Beiträge von Susannea

    HAst du einen Link zu den Rahmenlehrplänen? Evtl. können ja ein paar mehr drauf gucken und sehen, was sich daraus machen läßt.
    Ich finde leider für Kunst in der Sekundarstufe I nichts!

    Also zumidnest in Berlin und Brandenburg ist es so offen, dass man solceh Sachen immer darin unter bekommt ;)

    Ich würde es auch nicht sagen. Bei uns liefs etwas anders, das Schulamt hat entschieden und ich hatte es der Schule vorher gesagt, dem Schulamt nicht.

    Ich würde es beim nächsten Mal aber gar nicht sagen, denn so hatten sie meinen Vertrag bis zum Mutterschutz befristet.

    Zitat

    Original von pytho
    Gab keine Konsequenzen, im Gegenteil. Alle haben sich mit ihr gefreut :) Würde es aber eher früher als später sagen.


    Wieso sollte es Konsequenzen geben, ist doch alles korrekt. Nur leider gibts manchmal auch im öffentlichen Dienst Leute, die sich nicht an keine Benachteiligung usw. halten und das muss man ja nicht ausprobieren, oder?

    Zitat

    Original von katrin34327
    wenn ich es im ersten jahr bekäme, könnte ich die hälfte beiseite legen und zinsen dafür bekommen. wenn ich es auf zwei jahre strecken lasse, gehe ich einer höheren steuerlast pro jahr aus dem weg, da das elterngeld mein mann mitversteuern muss, aber ich verliere die zinsen.

    lohnt sich der vergleich zwischen zinsen und progressionsvorbehalt?


    Das mit der höheren Steuerlast stimmt nicht unbedingt. DAs müßtest du bei euch mal durchrechnen. Bei uns hätten wir dann jedes Jahr eben genau die Hälfte weniger wieder bekommen an Steuern als wenn wirs auf ein Jahr haben auszahlen lassen.

    Deswegen gabs das bei uns klar auf ein Jahr.

    Wenn die Ärztin sagt, sie schreibt dich ab Freitag krank ist das vollkommen ok (die Ärzte dürfen wohl nicht mehr als 3 Tage rückwirkend krank schreiben).
    DAmit hast du ab dem 2. Tag eine KLrankmeldung.

    DAs heute der 5. Tag ist, ist auch korrekt, denn wenn du übers Wochenende krank bist zählt das inzwischen durch!

    In Berlin besteht dann auch keine Beihilfeanspruch. Ist allerdings der PArtner auch Landesbeamte besteht der über ihn, mein Vater ist Bundesbeamter, somit entfällt der Beihilfeanspruch meiner Mutter komplett im unbezahlten Urlaub und damit wirds dann unbezahlbar ;)

    Zitat

    Original von lehrerin7878
    Im Studium wirst Du je nach Schulart und Bundesland entweder nach TV-L 10 oder 11 bezahlt.

    Ferien: Du erhältst solange Geld, wie es vertraglich geregelt ist. Läuft der Vertrag bis Ende der Sommerferien, wirst Du entsprechend auch bis zum Ende der Ferien bezahlt.

    Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.


    Das stimmt nicht, Berlin und Brandenburg bezahlen z.B. im Studium ohne Abschluß nur E6, Stufe 1. Für E10 brauchst du glaube ich schon den Master, kann aber auch nur der Bachelor sein, aber auf jeden Fall einen Abschluß!

    Zitat

    Original von hannover
    Aber auf der anderen Seite empfinde ich die Minderheit von 23 überwiegend männlichen Vollzeitkollegen mittlerweile unter Geiselhaft von 50 überwiegend weiblichen Teilzeitkolleginnen, denen - jedenfalls teilweise - die Schule egal und ihr persönliches Schicksal das wichtigste zu sein scheint.
    Was tun???
    Danke für Tipps!
    Hannover


    Willst du etwa damit sagen, die frauen sollten ihre Schwangerschaften dem Terminplan der Schule unterordnen oder sich gar absprechen usw.

