Beiträge von Susannea

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    Original von Solveig8
    Hallo,

    wie ist das denn im ersten Jahr nach der Geburt? Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt man max. 1800 € und davon muss man auch noch die Krankenkasse bezahlen???? Was ist wenn man sich das finanz. nicht leisten kann? Darf man einige Stunde geben um das Erziehungsgeld aufzubessern? Sofern der Krippenplatz oder eine Tagesmutter nicht teurer ist als das was man dann dazu verdient.....hat damit jemand Erfahrung? Kindergeld bekommt man auch noch aber das wars oder?


    LG
    Solveig


    Sobald du arbeitest wirds angerechnet. Also bringts nur teilweise etwas. Es gibt oft Zuschüsse zur Versicherung.

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    Original von Dalyna

    Ja, schon. Aber sie hatte ja einen Termin, den sie nicht wahrgenommen hat, weil sie einkaufen wollte. Ich würde meinen Chef wohl fragen, ob ich ihr einen Ersatztermin anbieten muss, nachdem sie so freundlich zu Dir war.


    Ich denke auch, der Lehrer ist seiner Verpflichtung nachgekommen, sie nicht. Warum soll er also nun noch einmal dazu gezwungen werden?

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    Original von Panama
    Meine Frage an die "Wochenendvorbereiter" wäre: Wie macht ihr das das unter der Woche beim Unterrichten....zieht ihr euren Plan dann so durch? Geht das immer ? Müsst ihr nicht doch mal Stunden umschmeißen und sitzt dann abends.....??


    Bei mir wars dann so, dass ich dann evtl. den Plan noch verschoben habe, aber ganz was anderes nein. Klar mal schnell noch was gemacht oder so, das geht dann auch mal zwischendurch.

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    Original von tigerente303
    Ich glaube langsam, dass da was nicht stimmen kann. Muss das mal in aller Ruhe am WE durchschauen.


    Du vergisst, dass die Höhe der Erstattung doch noch von viel mehr Abhängig ist. Dem Sterusatz, der Höhe des Einkommens usw.

    Das Vergleichen der Arbeitszimmer und der Ausgaben dafür nützt gar nichts!

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    Original von suffel
    Hallo,

    ich habe nochmal eine Frage zur Vertretung in Berlin. Susannea, kannst du mir nochmal genau erklären, wie das mit der Ferienbezahlung läuft?
    Kann man das rückwirkend einfordern? Dh. wenn mein Vertrag bis Juli läuft, bin ich ja erstmal raus. Kann ich dann zu Schulbeginn das Geld rückwirkend für die Ferien einfordern oder muss es vor den Ferien schon feststehen, dass ich weiterbeschäftigt werde?

    Grüße, Suffel

    Na Auskunft des Personalrates kannst dud as dann rückwirkend einfordern bzw. evtl. wird das sogar automatisch gezahlt.

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    Original von der PRINZ
    ich glaube, dass die Ferien mitbezahlt werden (also nicht als ALG, sondern als Lehrerinnengehalt), ist nur dann der Fall, wenn du danach genau dieselbe Lehrerin vertrittst, also den gleichen Vertrag wieder hast wie vorher. Vertretungsverträge sind ja immer an die zu vertretende Person gebunden. ALso wieder mal IN HESSEN


    In Berlin ist es z.B: so, wenn du bis zwei Wochen nach Schuljahresbeginn einen neuen Vertretungsvertrag hast, egal für wen, müssen die Ferien mitbezahlt werden, wenn du länger als 6 Monate beschäftigt warst. Da hilft aber Personalrat und Gewerkscahft mit Info gerne weiter!

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    Original von KatjaK
    arbeitslosengeld kann man nicht beantragen, da man keine 12 monate am stück gearbeitet hat.
    ich finde das unmöglich.
    kann das denn sein? :(


    Das ist doch totaler Blödsinn!

    Du musst 12 MOnate mindestens in 24 MOnaten gearbeitet haben, 2x10 wären 20 Monate, wären 10 Moante Anspruch auf ALGI!

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    Original von Friesin
    Für 4 Monate geht das mal ;)


    Das mag ja bei dir für 4 Monate gegangen sein, aber kann man sich sicher sien, dass man so schnell was findet. Also ich finde das schon eine schwere Bürde, die man den Kindern da mitgibt!

