ZitatOriginal von Flipper79
Die Lohnsteuerkarte muss zum LBV nach Düsseldorf!
Lohnsteuerkarte für 2010 oder 2011??
Das ist eine und die selbe, es wird keine 2011 geben, da muss die 2010er weiter genutzt werden!
ZitatOriginal von Flipper79
Die Lohnsteuerkarte muss zum LBV nach Düsseldorf!
Lohnsteuerkarte für 2010 oder 2011??
Das ist eine und die selbe, es wird keine 2011 geben, da muss die 2010er weiter genutzt werden!
Die Frage ist ja, wenn du bei einer anderen Schule warst, ob der AG derselbe ist. Wenns was ganz anders war, dann zählt es in der Regel nicht mit!
ZitatOriginal von Maikaefer03
hab da auch mal ne Frage:muss ich mich um einen Termin beim BAD kümmern oder macht der Schulleiter einen Termin und woher erfahre ich, wo der nächste ist?
bin in der 6. SSW
Eigentlich musst du nciht mehr maachen als es dem Schulleiter mitteilen, aber die Frage ist ja, was willst du, das es dauert usw. oder schnell evtl. wieder arbeiten dürfen?
ZitatOriginal von frogg13
Ihr könnt aus dem Internet googeln was Ihr wollt, ich bekomme das Geld im vorraus. Bin an einer Privatschule. Ist das ein Grund eventuell?
Also entweder, du wirst nach dem TV-L bezahlt, dann gelten die genannten Regelungen fürs Weihnachtsgeld für dich genauso wie die Zahlung des Lohnes.
Oder du bist an einer Privatschule wo nicht nach TV-L bezahlt wird, dann gilt das alles nicht für dich.
Aber uns erzählen zu wollen, dass nur manche TV-L Regelungen für dich gelten, bringt keinem was, denn da kann was nicht stimmen udn vor allem könne wir dir dann nicht antworten, denn evtl. gilt ja gerade das nicht was der TV-L an der Stelle genauso wie google ausspuckt ![]()
Da kann man nur hoffen, dass das wieder eine Bild-Ente ist, aber meinem Lieblingsfreund ist auch solcher Blödsinn zuzutrauen!
ZitatOriginal von katta
Das Problem ist doch wer das wie und wonach beurteilt und dementsprechend entscheidet bzw. entscheiden darf?
Das System ist mit Sicherheit alles andere als perfekt, aber momentan haben wir nicht praktikableres.
Du brauchst ja auch nichts praktikableres, wenn jeder Lehrer, der bestanden hat, sich bewerben darf usw. und darum gehts doch, dass es nicht sein kann, das es etwas zwischen bestanden und arbeiten dürfen und nicht bestanden gibt!
ZitatOriginal von Hawkeye
ich habs ja nun verstanden, teile diese meinung aber generell immer noch nicht.
wenn man der aussagekraft von noten derart gegenüber steht, müsste man die eigene praxis im alltagsgeschäft doch ebenso ständig infragestellen. (kommen daher die vorschläge in bundesländern, dass man plätze am gymnasium oder der uni verlosen will?)und: machen wir das nicht jeden tag: leute anhand von noten einteilen? gute noten= gute lebenschancen; schlechte noten=schlechte lebenschancen. dass man dann sagt: naja, kannst dich ja trotzdem bewerben, halte ich dann für scheinheilig.
Nein, glücklicher Weise machen wir das nciht imemr alle, der nn fast jeder hat inzwischen begriffen, dass Noten alles und nichts aussagen können, denn sie sind einfach nicht objektiv, da die Varianten, wie man sie bekommt nicht genormt sind.
Deshalb ja der Versuch zumindest im Abitur dem etwas näher zu kommen (Auch wenns nicht wirklich so ist).
Und warum ist es scheinheilig zu sagen, du kansnt dich bewerben, denn du hast ja bestanden (was wäre das Problem daran, ansonsten ihn nicht bestehen zu lassen?!? So etwas ist für mich scheinheilig!), aber deine Note und sonstige GEsichtspunkte lassen dich auf Platz xxx der Liste stehen und es gitbs nur xxx-20 Stellen in diesem Jahr z.B.?
Zitatwie gesagt: ich habe einige schlechte noten gesehen, die es für lehrproben gab und das waren leute, die wirklich, echt ungeeignet waren. warum sollte ich denen dann noch die aussicht geben: vielleicht klappts ja doch, vielleicht schlummert in dir noch ein guter lehrer? würde man ihm früher klar machen, dass er sich eventuell nach etwas anderem umschauen soll, wo er ja vielleicht auch wirklich mehr erfüllung findet, wäre vielen mehr leuten geholfen.
