Zitat
Original von FrauBounty
Susannea, vielleicht wirds bei euch anders gehandhabt, zieh das doch mal in betracht. ich habe bei allen kindern kurz nach bekanntgabe der schwangerschaft ein schreiben bekommen, in dem mir der voraussichtliche beginn der mutterschutzfrist mitgeteilt wird.
Das ist das Schreiben vom Schulamt, das habe ich auch bekommen, ist aber nichts wert, denn den Mutterschutz bzw. den voraussichtlichen Entbindungstermin legt der Arzt fest. Hatte damals nachgefragt, die wußten auch nicht so genau, was das Schreiben eingetlich soll.
Also nein, es wird nicht anders gehandhabt, aber das was ich dir schreibe ist eben das MuSchG und die Paragraphen darin, der Rest ist zusätzliche Bürokratie, die aber keinesfalls eine Rechtsgrundlage haben muss 
Finchen: Bei mir kam dann irgendwann mal ein Schreiben des Aufsichtsamtes, aber da war dann alles schon vorbei, kann also dauern 