ZitatOriginal von Maikaefer03
d.h. ich melde mich arbeitssuchend. Arbeitslos ist dann nochmal was anderes, richtig?
Geht das denn einfach so? Wenn ich mich arbeitssuchend melde, wollen die mich dann nicht irgendwo unterbringen? Bisher wusste ich immer, dass ich einen Anschlussvertrag bekomme und habe daher auf diesem Gebiet keine Erfahrung.
Und ich beziehe ja trotzdem Elterngeld, bzw. würde ich das ja beantragen. Wer bezahlt das denn? Das LBV? Oder habe ich dann auch Recht auf Arbeitslosengeld?
Genau, du meldest dich arbeitssuchend.
Da sie ja wissen, dass du nicht zur Verfügung stehst werden die dich auch nicht unterbringen wollen!
Elterngeld gibts immer vom Bund und muss je nach Budnesland bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Der AG hat damit nichts zu tun!
Die Höhe ist davon bei dir ja auch nicht betroffen. Arbeitslosengeld gibst nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehtst, also erst nach dem Mutterschutz frühestens udn nur wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Dann gibts aber nur 300 Euro Eltenrgeld!