Unten ist ja das rausschauen der Beine auch keine Problem ![]()
Nur oben darf sie nicht rüber in der Sitzklasse.
Beiträge von Susannea
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Original von Nuffi
Naja, das mit der "Zulässigkeit" ist so eine Sache...
Ich würde lieber einen Sitz nehmen, in den mein Kind hineinpasst (von der Größe her) und sicher angeschnallt werden kann, als einen, der vielleicht vom Gewicht her noch passt, aber wo mein Kind nur mit Gewalt hineingequetscht werden kann und es mir beim Unfall unter Garantie rausfliegt!!!!!

Äh, wenn das Gewicht nicht stimmt, dann fliegt dein Kind mit samt dem Sitz, ist das besser. Nee, ist eigentlich dann egal, weil tot ist tot!
Und manchmal siehts auch nur so eng aus und ist es gar nicht
Und wenns nciht zulässig ist, ists nicht sicher, noch dazu mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht gar eine Straftat.
@jotto: Den Sitzverkleinerer habt ihr schon draußen? Denn ich kann mir das einfach nciht vorstellen, dass der so eng sien soll, meine Kidner haben dort 1,5 Jahre reingepasst! UNd das auch mit Fußsack nach einem Jahr.
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Original von jotto-mit-schaf
Trotzdem ist unser Spatzi jetzt mit 7,5 Monaten (gut 8 Kilo und seit einigen Wochen sitzend) rausgewachsen (leider kommen auch bei ihr die Arme seitlich und nicht vorne aus den Schultern *g*) und seit vorgestern haben wir den nächsten Sitz von Römer in Gebrauch.
DAs das nicht zulässig ist und eine Gefahr fürs Kind ist dir klar, oder?
Der Sitz ist erst ab 9 kg zugelassen in der nächsten Größe. Wenn es wirklich nicht mehr geht in der Babyschale (unten rausgucken darf sie ja und rein soll sie ja eh ohne Jack, was wir aber auch nie praktiziert haben), dann hätte eine Übergangslösung hergemusst (0+1), mit unter 9 kg ist es jedenfalls verboten! -
Da beide Sitze sich im Test gar nichts nehmen, sind wir beim breiteren, nämlich dem Maxi Cosi gelandet und das hat schon einiges ausgemacht, wie lange unsere Kinder dort reinpassten.
Ich würde also immer wieder den Maxi Cosi kaufen.
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Mir fällt in erster Linie ein, mir Hilfe beim FA zu holen. Aufsichten musst du keien mehr machen, weise einfach den Schulleiter darauf hin!
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Also in Berlin wirst du bei sowas z.:B als vollwertiger Lehrer eingesetzt. DAs kann mehr oder weniger stressig sein, je nach Fach, Studnenplan, Uni-Verpflichtungen und schneller Einarbeitung in die Planung.
Ich finde es sehr sinnvoll so etwas vor dem Ref zu machen, dxenn sonst fällt man da nachher vom Glauben ab, wenn man von den paar Stunden Ref aufs "normale" Lehrerleben umsteigt!
UNd wenn man dann so planen will, wie im Ref, na dann Prost Mahlzeit!
Übrigens haben wir ersten eigenständigen Unterricht schon in beiden Unis während des Studiums gemacht, also so neu ist es nicht und in vielen Bundesländenr wirds dir sogar auf die Ref-Zeit angerechnet!
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Bist du verbeamtet? Dann bezahlt der Ag dein Gehalt sowieso die Schwangerschaft durch weiter, egal wie lange du krankgeschrieben bist, da interessiert die Kasse überhaupt nicht!
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Original von sinfini
Ich finde deine "Vermutung" ein wenig ärgerlich. Ich habe den Thread hier extra geöffnet, weil ich -OHNE VERMUTUNG - die Auskunft vom Finanzbeamten habe, der eben gesagt hat, dass ohne gesonderte Anfrage nichts geschieht. (Im Übrigen hatte ich diese Info drei Tage später auf einem Flyer von irgendeinem Verein auch im Fach liegen.)
Es mag sein, dass das in anderen Bundesländern (hier: NRW) anders ist, aber der Thread wird dadurch ad absurdum geführt, da deine Aussage meiner ursprünglichen widerspricht und auch noch falsch ist!
Gruß
sini
Das ist aber eindeutig keine Vermutung, sondern steht z.B. bei uns im Steuerbescheid so drin. Es wird von Amtswegen geändert, wenn dazu eine abschließende Entscheidung getroffen wurde.Aber das geht alles nur, wenn man schon Angaben gemacht hat!
Der Thread wird also nicht ad absurdum geführt, sondern es bestätigen andere, dass zumindest ihre Finanzämter keine eigene rechtsbeugung durchführen! Deshalb wird deines das auch öffentlich nie äußern, weils rechtlich nicht zulässig ist!
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Da ich es momentan nicht schaffe nachzulesen:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMFSFJ_Richtlinie_BEEG.pdf
ab Seite 32. -
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Original von goodfriendh
Hallo,
mich interessiert, was es da umsonst zu bestellen gab!?!
und natürlich allen frohe Weihnachten und alle guten Wünsche für das neue Jahr.goodfriendh

