Abgesehen vom Garantiebetrag kann man aber doch nicht "runter" fallen auf Stufe 1 oder 2, oder etwa doch?
Aus Erfahrung weiß ich nun, man kann.
Abgesehen vom Garantiebetrag kann man aber doch nicht "runter" fallen auf Stufe 1 oder 2, oder etwa doch?
Aus Erfahrung weiß ich nun, man kann.
https://www.senbjs.berlin.de/bildung/lehrer…/BEOVertretung/
Ist die Datenbank der Senatsverwaltung und über diese müssen die PKB-Kräfte gesucht werden. Also jede Menge Jobs, die man sich allerdings nicht suchen kann, sondern die Schulen suchen einen aus.
Elterngeld wird immer vom Bund und somit nie über den AG sondern über die Eltergeldstellen bzw. die Landesbank fezahlt. Welche Stelle bei euch zuständig ist findest du unter http://www.elterngeld.net/.
Wie man solche blödsinnigen Auskünfte erhalten kann, bleibt mir eine rätsel, vermuten lässt mich aber, dass da Mutterschutz und Elternzeit und die Zahlungen durcheinandergeworfen wurden.
ZUmal das ja nur die Mutter betreffen würde.
Übrigens können es bis zu 100% sein, die gezahlt werden.
Wie alt ist denn dein Kind?
Ich habe es bei meinem ersten Kind damals dann auch so gemacht (volle Stelle und zudem schon hochschwanger), dass ich sie bis 15.30 Uhr in der Kita gelassen ahbe und in der Zeit dann die Vorbereitungen gemacht habe bzw. dann abends an den Schreibtisch bin, wenn sie schlief. Ging eigentlich ganz gut. NUn ist sie älter, geht später schlafen und es wird deutlich schweiriger mit dem Arbeiten.
Und verringert nicht ein entsprechender Antrag vor er Vereidigung letztlich meine Einstellungschancen? Andererseits ist es ja sicherlich auch für die Schule und das Seminar angenehmer, wenn sie möglichst früh Bescheid wissen und entsprechend planen können...
Eigentlich sollte es egal sein und deshalb könnte man es gleich sagen, soviel in der Theorie, da du ja nicht benachteiligt werden darfst. Die Praxis sagt ja oft, dass man selbst die Schwangerschaft erst nach der Vereidigung mitteilt, wenn man sich viel Streß ersparen will.
Also erst wenn der Vertrag unterschrieben ist, würde ich Bescheid geben!
Aber muss man die Babyzeit nicht 7 Wochen vorher anmelden?
Ja, muss man.
Ich habe sogar schon die BezReg angerufen, aber die wissen gar nichts.
Können sie ja auch bei der falschen Fragestellung nicht!
Bin selbstständige Künstlerin, in der KSK pflichtversichert, werde wie ein Arbeitnehmer behandelt und habe deshalb Anspruch auf Elternzeit und das einkommensbasierte Elterngeld.- So, ich hoffe, dass das nun ausreicht.)
Dann ist es traurig, dass du immer noch nicht weißt, dass Elterngeld nichts mit Elternzeit zu tun hat. Elternzeit steht dir einfach mal nciht zu, Elterngeld als Selbstständiger natürlich!
UNd es machte sich auch keiner Sorgen, sondern vielmehr war es eine Idee, wie man es machen könnte falls es nicht mit einem späteren Einstieg klappt, damit man keine Elterngeld verschenkt!
Aber da das ja dein 2. kdin ist, weißt du das ja alles schon und ich verstehe deine Frage dann hier eh nicht! ![]()
Ab dem 1., denn dann werden taggenau die Tage, die nach den 8 Wochen zu den 2 Maonten fehlen als Elterngeld gezahlt.
Sonst nicht! ZUstehen würden dir aber trotzdem nur noch höchstens 10 Monate.
Nachtrag: es gitb nur ein Buch, bei dem ich mir immer die aktuellste Auflage besorge, obwohl ich die alten Bücher auch habe. ... Das Telefonbuch.
