Beiträge von Susannea

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    Original von Nighthawk
    Ich kann jetzt nicht ganz sehen, wieso der Hinweis "glücklicherweise geht es nicht um Bayern" jetzt wieder kommt - DU wolltest doch genauer wissen, wo in einem bayerischen Gesetz / einer bayerischen Verordnung das steht ... interessante Art der Argumentationsführung.


    Glücklicher Weise, weil damit Hoffnung besteht, dass die Schüler bestraft werden können.

    Deine Antwort fand ich aber zumindest für Bayern sehr hilfreich, vielen Dank, damit hast du dort meine Befürchtungen bestätigt.

    Un dnien, Diskutieren will ich mit dir darüber nicht! Ich wollte nur wissen, wos steht und was ich da rauslese und umsetzen würde, habe ich dir dann erzählt und du mir, was du liest. Aber es gehört dann hier eigentlich nciht mehr in den Thread darüber weiter zu diskutieren ;)

    Ich weiß also gar nicht was du dich aufregst.
    Ich kann nichts dafür, dass Bayern immer so komische Sonderregelgungen trifft und man immer nur froh sein kann, wenns nicht um Bayern geht!

    Zitat

    Original von Nighthawk
    c) Wenn man es interpretiert wie Du, macht der letzte Satz in §88 keinen Sinn (warum hier extra darauf hinweisen, dass auch der Helfer bestraft wird, wenn es sonst auch schon so wäre?).


    Weil im Abitur evtl. öfter geklagt wird und deshalb das verdeutlicht wurde. Aber wie gesagt, das ist hier auch nciht der Punkt, denn glücklicher Weise gehts nicht um Bayern!

    Zitat

    Original von Nighthawk
    Wahrscheinlich genug Beweis, dass jemand abgeschrieben hat - nur spielt es zumindest in Bayern eine Rolle, wer von den Beiden.


    Eigentlich kann ich es mir nciht so ganz vorstellen, denn es passt nicht zum Deutschen rechtssystem, andererseits macht Bayern schon immer, was es will.

    Glücklicher Weise gehts hier nicht um Bayern. Aber interessieren würde mich der Ausschnitt aus Bayern aus dem Schulgesetz schon!

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    Original von afrinzl
    Das, was Susannea sagt, kann ich nur unterstreichen. Na ja, der Lehrermangel wird halt mit Referendar/innen gedeckelt ...

    Naja, die wurden aber in der Personalplanung schon mit einbezogen, da aber dauerkranke auch zählen sind die Lücken trotzdem ncoh da.
    Mal sehen, was sie für eine Lösung finden, zumal die Verträge ja zum Teil noch nicht bezahlt sind und auch nicht ohne weiteres bezahlt werden können.

    Ziemlich peinliche Situation fürs Land Berlin!

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    Original von FrauBounty
    anscheinend ist elterngeld-berechnung bei beamten eine schwierige angelegenheit :rolleyes:

    wir haben damals - kind wurde im juli 2007 geboren - ein gutes halbes jahr auf eine korrekte abrechnung gewartet und immer wieder beschwerden eingereicht. eine wahre wonne.

    hoffe, das geht dieses mal schneller. euch viel erfolg!


    Nee, das lag nicht nur an Beamten, in 2007 (mein Kind ist im januar geboren) waren sie komplett überfordert, denn viele hatten weder Gesetze noch Bearbeitungsrichtlinein zu Ende gelesen ;)

    UNd gings ähnlich, wobei ich ihr gleich die Zeile in ihrer Vorschrift nennen konnte und sies dann auch begriffen hat.

    Die Frage ist, welche Ausbildung du hast. Es gilt die Berliner Version des TV-Ls ansonsten.

    Und dann herzlichen Glückwunsch, wenn du nach den Ferien eine Stelle ergattert hast, denn dadurch das Zöllner das Geld, was die Schulen dafür vom letzten Jahr noch zur Verfügung hatten, wieder eingezogen hat (obwohl sie behalten durften) sind viele Schulen jetzt schon im Minus!

    Zitat

    Original von petti
    Liebe Susannea, liebe(r) Marigor,
    vielen Dank für eure Hilfe! Ich habe bestimmt 10x gesagt, dass ich kein Mutterschaftsgeld erhalten habe und sogar eine Bestätigung meiner (privaten!) Krankenversicherung beigefügt! Ich habe auch gerade noch mal einen Elterngeldrechner genutzt und er kommt auf rund 50 Euro mehr!Ich werde das schriftlich einreichen!
    Viele Grüße, Petti


    Ja, das musst du auf jeden Fall tun, denn du musst dem Bescheid Widersprechen innerhalb der Widerspruchsfrist!

    Und ja, es bezieht sich nur auf die Zeit nach der Geburt. Da wird dann eben nur Elterngeld gezahlt nach der Geburt, wenn du keines oder weniger Bezüge hast!

    Zitat

    Original von petti
    Ja, ich bin Beamtin und das habe ich der Sachbearbeiterin auch schon mehrmals gesagt, aber sie wollte nicht verstehen...Ich habe mir das Gesetz auch schon so oft durchgelesen, ich verstehe es so, dass man eigentlich davor geschützt werden soll, ein zu geringes Druchschnittseinkommen errechnet zu bekommen, da ja das Mutterschaftsgeld u.ä. in der Regel niedriger als das normale Einkommen ist, oder? Bei mir wäre ja auch das Gegenteil der Fall.


