Beiträge von Susannea

    Auch Lehrer haben ja Anspruch auf Urlaub, im Normalfall ist der ja mit den Ferien abgegolten, wie ist es aber, wenn der Vertrag nur die Zeiten außerhalb der Ferien betrifft? Kann mir da jemand weiterhelfen?


    Mein Arbeitsverhältnis geht vom 4.5. bis 15.7., sprich ist über zwei Monate lang. Laut TVL (Variante Berlin) (dem ich unterliege) habe ich somit für 2 Monate Urlaubsanspruch (da hier Monate und nicht Kalendermonate genannt sind), oder?


    Zudem werde ich dieses Jahr 31, habe also 29 Tage im Jahr, wieviel Tage stehen mir nun zu? Ich arbeite 4 von 5 Tagen die Woche.


    Ich komme auf 4 Tage. Nun werden die Ferientage ja als erstes als Urlaub abgezogen, gilt das auch für Feiertage (außerhalb der Ferien)?


    Edit: Wahrschienlich sollte ich die Frage als erstes mal der GEW stellen, dazu hat man dort ja eine Rechtschutzversicherung und Rechtsberatung ;)

    Zitat


    Danke dir alias für die Tabelle. Mir hilft sie im Moment nicht wirklich weiter, weil ich einfach die Einstufung noch nicht kenne, da Berlin Vertretungslehrer vorläufig alle in E6 einstuft und dann erst die Einstufung vornimmt. Außerdem ist noch nicht klar ob 10 oder 12 Stunden usw.


    Aber du wiederholst sonst genau dass, was ich auch gesagt habe. Ich bekomme nirgends als Geringverdiener eine so günstige Rechtschutzversicherung, wie in der Gewerkschaft!

    Zitat

    Original von alias
    Die Mitgliedschaft in der GEWerkschaft ist zwar teurer als eine reine Rechtsschutzversicherung, dafür beinhaltet der Mitgliedsbeitrag eine Schlüsselversicherung, Rechtsbeistand, zwei Zeitschriften pro Monat (Landes- und Bundesausgabe), kostenlose Fortbildungen (incl. Verpflegung und Unterkunft), Gemeinschaftsveranstaltungen und Bildungsfahrten und vieles mehr.
    Nicht zu vergessen das gute Gefühl, solidarisch für die gemeinsamen Interessen einzustehen :D


    Das ist eine ziemlich pauschale Aussage, der ich so nicht zustimmen kann.
    Ich habe bis vor kurzem 2,50 Euro im Monat für die GEW bezahlt, nun kenne nun die Neuberechnung nicht, gehe aber von 5 Euro ca. aus. dafür kriege ich keine reine Rechtschutzversicherung. Unsere Angebote fangen bei 10-15 Euro im Monat an.


    Ich gehe davon aus, dass es noch mehr Leuten in den unteren Gehaltsklassen so gehen wird.

    Ich denke auch, da ist dann doch eindeutig die Maximale Arbeitszeit überschritten.
    Interessant wirds dann noch, wenn Schwangere oder Stillende Mütter dabei sind (die überhaupt keine Mehrarbeit leisten müssen und die nach 20 Uhr sowieso nicht mehr arbeiten dürfen ;) ), aber gut, dass führt zu weit ;)

    Meine Jüngste hat jetzt "Meine 3-Minuten-Kinderbibel" zur Taufe bekommen. Sind schöne kurze "Geschichten" zum Vorlesen drin.

    Zitat

    Original von Halli
    Der Unterschied kann auch in den Bedingungen liegen. Schule ist ja Ländersache.....
    Wobei das Deutsce Rettungsschwimmabzeichen bundesweit einheitlich ist, egal von welcher Organisation.


    Genau das meine ich. Das Rettungsschwimmabzeichen ist ja überall gleich.

    Zitat

    Original von Schubbidu
    Die rund 40€, die ich jährlich für die Software ausgebe, hole ich durch die wertvollen Hinweise die ich damit bekomme spielend wieder rein.


    Zumal ja immer noch nicht abschließend entschieden ist, ob diese nicht auch abzusetzen sind.

    Zitat

    Original von der PRINZ

    Quatsch, 2 Begleitpersonen sind immer frei und die bin natürlich ich, also eine davon ;)


    Das kommt sicher darauf an, wo du hinfährst usw. Also ich kenne leider in letzter Zeit nur Lehrer, die ihre KLassenfahrt genauso teuer wie die Schüler bezahlen müssen. Woran dies liegt, zum einen, weil sich niemand den Virteil verschaffen will mit den Freiplätzen, zum anderen weil es sie in vielen Unterkünften einfach nicht mehr gibt, zumindest wenn man nicht ins Schullandheim fährt!

    MIr fällt dann später auch noch eine Variante ein. Damit man nicht immer vor dem Ball wegläuft sondern versuchen muss ihn zu fangen. Und zwar steht in jedem Spielfeld in der MItte ein Kasten mit einem Hütchen drauf. Trifft die generische Mannschaft das Hütchen ab und das fällt vom Kasten, sind alle Spieler dieser Mannschaft wieder frei und im Feld.


    Daraus folgt natürlich, dass das Hütchen geschützt werden muss und das geht eigentlich nur, in dem der Ball versucht wird abzuwehren und ein Mitspieler fängt ihn auf bevor er den Boden berüht (dann ist man nicht abgetroffen) oder man selber fängt ihn.

    Zitat

    Original von fanie
    ich habe vom laleb die gegenteilige info bekommen.
    Und auch von kollegen die das berufsbegleitende ref bereits absolviert haben und beide bereits vorher als Lehrer gearbeitet haben.
    Mehr kann ich dazu dann auch nicht sagen.


    ZUm berufbegleitenden Ref haben sie sich nicht geäußert. Dazu habe ich ja nichts gesagtund zum normalen, ist es defitniv so, wurde ja vielen so vermittelt.

    Zitat

    Original von fanie
    Senat Berlin ist bei Aussagen zu Anerkennungen etc. nicht besonders hilfreich, wende Dich an Brandenburg (laleb Potsdam).


    Die Vertretungsstellen sind zumindest für einen ersten Einblick in den Lehrerberuf sehr hilfreich :)


    Die Aussage mit dem Anerkennen kommt nicht aus Berlin, sondern vom Laleb, die uns direkt als Vertretungslehrer vermittelt haben wenn es nicht gleich einen Ref-Platz gab.

    Schickst du mir mal bitte iene Mail, dann schicke ich dir zumidnest eien Datei zu dem Experiment vom Schwimmen und Sinken. Die Sachanalyse direkt habe ich leider nicht gefunden, aber die fachliche Reflexion könnte dir evtl. auch reichen.

    DAs kommt mir gerade ziemlich bekannt vor. IN der Uni-Potsdam wurde genau diese Thema und die Sachanalyse dazu immer im Studium gemacht. Ich guck mal, ob ichs finde.

Werbung