Beiträge von Susannea
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Ihr solltet dabei keine Erweiterungsprüfungen, Zusatzstudien o.Ä. gemacht haben, sondern alles ohne Aufwand eingereicht haben und auf einmal tauchte dieser Satz aufm Zeugnis auf!
Darf ich fragen, wozu du das brauchst? Ich habe mir sagen lassen, dass dies in Berlin auch drauf steht, allerdings mit zwei zusätzlichen Fächern dann,weil man ja ein Fasch und drei Lernbereiche in Grundschulpädagogik hat. In Brandenburg müsste es so wie in NRW drauf stehen.
Anerkannt wirds hier allerdings trotzdem letztendlich nur als ein Fach! -
Manche Eltern drehen doch echt ab. Aber wehe ihr Kind hätte etwas abbekommen, dann wäre das Geschrei noch größer. Und ist dann nicht jeder Unterricht Freiheitsberaubung, immerhin müssen die Kinder 45 Minuten im KLassenraum bleiben!

Ohne Worte!
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Da ging es um Beamten, ob das im Angestelltenverhältnis auch geht, weiß ich nicht.
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Aber jetzt lese ich, dass der Antrag spätestens 4 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden muss.
Nein, weil die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnt
Ich habe aber auch noch eine Frage. Meine Tochter wurde am 13.02.2012 geboren. Ich mag ein Jahr mit Elterngeld daheim bleiben und danach ein Jahr in Elternzeit teilzeit arbeiten gehen (was sich wegen wahrscheinlich mal wieder nicht genehmigten Versetzungsantrag schwierig gestalten wird). Jetzt hat man mir Elterzeit ohne Bezpge bis zum 31.1.2013 gewährt. Warum nicht bis 12.02.2013?
Gute Frage, das ist eigentlich falsch, ich könnte mir aber vorstellen, dass offiziell am 1.2. das neue Halbjahr beginnt (bei uns werden z.B. auch imemr zum 1.2. die Referendare usw. eingestellt) und das deshalb so gemacht wurde.
Wenn du länger zuhause bleiben willst, muss das auch die paar Tage gehen. -
Darf man in der Elternzeit, wenn man ohne Bezüge ist, ein Angestelltenverhältnis eingehen?
Zumindest in Berlin darfst du bei einer Freistellung ohne Bezüge dies tun, musst aber natürlich den AG vorher fragen, aber angeblich ist das dann reine Formsache. -
Ich glaube Moebius, du liest da mal wieder Sachen raus, die da gar nicht stehen. Meine Überlegungen dazu sind weder naiv noch sonst was und eine Krankschreibung anstreben und dann Gründe finden, sieht hier auch keiner außer dir vor.
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Davon, dass die TE krank ist, steht da aber nichts, und selbst dann dürfte man nicht einfach das Land verlassen und wieder nach Deutschland fahren.
Wie kommst du denn darauf, dass sie das nicht dürfte. Klar, wenn es der Genesung dient, darf sie dies, genauso wie in Urlaub fahren usw. Und doch, ich lese eindeutig Gründe raus, die eine Krankschreibung rechtfertigen, denn jemand, der nicht gesundheitlich angeschlagen ist, würde nicht darüber nachdenken, ob er es so lange noch aushält!
Zumal eine Kranlschreibung wegen Mobbings eine durchaus übliche Variante ist! -
Es gab bei uns dann die problemlose Variante das Fach zu wechseln und damit dann aber auch in den Bachelor und dann weiter zu machen.
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Zusätzlich zum Ref-Gehalt???
Ja, je nach Familienstand. Hier wird extra von der GEW darauf hingewiesen, dass das Ref-Gehalt so gering ist, dass oft ALGII ergänzend zusteht. -
Gleicht sich das denn nicht am Ende des Refs wieder aus? Also Geld für Juli schon im Juni, daher für Juli dann schon wieder ALG II. Blöd wäre natürlich dann sofort als Angestellte weiter zu machen. Dann gibt es tatsächlich 1 Monat kein Geld.
Na klar ist das so.Keine Ahnung.
Ich glaube nur, meiner LAA geht es auch darum, dass sie das Geld JETZT braucht und nicht nächstes Jahr.
Naja aber sie hat doch jetzt Geld bekommen und mal ganz ehrlich, ALGII ist eine Hilfsleistung, die für Leute ist, die kein Geld habe. Hier hat sie doch aber welches bekommen und kann sogar evtl. ergänzend weiterhin welches bekommen oder aber Wohngeld usw.
Ist ja anders als beim ALGI wo man dafür vorehr auch eine Leistung erbracht hat. -
allerdings heißt, dass dein Vertrag noch 3 Monate läuft, bin ich da pessimistisch was ein vorzeitiges Ausscheiden angeht, denn sehr viel schneller wird man da nie rauskommen.
Raus wahrscheinlich nicht, aber wenn es ein deutscher Vertrag ist, dann müsste es über Kranschreibung funktionieren. -
@swingin phone: das heißt "in den 60er Jahren". ist aber iMHo eine gebräuchliche Formulierung. (Und auch richtig ins Geschriebene umgesetzt.
kleiner gruener Frosch
Laut Duden zumindest gibts die Variante nicht und ist ja auch unlogisch, dann wäre es ja sechzigzigern, ich kenne es wenn nur mit 60ern. -
Wenn es hier ums ALGII geht, dann ist es ja nicht das Arbeitsamt (bzw. jetzt Agentur für Arbeit), dass das Geld streicht. Dann stimmt das, dass das ZUflussprinzip gilt.
Wenn es aber ums ALGI geht, dann gilt dies natürlich nicht, sondern die Frage, wann es gezahlt wurde.Aber leider sitzen da nciht die hellsten Leute, zumidnest bei uns. Also evtl. sucht ihr euch mal die entsprechenden Absätze in der Broschür usw. raus und erklärt es denen noch mal ganz genau

Welche Agentur für Arbeit ist denn zuständig?
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DA ja Versetzungsanträge oft abgelehnt werden, wäre das eine andere Möglichkeit, um da wegzukommen. Also eine Möglichkeit, die man ruhig nutzen sollte

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Ich schreibe nie einen Kommentar.

Ist aber ohne Noten und Kommentar nicht sehr sinnvoll, oder
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Wenn ihr das beide unterschrieben habt, sollte das reichen, damit es kein zurück mehr gibt.
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Rein rechtlich darf sie dir nicht entzogen werden, aber ich habe auch im öffentlichen Dienst schon "Pferde kotzen hören", wo einfach dann die Ernennungsurkunde verweigert wurde usw. weil eine Schwangerschaft vorlag.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob du nicht ein Anrecht darauf hast, diesen Vermerk aus der Akte entfernen zu lassen. HAst du denn schon einen Vertrag oder ähnliches unterschrieben? Dann gibts auch für das Schulamt kein ZUrück mehr!
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