitionen natürlich der genaue Lautwort übernommen werden darf - manchmal sogar ja muss! Ein anderes Szenario mit dem man die Aufgabe "erfüllt" hat, kann ich mir nicht vorstellen.


    Hießt doch aber nicht, dass es kein anderes gibt, weil du es dir nicht vorstellen kannst. Wird hier aber ohne Aufgabenstellugn nicht geklärt werden können. Ich wüßte z.B: eines: "Erkläre die Funktion..." wenn dann diese Seite nun genau die Erklärung der Funktion enthielt (was bei einer Seite eher unwahrscheinlich ist, uns aber wieder zu der Frage nach der Aufgabenstellung zurückbringt), dann ist es korrekt. Die Aufgabenstellung besagte nicht: "Erkläre mit deinen eigenen Worten.." und genau das sind die Dinge, die nachher die Eltern und Juristen da evtl. draus machen.
    ICh habe übrigens nirgends geschrieben, was ich von der Art der Lösung halte, aber ich betrachte im Moment ganz nüchtern die juristische Seite!

    Wie schon eingangs gesagt: total egal, ob auswendig gelernt oder abgeschrieben.


    Das ist eben in der Begründung nicht egal. Denn hier geht es vor allem darum, dass die Begründung ist, der Schüler muss abgeschrieben haben!

    Immergut und das kann übrigens der Grund sein, dass du sie nicht nachvollziehen kannst, weil es hier weder um irgend welche Wertungen poder sonst was geht, sondern rein um die juristische Sichtweise!

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