So aus dem Kopf weiß ich nur noch Rondo 5/6, zum "Mathebuch" verschiedene Arbeitsheft, zum Mathetiger auch. zu Deutschbüchern auch Arbeitsheft.Obs noch mehr Auswahl gab, ich habs vergessen. waren 12 Sachen zur Auswahl, versandkostenfrei und sonst doch mit z.B. 22 Euro zumal der Verlag nur selten Rabatte oder Sonderaktionen hat, doch recht ordentlich.
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Original von DO_It
Wow, das ist ja interessant.
Was hast du denn in der Mail geschrieben? Bzw. wie hast du das formuliert?A lá "Bitte überprüfen Sie meine Steuererklärungen in Bezug auf die Änderungen bei der Absetzung des Arbeitszimmers?".... bin bei steuerlichen Dingen nicht so gut...
VLG DO_it
Für mich klingt das eher nach einer Mail."Ich wollte einmal nachfragen, wie weit sie mit der Nachberechnugn wegen des Arbeitszimmers sind!"
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Original von DO_It
Wie macht ihr eure Steuererklärung eigentlich immer?
Steuerberater? Software?
Software, da weiß ich wenigstens was Sache ist und ob eine Steuerberater da pfiffiger ist, fraglich! -
Wenn du eine Stelle erhältst (Angestellte), dann würdest du bis zum Mutterschutz Gehalt bekommen, danach dann Mutterscahftsgeld in der selben Höhe und dann nach der Geburt und dem Mutterschutz Elterngeld. ICh vermute aber nur 300 Euro, das hängt davon ab, wie die Auslandsschule beurteilt wird usw.
Das müsste man genauer nachlesen.
Versichert wärst du dann gesetzlich und das auch nach der Geburt kostenlos.
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Der Mildenberger-Verlag hat einen Adventskalender, wo jeden Tag LInks zu Materialien zum download drin stecken.
Heute gibts aber ein kostenloses Materialpaket zu bestellen, allerdings im Gegensatz zu den anderen Tagen eben wirklcih nur heute!
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Das ist gut zu wissen!
DAnke.
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Du darfst ja wegen Bestechlichkeit nichts annehmen, ist es aber von allen zusammen, fällt das ja weg. Also annehmen!
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Klar darf man dir theoretisch den Platz nicht mehr wegnehmen, praktisch habe ich gerade im öffentlichen Dienst auch schon anderes erlebt.
Also ganz klar, ich würde es erst nach der Vereidigung sagen.
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Ja, bewerben, denn sonst erhältst du kein geld während des Mutterschutzes!
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Original von BumbleBee82
Wie läuft das denn bei mir mir Versicherung (privat/ gesetzlich) und Elterngeld (wird das nach dem letzten Gehalt berechnet, sprich knapp über 1100 Euro, oder wird es anders berechnet, da der Vertrag im Ref sowieso nur befristet ist?)
Achso, ich bin übrigens in RLP!!Eine Stelle bekomme ich ja sicherlich nicht, ich könnte sie ja nicht einmal antreten

Sie müssen dich eigentlich bei den Stellen genauso berücksichtigen, wie nicht schwanger! Betonung liegt aber auf eigentlich!Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz oder vor der Geburt, je nachdem ob du Mutterschaftsgeld erhältst oder nicht.
Wie bist du momentan versichert?!?
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Hast du auch angegeben, dass du als BAT arbeitest? IN vielen Bundesländenr findet das nämlich dann auch berücksichtigung und wertet den Schnitt auf oder ähnliches.
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