Ja, kannst du sicher. Aber die Fristen sind dann eben einzuhalten bzw. ist sonst ein Aufhebungsvertrag nötig, dass hängt dann sicher vom Vorgesetzten ab!
Beiträge von Susannea
-
-
Allgemein heißt es im Arbeitsrecht am 3. Tag, aber der AG kann auch ab dem 1. Tag eine verlangen. DAmit muss also überall das spätestens am 3. Tag da sein, alles andere sind ZUsatzvereinbarungen über Tarifverträge o.ä.
-
Zitat
Original von magister999
Solange Du Angestellte warst, musstest Du bei Krankheit ab dem ersten Tag der Schule eine Krankmeldung abgeben. Dieser "Kleine" Zettel enthält keine Diagnose, sondern nur die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Schulleitung muss diesen Zettel in einer Hilfsakte aufbewahren; in der Personalakte hat die Krankmeldung nichts zu suchen.
Wonach denn am ersten Tag?!? Weder TV-L noch sonst ein Tarifvertrag (den von Hessen kenne ich aber nicht, da weiß ich es nicht) geben dies her. Attest muss nach den Tarifverträgen am 3. Tag vorliegen. Bei uns gehen die Krankmeldungen mit einem weiteren Formular und der Diestantrittsmeldung zur Personalstelle. Bei Angestellten geht noch eins zur KK, bei Beamten gibts ja Lohnfortzahlung auch bei Krankheit, also ist dies unnötig! -
Musik wird meine ich immer noch häufig gesucht, ansonsten Naturwissenschaften. Deutsch eher nicht.
-
Zitat
Original von Flipper79
Ist die Frist bereits gewahrt, wenn ich mich gemeldet habe, auch wenn das LBV / das Schulamt die Vordrucke noch nicht ausgefüllt hat?
Die Frist ist bereits gewahrt wenn du dich online arbeitssuchend gemeldet hast! -
Es gibt soviel ich weiß keine Wartefrist, aber das Ereignis um das es geht darf nicht vor dem Eintreten in die GEW passiert sein und da wirds dann brenzlig bei dir!
-
Ich finde die Punkteverteiling relativ normal, wenn du es bei den Schülern sonst immer anders machst ist das aber blöd.
Bei mir gibts übrigens eine 1 nur bei voller Punktzahl, maximal eine 1- mit 0,5 Punkten fehlen.
-
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem Kinderwunsch du wirklich genauer über einen Abbruch nachdenkst, denn das könnte dann doch das Aus für diesen sein.
Ganz klar hat jetzt deine Schwangerschaft einige finanzielle Aspekte, die sicher sicherer sind als später (wenn du nicht verbeamtet bist).
Selbst wenn du nun die komplette Schwangerschaft hindurch krankgeschrieben bist, gibts das volle Gehalt und dadurch auch das volle Elterngeld (was übrigens bei iner Weiterführung des Refrendariats auch als Sockelbetrag zeitgleich zum Gehalt bezogen werden kann, weil das Refrendariat als Ausbildung zählt
).Als Angestellter gäbe es nach einer gewissen Zeit nur noch Krankengeld und damit einen "Nullmonat" fürs Elterngeld.
Also solltest du wirklich kündigen wollen, dann doch bitte erst nach dem Mutterschutz

Evtl. überlegst du dir sonst auch, wie das mit Kindermädchen, Aupair oder ähnlichem aussieht wenn du das Refrendariat dann fertig machst. UNd ganz ehrlich, ob nun drei oder vier Kinder bzw. 1 oder zwei, finde ich, macht keinen großen Unterschied.
-
Schwierige Situation. Aber eines ist klar, schwanger kannst du nicht ohne weiteres gekündigt werden.
-
Ich habe im Moment ständig in einer 3. Klasse Vertretungsunterricht und habe mit denen bisher schon so einges zum Thema Tulpe gemacht. Eigentlich wollte ich mit ihnen noch Tulpenzwiebeln einpflanzen, fällt aber aus, weil ich keine bekomme.
Nun wollte ich mit ihnen in ihrer BK-Stunde etwas zur Tulpe basteln. Gemalt haben wir zum Gedicht "Die Tulpe" schon ein Bild bzw. das Gedicht verziert.
Hat jeman noch eine Idee, was man am Besten macht? Ich habe Eierkarton-Tulpen gefunden, die gefallen mir aber nciht wirklich. NUn habe ich überlegt Tulpen aus buntem Papier auszuschneiden und damit ein Bild zu kleben. Würde die Vorlagen von Blüte und Stängel, die ich gefunden habe dann auf buntes Papier kopieren und ausschneiden lassen und dann eben Bidler zusammenkleben lassen.
Aber so richitg begeistert es mich auch nicht und ich bin mir nciht sicher, ob die nicht dafür schon zu alt sind. Hat jemand noch eine zündene Idee?
