Beiträge von Susannea

    Welche Eltern können den Kindern in den Primarstufe noch helfen, welche Eltern können das in der gymnasialen Oberstufe? Ist einfach ein Unterschied.
    Ist diese Ansicht falsch?


    Ja, die meisten Eltern, die ich kenne, können beides noch problemlos bewerkstelligen, denn auch sie sind zur Schule gegangen.

    Wenn das in der Grundschule vermittelte Wissen doch aber z.B. in Biologie Allgemeinwissen ist, frage ich mich ernsthaft, warum musste ich bis zum Bachelor 3 Jahre studieren und das reines Fachwissen. Achso, liegt evtl. daran, dass uns dort immer gesagt wird, wir müssen eben deutlich mehr wissen als die Schüler und das sollte auch mehr sein als Abiturwissen.
    Typisches Beispiel, e.coli Bakterien, die hatte ich in meiner Schulzeit nie gezüchtet und dazu alles benötigte Material hergestell usw. Für die Grundschule brauchen tue ich dies sicherlich nie, aber evtl. mal für die Oberschule, wohl auch eher nicht!
    Bloß weil das zu vermittelne Wissen evtl. Allgemeinbildung sein soll, nach deiner Aussage (wieso ist eigentlich der Schreiblehrgang usw. Allgemeinbildung, warum unterrichten dann nicht alle Eltern ihre Kinder zuhause?), heißt das doch nicht, dass dies als Stoffwissen bei den Lehrern reicht!

    Achso und hältst du Grundschüler wirklich für so doof, das die sich mit pobligem Allgemeinwissen in allen Fällen abgeben und nicht tiefer nachbohren?
    Ich befürchte, da gibts viele, die dir noch was beibringen können!

    Aber gut, ich wollte mich nicht mehr über die Beratungsresistenz einiger überheblicher Leute aufregen!

    Silicium studiert noch, der will irgendwann mal unterrichten.


    DAnn kann er ja evtl. beides noch nicht. Achso, dass wir im Studium schon unterrichten mussten und das mindestens je Fach ein Semester einmal wöchentlich (allerdings natürlich im Wechsel in dem Seminar) und dann dort auch jeweils 4-6 Wochen Praktikum haben, brauche ich nicht zu sagen ;) Mindestens das erste gibts zumdinest in den anderen Bundesländern nicht, also wären wr dann da einigen noch überlegen ;)

    Es gibt auch Studien, die zeigen, dass naturwissenschaftlich begabte Menschen bisweilen ein schwieriges Sozialverhalten an den Tag legen...


    :D

    Meine Frage ist jetzt: Kann er dann, wenn dieser Behilfeanspruch endet einfach so in die GVK wechseln. Müssen die ihn dann nehmen?


    Nien, das werde sie nicht tun, denn die nehmen nur auf, wenn er wieder versicherungspflichtig wird.

    oder ist es so, dass er, sobald er ein Angstelltenverhältnis hat, sich in der GVK versichern muss?


    Ja, er wird dann versicherungspflichtig und kann sich davon nicht befreien lassen, also muss er in die GKV.
    Wenn er später wieder evtl. zurück in die PKV will, dann sollte er in der Zeit eine sogenannte Anwartschaft zahlen, dann kann er ohne erneute GEsundheitsprüfung evtl. nachher wieder zurück.

    Kannst Du mir noch einmal erklären, wo der Primarstufe Lehrer die identische Ausbildung hat wie ich? Das kann doch nicht sein.


    Wieso we du, es geht um die Sekundarschullehrer, die die also bis Klasse 10 unterrichten und die haben genauso eine Ausbildung in Brandenburg z.B. wie die Primarstufenlehrer, denn dort wurde ausgebildet für Primarstufe und Sekundarstufe I als ein Studiengang!
    Es unterschiedet sich dort also nirgends die Ausbildung!

    Man nehme eine durchschnittliche Hausfrau und sage: "Aufgrund des Lehrermangels müssen Sie in der 4. Klasse den Heimat- und Sachkunde Unterricht für eine Woche übernehmen.
    Resultat: Klar, der Frau fehlt die komplette didaktische Ausbildung und jede Primarlehrkraft unterrichtet viel besser, keine Frage. Dennoch überblickt die Hausfrau den Lehrstoff oder kann ihn sich bei zur Verfügung gestelltem Material aneignen. Sie wird den Schülern schon ein bisschen etwas vermitteln können.

    Dennoch bestehe ich auf einer Gehaltshierarchie nach Qualifikation in allen Berufen und finde jeder sollte seinen Platz kennen.
    Man sollte wissen wo man auf der Leiter steht.

