Beiträge von Susannea

    Zitat

    Original von Janneken
    Was würde das dann bei einem möglichen Wechsel nach Berlin bedeuten? Was sind Konsequenzen ohne TVL?
    Bedeutet das, dass du dich eher nach Brandenburg bewerben würdest, weil die dem TVL angehören?


    Das bedeutet, dass Berlin weder verbeamtet momentan, man also nie so ganz sicher ist, noch das sie so bezahlen wie TVL, osndenr da drunter liegen.

    Also ich würde mich wohl in beiden bewerben aber eher Brandenburg nehmen!

    Zitat

    Original von SemantaSyntax
    Aber, wenn du es erlaubst, lass' mich bitte fragen, ob du eine rechtskräftige Kündigung erhalten hast und wenn ja, aus welchem Grund. Du kannst mir eslbstverstäündlich mailen.
    Grüße,
    SemantaSyntax


    Nein, ich habe keine Kündigung erhalten, hätte auch nie ein rechtskräftige kriegen können. Nur wurde mir damals erzählt der Amtsjurist mußte für so einen Fall erst einen Vertrag entwerfen um mich im Zweifelsfall loswerden zu können. Wäre aber niemals gegangen ;)

    Der hatte also einfach keine Ahnung von dem, was er getan hat :rolleyes:

    Und das kann ja bei dir auch gut der Fall sein!

    Die Frage ist ja, welche Ausbildung du hast. Ich werde als Studentin bei E6 eingestuft und bekomme dadurch bei voller Stelle Brutto ca. 1800 Euro in Stufe 1.
    Halbe Stelle (hier 14 Stunden) wären dann auch nur ca. 900 Euro brutto. Also liegt das etwa in deinem Bereich. Damit wäre ich übrigens bei 15 Euro die Studen noch glücklich gewesen. Netto kam bei mir die letzten Monate ca. 530 Euro raus, damit wäre ich unter 10 Euro die Stunde und davon ist dann noch Kinderbetreuung und Fahrtkosten zu tragen (bei 38 km einfache Fahrt 4 Tage die Woche ganz schön heftig).

    Zitat

    Original von abgestürzt
    Es wäre also für mich gleichermaßen unverhältnismäig wenn das Bewerrbungsfoto oder ähnliches vergessen würde.


    Und auch dann würdest du es zurück bekommen. Berlin hat so viele Bewerber, da müssen sie sich genau an die Vorschriften halten, denn ansonsten können sich die anderne Einklagen!

    Also ich sehe da keine unverhältnismäßige Härte, immerhin stehts überall so drin, dass du rausfällst wenn etwas fehlt!

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    Original von Melosine
    Das mit den Amtsjuristen wollte ich auch gerade schreiben. Hab auch schon Einblicke in das Vorgehen der Schulbehörde erhalten und weiß, dass Dienstaufsichtsbeschwerden jursitisch geprüft werden müssen.


    Leider sind viele juristen schienb ar auch alles andere als Gesetzesfest.

    Mein Vertretungsvertrag in Brandeburg war z.B: so formuliert, dass ich überhaupt nicht kündbar gewesen wäre, aber er ist extra von dem Juristen formuliert worden, damit sie mich kündigen können.

    Der Jurist hätte aber vorher schon merken müssen, dass das bei einem befristeten Vertrag von 2,5 Monaten ohne Grund und bei bestehendeer Schwangerschaft nicht werden wird.

    Soviel also zu den Amtsjuristen!

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    Original von Mia
    Informiere dich am besten dann auch nochmal über Stillzeiten, die dir zustehen. Ich habe so ganz dunkel in Erinnerung, dass man da eine Art "Deputatsstunde" bekommt.


    Bis zu einer Stunde am Tag steht dir Stillzeit zu.

    Marigor!: Klar gibts Elterngeld ohen Elternzeit, sonst könnten Studenten, Hausfrauen usw. keines bekommen. Denn die können ja keine Elternzeit nehmen!

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    Original von katrin34327
    danke für eure zahlreichen infos!

    zu den bezügen:
    ich hatte mal auf irgendeiner seite gelesen, dass man das durchschnittsgehalt der letzten drei monate vor eintritt der ss weiter gezahlt bekommt. aber ich denke, dass gilt nur für angestelle im öd in niedersachsen. denn das wäre für mich ungünstig, da ich davor als feuerwehr (bis mitte februar) eine richtig miese bezahlung hatte und auch keine vollzeitstelle.

    DAs gilt auch für dich, aber du hast dann das MuSchG nicht zuende gelesen. DA steht nämlich auch, dass du bei Gehaltserhöhungen das erhöhte Geld bekommst, selbst wenns die erst im BV gibt!

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    Original von kielerin
    Hej,

    das droht mir in ähnlicher Form auch. Gilt die Sache mit dem Antrag beim Amt auch dann, wenn mna das Referendariat gemacht hat und somit einen Vertrag von 2 jahren vorweisen kann? ich meine dann habe ich doch in die Sozialkassen eingezahlt?!


    Nein, das gilt da nciht, denn du hast nicht eingezahlt. Du ahst keinerlei Anspruch auf ALGI da du ja Beamtin auf Zeit warst. DAmit keine Zahlungen zur ALV geleistet hast!

