Beiträge von Susannea

    Bestehende Schwangerschaften dürfen ja nicht verschwiegen werden.


    Wo hast du denn das her. Natürlich dürfen sie verschwiegen werden und du musst sie auch nie deinem AG sagen, aber erst, wenn du sie mitteilst gilt das MuSchG. Einzig und alleine die Geburt musst du anzeigen und der Mutterschutz nach der Geburt ist verpflichtend. Bis zur Geburt kannst du arbeiten und musst den AG deshalb auch nicht informieren!
    Wäre ja auch noch schöner.

    Ganz im Gegenteil, selbst wenn du da mit einer riesigen Kugel sitzt, darf der AG dich nicht fragen nach einer Schwangerschaft. Tut er es trotzdem, darfst du ihn sogar ganz offensichtlich anlügen!

    Wenn mein Mann also gesetzlich versichert ist, dann kann ich in die GKV, auch wenn es eine andere ist, als die, die ich vorher hatte?


    Ja, du bist dann über ihn versichert.

    Und kann ich dann, wenn ich wieder im Beamtenverhältnis bin, wieder in die PKV? Soweit ich informiert bin, gilt diese Anwärterschaft immer noch, oder - also dass ich ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die PKV kann (und ggf. einen kleinen Beitrag monatlich zahle)?


    Ja, kannst du.

    Oder ist man nur arbeitslos, wenn man ALG I erhält?


    ZUmindest für die Agentur für Arbeit ja.

    Angenommen, ich finde bis zum 1.2. tatsächlich überhaupt
    nichts, bin ich dann nicht auch gleichzeitig arbeitslos?


    Nein, nicht für die Agentur für Arbeit.

    Denn letztlich habe ich keine Arbeit und muss Hartz IV beziehen.


    Hartz IV kann man übrigens auch nicht beziehen, sondern nur ALGII. ;)

    Demnach müsste ich also bei arbeitslosigkeit nicht in der PKV bleiben, sondern komme wieder in die GKV, auch ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung!?


    Wenn du arbeitslos wirst, nicht. Du hast aber gesagt, arbeitslos wirst du nicht, weil du bisher keine Beiträge eingezahlt hast. Du kannst maximal arbeitssuchend werden und das reicht nicht um automatisch zurück zu kommen. Vorsichtig, dass sind kleine aber sehr bedeutende UNterschiede bei den Begriffen!

    ALGII hat überhaupt nichts mit Arbeitslosigkeit zu tun.

    Abgesehen verdient man für die gleiche Arbeit weniger, natürlich nur, wenn man nicht gleichwertig ausgebildet ist. Das würde mich auch auf Dauer nerven.


    DAs ist dann aber Bundeslandabhängig. Hier verdient man als Angestellter über Vertretungsverträge das, was man auch nach dem 2. StEx mit unbefristetem Vertrag bekommt. Selbst wenn man nur das 1. StEx hat, bekommt man genauso viel.

    Ich bin ja sofort damit einverstanden, das Sitzenbleiben in den vier Jahren Grundschule, die wir in Bayern haben, abzuschaffen ... aber dann?


    In der Sekundarstufe gibts hier auch Sitzenbleiben.

    Sind Standards, die "recht weit unten liegen" eine vernünftige Sache?


    Ja, denn sie geben ja nur an, was gebraucht wird, um eine Grundlage zu haben, um in dem Fach weiter arbeiten zu können.

    Noch nie was von Standards und Zentralen Abschlussprüfungen gehört


    Geehrter Elternschreck, könntest du endlich mal deinen Ton etwas mäßigen?!?
    Es gibt in der Grundschule keine zentralen Abschlussprüfungen und es sind Standards, die am Ende der Grundschulzeit erreicht werden sollen. Das ist nach 6 Jahren, warum soll also ein Kind in Klasse 3, 4, oder 5 mit anderen gleich gemacht werden?!? Zumal diese Standards auch recht weit unten liegen, also sicherlich von vielen schon am Ende der 5. Klasse erreicht werden können.

    Jemand, der ein eigenes Haus besitzt, wird wohl auch keinen ALG II Anspruch haben.


