Beiträge von Susannea

    Zitat

    Original von icke
    In dem Jahr bis zur Einschulung muss das Kind dann in einer Kita gefördert werden.


    Ich meine, diese Klassen gibts auch wieder in einigen Schulen, weil die Kitas das nicht mehr abfagen konnten. UNd nein, schwerst gestört müssen die Kinder dafür überhaupt nciht sein, sie müssen bloß in einem Bereich über sehr hohen Förderbedarf verfügen und das kann auch der Spracherwerb sein oder die Deutsche Sprache.

    Zitat

    Original von cubanita1
    Zur Zurückstellung in Berlin weiß ich nicht, in Brandenburg geht es und das ist gut so. (weiß ich von mehreren Familien im Umfeld)


    In Berlin geht es nicht mehr, da werden aber auch alle früher eingeschult, als in Brandenburg (ein halbes Jahr bis ein Jahr früher, Stichtag eben 31.12.) und das ist gut so, denn damit sind auch die Kinder schulpflichtig, die sonst nie eine Einrichtung vorher von innen gesehen haben.

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Wenn die Kollegin die 6 so argumentiert hat (unter Zeugen), dürfte der Schüler ggf. Chancen haben, da die Zeugnisnote aufgrund von unangemessen vergebener Noten entstanden ist.


    Ähm, da aber eine Bildungsgangskonferenz die Klausur als mit "ungenügend" zu bewerten eingestuft hat, sollte das wohl das ausschlaggebende sein, denke ich.

    Zitat

    Original von Tesla
    Genau da liegt der juristische Denkfehler! Die Verweigerung wird nicht geahndet. Noten sind als Erziehungsmaßnahme verboten. Eine Leistungsverweigerung ist als nichterbrachte Leistung "6" zu nennen. Sprüche wie diese würde ich vor den Schülern und vor allem in der Notenbegründung tunlichst vermeiden. Sollte die Note auf einem Abschlusszeugnis wieder auftauchen, wird sie gerichtsfähig und die Bauchlandung der Schule ist vorprogrammiert.

    LG Tesla


    Zumindest in Berlin wird genau das gemacht, es ist ein Grund einer nicht vorliegenden Leistung beim Schüler, somit wird genau dies so bewertet und ob du nun sagst, es ist die ncoht vorhanderne Leistung oder die Verweigerung der Leistung belibt da vollkommen uninteressant, denn es ist gleich!

    Zitat

    Werden Leistungen nicht erbracht aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler zu
    vertreten hat, so ist unter Berücksichtigung von Alter und Reife der Schülerin oder des
    Schülers zu entscheiden, ob sie oder er die Note „ungenügend“ erhält

    Achso und nein, in Berlin sind sie nicht verboten, es sind vorrangig andere Mittel zu nutzen.

    Ich sage doch, ich dneke, da wird gar nicht viel passieren. Aber letztendlich muss es eh über deinen Schulleiter und je nachdem, wie er das dann handhabt wird dann verfahren. Bei uns ist es z.B. teilweise überhaupt nicht weiter als in sein Büro gekommen ;)

    Und wie gesagt, Klausur verweigern ist Arbeitsverweigerung und mit 6 zu ahnden!

    Zitat

    Original von Micky
    Wer kann mich "zwingen", aus der 2 eine 1 zu machen?


    Ich denke, die Note einfach ändern, geht eh nicht.
    Solange du ja auch die Notengrundlagen belegen kannst (und Arbeitsverweigerung ist nun mal 6 und ist ja auch so bei euch beschlossen worden und trifft alle) wird da nicht viel passieren!

    Zitat

    Original von moanakea
    Ich gebe zu, wir arbeiten hier nicht jahrgangsübergreifend,aber von Berlin kam einiges Negatives bezüglich jül. Bin gespannt, wie viele Schulen bei dem tollen Konzept bleiben, wenn es bald freiwillig wird:-).


    JÜL mag ich auch nicht, ich befürworte SAPH und da gibts nichts negatives, denn was meinst du, wie vielen Kindern das mit den 3 Jahren gar nicht auffält usw.
    Aber ohne SAph und JÜL ist das natrüclih Mist!

    Zitat

    Original von Mama Muh
    Zumindest hier haben die Knder zwei Jahre Zeit um die Kompetenzen zu entwickeln, die sie für den Übertritt in Klasse 3 benötigen.

    LG
    Mama Muh


    Hier haben sie sogar bis zu 3 Jahren Zeit und ja genau so sehe ich das auch, denn eigentlich soll nicht UNterricht für 2 Gruppen vorbereitet werden, dann bräuchte man das nicht (ich weiß, dass es in der Praxis oft nicht anders geht), sondern für 25 Schüler, egal wie alt und für jeden das richtige.

    Und 45 Minutenblöcke, ganz fürchterlich, lass das mal keinen Grundschulpädagogen hören.

    Zitat

    Original von gmgelm
    1. Stimmt das? Ist hier irgendjemand im Ref in der GKV geblieben?
    2. Wenn ich im Ref in eine PKV gehe, wie schwer wird es dann, danach wieder zurück zu kommen? Am Ende des Refs werde ich 33 sein, und die Chancen übernommen oder gar verbeamtet zu werden stehen z.Z. schlecht. Mit anderen Worten: Ich werde danach vielleicht arbeitslos sein


    1. Ja das stimmt. Bedeutet, du musst AG und AN Anteil zahlen (also ca. doppelt soviel, wie bisher).
    2. Nur wenn du Anspruch auf ALGI hast, kannst du zurück während der Arbeitslosigkeit, sonst erst bei neuem Job. Du musst didch ja dann privat auch 100% versichern, da die Beihilfe wegfällt.

    Zitat

    Original von Linna

    es ist aber auch reine spekulation, dem schulleiter unwissenheit und desinteresse zu unterstellen.


    Wieso, das hat doch keiner unterstellt, es ist nur gesagt worden, dass es möglich ist, dass er das nicht weiß und nur sie wissen kann wie weit er dazu überhaupt Ahnung hat!

    DA interpretierst du Dinge rein, die hier nirgends stehen!

    Ja, du erhältst den kompletten Mutterschutz (mindestens 8 Wochen nach der Geburt) das volle Gehalt.

    Danach dann bis zum Ende des 12. Lebensmonates eben die 65% (oder mehr bzw. maximal 1800 Euro).

    Es sind übrigens keine 10 Monate, weil 8 WOchen keine 2 Monate sind, zumal es eben auch mehr sein kann!

Werbung