Es interessiert nicht wieviel Stunden du arbeitest, wohl aber ob relevante UNterbrechungen dabei sind (alles länger als 6 Wochen "versaut" dir alles).
Beiträge von Susannea
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Original von sjahnlea
ALG bekomm ich nicht, mein Mann verdient zu viel (1700 Euro)!
WAs hat denn dein Mann mit deinem ALGI zu tun? Gar nichts. Dies ist eine Versicherungsleistung für die du eingezahlt hast und die du in Anspruch nehmen kannst wenn du innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Beiträge eingezahlt hast.Also evtl. hilft es, das zu beantragen oder sich richtig zu erkundigen, denn das steht dir unabhängig vom Gehalt deines Mannes zu!
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Bei uns meinte der Personalrat sobald man innerhalb von 14 Tagen nach Ferienende irendwo eine Stelle in Berlin hat, wäre das so.
Nun ist Berlin ja aber wieder ein Sonderfall (zumindest bisher noch), kann also bei euch anders sein.
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Je nachdem wie lange du sonst gearbeitet hast steht dir ALGI zu.
Aber du hättest dich bis 2.4. arbeitslos melden müssen.Mein Vertrag endet zum 7.7. ich habe mich nicht arbeitslos gemeldet, denn ich hoffe einfach auf eine neue Stelle nach den Ferien und auf die nachträgliche Bezahlung der Ferien somit. In den Ferien arbeitslos gemeldet sein mag ich nicht, weil ich da wirklich verreisen will und weil ich keine Lust auf den Papierberg habe.
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sina: Wird bei euch noch direkt verbeamtet? Das sind ja traumhafte Zustände, so etwas gibts bei uns kaum. UNd auch wenn der Topf ansonsten eine andere ist, dann wird bei dem ersten Topf eben gespart

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Original von sina
Für Krümel muss ein Ersatz an die Schule kommen und was kann sie dafür, wenn das Land nicht für genügend Lehrer sorgt (es wären genug Kandidaten da! Nur das Geld fehlt!).Aber es ist doch für sie Geld da, was dann gar nicht für sie ausgegeben wird und das kann doch dann für den nächsten genutzt werden. Es entstehen doch bei Angestellten dem AG eigentlich keine Kosten! Gibts doch alles von der KK erstattet!
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Original von Knödelfee
Ich wollte niemanden eines Betrugs bezichtigen und hoffe, dass das so auch nicht angekommen ist. Allerdings finde ich es moralisch eben nicht ok. Wenn du in der gleichen Lage ähnlich gehandelt hast, wertest du das auch anders. Ich habe die andere Seite erlebt, wie alles bei uns drunter und drüber ging aus ebensolchen Gründen und wir die Mehrarbeit leisten mussten, da keine Vertretung gestellt werden konnte.
Jeder sieht es eben aus seiner Sicht.
Nochmal, die Sicht ist hier doch aber gar nciht gefragt gewesen. Dabei gibts dann keine unterschiedlichen Sichtweisen.Siehe hier:
ZitatOriginal von krümel2010
Nun meine Fragen:
Kann das Angebot zurückgezogen werden, wenn mein (zukünftiger) Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt?
Wann muss ich es ihm mitteilen?
Ist es so ohne weiteres überhaupt möglich sofort in die Elternzeit zu gehen, ohne jemals dort gearbeitet zu haben?Danke und Grüße
Würde also sage komplett am Thema vorbeigéschrieben

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Original von Knödelfee
Entschuldige bitte. ich dachte das wäre ein öffentliches Forum, in dem man seine Meinung vertritt und nicht das sagt, was der andere gern hören möchte.
Hier gings aber um dié rechtliche Frage und es war nicht nach persönlichen Meinungen gefragt!Und jemanden des Betruges zu beschuldigen und das in einem öffentlichen Forum und noch dazu, wo man weiß, dass es keiner ist, ist nicht die feine Art.
Man wird dir sicher nicht den Mund verbieten, aber evtl. würde ich mal gucken wo ich was schreibe!