Ich habe schon eingie schlechte Lehrer gesehen und die haben NOten bekommen, die weitaus besser als ihre Leistung waren, sie unterrichten und warum sollten sie das dürfen und Lehrer, die besser sind nicht, bloß weil da so eine komische Zahl auf dem Papier steht, außer bestanden?!?
ZitatOriginal von cubanita1
Ich hab nur gefragt, wie sich die nennen, die nichts nachgemacht haben nach der Wende?
Das kann ich dir nciht sagen, solche Leute kenne ich nicht!
ZitatOriginal von cubanita1
Also bei uns in Brandenburg arbeiten viele Angestellte bis zum Ende des Monats (des Geburtstags), nicht bis zum Schuljahresende.
Bei uns haben die damals in Brandenburg bis zum Schulhalbjahr gearbeitet, aber ich weiß nciht ob sie verbeamtet waren oder nicht.
In Berlin gehts bis zum Schuljahresende wenn man will oder bis zum Monatsende sonst.
ZitatOriginal von J4m3s90
Um nochmal auf den Anfang zurückzukommen.
Die besagte Lehrerin unterrichtet nicht nur in 4 oder 5 verschiedenen Fächern sondern hat auch in allen Fächern die Qualifikation dazu es zu unterrrichten.Was auch schon erwähnt wurde das der "kurs" was ein richtiges Studium war nach 1995 beendet wurde was wohl als Deadline galt, was aber meines erachtens nach total Sinnfrei ist.
NOch mal, wieviele Fächer du hast, interessiert bei der Bezahlung nicht. Grundschullehrer haben z.B. in Potsdam 3 Fächer, in Berlin 4, woanders eine andere Anzahl und trotzdem bekommen sie alle das selbe!
@cubita: Was ich davon halte, habe ich doch nirgends geschrieben. Auch ich werde Lehrer genannt und habe bisher kein Staatsexamen, aber wenn ich mit Vertretungsvertrag unterrichte, dann bin ich nun mal Lehrer (kommt ja von lehren usw. ).
Würde ich ganz klar nein sagen, denn auch wenns ie jetzt keine anderne Chemikalien dort haben, wer sagt dass nicht jemand vorher nicht ordentlich alles sauber gemacht hat usw.
Wir haben das mal mit Kunsthonig gemacht und durften dann wirklich nur komplett neue Materialien und Gefäße verwenden.
Ablecken usw. würde ich trotzdem verbieten, gerade die Finger, denn die Tische usw. sind ja doch nicht ganz sauber!
ZitatOriginal von paulepinguin
Ich kann da Cubanita1 nur zustimmen: Es war natürlich ein Studium, nämlich an einer Fachschule. Bei mir fiel auch die Wendezeit in mein Studium, dieses wurde verlängert und nach insgesamt 6! Jahren plus Referendarzeit war ich endlich Grundschullehrerin.
Paulepinguin
Ich kenne aber Leute, die nur eine Ausbildung machen mussten dafür und sich nun erst nach dem Nachmachen des 2. Staatsexamens Lehrer nennen dürfen (auch wenns erst anders hieß).
Die sind dann auch im Schuldienst beschäftigt worden, mussten aber die Unterrichtsbesuche und die Hausarbeit noch nachreichen.
Scheint also unterschiedliche Varianten zu geben!
ZitatOriginal von Hamilkar
Nein, in Nds bekommt nicht jeder, der das Examen besteht, sicher eine Stelle [=hat Anspruch darauf].
Sondern es ist nur so: Bestanden ist bestanden, und das bedeutet, dass die Prüfer der Meinung sind, dass man mindestens ausreichend qualifiziert genug ist dazu, ein Lehrer zu sein. Wenn man also eine Schule findet, die einen einstellen möchte, dann geht das. So ist das auch logisch.
So ist es hier auch und so muss es meiner Meinung nach auch sein!
ZitatOriginal von Friesin
was an der bayersichen Variante für Nichtbayern so fremd erscheint, ist ja weniger die Tatsache, dass es mit schlechter Abschlussnote keine Stelle gibt, als vielmehr der automatisierte Mechanismus, der da lautet:
schlechter als 3 Komma irgendwas = generell keine unbefristete Anstellung möglich.
