Beiträge von Susannea

    Doch, es ist die alte Diskussion. Zauberwald schrieb, dass ihr die armen, verhaltensauffälligen Kinder leid tun, die damals ab einem Jahr im Kindergarten waren.

    Das lese ich etwas anders raus, nämlich, dass es eben eine fest eingeschworene Gruppe ist (was für die Gruppe nicht unbedingt positiv ist), die sich eben schon so lange kennt.

    Das ist übrigens wirklich so, diese festen Gruppen, auch jetzt in der 11. Klasse noch, gibt es nur bei meiner Großen, die eben schon vor 2 Jahren, also in der Krippe in die Kita gegangen ist.

    Aber, die Krippe war eben für mich wirklich noch so "ostig", dass ich klar wusste, das gibt es so bei keinem 2. Kind (ich wusste aber auch, dass meine Erwartung an eine Tagesmutter, die nämlich meiner eigenen entsprach mit der ich jetzt noch ab und zu Kontakt habe und die damals "Familie" war, von keiner Tagesmutter hätte erfüllt werden können.

    Und die Frage stellte sich mit dem Zuhause bleiben damals nicht beim 1. und 2. Kind, ich war noch im Studium, der Studiengang lief aus, die Zeit war also deutlich begrenzt. Wenn ich damals allerdings gewusst hätte, dass ich eh mit einem anderen Studiengang beenden muss, hätte ich evtl. anders entschieden.

    Angenommen, man wäre 2 Jahre zu Hause und würde dann wieder schwanger, würde man dann kein Elterngeld für das zweite Kind erhalten?

    Je nachdem, wie groß der genaue Unterschied zwischen den Kindern ist, welche Monate eingerechnet werden und welche nicht (ist eine Wissenschaft für sich) evtl. nur den Sockelbeitrag, ja, das könnte schon sein.

    Ich finde, das ist wieder zu allgemein. Mein jüngster z.B. ist erst mit 3 in den Kindergarten gekommen, trotzdem habe ich drei Tage die Woche gearbeitet und er die Zeit deiner Aussage nach mit fremden Menschen (nämlich seinen Großeltern und Urgroßeltern verbracht. Zeit, die er sonst so nicht mehr hätte haben können, die keines seiner Geschwister hatte und Zeit um die ich ehrlich zwischendurch auch beneidet habe.

    Sach ich doch. Du kommst als Lehrkraft nicht aus der Nummer=Verantwortung raus.

    Naja schon, für die Aufsicht bist du nicht mehr verantwortlich, nur wenn derjenige sich als ungeeignet erweist, ist der verantwortlich für die falsche Auswahl, der ihn beauftragt hat.

    DAs lassen wir daher oft die Schulleitung machen, dann sind wir komplett raus! Gerade bei Klassenfahrten

    Zitat

    2 - Aufsichtspflichtige Personen und Gegenstand der Aufsichtspflicht

    ...

    (4) Erziehungsberechtigte oder andere geeignete Personen können mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt in der Regel schriftlich durch die Lehrkraft.

    (5) Die verantwortliche Lehrkraft kann in Ausnahmefällen auch geeignete Schülerinnen und Schüler der weiterführenden allgemein bildenden und der beruflichen Schulen mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern müssen die Erziehungsberechtigten vorher schriftlich zugestimmt haben.

    (6) Die Beauftragung geeigneter Personen gemäß Absatz 4 oder 5 entlastet die aufsichtspflichtige Person. Ihre Aufsichtspflicht bleibt aber im Hinblick auf die sorgfältige Auswahl, Instruktion und Kontrolle der ausgewählten Personen bestehen.

    Dann ist jedoch die Schulleitung dafür verantwortlich, geeignete Personen ausgewählt - und diesen entsprechende Handlungsvollmachten ausgestellt zu haben.

    Ja, aber das kann eben nach dem Schulrecht auch jeder Lehrer, der ist nur dafür zuständig geeignete Personen (und warum sollte das nicht die Putzfrau sein, die kann doch dafür gut geeignet sein) für die Unterstützung zu suchen.

    So steht es in der AV Aufsicht.

    Meine Erfahrung mit Untis ist, dass es einfacher wird, je größer die Schule wird, weil sich dadurch auch mehr Spielräume eröffnen. Zumindest war das bei uns so.

    DAs könnte sein, dass die 500 Schüler und die nur 3-4 zügige Grundschule (wenn auch 6 Jahrgangsstufen) einfach zu klein ist, damit vernünftig was rauskommt.

    Abbilden konnten wir übrigens dann unsere Pläne hinterher auch, die sind dann nachträglich eingetragen worden, ob das der Sinn ist?!? Auch Vertretungspläne werden wieder an der Stecktafel gemacht.

    neugier-Modus: wir haben kein Untis aber in wiefern stößt es an die Grenzen?

