Mit wem hast du denn den Vertrag? Wie wird das bei euch gemacht? Denn auch für den öffentlichen Dienst gelten ja Kündigungsschutzsachen, sprich erstmal Umsetzung und Sozialauswahl usw. und dann dürfen sie natürlich auch keinen gleich wieder mit deinen Voraussetzungen einstellen. Wenn alle beider Bezirksregierung z.B. beschäftigt sind, dann kannst du vollkommen cool bleiben, denn dann dürfte ja auch keine andere Schule so jemanden bekommen, wenn sie dir kündigen.
Beiträge von Susannea
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Oder Silja hat recht, und es reicht die Tatsache, dass ich mehr als mein Mann verdiene???
Das dein Mann mehr verdient ist eigentlich uninteressant alleine. DA wird ja immer behauptet, dass der mehr verdienende die Kidner versichern muss und das ist definitv falsch!Man sieht eben auch wieder, Quelle ist wikipedia

Hier mal eine etwas seriösere Quelle
ZitatEine Mitversicherung von Kindern ist aber ausgeschlossen, wenn von den miteinander verheirateten Eltern lediglich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen gesetzlich krankenversichert ist und das Gesamteinkommen des höherverdienenden Elternteils die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt.
http://www.finanztip.de/recht/sozialre…ersicherung.htm
Klartext, es ist interessant, ob der höher verdienende über der Grenze leigt, ist er nicht drüber, ist es egal, das er mehrverdient!
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Oder muss vielleicht beides zutreffen? Da steht ja schließlich nicht ODER, sondern UND.
•das Gesamteinkommen des privat versicherten Partners regelmäßig im Monat höchstens ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt (2011: 4125,00 €) und sein Gesamteinkommen regelmäßig höchstens so hoch wie das des Mitglieds ist. (§ 10 Absatz 3 SGB V)
Ja, das und ist wichtig. Wer mehr verdient ist nämlich nciht wirklich wichtig, wenn du unterhalb der Grenze bist. -
wozu muss denn eine klassischerweise zu hause bleibende Ehefrau und Mutter Steuerklasse 5 haben???
Klassischerweise hat sie doch kein eigenes Einkommen
Weil du nach erstmaliger Ausstellung einer Steuerkarte immer wieder eine bekommst und sobald der Ehemann dann 3 bekommt, muss die Ehefrau 5 bekommen. Heißt zumindest hier gehts noch nur mit Vorlage beider Steuerkarten. -
interessant wird das ganze natürlich auch, wenn es um Elterngeld geht, da sich dieses ja auf das Netto des letzten halben Jahres (meine ich) bezieht.
Nein, es ist das letzte Jahr. -
Stufe 3 ist die niedrigste, die in der Besoldungsgruppe möglich ist, deshalb die als Beispiel: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/ gib Tabellen und Rechner her.
Hier ist die Splittingtabelle, wo man sich das auch angucken kann, was es ausmacht:
http://www.steuerlinks.de/uploads/tx_fbf…abelle-2011.pdfDie lohnt sich eben vor allem auch bei großen Unterschieden im Einkommen, das ist ja beieuch nicht so.
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naja ihr kommt in ne bessere Steuerklasse als verheiratete ...
Und das ist der Irrglaube, denn die Steuerklasse 4/4 entspricht 1/1
Ob es überhaupt eine Vorteil ist, hängt von der Summe der Einkünfte ab, denn es wird dann nach der Splittingtabelle und nicht der "normalen" versteuert. Aber es muss nicht automatisch eine Verbesserung sein, es kann auch sein, dass man trotzdem genauso viele Steuern zahlt, wie vorher auch.
Rechnet man nämlich hier mal nach, A12 gibt ein Jahresbrutto von ca. 36370 (bei Stufe 3), netto bleiben 29265.
A13 ergibt brutto 40750, netto 32070 sind also also Summe 61335, an gezahlten Steuern also 15785, nach Splittingtabelle sind aber ca. 17.000 zu zahlen. Also isteine Heirat steuerlich nicht unbedingt günstiger. Aber durch eine Heirat erhält einer den Familienzuschlag, was das Brutto schon ansteigen lässt, womit man evtl. doch günstiger rauskommt.Also ich denke, hier wird sich durch eine Heirat insgesamt nicht viel ändern!