    Glücklicher Weise kann man das so allgemein nicht sagen. Natürlich kann man auch ein Haus besitzen und ALGII bekommen, denn damit entfallen ja die Mietkosten. Aber ja, es ist um einiges schwieriger.
    Ich denke aber auch, wer ein Haus besitzt, hat hoffentlich soviele Rücklagen, dass er eine Zeit mit diesen Kosten überstehen kann.

    Ich glaube nämlich, dass es da eine Lösung gibt, bei der du privat versichert bleibst, aber einen niedrigeren Beitrag bezahlst, dafür aber dann auch weniger Leistung (entsprechend GKV) erhältst. So wurde mir das vor dem Beginn des Ref. von der Debeka erklärt (bin jetzt 2. Semester und evt. in einem 3/4 in der gleichen Situation wie du). Und ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen, dass von einem verlangt wird 250 € KK zu zahlen.


    Das hast du auch falsch verstanden. Er muss ja nicht den vollen Beitrag selber zahlen. Es wird ein Teil ja beim ALGII Bezug übernommen, aber nur die Höhe, die eine gesetzliche KK kostet ungefähr. Also bleiben ca. 100 Euro an Kosten übrig. Und ja, du kannst den Vertrag runter stufen, aber du musst ja auch auf 100% Versicherung hochstufen, daher wirds dann trotzdem teurer als GKV!
    Und ja, es sind dann evtl. "nur" 250 Euro zum Leben übrig, aber das ist dann genau die Überlegung, die man vorher hätte anstellen müssen! UNd das sollte in der Regel auch reichen.

    Wenn also die Ressourcen schon zu knapp sind, um das Kind auf dem Level von Klasse x angemessen zu fördern, wie soll es dann erst in Klasse x + 1 möglich sein. Da kann die Förderung doch erst recht nicht funktionieren, selbst wenn man fördern muss (weil es ressourcenbedingt nicht möglich ist).

    Es kann für das Kind also nur schlechter werden.


    Wieso sollte es nicht angemessen gefördert werden, aber es werden eben nicht alle Möglichkeiten durchgeführt, die da sein sollen. Ausserdem gehts hier doch nicht darum, ein Kind auf ein Level einer Klasse zu fördern, denn das gibts glücklicher Weise nicht, sondern es geht darum ein Kind in seiner Entwicklung zu fördern. DA ist es doch vollkommen egal, ob es nun in Klasse x oder x+1 ist.

    Der Schüler wurde also nicht gefördert und wird nun mit der Aussicht auf eine genauso geringe Förderung hochgestuft, obwohl er jetzt schon Probleme hat, dabeizubleiben?


    Natürlich wird der Schüler dann gefördert. Du bist ja dann verpflichtet weiter zu fördern und das auch nachzuweisen. Er kann aber nicht sitzenbleiben. Er kann maximal auf Antrag der Eltern (nicht aber der Schule) zurück gehen, das ist jedenfalls mein letzter Wissensstand.

    UNd ja, ich halte diese Vorgehen auch für gut, denn damit muss man eben fördern bzw. differenziert unterrichten und das die komplette Gurndschule, also 6 Jahre lang. Man kann nicht einfach sagen, der macht die Klasse noch mal. Ich sehe das also auch so, dass "Sitzenbleiben" keine Lösung ist und damit die Regelung in Berlin gar nicht so schlecht ist.

    Das gilt aber nicht für Referendare? Ich meine, ich war seit meiner Geburt familienversichert in der GKV und nur jetzt für das Referendariat in der PKV. Da kann man ja nur hoffen, dass ich arbeitslos bleibe und eine Vertretungsstelle finde, um dann in die GKV zurückzukommen.


    Du kannst aber nach §9, Absatz 2 nur möglich innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen KK. Denn du kannst die Mitgliedschaft in privaten KK nicht ohne weiteres beenden, somit kannst du das nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende dieser MItgliedschaft machen.Genau das liegt eben das Problem.

    Ein Bundeslandwechsel ist sehr schwierig; schon innerhalb von Hessen würde ich lieber in meinem Schulamtsbezirk bleiben, weil wir hier halt ein Haus haben. Ich möchte eigentlich nur ungern mein eigenes Haus verlassen, um irgendwo anders Miete zu bezahlen. Abgesehen davon ist meine Lebensgefährtin hier im Kreis beschäftigt und kann sich nicht versetzen lassen. Ich weiß, diese Unflexibilität erschwert die Stellensuche, aber ich sehe mehr Nach- als Vorteile durch den Wechsel des Bundeslands.