    Meinst du nicht, das du langsam reichlich unverschämt wirst und zeigst, dass du evtl. unterrichten kannst (über den Erfolg will ich mal keine Aussagen machen), aber zu gepflegter Diskussion ohne Beleidigungen fehlt doch einiges! DAs ist ja auch Grundschulstoff!

    http://www.workshop.hobbyring.de/html/encaustic.html

    Ich würde dann aber wirklich mit so simplen Dinen, wie LAternen bedruckt mit Blätern anfangen, das komtm auch dort gut an oder eben diese Wachsmusterlaternen.
    Kennst du die?
    Auf ein weißes Blatt mit einer Kerze Wachs tropfen (kann ja auch versucht werden, Muster zu erhalten), dann mit einer Tuschfarbe drüber malen (muss natürlich trocken sein), dann wieder Wachs drauf, nächste Tuschfarbe usw. bis man zum Schluß mit schwarzer Tusche über alles drüber und nach dem Trocknen mit Lschpapier abbügeln, da hat man wunderschöne Unikate an Laternen.
    FArben usw. sind ja frei varierbar.

    In BW sind die Primarstufenlehrer mit Sicherheit nicht an der Universiät. Kann sein, dass es in Brandenburg anders läuft. Übrigens ist auch das Abitur in BW und Bayern ganz anders, als in Bremen oder Brandenburg.


    DAs versucehn dir diverse User hier gerade zu erklären, es läuft nur in BW anders als in den andern Bundesländern!

    Habt ihr komplett die gleichen Kurse oder haben die Sek II eventuell später im Studium noch weitere, tiefergehende Kurse, die Du nicht hast?


    Sie haben später andere Kurse als wir in der Fachdidaktik. Aber fachlich andere Kurse haben sie nicht!

    Schon mal daran gedacht, dass die Befähigung in der Oberstufe zu unterrichten mit für das unterschiedliche Geld verantwortlich ist?


    UNd das ist die begründung, dass ein Lehrer an der Sekundarschule mit der Ausbildung etwas anderes bekommt, als der Lehrer an der Primarstufe mit der identsischen Ausbildung? Wohl eher nicht!

    Du gehst scheinbar hier immer noch vom Einzelfall aus, denn

    Ich bin mir absolut sicher, dass mein Physik und Chemie Studium für das Lehramt Gymnasium komplett verschieden ist von der Ausbildung, die Primarstufe/Sekundarstufe 1 Lehrer in Brandenburg absolvieren.


    Wie kommst du darauf, jeder der diese Ausbildung macht in Chemie oder Physik darf auch am Gymnasium, nur nicht in der Gymnasialen Oberstufe unterrichten und trotzdem gibts unterschiedliches Geld!

    Aber solange die Voraussetzung um als Lehrer am Gymnasium tätig zu sein ein höherer Bildungsweg (Universtität gegenüber päd. Hochschule) ist, für den die Schwelle der minimalen intellektuellen Leistungsanforderung deutlich höher liegt, hat jeder, der sich dieser erhöhten Anforderung erfolgreich gestellt hat, ein Anrecht auf bessere Vergütung. Es sei denn man vertraut dem vorherrschenden System nicht mehr und meint jeder müsste gleich bezahlt werden....


    Wieso höherer Bildungsweg, sowohl Berlin, als auch Brandenburg, als auch diverse andere Bundesländer bilden alle Lehrer an einer Universität aus, keine PHs. Ich studiere genauso an einer Universität, wie die Leute, die übrigens in Bio mit mir in den selben Kursen sitzen, die nachher in die Sek II gehen!

    Du redest von dem "Sollte sein" Zustand, da stimme ich Dir sogar vollkommen zu! ABER: Der Staat zwingt mich dazu ein Physik-Diplom (zumindest 1. Staatsexamen an einer Universität zu haben).


    Auch hier müssen die Grunschullehrer ein 1. StEx in einem Fach haben, die der Sekundarstufe 1 in 1-2 Fächern!

    Also du scheinst nciht nur übers Schulsystem in Deutschland nicht viel zu wissen, sondern auch über die Lehrerausbildung!

    Hm, ich weiß ja nciht, woher du die Weisheit nimmst, dass die Ausbildungen unterschiedlich snd, nicht umsonst hat z.B: Brandenburg jahrelang Lehrer für die Primarstufe/sekundarstufe I ausgebildet. Sprich, du darfst mit einem Abschluss an alle Schulen gehen und dort zwischen Klasse 1 und 10 unterrichten.
    Also warum sollten dann die Lehrer unterschiedlich bezahlt werden? Wenn doch die Ausbildugn die gleiche ist und die Stundenzahl oft auch?!?