Genau, meienr Meinung nach darf man die Leute nicht vom Bewerbungsverfahren generell ausschließen.
ZitatOriginal von J4m3s90
mir geht es nicht darum was unterrrichtet wird sondern um die qualifikation!
DAs schreibst du aber oben vollkommen anders.
Hier schient die Qualifikation einfach anders eingestuft zu sein, somit kann das sein.
ZitatOriginal von Hawkeye
Werden bei euch echt alle eingestellt, die das zweite staatsexamen bestehen, egal, WIE sie bestehen? das scheint mir eine seltsame praxis zu sein. bis wohin gilt bestanden? bis 4,49? umhimmelswillen.
Ja, hier gehts auch so, bis 4,0 ist bestanden und auch ohne Examen kannst du in den Schuldienst, wenn auch nur befristet.
Und ja, ich finde das gut, dass egal welcher Schnitt jeder in den Schuldienst kann, denn sonst muss man ihn auch nicht bestehen lassen!
Ja, das kann problemlso sein. Welche Fächer du unterrichtest hängt bis auf die Sek II vom Schulleiter ab, nicht unbedingt von der Ausbildung.
ZitatOriginal von silke111
zu aufwändig und nervig
ich möchte meine dosen einfach bestellen oder im laden kaufen, fertig!
DAs kannst du doch oft auch. Du kennst jemanden der auf iene Tupperparty geht, dann bestellt er sie z.B., du kennst eine Tupperberater(in), dann bestellt er/sie sie oder du gehst zu einem Tupper-Stand, einem Tupper-Laden o.ä. (wobei ich dir im Moment nicht sagen könnte, wo) und bestellst sie einfach ![]()
Niemand ist doch verpflichtet sich was schenken zu lassen oder so etwas ![]()
In Deutschland kann man sie leider noch nicht im Online-Shop kaufen (oder vielleicht auch glücklicher Weise für uns, so muss man uns noch kontaktieren usw. ) aber in Amerika ist das problemlos möglich.
Wobei du sie auch heir schon über nciht gern gesehen Seiten erhalten kannst.
Also wenn dich die Dosen von ihrer Funktion überzeugen, wirds sicher nicht an der Beschaffung scheitern!
ZitatOriginal von silke111
webe:
ich weigere mich auf tupperware-parties zu gehen
Die kann man auch anders beziehen ![]()
Am besten bittest du eine Kollegin zu dir nach Hause zu kommen, dann kann sie dir das entweder alles alleine oder mit einigen Fruenden erklären und du bekommst z.B. im MOment die tolle Mikrowellenkanne geschenkt oder suchst dir mit dem 30 Euro Gutschein gleich die entsprechenden Dosen aus. Ich liebe die neuen Cool'n Fresh Dosen mit der Membran, aber es gibt auch noch andere.
ZitatAlles anzeigenOriginal von schlauby
Also A12 passt weder zu- Stufe 1 (beginnt erst bei Stufe 3)
- 1. Staatsexamen (man wird ohne 2.Stex bestimmt nicht verbeamtet)
- netto 1456 Euro (viel zu wenig für A12)Also geh ich mal davon aus, dass du Angestellte bist, richtig?! Dann gilt für dich der TV-L ... mich wundert zwar, dass du ohne 2.Stex so einen ordentlichen Lohn verdienst, aber er sei dir gegönnt.
Ich gehe mal von E11, 1.Stufe aus. Dann erhälst du eine Jahressonderzahlung von 80% deines Dezembergehaltes, bei E12 wären es nur noch 50%. Da du erst im August begonnen hast, meine ich, dass du auch nur anteilig Geld bekommst.
Meine Vermutung: 2330 Euro * 0,80 (Jahressonderzahlung) * 0,87 (Teilzeit) * ca. 0,70 (seit 16.8.) = 1135 Euro brutto
Davon bleiben Dir etwa 700 Euro. Ist aber alles nur sehr ungefähr.
Ich gehe von E12 aus, das kenne ich hier mit Master im TV-L auch so ![]()
Es gibt für jeden Kalendermonat den man arbeitet etwas, wenn man am 1.12. beschäftigt ist!
Dann gibts also 5/12 mal die Prozentzahl (hier glaube ich 50%) mal deine Arbeitszeit.
An der Schule, wo ich zum Schluß war, gibts zweisprachige Klassen und dementsprechend auch Türkischunterricht und türkische Kollegen.
Die sind im Gegensatz zu den deutschen allen sehr freundlich! Oder tun zumindest so!
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