Ich würde maximal sagen, dass für Definitionen natürlich der genaue Lautwort übernommen werden darf - manchmal sogar ja muss! Ein anderes Szenario mit dem man die Aufgabe "erfüllt" hat, kann ich mir nicht vorstellen.
Hießt doch aber nicht, dass es kein anderes gibt, weil du es dir nicht vorstellen kannst. Wird hier aber ohne Aufgabenstellugn nicht geklärt werden können. Ich wüßte z.B: eines: "Erkläre die Funktion..." wenn dann diese Seite nun genau die Erklärung der Funktion enthielt (was bei einer Seite eher unwahrscheinlich ist, uns aber wieder zu der Frage nach der Aufgabenstellung zurückbringt), dann ist es korrekt. Die Aufgabenstellung besagte nicht: "Erkläre mit deinen eigenen Worten.." und genau das sind die Dinge, die nachher die Eltern und Juristen da evtl. draus machen.
ICh habe übrigens nirgends geschrieben, was ich von der Art der Lösung halte, aber ich betrachte im Moment ganz nüchtern die juristische Seite!
Wie schon eingangs gesagt: total egal, ob auswendig gelernt oder abgeschrieben.
Das ist eben in der Begründung nicht egal. Denn hier geht es vor allem darum, dass die Begründung ist, der Schüler muss abgeschrieben haben!
Immergut und das kann übrigens der Grund sein, dass du sie nicht nachvollziehen kannst, weil es hier weder um irgend welche Wertungen poder sonst was geht, sondern rein um die juristische Sichtweise!