    Du brauchst dich dafür nicht rechtfertigen, war auch keinesfalls wertend gemeint. Deshalb fragte ich ja, obs einen Grund gibt, der dagegen spricht und das sind ja viele! Ich denke, irgend wann muss man auch unflexibel sein!

    Obwohl ich evtl. in Hartz IV falle und die Beihilfe verliere, muss ich trotzdem in der PKV bleiben? Was soll das denn und, vor allem, wie soll ich das finanzieren? Ich meine im SGB X irgendwo gelesen zu haben, dass man in die GKV zurück kann, wenn man vor Eintritt in die PKV mindestens 12 Monate am Stück oder innerhalb der vorherigen 5 Jahre 24 Monate in der GKV war. Das wäre bei mir der Fall - ich bin erst zum Referendariat in die PKV.


    Ja, dem ist so, dass es seit 2009 nicht mehr geht, weil man mit ALGII nicht versicherungspüflichtig wird.
    Deshalb rät die Berliner-GEW ja z.T. gegen eine private Versicherung bzw. schriebt dies zum Überblick groß auf ihre Seite:

    Zitat

    Nach Beendigung des Referendariats und damit des Beamtenverhältnisses ist ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung nur in folgenden Fällen möglich:

    • bei einem Anspruch auf Familienversicherung, wenn der Ehepartner/die Ehepartnerin Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die (beitragsfreie) Familienversicherung ist aber nur möglich, wenn man selbst nicht erwerbstätig ist. Lediglich ein Minijob bis zu 400 Euro im Monat ist zulässig.
    • bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (abhängige Beschäftigung mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 400 Euro im Monat; nicht bei selbstständigen Tätigkeiten wie z. B. Honorar- oder Werkverträgen!). Wer bereits mit Beginn des Arbeitsverhältnisses die Versicherungspflichtgrenze überschreitet (z. Z. liegt sie bei 4.237, 50 €/Monat), wird nicht versicherungspflichtig. Man kann sich dann nur innerhalb von drei Monaten nach erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung nach der Ausbildung freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
    • seit 01.01.2009 nur noch bei (Rest-)Ansprüchen auf Arbeitslosengeld I. Bei Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") entsteht keine gesetzliche Versicherungspflicht mehr. Man muss dann in dieser Zeit in der privaten Kasse bleiben.

    Wenn keiner der genannten Fälle zutrifft, ist ein „Wechsel“ in die gesetzliche KV zunächst nicht möglich. Die private Krankenversicherung muss dann nach Ende des Referendariats weitergeführt werden. Dann steigen auch die Beiträge, da mit dem Beamtenverhältnis die Beihilfeberechtigung endet. Jede/r sollte daher bei Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrages bei der privaten Kasse nachfragen, wie hoch dann der Beitragssatz wäre.


    Also wird man dir in dem Falle dann wohl zur Heirat raten, um diesen Kosten zu entgehen.

    Was ist mit der PKV? Komme ich dann in die GKV zurück oder muss ich die PKV beibehalten?


    Genau da liegt eben der große Haken, du musst die PKV beibehalten und bist nicht mehr beihilfeberechtigt. Sprich, du musst auch noch den Prozentsatz der Versicherung erhöhen.

    Was hast du vor dem Ref gemacht? Besteht davon evtl. noch Anspruch auf ALGI? Dann kämmst du in die GKV zurück! Diese würde meines Wissens dann auch bei ALGII übernommen, bei der PKV gibts leider nur einen Zuschuss.

    Spricht etwas dagegen dich in anderen Bundesländern zu bewerben? Evtl. hast du da mehr Chancen.

    RLP, das hatte ich vergessen. Es ist von der Verhältnismäßigkeit meiner Ansicht nach eher unpassend. Es würde sich um zwei ganze Tager handelen, bis jeweils abends 18 Uhr.


    Naja, da stellt sich dann die Frage, in wie weit abgekürzt werden kann. Also z.B. ob ihr alle gemeinsam mit dem Bus irgendwo hinreist, dann kann nicht abgekürzt werden, dann ist die Frage nur nach ja oder nein. Wobei dann eher ja und du musst in den sauren Apfel beißen.

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