    Ich glaube, langsam drehen hier einige etwas am Rad.

    Und ja, es muss einfach die Familie viel viel wichtiger sein als die Schule, sonst könnte man nämlich mit der verheiratet sein ;)
    Und dann brauchen wir uns über den näcshten Burnout auch nicht zu wundern!

    Zitat

    Original von sina
    Susannea: Danke für den Hinweis. Ich weiß, dass ich die Werbungskosten noch abziehen muss, wollte das Rechenbsp. aber nicht noch schwieriger machen.


    Der Punkt ist aber, dass damit deutlich wird, dass das mehr an Einkommen noich größer ist, wenn man arbeitet, denn dann braucht man die Werbugnskosten eigenltich nicht abziehen, weil sie ja sowohl vor als auch nach der Geburt abgezogen werden ;)

    Zitat

    Original von sina

    Bist du ganz sicher? Ich dachte immer, man bekommt zu dem selbst verdienten Geld nur das hinzu, was bis zum vollen Elterngeldbetrag fehlt.

    Bsp: Vor der Geburt habe ich 2500 € verdient. Mir stünden somit ca. 1675 € Elterngeld zu. Ich arbeite aber schon im 1. Lebensjahr des Kindes und verdiene 900 €. Dann bekomme ich meiner Meinung nach noch 775 € (900+775=1675).
    Oder erhalte ich doch tatsächlich 67% von den 1600 €, die mir zum "Ursprungsgehalt" von vor der Geburt fehlen (also 1072 €)? Das wären dann ja insgesamt 1972€ (900+1072). Dann würde es sich ja tatsächlich evtl. lohnen, auch in der Zeit, wo man Elterngeld bekommt, arbeiten zu gehen.


    Die Annahme von Marigor! ist vollkommen korrekt, rechnet einem auch jeder Elterngeldrechner so aus ;)


    Allerdings ist bei deiner Überlegung ein Rechenfehler drin. Du hast die Werbungskosten nicht abgezogen, dir städnen nur 1620 Euro Elterngeld ca. zu!

    BIst du verbeamtet?

    Denn wenn nicht, muss du dich gleich für 2 Jahre festlegen, ob du Elternzeit nimmst und darfst dann in dieser maximal 3/4 arbeiten! Und ja, dann kannst du bis zweimal reduzieren und der AG muss es hinnehmen, aufstocken muss er nie.

    Aber als Beamtin ist das etwas schwieriger, denn da ist es in jedem Bundesland anders ;)

    Bekommen habe ich keines, weil mein Vertrag von Mitte November bis 5.12. unterbrochen war und nach §20 TVL hat nur Anspruch wer am 1.12. im Arbeitsverhältnis steht. Wenn du das tust, dann bekommst du welches.

    DAs solltest du also zum Monatsende mit auf deinem Konto haben. ZWar nur anteilig für die Monate in denen du gearbeitet hast, aber das ist ja auch schon mal was.

    Es handelt sich dabei bei E1-E8 um 95/ 71,5% (West/Ost), E9 bis E11 80/60%, E12/E13 50/45% und E14/15 35/30%.

    Zitat

    Original von Marigor!
    Liebe Susannea,
    ich wollte damals auch vor den Ferien meine Elternzeit beenden. Ich habe mit dem Schulamt telefoniert und die sagten mit, dass ich mind. 6 Wochen vor den Sommerferien (so lange, wie die Ferien sind) wiederkommen muss. Somit komme ich jetzt Mitte Juni 2011 wieder.
    Ruf' dein Schulamt an und frag nach oder gib einfach als Rückkehrdatum den ersten eines Monats kurz vor den Sommerferien an. Vielleicht hast du Glück und sie lassen es durchgehen.

    LG


    Wie gesagt, bist du "nur" angestellt gilt das BEEG und das läßt solche Bedingungen vom Schulamt nicht zu!

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