    Bei uns stößt es schon an einer viel kleineren Grundschule mit jahrgangsübergreifend usw. dermaßen an seine Grenzen (es kamen völlig untragbare Pläne raus), dass wieder per Hand gesteckt wird-

    Bei meinem Kinder sind es über 700 Schüler und wie gesagt, da wird das problemlos so eingetragen

    Die Verschiebung von Stunden ist keine Minusstunde für den Kollegen.

    Es hat ja auch niemand von Minusstunden gesprochen, sondern Freizeitausgleich für Mehrarbeit in einer Woche (die hier eindeutig gegeben ist, wenn man dann später kommen muss)

    Verantwortung bleibt Verantwortung. Ich kann nicht die Putzfrau bitten, mal die Aufsicht über die Klasse zu übernehmen, weil ich kopieren und Kaffee trinken möchte oder dringend zum Arzt muss. Ob die Putzfrau 17 oder 77 ist, bleibt unerheblich. Die Verantwortung ist nur an eine/n Kolleg:in delegierbar.

    Aber eben nicht in allen Bundesländern, in Berlin kannst du das problemlos oder kann die Schulleitung (hat sie auch schon an die Sekretärin delegiert z.B.), delegiert sie regelmäßig an Sozialarbeiter und Erzieher.

    Direkt im Schulgesetz steht aber, dass die Aufsichtsführung Aufgabe von Lehrkräften ist, woraus dann eben abgeleitet wird, dass insofern Leute ohne entsprechendes arbeitsrechtliches Verhältnis, wie Praktikantinnen und Praktikanten, diese Aufsicht in letzter Verantwortung nicht übertragen bekommen können.

    DA steht danach noch was von Hilfskräften als Aufsichtspersonen, hatte ich für BW gefunden.

    Aber da geht es um 10. Klasse, da würde ich als Grundschullehrerin gar nicht lesen, selbst wenn mich das Thema "Arbeitszeit auf KF" interessiert. Ich verstehe nicht, warum die Beiträge dort besser aufgehoben sein sollten, als in dem anderen Thread.

    Weil sich daraus die Diskussion entwickelt hat.

    Bei meinen Kindern wird das übrigens in Untis sehr schön dargestellt.

    Lehrer A hat in Klasse 4 a Unterricht, aber eigentlich nicht Montags 3. Stunde, da hat er frei. Nun muss er aber in Klasse 4a in der Stunde vertreten, dann wird seine reguläre Stunde aus der 1. Stunde am Mittwoch z.B. einfach in die 3. Stunde Montag vorgezogen, somit hat er seine Stunde gleich wieder und ja, die reguläre Stunde Mittwoch 3. Stunde fällt aus.

    Wenn du in Woche 1 vertrittst, soll in Woche 2 eine reguläre Stunde für dich ausfallen, damit du es ausgleichen kannst?


    Das ist weder organisatorisch noch bildungspolitisch umsetzbar.

    Nein, muss ja nicht in Woche 2 sein, kann aber in Woche 3 o.ä. sein, wenn es bei mir z.B. notwendig ist früher zu gehen o.ä.

    Und doch, das ist umsetzbar ;)

    Hier in BW ist völlig klar, dass Studierende niemals alleine eine Aufsicht übernehmen dürfen, sondern aus rechtlichen Gründen eine fertige Lehrkraft zumindest eine Nebenaufsicht übernehmen muss für den Raum, in dem Studierende/ Praktikanntinen/ Praktikanten tätig sind. Erst der Status als Vertretungskraft ermöglicht es, dass entsprechende Personen- selbst wenn sie noch studieren sollten- auch im rechtlichen Sinn als aufsichtsführende Personen offiziell verantwortlich sein dürfen.

    DA bringst du aber auch Sachen durcheinander. Wenn jemand die Aufsicht übertragen bekommen hat, ist er nicht mit dem Status Student unterwegs, das ist etwas anderes als Studenten, die ein Praktikum machen usw. die natürlich genau wie andere Praktikanten das nicht ohne Aufsicht dürfen, aber die Personen werden eben genau mit der Aufsicht (nicht mit Unterricht!) beauftragt.

    und wie du vielleicht siehst, ist dies auch in Niedersachen möglich und das es das in BW gar nicht geben soll, kann ich mir nicht vorstellen.

    Ich war beim letzten Kind nach 10 Monaten wieder da, würde ich heute nicht mehr machen, hat mich viel Elterngeld gekostet, würde also dann lieber ein Jahr nehmen.

    Bin dann mit 50% eingestiegen an erstmal zwei Tagen, dann drei und bei den dreien bin ich inzwischen immer noch mit 60,7%.

Werbung