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ich habe auch "nur" 12 monate und keine 14. da ich aber die zeit nach dem mutterschutz noch gearbeitet habe konnte ich die monate "anders" nehmen. man kann auch vom 4-13ten monaten elterngeld beziehen. so haben wir es gemacht.
Klar, wenn du natürlich schon zwei ausgesetzt hast (ich dachte, einfach der Mutterschutz war bei dir so lang), dann verfallen einige Moante doch, es sei denn der Papa will sie nehmen, das könnte er natürlich auch noch und das auch gleichzeitig zu seinen Monaten vom 2. Kind
Aber genau so wie damals mit dem zwischendurch aussetzen, (denn in Wirklichkeit hast du ja nicht 4-13 genommen, sondern 1+2 und 4-13 ;))funktioniert das eben nun auch bei dem 2. Mutterschutz. -
hmm, bist du dir da sicher? ich hab ja auch elterngeld ab dem 15.09-10.10 bekommen (da wurden dann nur einige tage abgezogen, da ich da volle bezüge hatte).
Ja, da bin ich sicher, da war es ja nur taggenau, weil die Bezüge bzw. die Zeit mit denen im Mutterschutz auch wie bereits verbrauchte Elterngeldzeit zählte. BIst du alleinerziehernd? Denn sonst hättest du ja nur 12 und keine 14 Monate, so dass man also zwischendurch für den Mutterschutz das problemlos aussetzen kann und dann eben nach der Geburt des 2. Kindes dann noch den Rest der 12 Monate nimmt. Ich muss noch mal nachlesen, evtl. geht nämlich schon direkt nach der Geburt! -
also ich bin davon ausgegangen sobald ich wieder "normale " bezüge bekomme entfällt das elterngeld.
WArum, Leute die vorher Teilzeit gearbeitet haben und nach der Geburt Teilzeit genauso weiter arbeiten, bekommen doch acuh Elterngeld von 300 Euro. Und wie gesagt, nach dem Mutterschutz hast du ganz klar wieder Anspruch aufs Elterngeld, müsstest ihnen aber eben jetzt mitteilen, dass du nicht darauf verzichtest, sondern sie nur später nehmen willst, die Monate.Zumal sie zum 17.3. nichts einstellen können, entweder zum 10.3. oder zum 10.4., da es nur für komplette Lebensmoante Geld gibt.
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ich hab gelesen ich bekomme dann nach dem mutterschutz das elterngeld +10%geschwisterbonus, weil der 2te ja auch noch unter 3 ist.
allerdings bekommt man kein elterngeld für beide.. also einen doppelten betrag. das gibts nicht.
ich werde vorraussichtlich also 1980€ bekommen.
Das ist falsch, dir stehen fürs 1. Kind bis einschließlich zum 10.8.2012 bis zu 12 Moanten Elterngeld zu. Sprich, wird in der Zeit einweiteres Kind geboren, dann wird das Elterngeld zwar angerechnet, aber es entfällt nicht, somit stehen dir fürs 1. Kind dann vom 11.6.2012 bis 10.8.2012 2x 375 Euro zustehen und du somit 1980+375 Euro erhalten.Auch vom 11.3. bis 10.4. würde ich es probieren Elterngeld zu erhalten, denn du hast ja eine Woche nciht gearbeitet und 3 Wochen Vollzeit gearbeitet, somit wären nach "normalen" Arbeitszeiten die 30h/Woche im Monatsschnitt nicht überschritten. Auch da müssten dir also mindestens 300 Euro zustehen.
DAzu musst du allerdings wirklich der Elterngeldstelle eine Änderung deines Antrages mitteilen.
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muss ich der besoldungsstelle auch von meiner vorzeitigen beendigung der elternzeit berichten oder macht das das schulamt?
Das sollte eigentlich das Schulamt machen oder musst du alle Veränderungen deiner Stunden usw. selber bei der Besoldungsstelle melden?
Sage mal, wie alt ist dein erstes Kind?