    Nein, das müßte geneuao hoch sien, dass ist aber nicht entschiedend, denn Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung somit wäre kein Einkommen aus Erwerbstätitgkeite vorhanden und das eben damit niedriger.

    Wenn die Sachbearbeiterin dies nicht verstehen will, dann Widerspruch einlegen mit Hinweis auf den Paragraphen und darauf hinweisen, dass du auch klagst, weil sowohl Gesetz als auch Richtlinien (http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMFSFJ_Richtlinie_BEEG.pdf S. 52) eindeutig sind. Und du zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichst, weil gegne die Bearbeitungsrichtlinien verstoßen wird!

    DAs sollte eigentlich reichen, wenn nicht, dann ist da jemand vergnügungssüchtig und ich persönlich würde klagen und Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen!

    Bist du Beamtin? Wenn ja, ist es definitv falsch, dann müsstest du dir noch mal dne Wortlaut angucken, denn nur Monate mit Mutterschaftsgeld dürfen außen vor gelassen werden.
    Wenn nein ist es richtig, da die wie oben erwähnt außen vor gelassen werden müssen!

    Da du aber sagst, dass die Bezüge höher waren durch die neue Steuerklasse dürftest du Beamtin sein, dann hat sich die Elterngeldstelle falsch verhalten.

    Siehe dazu §2, Absatz 7, Satz 4 (?)

    Zitat

    Unberücksichtigt bleiben auch Kalendermonate, in denen die berechtigte Person Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat oder in denen während der Schwangerschaft wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise weggefallen ist.

    Zitat

    Original von DFU
    Hallo Susannea,

    bitte vorsichtig mit den Äußerungen über rechtswidriges Handeln meines Schulleiters usw. Ich habe kein Bundesland in meinem Profil angegeben, weil ich nicht in D unterrichte.

    Ich muss mich aber bei dir und allen anderen entschuldigen, dass ich nicht klar gemacht habe, dass mein Schulleiter nicht an das deutsche Mutterschutzgesetz gebunden ist. Meine Aussage war also auf Deutschland bezogen nicht unbedingt korrekt. Das hätte ich angeben müssen.

    Viele Grüße
    DFU

    Dann war deine Antwort auch vollkommen unpassend. Denn wie kannst du etwas, was andere Gesetze hat dann mit deinem Schulleiter beantworten! :rolleyes:

    Ich bin mit dem Studium noch nicht fertig (weil ichs auf BA/MA umgeschrieben habe statt 1. StEx) und habe zwei kleine Kinder. Nebenher habe ich jetzt noch mit einer halben Stelle in der Schule unterrichtet. Klar habe ich viel anerkannt bekommen, aber ganz ehrlich, es ist machbar.

    Da musste ich dann Abstriche machen. Aber nur ein Kind und Studium bzw. nur zwei Kidner und studium war für mich problemlos möglich!

    Zitat

    Original von DFU
    Hallo allerseits,

    mit der zusätzlichen Bezahlung würde ich aufpassen. Mein Schulleiter würde jedem, der bei Teilzeit vorschlägt, die Stillstunden gegen zusätzliche Bezahlung weiter zu arbeiten, knallhart erklären, dass diese Stunden zum Stillen dann wohl nicht benötigt werden. Und ich finde, da hat er recht.
    ...

    Bei einem halben Deputat würde mein Schulleiter die Hälfte an Stillstunden geben. Also abhängig davon, wie viele Tage man unterrichtet, zwei oder drei Stunden. Vier Stillstunden bei zwölf Unterrichtsstunden an vier Tagen wäre aber vermutlich nicht drin.

    BEi uns entscheidet der Ag, nämlich das Landesschulamt wieviel man an Stunden kriegt und das MuSchG gibt da klare Vorgaben, du musst an jedem Arbeitstag mindestens 30 Minuten Pause dafür haben. Wenn du deine Stunden also an 5 Tagen hast und da ist es dann egal ob volles oder halbes Deputat ist da das MuSchG knallhart, dann gibts 5 x die Anzahl der Zeit!

    Verhält sich dein Schulleiter anders, macht er sich strafbar.

    Auch für Beamten ist das MuSchG ja anzuwenden anders als das BEEG!

    Der Vorschlag der zusätzlichen Bezahlung kam von der Schule, denn ich konnte nicht zwischendrin nach Hause fahren 1, h einfach Fahrt und Stillen, das heißt ich mußte abpumpen, dazu habe ich die großen Pausen genutzt, hatte aber zur Folge, dass alles was man sonst in der zeit macht (frühstücken, Absprachen mit Kollegen treffen, kopieren o.ä.) ich vor und nach meinen Unterricht machen musste, also die Stunde hinten mehr oder weniger dran gehängt habe.

    Wo also die nicht nötig sind (wobei auch das nicht dein Schulleiter sondern das Gesetz festlegt und das nicht danach fragt, was dein Schulleiter meint :rolleyes:) frage ich mich gerade allen Ernstes.

    Aber gut, ich kenen von einigen hier nur solche unqualifizierten, rechtswidrigen Antworten!

    Ich suche dringend zu Denken und Rechnen (Ausgabe östliche Bundesländer 200/)
    für Klasse 4
    die Lehrermaterialien (näheres auch onlien, falls sie jemand noch weiterhin braucht ;) )
    das Förderheft
    das Arbeitsheft

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