ZitatOriginal von don_lenzo
"Der erworbene Abschluss Master of Education ist gleichzusetzen mit dem 1. Staatsexamen."Impliziert das nicht, dass auch das 1. StEx. mit dem M.Ed. gleichzusetzen ist? Nach meinem Verständnis ist es also das selbe und man dürfte den Titel doch dann tragen.
Nein, das ist es eben nicht. Hier muss man sogar wirklich den Master erst als 1. Staatsexamen anerkennen lassen wenn man cniht in Berlin studiert hat.
Master ist nämlich hier auch etwas höher als Staatsexamen weil man mehr Praxis hat und damit weniger Ref machen muss.