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Wir haben oft Kinder ohne wirkliche Deutschkenntnisse und die Erfolge und Schnelligkeit des Lernens ist sehr unterschiedlich. In einer Klasse habe ich zwei Beispiele erlebt. Ein polnischer Junge der zu Beginn des Schuljahres kam, viel wurde ihm einfach ohne Frage von einem polnischen Mitschüler übersetzt, geantwortet hat er erst selten, weder auf deutsch noch auf polnisch. DAs hat sich bald gegeben. INzwischen spricht er nicht schlechter Deutsch als manch andere Kinder, wenn auch viele Wörter noch fehlen und er immer weiter ein Vokabelheft füllt.
Eine Mitschülerin ist erst zum neuen Jahr gekommen, sie hat ihn einfach überholt, weil sie viel lernen wollte. Gut, sie ist nun auch deutlich älter als er, wenn sie auch in der selben Klasse ist, aber sie hat in der Pause oft nach Wörtern gefragt usw.
Am Anfang eben alles mit Zeichensprache oder Übersetzungshilfe inzwischen redet man mit ihr normal und die fehlenden Wörter reimt sie sich zusammen.
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Original von ***Andi***
Ich habe dich schon verstanden, finde diese Art von Veralgemeinerung dennoch nicht angebracht. Hier ist nicht der richtige Ort für Frustabbau in Form einer Rundumklatsche gegen Integrationskinder.Gruß, Andi
Wenn du mich verstanden hättest, dann würdest du auch lesen, dass dies keine Rundumklatsche ist und kein Frustabbau. NUr leider sind eben genau diese drei typen von schwierigen Schülern, wenn sie aufeinandertreffen dann wirklich gefährlich. Der eine kann seine Wut nicht kontrollieren, merkt dann gar nicht, wenns zu viel wird. Der nächste merkt aber durch sienen Status nicht, dass er den anderen provoziert usw. da fliegen dann eben auch mal Stühle und die Gründe werden dir nur die Schüler selber sagen können und ob das wirklich sein muss!UNd die "vielen" bezog sich auf die "vielen" bei uns und niemanden anders! Also bitte nicht zuviel reininterpretieren!
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Original von ***Andi***
Finde dieses Statement ehrlich gesagt etwas fragwürdig und in anderer Hinsicht problematisch. Vielleicht sollten wir drauf achten, dass die Diskussion nicht abgleitet.
Das jetzt wäre eher ein Thema für eine Supervision....Gruß, Andi
Was ist daran fragwürdig? ICh wurde gefragt, ob Stühle fliegen müssen und habe darauf geantwortet. Denn nein, eigenltich sehe ich da keinen Grund, diese Art von Schülern bei uns und davon gibts in bestimmten Bezirken Berlins leider eine Menge, warum auch immer so gehäuft dort, sehen das eben anders! -
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Original von FrauBounty
na ja, hier ist es einfach so, dass man keine aufsichten machen darf. es ist ein unterschied, ob man das nun nicht möchte oder eben nicht darf. es geht doch letztlich nur ums geld - wenn dem baby in der schulzeit etwas passiert, muss das land nrw zahlen. wenn privat etwas passiert, ist es eben eine privatangelegenheit.
genauso beim beschäftigungsverbot - ich wollte auch nicht zuhause bleiben bei meinem 2. kind, wurde aber nicht gefragt. es gab eine gefährdungsbeurteilung der schulleitung, inwiefern ich mit speichel, aggressiven kindern usw in berührung kommen könnte (bei sonderpädagogen sind die richtlinien aber auch strenger als bei grundschullehrerinnen oder lehrerinnen in der sekundarstufe) und ausgehend vom immunschutz sprach der arzt vom bad dann eine empfehlung aus, an die sich dann bezreg oder schulamt zu halten hatten.
da ists sekundär, ob ich mein 1. oder 10. kind bekomme
(mal ganz davon ab, finde ich es zeitweise auch stressiger, mit zwei kindern einkaufen zu gehen als mit einem kollegen eine pausenaufsicht zu führen ;-))
Genau so ist es. Ich brauchte sogar eine Genehmigung um 7 Tage in den Mutterschutz reinarbeiten zu dürfen.ZitatOriginal von Friesin
und muss mal ganz naiv fragen: MÜSSEN da Stühle fliegen ???Frag das doch mal bitte die vielen verhaltensauffälligen, verhaltensgestörten und INtegrationskinder.
