Beiträge von Susannea

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    Original von schlauby
    insoforn finde ich es einfach nur unfair, wenn man diese sicher nicht unagmessene lohnerhöhung als "unnötig" (oder dergleichen) abtut.


    Das war von mir auf keine Fall so gedacht, sonder bezog sich eher auf Dinge wie die Hoffnung, dass dieses Verhandlungsergebnis abgelehnt wird.


    So, aber nun muss ich mich mal etwas mehr einlesen, um ein ordentliches Urteil bei der Abstimmung abgeben zu können, wobei ich das Gefühl habe, es schon zu wissen. Aber ohne alle Fakten zu kennen, stimme ich einfach nicht ab!

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    Original von Remus Lupin
    Nur zur Sicherheit:


    Eine Vollzeitstelle in Brandenburg liefert 800 Euro Netto? An welcher Schulform, mit welcher Unterrichtsverpflichtung? Welche Qualifikationen erwarten die für das Geld? Steht die alte Grenzsperranlage da noch?


    Könnten wir bitte sachlich bleiben?!?


    Meine Kollegen haben deutlich mehr bekommen, aber für Vertretungslehrerstellen in der Grundschule ohne Abschluß-Zeugnisse gibts nun mal nicht mehr und vor allem nicht bei Steuerklasse 5 ;)


    Das dürft ihr nämlich bei den Vergleichen ja nicht vergessen, es haben ja nicht alle die identische Steuerklasse ;)


    Edit: Ich meine mit 1. Staatsexamen und Stkl. 1 hatten die 1300 raus.


    Entschuldige mal, aber natürlich haben wir darüber gemeckert. Aber es ändert im Moment nichts. Es geht ja nicht darum, dass die Leute zu wenig Geld bekommen oder sowas. Sie haben einfach keine Bewerbungen. Hätten sie welche, die bereit sind, an die Schule zu gehen, dann würden sie die Einstellen. Und es ist nett, dass du das unter Ost-West-Kategorien abbuchst, nur kommen wir beide aus der selben Kategorie ;)


    Klar muss hier längerfristig was geändert werden, aber es ändert eben nichts an der kurzfristigen Situation! Klar hätte ich darüber gemeckert oder das nicht gemacht, wenns für längere Zeit gewesen wäre, aber für nicht mal drei Monate ist das okay zumal sich nachträglich mein Gehalt durchs Mutterschaftsgeld verdoppelt hat.


    Achso, was ist daran unkollegial, wenn man für die Kollegen diese Stelle macht? Immerhin werden für sie die Zustände dadurch vorübergehend besser. Und das sie sofort voll ausgebildete Lehrer statt mir einstellen würden oder auch tun, ist doch klar!

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    Original von Timm


    Nö, als Beamter unterliege ich nicht dem Geltungsbereich des Tarifvertrages und insofern kann ich darüber auch nicht abstimmen. Daran ändert auch die Gewerkschaftszugehörigkeit nichts.


    Da stand nichts drin, dass nur die betroffenen abstimmen dürften, sondern etwas von alle Mitglieder. Könnte mir also vorstellen, dass sie das als Mitgliederumfrage machen.

    Ja, die Lösung habe ich auch gerade in der Praxis gesehen :rolleyes:


    Wenn Lehrer fehlen, sucht man einfach einen größeren raum und unterrichtet zwei Klassen gemeinsam. Aber eigentlich wäre der Schulhof mit gleich allen Klassen zusammen doch viel geeigneter, findet ihr nicht auch. Spart enorm an Personalkosten *sorry, nicht ganz ernst zu nehmen*

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    Original von Timm
    1. Die rechtlichen Risiken über eine Versicherung abzusichern, ist deutlich günstiger als die Mitgliedschaft in der GEW, ein wenig günstiger als die Mitgliedschaft in einem der Unterverbände des dbb.


    Naja, so verallgemeinern kann man das nicht. Der Gewerkschaftsbeitrag orientiert sich an dem Einkommen, die Versicherungsprämien nciht ;)


    Ich zahle z.B. keine 3 Euro im Monat für die Mitgleidschaft. Ob ich das für all die daran enthaltenen Versicherungen usw. haben könnte, wage ich zu bezweifeln!

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    Original von Remus Lupin
    Ich hoffe wirklich, dass dieses Superangebot von den Gewerkschaftsmitgliedern abgelehnt wird.


    Seit mir bekannt ist, dass Beamte laut EU-Recht streiken dürfen, habe ich mehrfach über einen Beitritt in eine Gewerkschaft oder einen Verband nachgedacht. Aber wenn die Gewerkschaften so leicht nachgeben, dann kann ich mir die Mitgliedschaft auch schenken und meine Bezüge via Karlsruhe erhöhen lassen. Da könnte mehr bei herausspringen.


    Also wärst du nun Mitglied ind er Gewerkschaft, dann könntest du ganz alleine mit darüber bestimmen, ob du damit einverstanden bist oder nicht.
    Der Brief kam bei mir gerade, denn es wird per Briefabstimmung (zumindest bei der GEW) abgestimmt, ob der Vorschlag angenommen werden soll oder nicht.


    Sowas blödes, da muss ich mich ja dann damit richtig befassen :rolleyes:



    Übrigens kann ich Sunny schon verstehen, sie ist nicht begesitert von dem Einkommen, versucht aber damit klar zu kommen.


    Übrigens dürfte ich mal einwerfen, wenn hier die Großverdiener so meckern, ich habe für eine Vollzeitstelle in Brandenburg ca. 800 Euro Netto rausgehabt. Habe ich darüber gemeckert? Nein, ist halt so. Und ganz ehrlich, überlege ich gerade, ob ich trotz Elternzeit für 10 Unterrichtsstunden die Woche zurückgehe und da bleiben dann 400 Euro Netto, nach Abzug der Kita-Gebühren für beide Kinder und Spritkosten 100 Euro. Aber ich machs nicht für mich, sondern für die Schüler und die Lehrer, die im Moment da in einer echten Scheißsituation sind. Immerhin werden zwei Klassen schon gemeinsam tagtäglich unterrichtet!

    1) Ja, es gibt eine Regelung zur Pausenaufsicht, du darfst keine mehr machen ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft!


    2) Bist du sicher, dass das billiger sein soll? Denn dort mußt du dich doch zu 100% versichern und das Einkommen deines Mannes wird angerechnet! Wenn dein Mann gesetzlich versichert ist, kannst du evtl. bei ihm in die Familienversicherung, das mußt du aber mal bei der KK nachfragen von ihm, da bin ich nicht sicher.
    Dann müßtest du evtl. nur eine Anwartschaft bei dir zahlen o.ä.

    Kann mir jemand sagen, ob ich für eine vertretungslehrerstelle auch ein Arbeitszeugnis erhalte?


    Habe bis zum Mutterschutz als Vertretungslehrerin gearbeitet und bei weiteren stellen oder auch beim Studium macht sich das natürlich gut!

    Zitat

    Original von malvinas2
    Wenn Dir wirklich kaum noch was zur Beendigung des Studiums fehlte, würde ich bei der Uni nachfragen, ob Du unter Anerkennung Deiner bisherigen Leistungen den Rest nachholen kannst. Die Anerkennung dürfte das schwierigste sein, denn mittlerweile wurde sicherlich die Prüfungsordnung x-mal überarbeitet.


    Zumal es in vielen Bundesländern kein Staatsexamensstudiengang mehr ist, sondern BA/MA, spreche da aus Erfahrung.


    Ich würde es über Vertretungslehrestellen und damit eine spätere anerkennung versuchen, zumindest hier geht das wohl noch!

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