ZitatOriginal von Moebius
Auch wenn die Rechtssprechung des EuGH inzwischen auch den Beamten grundsätzlich Streikrecht zubilligt, ist die Umsetzung dieser Entscheidnung in Deutschland immer noch ein heißes Eisen. Ausgerechnet einem Referendar zu zu raten, sich da in dieses Mienenfeld zu begegen, halte ich für unangebracht.
Zur Vertretung dürfen Beamte übrigens nicht eingesetzt werden, wenn angestellt Kollegen streiken, lediglich zur Aufsicht. Dies sicherzustellen ist aber auch nicht Aufgabe eines Referendares sondern des Personalrates.
Habe ich geraten zu streiken, wobei ich grundsätzlich auch Beamten (und das vor dem Urteil auchschon) rate zu streiken, denn sie machen es ja nicht aus Lust und Laune (jedenfalls die meisten).
Ich habe lediglich gefragt, wie man darauf kommt, nicht streiken zu dürfen!