Und hast nur du Elterngeld bezogen bzw. beziehst welches? Evtl. muss man ja die Monate auch gar nicht verschenken, sondern kann sie anders nehmen. BZw. kannst du theoretisch auch für zwei Kinder gleichzeitig Elterngeld und Geschwisterbonus beziehen.
Ob die Berechnung des 2. Kindes wirklich anders ist, hängt davon ab, ob du einen vollen Kalendermonat kein Elterngeld bezogen hast vor der Geburt.
Interessant ist übrigens auch, wenn am 18.3. dein Mutterschutz beginnt, wann dein 1. Kind geboren ist.
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Dann sollte das in der Regel machbar sein, ich gehe davon aus, dass auch für dein Bundesland z.B. bei der GEW dazu ein Merkblatt zu erhalten ist.
Mehr kann ich dir dazu leider nicht helfen, da Bematenrecht ja in jedem Bundesland unterschiedlich ist. -
Kleiner grüner Frosch: DAs sehe ich anders nicht irgendwelche Lehrer müssen sich nach unten oder oben anpassen, sondern wir müssen uns der Realität anpassen, sprich wir müssen uns den Kindern.
Das Noten nicht viel üerb eien Leistung aussagen ist ja etwas ganz anders. Aber die Kinder, die heute an eine Schule kommen, bringen andere Voraussetzungen mit, als vor 20 jahren, daran müssen sich die Grundschulkinder anpassen und deis, was er an fachwissenschaftlichen haben will, ist nun mal weniger (in der Regel), als früher, denn es sind auch einfach andere Dinge wichtiger! Und dem müssen wir alle Rechnung tragen, egal in welcher Schulart. und nein, es gibt inzwischen nichtmehr überall das dreigliedrige Schulsystem, um eben diesem Rechnung zu tragen!
es ist für mich nicht einzusehen, warum die Defizite, die heute mitgebracht werden in dem von Elternschreck geforderten Bereichen von den in der Grundschule ausgeglichen werden sollen, warum betrifft das denn die SekI Lehrer mal wieder nicht? Da soll alles unverädnert bleiben, nein ganz sicher nciht.
Und da muss auch ein Elternschreck sich anpassen!
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Bist du Beamtin oder Angestellte, das macht einen wesentlichen Unterschied, denn als ANgestellte hättest du gar keine recht darauf deine Elternzeit zu verlängern, wenn du nur ein Jahr genommen hast!
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Danke für eure Antworten... scheinbar besteht das Jugendamt aber darauf die kompletten Ferienzeit nicht übernehmen zu müssen ...
Dann sollen sie zeigen wonach sie dazu das Recht haben! -
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Ich nehme (ehemalige) Grundschulkinder insofern wahr, dass sie nach der 4. Klasse zu uns kommen und sehr oft nicht das leisten, was ihre
(meist guten) Zensuren am Ende der Grundschulzeit versprechen. Ob es am häufigen spielorientierten Unterricht liegen könnte, bleibt noch zu diskutieren.
Ganz egal, wieso sie wo sind, sollen Kinder nach aktuellen pädagogischen Grundsätzen ja dort abgeholt werden, wo sie sind, also müssten auch die SekI-Kollegen sich dann eben entsprechend nach unten begeben, wie es die Grundschullehrer ja auch schon seit eingier Zeit tun mussten.Wenn man das nicht tut, dann hat man in Pädagogik einfach in letzter Zeit einen gewissen Wandel verpasst!
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Es mag solche wie Dich und solche wie mich geben, und man sollte allen Lerntypen gerecht werden! Mir ist schon klar, dass es auch Menschen gibt die eben nicht von sich aus tief in die Materie einsteigen wollen und deshalb hat auch mal eine 1x1 Motivationsgeschichte ihren Platz. Das sehe ich schon ein! Aber man sollte eben nicht ständig und zu jeder Gelegenheit so einen Aufwand treiben.
Du erzählst doch aber, dass es beide Lerntypen gibt, also muss ich für einen ordentlichen differnzierten Unterricht, der für jeds Kind sein Material hat, immer so einen Aufwand betreiben, denn das ist dann eben dasMaterial, was einige brauchen
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