Wie lange hast du pausiert? Ich meine 2 bzw. 3 Jahre wären unschädlich für die Einstufung! Bei Pausen bis zu 6 Monaten zählen sogar die Zeite weiter!
Beiträge von Susannea
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Das siehst du falsch, es geht darum, sich als Lehrer aus den Ferien keinen Vorteil zu verschaffen, deswegen gibts dazu sogar für Angestellte ein Urteil, das dies verbietet. Also würde ich mir da keine Chancen ausrechnen, denn du kannst diese Zeiten ja nicht wirklich begünden, außer mit "ich möchte mehr Geld!"
Das ist übrigens der Grund warum viele der Meinung sind, dass Lehrer nur faul und geldgeil sind, weil solche Leute wie du, genau so denken!
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Ich glaube nicht, dass es schadet, wenn das Kind jetzt erste freie Schreibversuche macht. Es wird kaum bei Schuleintritt alle Buchstaben flüssig schreiben können. Und wenn, wär dann die Schreibrichtung auch grad egal.
DAs sehe ich auch so. ZUmal ja bei sämlithcne Ansätzen, wo gleich mit Schreiben angefangen wird, nicht alle Buchstaben erst besprochen werden.
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Dann sag mir aber auch, wozu es dieses zweite Antragsformular dann gibt?!
Für Leute, die eben zu anderne Zeiten wiederkommen, aber nicht nur um die Ferien mitzunehmen, z.B. weil das Kind nunmal einfach zu anderen Zeiten Geburtstag hat, das Elterngeld zu anderen Zeiten endet usw.
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Ja, ich halte das für sehr vernünftig, wenn das Kind das will, es auch zu lassen.
Und ja, mein 4,5 Jahre altes Kind hat Schreiblernbücher und -Hefte und nutzt sie wenn sie Lust hat oder lässt es eben.
Den Einkaufszettel versucht sie auch zu schreiben, ihren Namen, den ihrer Schwester und der Freundin kann sie. Also warum sollte ich dann sagen, wenn sie nach Buchstaben frage. "das sage ich dir nicht!"?
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Kontrolliere mal als erstes, ob deine Bewerbung übehaupt sichtbar ist für die anderne (da gibts unten ein Häkchen), nach einer gewissen Zeit wird das nämlich auf inaktiv gesetzt.
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Ich würde ja den Antrag auch vom 1.08. bis 30.06. stellen, aber warum auf die Ferien verzichten mit vollem Gehalt ...
Ehrlich, ich muss nicht immer die Welt retten und den Haushalt des Bildungsministeriums schon gar nicht.
Genau weil sich vieel das so überlegen ist so etwas, nur um eben mehr Geld zu bekommen eben nciht möglich.Ich finde es vollkommen ok.
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Darf ich fragen, welches Schulamt? Mir fällt da eines ein, was ohne Sinn und Verstand arbeitet.
Ich würde da über die Gewerkschaft gehen und das zügig.
Wobei die von dir genannten Daten auch für mich nicht erschließen lassen, was dich daran hindert die vorgedruckten Daten zu nehmen.
Anders wäre das ja bei Elterngeld usw.
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Wenn du Anspruch auf ALGI hast, dann natürlich arbeitslos melden.
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Suchst du immer noch?
In Berlin ist morgen Schuljahresbeginn, es fehlen angeblich "nur" 100 Lehrer. Alleine bei meiner Mutter an der Schule werden noch zwei gesucht mit Arbeitslehrer und Englisch bzw. auch allem anderen, dann wird eben geschoben.
Also in Berlin sind gerade feste Stellen im Moment gut zu bekommen!
Also auch wenn die bewerbungsfrist längst vorbei ist, unbedingt in berlin bei Interesse noch bewerben.
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Deswegen ist aber der Abschluss nicht verfallen!
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Es gibt eine Herbstwerkstatt, die hat jede Menge Ideen für dich drin.
Müsste vom Verlag an der Ruhr sein.
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Habt ihr es gut, bei uns wird nicht mal Arbeit an der Schule im anderen Bundesland immer angerechnet. Hängt von der Laune des Bearbeiters ab und nachdem die ersten es mir angerechnet haben, hat die nächste dies nicht getan und mich wieder von 2 nach 1 zurückgestuft und behauptet der Vorgänger hätte das falsch gemacht.
Meine jahrelange Arbeit im Sportverein hat da nie jemand berücksichtigt.
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An der Schule ja, aber nicht an der staatlichen soviel ich weiß.
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UNd am besten dann gleich den Antrag auf die Überweisung von VWL.
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Habe ich auch mit einem befristeten Vertrag Anspruch auf den AG-Zuschuss?
Ja, wenn er länger als 6 Monate geht.
Bekommt man die 6,...€ automatisch? Also wenn ich einen VL Vertrag abgebe?
Ja, wenn der AG die VL überweiset, bekommst du automatisch den Zuschuß, wenn du Anspruch hast. Wenn du keinen Anspruch hast, hat sich bei mir die Personalstelle ziemlich angestellt, weil man ihnen erst beweisen musste, dass ich das auch ganz alleine aus meinem Geld zahlen darf!Die Höhe ist übnrigens abhängig von der Stundenzahl.
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Bei uns muss man im Personalbogen ja immer ´laufende andere Tätigkeiten usw. angeben und alles was dort stnd habe ich mir dann natürlich nicht mehr genehmigen lassen, denn damit bin ich in den Vertrag reingegangen, das wußten sie vorher und damit wars ja genehmigt.
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HIer gehts ja auch nicht ums Elternzeitende. Bei Angestellten gabs dazu ein Urteil, dass man direkt nach dem Ende des Elterngeldbezuges wieder anfangen kann und nícht bis nach den Ferien warten muss und dies nicht rechtsmißbräuchlich ist.
Deshalb ist eine Rechtsberatung dazu (vorzugsweise bei der Gewerkschaft, weil die viel öfter solche Fälle haben) sicherlich wirklich sinnvoll und ein entsprechender Brief evtl. schon ausreichend.
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Hat dies jemand für mich oder kann mir sagen, wie lange man bleiben muss bevor man den ersten ANtrag stellen darf und ob Elternzeit mitzählt oder nicht und wieviele abgelehnt werden dürfen und ob man wirklich trotz drei kleiner Kinder überall hin versetzt werden kann.
Geht um eine Freundin, die auf keinen Fall nach ihren Kindern an die Schule, wo sie die ersten 3 Monate verbracht hat zurück will.
UNd dort aber schon Drohungen bekommen hat, dass man sie an den Ar*** der Welt versetzt.
Achso, auch interessant wäre, was das Beamtenrecht dort für Mutterschutz in laufender Elternzeit sagt und was gezahlt werden muss.
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Ich hätte sie gerne, sie geben oft eine hervorragende Literaturgrundlage für Belege her.
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