Aber das auch erst seits kostenlos ist und man beliebig viele Exemplare bekommen kann. Früher gabs ja nur eines, da nahm dann mein Vater eben das "alte" Examplar mit in den Dienst um dort auch eines zu haben, ging auch ![]()
Um es genau zusagen, ich bin selbstständig und bin dann in "Elternteilzeit", wenn man es so ausdrücken möchte... auf jeden Fall habe ich bis Juli 2012 Anspruch auf Elternzeit und auch Elterngeld.
Ähm, als Selbstständige hast du überhaupt keinen Anspruch auf Elternzeit. Du solltest dich da evtl. mit den Begriffen noch mal etwas auseinandersetzen. Anspruch auf elternzeit ist etwas ganz anderes. Der bleibt auch bei einer Ausbildung bestehen (allerdings dann nur den Sockelbetrag), wenn man die macht.
Anscheinend gibt es da keine Erfahrungswerte. Ich warte noch....
Nein, wirst du nicht bekommen, denn das ist eine EInzelfallentscheidung!
Ich bin schon länger berufstätig und werde dann auf jeden Fall noch in Elternzeit sein und bis 30.4. im bisherigen Job arbeiten.
Im August 2011 erwarte ich mein zweites Kind und bin demnach im Mai 2012 noch in Elternzeit.
Womit du dann im Mai nciht mehr wie oben geschrieben in Elternzeit bist ![]()
Also erstmal um konkretere Antworten zu erhalten. Solange du keinen AG hast, hast du keine Elternzeit. Du beziehst zu dem Zeitpunkt evtl. noch Elterngeld, wobei dies kein Hinderungsgrund ist um das Ref zu starten, denn das gibts dann weiter (wenn auch nur 300 Euro).
Ansonsten kannst du natürlich eigentlich sofort ab Unterschrift des Vertrages Elternzeit einreichen udn mit dieser starten, obs gut ankommt usw. musst du mit dem zuständigen Seminar besprechen.
Ich gehe davon aus, dass du alle drei Fächer hast.
Das gabs schon in meiner Schulzeit und ich gebe zu, der Mathe-Leistungskurslehrer hat nicht schlecht geguckt als mitten in der Stunde, als er was erzählte, plötzlich jemand laut Bullshit rief! ![]()
Ich meine in der nächsten Fachkonferenz Mathe hat er dann mitgespielt ![]()
Ja, die Grenze ist wohl BUndesland abhängig und es macht noch mal einen UNterschied ob Budnes- oder Landesbeamter.
Mag sein, dass es nicht viele sind, ich weiß nur, dass HH auch Freigaben erteilt, wenn noch nicht klar ist, ob Tauschpartner kommen (Erfahrungen im Kollegium).
Gruß
Albatros
Naja, aber du musst ja auch erstmal noch genommen werden ![]()
Wer in einem anderen Bundesland verbeamtet ist und in Berlin für eine Stelle ausgewählt wird, wechselt als Beamter nach Berlin. Voraussetzung ist eine Freigabeerklärung des 'alten' Bundeslandes. Quelle: http://www.berlin.de/sen/bildung/le…/einstellungen/
Gruß
Albatros
Das ist der Punkt, wenn Berlin sie auswählt und das alte Bundesland sie wegläßt (gibts glaube ich nicht viele, die das tun, wenn kein Tauschpartner kommt), dann geht das.
von meiner mutter eine kollegin (an einer anderen schule) versucht seit 10 jahren, nach berlin zu kommen
geht nix.hmmmmmmm was stimmt nun?
Sie ist schon verbeamtet, oder? Dann geht nichts, denn Berlin verbeamtet ja nicht mehr! Außerdem ist die Frage, welche Schulart usw.
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Was zieht man in einer Schule bei einem Bewerbungsgespräch an? Normal wie in der Wirtschaft...Anzug & Krawatte oder wie ist es in der Schule üblich?
Wir in der Schule üblich, wenns beim Schulleiter stattfindet.
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