Klar haben sie das Recht auf Bildung. Ich biete jedem Schüler jederzeit an sich im Unterricht zu beteiligen, sie bekommen alle dieselben Arbeitsblätter, werden alle im Unterricht dran genommen, eingebaut und ihre Beiträge gewertschätzt. Sie haben also genau dieselben Möglichkeiten wie jeder andere auch, und ich bin gerne bereit auch sehr schwachen Schülern jede "dumme" Frage geduldig zu beantworten und Wege zu finden ihnen trotz ihrer Defizite zu Wissen zu verhelfen.
Hm, aber Differenzierung ist sicherlich auch in deinem Studium vorgekommen, oder? Sonst soltlest du mal bei euch in der Uni fragen, welchen Kurs du dazu noch nachmachen musst *kopfschüttel* Manchmal frage ich mich, in welchem Jahrhundert du lebst.
Es muss aber für mich auch möglich sein Schüler abzulehnen, wenn ihr Verhalten zu krass ist.
Nein, das Recht hast du nciht, zumidnest nicht solange dir nicht eine Privatschule gehört!
Stell dir vor, du möchtest einen Ausweis beantragen, aber der Bearbeiter sagt, du bekommst keinen, weil er die Ausstellung für dich ablehnt, weil du ihm nicht passt. Ja,meinst du, das ist zulässig?!?
Schüler sind in den ersten Stunden ohne zweite Lehrkraft im Raum meist erst mal die reinsten Lämmer, aber dann gehts los und du darfst als Lehrer zeigen, was du drauf hast.
Ich denke nicht, dass er schon Stunden ohne zweite Person im Raum hatte, wenn er nur die Praxisteile hatte, denn das ist versicherungstechnisch eignetlich nicht zulässig 