    Stimmt das wirklich mit den 1600 Euro Netto bzw. 1300 ? Bei vollem Lehrauftrag?


    Ja, je nach Steuerklasse. Hier die Tabelle der Angestellten für alle Budnesländer außer Hessen und Berlin.
    http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv…r-2011&matrix=1
    Einstufung der Grunschullehrer liegt hier bei E10 oder E11.
    und hier Berlin:
    http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv…r-2010&matrix=1

    Ich habe also in Berlin bei volelr Stelle mit E10 oder E11 gerade mal ca. 1200 Euro raus!

    Momentan werde ich noch während des Studiums mit E6 bezahlt (ändert sich hoffentlich mit dem Bachelor) und habe dann ca. 900 Euro bei voller Stelle raus, da die neben zwei Kindern und Studium eh nicht möglich ist, sinds immer ca. 500 Euro, die bei mir ankommen! Aber das ist dann eben Teilzeit!

    Die Frage ist, doch, was haben sie schon für Laternen gemacht. Denn egal wie alt sie sind, LAternen mit Blattabdrücken/Blattdruck, mit Wachsfarbspielereien, mit Encaustic usw. gehen doch in fast jeder Altersklasse.

    Nein, du hast eben genau das nicht geschrieben, was ich schrieb, denn du wiederholst ja hier die falschen Auskünfte noch einmal!

    Dass man als Wenigerverdienender Anspruch auf die kostenlose Mitversicherung der Kinder in der GKV hat, hatte ich doch geschrieben - wieso Blödsinn!


    Nein, du hast eben nciht automatisch als wenigverdienender Anspruch auf MItversicherung der Kinder in der GKV, das hängt davon ab, wieviel dein Partner verdient und wie der versichert ist!

    Natürlich kann man sein Kind auch privat versichern lassen, wenn man das niedrigere Gehalt als Beamter hat. Ich war nur davon ausgegangen, dass man das freiwillig nicht tun würde wegen der zusätzlichen Kosten.

    Aber genau das hast du nicht geschrieben und auch hier, nur weil man das niedrigere Gehalt als Beamter hat, heißt das nicht automatisch, das die Kinder in die GKV in die Familienversicherung dürfen, das ist einfach deutlich komplexer! Sobald einer in der PKV ist, wirds einfach komplex!
    NUr bei zweien in der GKV kann man diese Auskunft pauschal geben, dass die Kinder Anspruch auf dei kostenlose familienversicherung haben, solange sie kein Einkommen haben!


    Beihilfeanspruch trotz GKV nur in Ausnahmefällen= Wenn die GKV nicht zahlt (was ja glücklicherweise ein Ausnahmefall ist).


    Falsch, der Beihilfeanspruch besteht auch wenn die GKV zahlt, nur ist nichts da, was erstattet werden kann.
    Ein Anspruch ist aber prinzipiell vorhanden!
    Nur ein Erstattungsanspruch eben nicht! Was auch!

    Entschuldige, aber bei soviel Blödsinn auf einmal, da dreht sich mir echt der MAgen um, wie kommst du auf diese unisnnigen Angaben, die du unten machst?!?

    Dort ist man zu 100 % verichert, hat also keinen Beihilfeanspruch.

    Wird man von der PKV (aus welchen Gründen auch immer) nicht angenommen, muss man sich zu 100 % in der GKV selbst versichern, also wieder kein Beihilfeanspruch.

    Wenn er aber Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wird er wieder automatisch GKV-Mitglied, wieder kein Beihilfeanspruch.

    Solltet ihr Kind/er haben, werden die bei dem versichert, der das höhere Gehalt hat.

    In der GKV sind ja sowiese alle nichtverdienenden Familienmitglieder kostenlos mitversichert, wieder kein Beihilfeanspruch.

    Also bloß weil man 100% versichert ist, erlischt ja nicht der Beihilfeanspruch! Ganz im Gegenteil, du kannst SAchen, die die GKV eben nicht zahlt dann z.T. über die Beihilfe abrechnen! Der Anspruch bleibt aber natürlich auch sonst weiterhin bestehen! Man kann sich eben nur Sachen, die man nicht gezahlt hat, nicht erstatten lassen!

    UNd nien, Kinder werden sicherlich nicht bei dem mitversichert, der das höhere Gehalt hat! Du kannst in der Regel frei wählen, wo du dein Kind versicherst und nein, auch in der GKV hat es nicht automatisch Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung. Da ist dann wichtig, wo der Partner versichert ist, wie hoch das Einkommen des Partners ist usw.!

    Also sehr viel Unwissenheit hier drin, die wohl mehr verunsichert als zu helfen!


    nashorn: Von wohin soll er in eine öffentliche Kasse wechseln?

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