Ich würde es trotzdem genau so anmelden (aber erst nach der Geburt) und mit dem Geburtsdatum belegen, für das könnt ihr ja nichts und könnt sogar begründen, warum es so sein soll.
Mal sehen, ob er es überhaupt schafft eine Ablehnung zu schreiben, gegen die man dann vorgehen könnte. In Berlin ist ihnen die Regelung um die Ohren geflogen, aber das kann ja bei euch anders sein.
Beiträge von Susannea
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Ein Schüler hat das Geld vom Amt erhalten, ist nicht mitgefahren und das Amt hat das Geld dann wiederbekommen.
Geht nur, wenn die Unterkunft das zurückerstattet, für die Fahrtkosten mit Bus z.B. geht es auch nicht us.
Wir hatten übrigens den Fall, dass die Reise aufgrund Corona entfallen ist und das Amt wollte das Geld nicht zurück und nun?!?
Was kann man daraus schließen?!? -
Essenz: Mein Arbeitsvertrag enthielt keine Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten - die schon damals möglich war.
Jemanden für eine bestimmte Zeit für etwas ganz bestimmtes zu verpflichten, ist Knebelung.
Und der Unterschied zwischen Referendaren und den Quereinsteigern ist die Stundenzahl, die auch ein vielfaches von den Refs haben, warum sollten sie also nicht auch ein vielfaches des Einkommens bekommen?!?
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Nein, die Kopplung von "AG bezahlt Ausbildung, dafür Bindung des AN über eine überschaubare Zeit oder Teilzahlung der Ausbildung" ist kein Knebelvertrag und mit Sicherheit nicht sittenwidrig.
Also für mich ist und bleibt es ein Knebelvertrag, kannst du gerne anders sehen, ändert aber nichts an meiner Meinung und Bezeichnung, denn so wirklich zahlt der AG ja die Ausbildung gar nicht, denn man arbeitet ja parallel auch für sein Geld.
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Frage mich eh, was in Bayern so alles an Noten inkl. Nachkommastellen in Richtung Eltern und Schüler kommuniziert wird. Nachvollziehen kann das doch kein Mensch, wenn man da noch eine pädagogische 4 (oder 5) gibt, wenn Klassenarbeiten und Tests entsprechend ausfallen und dann ausgerechnet die mündliche Mitarbeit das pädagogische Zünglein an der Waage ist.
Wieso, die mündlichen Noten meiner Kinder kenne ich genauso wie jeder Hausaufgabe, jeder Test usw. Da gibt es nämlich eine Notenübersicht in regelmäßigen Abständen und da steht sogar die voraussichtliche (rechnerische) Zeugnisnote drauf.
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Wenn dies nicht unterschrieben wurde, hat man keine Chance, die Kosten einzutreiben. Wenn es unterschrieben wurde, erfolgt die Kosteneintreibung letztlich über die Schulbehörde.
Klingt für mich eher nach, der Kollege hat das Geld und es ausgegeben und der Schüler will nun das nicht mehr vorhandene Geld zurück. Wenn er also was will, muss er aktiv werden.
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Weder Waldorfschule noch hat sich bis dato jemand über meine Noten beschwert. Da ich meine Notengebung von Beginn an transparent mache. Eine solche Note ist für niemanden meiner SuS am Ende des Schuljahres eine Überraschung.
Ich habe mich auch über die Note meines Kindes beschwert und das Zeugnis wird nun neu geschrieben, es war nämlich die Notenaussetzung beantragt und bewilligt und trotzdem stand da nun eine Note, aber die Klassenlehrerin selber war die letzten 5 Wochen nicht da und hat die Zeugnisse nicht verbrochen.
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Wenn keine Kosten angefallen sind, muss er es natürlich zurück bekommen, wenn nicht mehr zu stornieren geht, hat er Pech und kann es ja gerne einklagen lassen
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dass ich beim Nichtbestehen der Prüfung 1/4 meines Bruttogehalts zurückzahlen muss
Das steht aber in den von dir zitierten Passagen gar nicht.
Besonders weil ich ja nicht aus dem Spaß an der Freude abbrechen würde, sondern weil eines meiner Kinder entwicklungsverzögert ist, mein Mann derzeit zur Reha ist und ich völlig überfordert bin.
Das ist für mich reine Knebelei.
Da findet sich sicherlich eine Lösung mit Aufschieben, unterbrechen o.ä.
Das kann man ja mit Attesten belegen
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Ich halte nichts von Knebelverträgen und ja, hier liegt einer vor, aber zu verstehen sind die AG schon, denn sonst sind die Lehrer gleich weg.
Aber, man sollte dann prüfen lassen, ob es rechtlich zulässig ist, was drin steht.Ich erinnere mich an eine Bekannte, die unterschreiben musste, dass sie ununterbrochen 5 Jahre nach der Ausbildung in dem Betrieb weiter arbeitet, sonst muss sie zurückzahlen, auch Schwangerschaft, Krankheit usw. sollte nicht erlaubt sein.
War natürlich das Papier nicht wert auf dem es stand. -
Sie musste das auf den Cent genau zurückzahlen, obwohl sie den Rechenfehler gar nicht gemacht hat. Das war mega bitter und hat sie ganz schön reingerissen, aber sie hatte da keine Handhabe gegen, obwohl (!) es nicht ihr Fehler war.
DAs geht bei TVL-Beschäftigten nicht, da gibt es eine Ausschlussfrist von 6 Monaten, alles danach ist Pech.
Doch: Bei nicht Bestehen, wird dein Vertrag aufgelöst.
Und zwar von "ihnen" und nicht von dir.Genau das.
Ich sehe auch nicht, wonach du das zurückzahlen müssen solltest, wenn du nicht bestehst.
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Nein, ist nicht das einzige Bundesland, Berlin hat wohl solche Knebelverträge inzwischen auch.
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Ich bin in der GEW. Wäre das sinnvollmich an diese zu wenden?
Auf jeden Fall, dazu haben die ja Rechtsberatung und Rechtsanwälte.
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Um welches Bundesland geht es?
Rechtsberatung der Gewerkschaft ist meist hilfreich, manchmal auch Personalrat o.ä. aber wenn in deinem Vertag nichts steht, dürfte es dazu auch keine Grundlage geben.
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Wenn mir unsere Vermieterin eine Tüte übergibt mit Sachen (unter anderem den Controller meines Kindes und mein Samsbuch) und ich die seit den Winterferien noch nicht mal vermisst habe und mich daher frage, wie die Sachen wo hier her kommen (sie weiß es allerdings auch nicht mehr).
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Einfach am helllichten Tag auf dem Sofa liegen und einschlafen (mit dem PC auf den Knien) und danach dann in den See fallen, das ist Urlaub.
Allerdings wäre das ohne die grässliche Fahrt heute Nacht wohl schöner gewesen, die Stunde vorm Tauerntunnel nachts um 2 Uhr, die brauchte jedenfalls niemand.
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...wenn ich keinerlei Ahnung habe, wo der Stift zu meinem Dienstgerät ist, geschweige denn noch weiß, wie er aussieht
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Ruhe. Hier läuft noch das alte!!!
Hier auch, noch zwei Tage, ich noch einen Arbeitstag und langsam (nee, eher schnell) drehen sie alle ab!
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...wenn ich Sonntagabend immer noch nicht weiß, wo ich die drei Urkunden wann verloren haben könnte, die ich letzte Woche kopiert habe oder ob ich sie gar nicht in der richtigen Anzahl kopiert habe.
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