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    Original von PeterKa
    Naja, bezahlen muss sie doch auch in der gesetzlichen Kasse, wenn sie keinen Arbeitgeber hat oder in einer Familenversicherung unterkommt. Wenn sie kein Geld hatte, hätte sie doch Ansprüche auf Grundsicherung usw. gehabt. Ist da keine Krankenkasse mit drin?


    Um die zu bekommen muss man weitaus weniger als keine Geld haben.
    Sie hatte ja Anspruch auf Waisenrente und nein, da ist keine private KK mit drin! Ist übrigens auch bei der Grundsicherung und ALGII usw. os, da ist nur die gesetzliche KK mit drin, das ist aber weniger als private und deswegen musst du imemr draufzahlen.

    Klar ist es der Supergau, aber wie man merkt passiert der eben auch und nicht nur im Fernsehen!

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    Original von melba
    Susannea
    Auch wenn man auf Probe ist? Hatte bisher andere Infos... Geht das auch in Bayern und an wen muss ich mich dafür wenden?


    Das wird sicherlich auch dann gehen, aber ob das mit der Begründung geht wage ich zu bezweifeln.

    Aber das handhabt jedes Bundesland anders!

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    Original von melba
    Was mache ich jetzt aber, um den Beamtenstatus nicht aufgeben zu müssen? Kann man den Beamtenstatus ruhen lassen?
    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, bin schon etwas am verzweifeln

    Man kann sich ohne Bezüge beurlauben lassen!

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    Original von PeterKa
    Du kommst doch raus, wenn du einen neuen Job oder dergleichen anfängst und damit unter die Grenze kommst, du kannst dabei sogar die PKV ruhend stellen, so dass du beim erneuten Wechsel um die Gesundheitsprüfung herumkommst
    . Genausogut kannst du dich aber in den Einheitstarif(?) der PKV setzen lassen, obwohl man davon nur schlechtes hört, weil man eben nicht wirklich den Status als Privatpatient bei den Ärzten hat.


    Genau das war aber das Problem!

    DA sie nach der Ausbildung nicht sofort einen Job hatte, auch kein Arbeitslosengeld o.ä. bekam, kam sie eben nicht raus.

    Und von keinem Geld, was man dann hat, was zu bezahlen oder eben sogar noch was auslegen zu müssen ist einfach Mist.

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    Original von Panama
    Also für uns war das nie Thema, die Kinder sind beide bei mir privat mit versichert. Wenn Sie erwachsen sind müssen sie selbstverständlich NICHT privat weiter versichert bleiben( Susannea)!

    HAst du mal geguckt, unter welchen Bedingungen sie da raus kommen? Inzwischen hat sich da was geändert, aber Leute meines Alters sind eben genau nicht wieder rausgekommen und das ist dann wenn man nichts verdient nach einer schulischen Ausbildung usw. echt blöd, wenn man dann von nichts die auch noch bezahlen muss!

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    Original von Mamimama
    Hallo,
    ich habe mir den LINK für NRW angeschaut und wundere mich, dass ich mit 1. und 2. Staatsexamen für die Primarstufe auch nur nach TV-L 11 bezahlt werde, wie die ohne 2. Stex.???
    Mami


    Wieso? MIt 2. StEX hast du doch die pädagogische Voraussetzung fürs Beamtenverhältnis erfüllt.

    Ich denke, hier gehts um die ohne 2. StEx, so interpretiere ich die Einleitung jedenfalls.

    Ich würde also einfach mal nachfragen, wobei da auch draufsteht, dass es nicht verbindlich ist. Das ist nämlich immer das Problem mit den Eingruppierungen, da gibts keine verbindlichen Regelungen, darum kämpfen die Gewerksschaften ja schon lange!

    Es wundert mich, dass du so überhaupt Arbeiten gehen darfst. Ich könnte mir vorstellen, dass dein Schulleiter dich wieder nach Hause schickt, denn mit der Versicherung ist das so eine Sache, denn du kannst dich ja mit Gipsarm nicht abstützen usw.
    Wie kommst du eigentlich zur Schule?

    Arbeitet jemand von euch mit Konfetti und kann sagen, was inder basis-Kiste enthalten ist?

    Und könnte er mir evtl. die Nachfahrkarten, die da wohl drin sein soll einscannen?

    Wir sollen in der Uni das Material analysieren lassen und gerade das doch sehr grundlegende Material steht dazu leider nicht zur Verfügung.

    Kann jemand helfen?

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