Beiträge von Susannea

    Ist halt der Nachteil an unserem Job, dass du keinen Anspruch auf Urlaubstage außerhalb der Ferien hast.


    Das ist glücklicher Weise bundeslandabhängig. Hatten wir aber schon mal diskutiert, denn zumindest in Berlin haben sowohl Beamten als auch Angestellte midnestens einen Tag frei. Für Wahlhelfer usw. gibts dann nochmal freie Tage zusätzlich.

    Auch weiß ich, dass es solche Dinge in Berlin gibt, dass man deshalb fehlt, wie auch für andere Veranstaltungen, so war z.B. meine Mutter eine Woche in Japan zu einem Choraustausch und das während der Schulzeit und mehrere Kolleginnen, die aber an anderen Schulen sind, auch.
    Genauso wie man auch für Jugend Trainiert usw. frei bekommt.

    Also ich würde sowohl man bei euch im Schulrecht nachforschen, als auch vorsichtig anfragen.

    Vielleicht sind die Lebenshaltungskosten in Berlin drastisch niedriger, aber in Stuttgart wäre damit nur ein sehr knauseriges Leben drin. Und das wäre doch sehr schade nach einem Studium und bei einem fordernden, stressigen Job.


    Ich glaube nicht, das sie drastisch niedriger sind, aber was soll man machen, die Gewerkschaften kämpfen und besser wirds trotzdem nicht.

    Mal ganz ganz ehrlich, wenn man als studierter Mensch mit 40 Jahren nicht mind. 3xxx Netto verdient, dann ist man irgendwie ganz schön eingeschränkt. Ich meine alleine was an Fixkosten monatlich rausgeht, wenn man ein Haus abbezahlt, das Auto usw.


    Klar, aber lieber finanziell eingeschränkt als am Rande der Verzweiflung, weil der Job Mist ist (wobei das ja nun bei Lehrern auch immer mehr wird).

    Wie bist Du enn auf diesem Weg zum ersten ungelesenen Beitrag im Thread gekommen? Bei mir war es immer der Anfang...


    Wenn ich den ungelesenen Beitrag anklicke, dann bin ich an der Stelle gelandet, wo ich das letzte Mal gelesen habe. Nie am Anfang des Threads. Heute geht das auch wieder.

    In Hamburg musst du Klassenfahrten durchführen. Dort heißt es in (sinngemäß): "Die Vorbereitung und Durchführung von Klassenfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrer." Wird aber in der Praxis so niemand erzwingen.


    Dann musst du es aber auch komplett bezahlt bekommen, sonst würde damit auch niemand durchkommen!

    Wobei ich es unfassbar finde, dass die nach jetzt über 6 Woche nicht gebacken bekommen eine korrekte Lohnabrechnung zu erstellen.


    6 Wochen, du bist aber wirklich kleinlich. Ich bin seit Juli 2010 nicht mehr an der Schule und habe um April 2011 noch einen Teil meines Gehaltes nachgezahlt bekommen. Über das Gehalt aus April 2011 habe ich auch noch keine abschließende Information, ob da noch was kommt, denn eigentlich müsste es dies!

    Um welches Bundesland geht es und ist es eine Schule mit elexibler Schuleingangsphase?
    Denn da würde so etwas ja überhaupt nicht auffallen und sollte er gesundheitlich eben nciht nur 2 Jahre für die ersten 2 Jahre brauchen, fällts auch nicht auf!
    Übirgens schult ja Belrin z.B. generell mit 5,5 ein, also muss es nciht unbedingt zu früh sein.

    Erziehungsgeld (wie vor 10 Jahren) wurde meines Wissens abgeschafft.

    Genau und durchs Elterngeld ersetzt.

    Elterngeld - d.h. doch 2/3 des vorherigen Gehaltes, gell? Heisst das 2/3 der REF-Bezüge?


    DAs heißt 65% vom durchschnittlichen EInkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt, midnestens 300 Euro (und evtl. Geschwisterbonus wenn ien weiteres Kidn unter 3 oder zwei unter 6 sind).

    Momo, das liegt sicher auch an der Dienstalterstufe, am Verheiratetsein, am Bundesland (möglicherweise). Der Unterschied ist aber, dass dieses Gehalt so ziemlich das höchste ist, was ich als Grundschulleherin noch erreichen kann. Weiß nicht, wie viele Dienstaltersstufen es noch gibt, abe rnicht mehr viele - irgendwann hört das auf. Euer Gehalt steigt stärker an und zudem gibts am Gym ja die Aussicht auf A14 Stellen.


    Du darfst auch nicht vergessen, Momo kommt aus Hessen, die sind ja aus alle Tarifverträgen usw. raus und sicherlich müsste man dann auch noch hinterfragen, ob ihr beide verbeamtet seid usw. ;)

    Um die ursprüngliche Frage zu beantworten: als Vertretungslehrer am Gymnasium müsstest du bei einer vollen Stelle in NRW mit 2 Jahren Berufserfahrung und M.A. Abschluß TV-12 rausbekommen. Grundlage: Meine eigene Stelle als Vertretungslehrerin vor 1 Jahr.