    Die Eingangstüren kriegt man glaube ich mit unseren Schlüsseln nicht auf, wohl aber die Glastüren nach der großen Tür. DAnn KLassenräume und Lehrerzimmer. Vom Lehrerzimmer kommt man ins Sekretariat (wenn das nicht auch von außen der gleiche Schlüssel ist) und dort hängen die Fachraumschlüssel.

    Zitat

    Original von Conni
    Mein Zusatz zu Klasse 2 bezieht sich darauf, dass in Klasse 2 nicht zensiert werden darf laut GV von 2005 - und so wie es sich anhört scheint es ja so zu sein, dass in der neuen Variante auch die Zensierung in Kl. 2 nicht vorgesehen ist - und teilweise nichtmal in Kl. 3.


    Ok, das klang so als ob du hier jemandem vorwirfst in der Klassenstufe zu zensieren.

    Gefunden habe ich das hier:
    http://www.berlin.de/sen/bildung/rechtsvorschriften/
    wobei die Grundschulordnung eben mit der Neuerung nur auf §58 Schulgesetz verweist bei der 3. Klasse.

    Zitat

    Original von Conni
    Quelle: Berliner Grundschulverordnung von 2005


    Da liegt der Haken es gib eine 2010er-Überarbeitung (25.1.2010) und da ist das genau mit den Klassen 1-3 drin ;)

    Deinen ZUsatz mit KLasse 2 verstehe ich aber nicht, denn es geht doch gerade darum, dass selbst in 3 z.T: nicht mehr auf Antrag zensiert werden kann/darf.

    §58 (4):...

    Zitat

    Abweichend von Satz 2 wird der Lernerfolg in Jahrgangs-stufe 3 immer durch schriftliche Informationen zur Lern- und Leistungsentwicklung beurteilt, wenn die Schulanfangsphase jahrgangsstu-fenübergreifend mit der Jahrgangsstufe 3 verbunden ist.

    Zitat

    Original von Conni

    So wie ich es geschrieben habe. Es ging ja um aktuelle Regelungen nicht um vergangene.


    Naja, das von dir geschrieben ist aber auch überholt, wie ich gerade nachgeguckt habe, denn das gilt nur, wenn nicht die Klassenstufen 1-3 zusammen unterrichtet werden.
    Also alles was mit Schulanfangsphase zusammenhängt ist ohne Noten und da können die Eltern auch nichts machen.

    Zitat

    Original von Conni
    Das mit der 2. Klasse ist in Brandenburg. 2/3-Mehrheit für Kl. 2, Regelung für Kl. 3/4 wie in Berlin.


    DAs war eindeutig Berlin, war aber natürlich vor den Flex-KLassen ;)

    Wies jetzt ist müßte ich noch mal nachschauen.

    Zitat

    Original von sjahnlea
    Also ich war dafür bei uns in der Jobzentrale, man sagte mir, die sind dafür zuständig, und der Herr dort sagte mir, dass ich das gar nicht beantragen brauche, denn es würde eh abgelehnt werden, bzw ich hätte keinen Anspruch. Woher sollte ich wissen, das der mir Blödsinn erzählt?


    Da sitzen z.T: nciht ausgebildetet Arbeitslose, gerade in der Zentrale. Was erwartetst du von denen, die wissen auch nicht wirklich mehr als du. Da müßtest du dich einfach mal selber etws einlesen und dazu wäre man gar nicht lange im Netz unterwegs gewesen um rauszufinden dass dies bei ALGI totaler Blödsinn ist!

    Zitat

    Original von *Stella*
    Ich versuche schon immer so weit wie möglich alles in den Ferien zu korrigieren, allerdings aus eher egoistischen Gründen, weil ich es persönlich immer schrecklich finde, mit "Altlasten" nach den Ferien zu starten.

    Wenn ich es eben aber mal nicht geschafft habe, zum Beispiel über das WE oder über die Ferien sage ich den Schülern ganz offen, dass ich als Lehrer auch Ferien nötig habe und versuche dann die Sachen möglichst rasch zu erledigen, weil ja dann schon wieder weitere, neue Korrekturen anstehen.


    So handhabe ich es auch und versuche einfach Arbeiten gerade vor Ferien zu schrieben weil ich da mehr Zeit für habe.

    Zitat

    Original von KatjaK
    Hallo!

    Familienversichert kann ich über die 6 Wochen Sommerferien nicht mehr sein, da ich bereits 25 bin! D.h. ich kann nicht mehr über meine Eltern versichert werden und muss mich dann auch über die Sommerferien freiwillig versichern mit einem satten Beitrag von 140€ pro Monat.

    Wenn ich als arbeitslos gemeldet bin, wird die Krankenkasse dann übernommen, auch wenn mit kein ALGI oder ALG II zusteht? Weiß das jemand??

    DANKE!


    Naja die 25 habe ich auch schon seit über 5 Jahren überschritten, aber ich bin einfach über meinen Mann versichert ;)

    Wenn man das nicht kann, muss man sich ja eh etwas einfallen lassen, weil man irgendwo von leben muss. DAs brauche ich ja auch nicht.

    Ja, dann sind 140 Euro ca. fällig und nein, wenn dir nichts zusteht, dann ist die KK selber zu zahlen.

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