Antwort in der Woche vor dem betreffenden Schüler der den Stuhl beim tollen Spiel "Stühle werfen" geworfen hat "ich habe ihn geworfen und, was wollen sie nun von mir!"
Das sagt doch alles, oder?
Man darf übrigens nach Aussage der GEW auch nicht mehr in Klassen mit gewalttätigen Schülern unterrichten in der Schwangerschaft!
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Original von Friesin
und bedeutet das dann, dass je nach Elternschaft in jeder Klasse anders gehandelt wird? Dass also eine 2.Klasse Ziffernoten bekommt, die Parallelklasse aber Berichtszeugnisse ?
Ja, das bedeutet es. Bei uns waren glaube ich zwei von drei Klassen mit verbaler Beurteilung bei uns gabs Ziffernnoten. -
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Original von annasun
Mal so aus Interesse: Was wird denn noch so von den Eltern festgelegt??? In Berlin?Gruß aus dem Süden
Anna
Müßte ich jetzt nachgucken, aber bei den beiden DIngen weiß ich es eben ganz genau aus persönlicher Erfahrung. Gibt aber noch so einges, wo die Eltern entscheiden
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Original von Clematis
Aber nach Ablauf der Elternzeit kann man sich doch aus familiären Gründen beurlauben lassen, und sich dann in der Beurlaubung selbst vertreten, so wie in der Elternzeit ?So hat mir das jedenfalls meine Sachbearbeiterin im Schulamt erklärt; ich möchte nach Ende der Elternzeit nämlich evtl. auch erst mal nur mit weiterhin 8-10 Stunden in der Schule arbeiten.
Ja, das geht. Aber die Beurlaubung ist auf maximal 12 Jahre insgesamt begrenzt. Elternzeit zählt nicht dazu. Bei meiner Mutter gabs Elternzeit so noch nicht, sie kann nun nicht beurlaubt werden um ihre Enkelkinder zu betreuen weil bei drei Kidnern eben 12 Jahre schnell erreicht sind! -
Wie hier zitiert wurde handelt es sich wirklich lediglich um den Zensurenspiegel. Habe ich kein Problem mit, schreibe ich immer an und wers nicht abschreibt hat Pech
Bekanntgegeben habe ich ihn 
Auch die Zifernoten ab Klasse 2 werden in Berlin von den Eltern festgelegt, wenn der Lehrer gut genug argumentiert gehen aber in der Regel die meisten Eltern mit.
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Original von Knödelfee
Also ich sehe das schon als Betrug, wenn man weiß, dass man schwanger ist und das verschweigt und ein Stellenangebot annimmt. Auf alle Fälle bedeutet es für die Kollegen einen Haufen Mehrarbeit, wenn keine Vertretung gefunden wird.
Als was du es ansiehst interessiert aber glücklicher Weise niemanden. DAs deutsche Gesetz sagt, dass eine Schwangerschaft verschwiegen werden darf, die Frage dazu unzulässig ist usw.
Demnach kann es kein Betrug sein! -
Ich habe es ähnlich gehabt und dann auch ähnliches erlebt, wo letztendlich selbst im öffentlichen Dienst gegen die nicht erfolgte Überreichung der Ernennungsurkunde rechtlich vorgegagnen werden musste.
Also ich würde erstmal gar nichts sagen bis du den Vertrag schriftlich in der Hand hast und zwar unterschrieben vom AG.
Dann gibst du die Bescheinigung für den Mutterschutz vom Fa ab und gehtst in den Mutterschutz, gut ist

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Original von Prusselise
Ich kann ja aber nur für mich sprechen:
Aufsichten bei uns sind absolut ungefährlich.

Das würde ich auch gerne mal sagen wollen
fliegende Stühle z.B. habe ich nun schon mehrmals erlebt und wenn man die dann abkriegt
Man darf übrigens aus dem Grund auch nicht mehr in KLassen mit gewalttätigen Schülern unterrichten.
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Herzlichen Glückwunsch!
Nein, du musst keinen Sportunterricht mehr machen (kannst aber), Pausenaufsichten sind nicht mehr erlaubt und Schwimmunterricht auch nicht.
Für Untersuchungen bist du freizustellen, ist zwar blöd in der Schule, aber rechtlich ok!
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