    Du bringst hier einges durcheinander. TV-Stufe gibts nicht. DIe Stufe heißt E12 und dann Erfahrungsstufe 1.
    Aber die zwei Jahre Berufserfahrung sind nicht vorne abzulesen sondern müssten dann eben über Erfahrungsstufe 2 zu sehen sein.

    UNd wie schon gesagt, ist es ja gut, dass du sie bekommen ahst, es gibt aber keinerlei rechtsverbindliche Festlegung, das kann also auch in jedem Bundesland beim anderen Sachbearbeiter anders gehandhabt werden. Könntest ja auch du falsch eingestuft sein übrigens ;)


    Ich bin weder giftig noch sonst was, finde nur immer, das die Leute, die von außerhalb kommen, sich das ganze etwas einfach vorstellen.
    Und das da mehrer huntert Euro zwischen liegen, ist mir wohl bekannt, denn ich bekomme E6 und das trotz des fertigen Studiums nur ohne Abschluss und nein, die Päda-Ausbildung ist eben nicht überall für den Ar***
    Schade wenns in einigen Unis so ist!
    Bei uns saßen übrigens zumindest auch die SekI/II Leute nicht mit den anderne zusammen, weisl einfach vollkommen was anderes ist!
    Ist aber wahrscheinlich auch der Grund warum Berlin z.B. deutlich kürzeres Ref braucht, denn diese ganzen Sachen wie ja auch viele Unterrichtsstunden wwerden ja schon im Studium gemacht.

    Aber wie gesagt, ich finde diese Einstufung auch in soweit vollkommen gerechtfertigt, dass ja eine fertiger Lehrer z.B. an der Grundschle auch nur E10 z.T. bekommt!

    Das Problem bei Pädagogik ist, dass vieles im pädagogischen Handeln persönlichkeitsabhängig ist und nicht nur die Psychologie weiß, dass die Persönlichkeitsmerkmale eines Menschen relativ stabil sind. Das bedeutet, man kann nur sehr langsam Veränderungen herbeiführen und deshalb hat eine kurzes Training nicht wirklich Auswirkungen.

    Aus den genannten Gründen finde ich, dass Whisper durchaus Recht mit dem Anspruch hat, dass ein abgeschlossenes Magisterstudium höher anzusiedeln ist, als ein Lehramtsstudent.


    Das mag ja sein, dass es bei euch so ist, dass man nur Pillepalle da hat. Ich habe aber z.B. 30 SWS Erziehungswissenschaften und 18 SWS Grundschulpädagogik in meinem Studium in Potsdam besuchen müssen, dazu kommt dann natürlich noch die Fachdidaktik usw. DIe Didaktik gehörte bei und mit zu EWI und wage zu behaupten, dass ich schon der Meinung bin, das mich das höher qualifiziert als ein Magisterabschluss.

    In Berlin sind es nun "nur" noch die Komplette Grunschulpädagogik (also immerhin das Hauptfach) und die Erziehugnswissenschaften und die Berufswissenschaften, also ca. 2/3 bis 3/4 des Studiums, die sich nur allein auf die Dinge wie reagiere ich, wie reagieren Kinder, wie bringe ich welche Inhalte rüber, beziehen und das qualifiziert mich dann meiner Meinung nach auch genauso wie ein reiner Fachwissenschaftler!
    Genau aus dem Grund wurde mir übrigens das reine Fach Mathematik so gut wie überhaupt nicht für das Grundschulfach Mathematik (bzw. den Teil der Grundschulpädagogik) anerkannt.

    Also nein, ich finde nicht, das er mehr als ein Student verdient hat!

    Da es keine allgemeinen verbindlichen Vorschriften zur Einstufung gibt, siehts eher schlecht aus. Aber mal ehrlich, du meinst, du bist mit einem Magisterabschluss besser als Lehramtssudenten mit Bachelor? Dann könnte ja jeder unterrichten!

    Entschuldige, aber das finde ich schon recht dreist, sich darüber zu beschweren, dass Pädagogen oder angehende Pädagogen genauso bezahlt werden wie du ohne Ausbildung in der Richtung oder hast du einen Magistern in Erziehungswissenschaften?

    Ich meine ich habe gerade einen im Tee, herrje, aber wie können manche 1-6 mit nein beantworten und dann 7-8 auch mit nein. Ich meine müsste man nicht von mindestens 1-2 Kenntnis haben um 7-8 mit ja oder nein beantworten zu können? Ein philosophisches Problem? Ich glaub ich geh besser ins Bett, eine gute Nacht euch allen!


    Nein, genau im Gegenteil, du kannst nichts als sinnvoll einschätzen, was du nicht kennst. Also muss bei Unkenntnis der Studie auch die 7+8 mit Nein beantwortet werden!

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