-
Zitat
Original von Xeones
Hm wow.. wenn man sich nur auf das Studium konzentriert, dann ist die Regelstudienzeit aber schon realistisch... oder?
Bei uns an der Uni definitv nicht, da die Fachbereiche nicht aufeinanderne abgestimmt waren und die Plätze nie gereicht haben. Sprich du hast also endlich mal alle Veranstaltungen in deninen Stundenplan gekriegt und nur mal hier oder da eine Viertelstunde, die du zu spät kommen mußtest (weil die Fachbereiche verschiedene Anfangszeiten hatten) und dann hast du aber die Hälfte der Veranstaltungen nicht bekommen bzw. bist rausgeflogen wegen Überfüllung.Da war nichts mit Regelstudienzeit in allen Fachbereichen gleichzeitig.
-
Zitat
- Wie lange arbeitet ihr schon als KV?Seid Oktober 2008.
Zitat
- Wie alt seid ihr?
31Zitat
- An wie vielen Schulen habt ihr schon gearbeitet?
An dreien.Zitat
- Wie lange wart ihr an den Schulen beschäftigt?
2x zweieinhalb MOnate (einmal bis zum Mutterschutz und einmal bis zu den Sommerferien)
UNd nun seit Otober 2009.Zitat
- Wie war die Akzeptanz bei der Schulleitung / den Eltern / den Kollegen / den Schülern?
An einer Schule war das schon etwas merkwürdig mit den Eltern, weil sie immer meinten, man ist eh gleich wieder weg und ansonsten durchweg positiv.Zitat
- Was waren eure positivsten / negativsten Erlebnisse?
Die Fragen an der jetzigen Schule nach unseren Verträge und das eine KOllegin zum Schulleiter gegangen ist und gesagt hat, er müßte den Vertrag aus den und den Gründen auf jeden Fall versuchen zu verlängern!
Zitat
- Wie würdet ihr euer Engagement beschreiben? War dieses besonders hoch, z.b. weil ihr euch erhofftet, an dieser Schule eine feste Stelle zu bekommen? Oder tatet ihr nur das Nötigste, weil ihr dachtet "ich bin ja eh bald wieder weg"?
Da ich ja nie weiß wielange ich irgendwo bin, wüßte ich nicht, warum ich weniger machen sollte.Zitat- Wart ihr durchgängig beschäftigt oder wart ihr zwischendurch (abgesehen von den Sommerferien) auch mal einige Zeit arbeitslos?
Ich war auch arbeitslos, jewils nach den Ferien immer ein paar Wochen.Zitat
- Wie empfindet ihr die Situation?
Wenn mans Geld wirklich braucht, ist es doof. Ansosnten finde ich, dass es geht.
Es ist eine schöne Alternative und ich habe immer noch die Hoffnung so evtl. doch ohne Abschluss reinzukommen und ansonsten viel als Zeiten für Refrendariat bzw. Praktika anerkannt zu bekommen. Wobei mir doch ein Dozent erzählen wollte, ich müßte nun erstmal ein Praktikum machen
-
Die Anzahl der Semester interessiert doch nachher niemanden. Ich bin nun im 21. Hochschulsemester, aber ich habe eben nun auch schon inzwischen 5 Prüfungsordnungswechsel, Fachweschsel usw. hinter mir!
-
Du darfst keien Mehrarbeit usw. leisten, aber abgeordnet dürftest du evtl. schon. Denke also, dass die Fahrtwege dazwischen nicht gehen, aber ganz müßte gehen. Habe dazu leider nichts in dem Heft gefunden.
-
Sowohl Berlin als auch Brandenburg haben die SA vorgeschrieben, sehr zu meinem Leidwesen, denn ich habe LA gelernt.
-
Zitat
Original von redfairy
finde es auch nicht so wichtig ob er darf oder nicht, sondern ob du dazu bereit bist?
wenn es dir ansonsten gut geht, du aber nicht unterrichten darfst wegen schweinegrippe, würde es für mich selbstverständlich sein den samstag hinzugehen.
zumal bei drei stunden ja noch genug vom tag übrig bleibt.Ganz klar sehe ich das anders, in erster Linie ist die Frage ob sie überhaupt darf und dann, ob sie an dem Tag darf. So siehts zumidnest das Gesetz

-
Nein, darf er nicht ohne weiteres. KOmmt darauf an, was auf dem BV steht.
Ist das auf den Unterricht beschränkt? Wenn nämlich nciht, darf er dich gar nciht einplanen!
-
Zitat
Original von Clematis
Das Argument verstehe ich irgendwie nicht
Das ist doch nur eine Formsache, eine Bitte um Entschuldigung zu akzeptieren, oder? Wenn ich Zweifel habe an einer Entschuldigung werde ich doch sofort aktiv und hake bei den Eltern nach?
Wenn es theoretisch irgendwann, z.B. ein halbes Jahr nach der Zeugnisausgabe, mal Probleme wegen der Fehlzeiten geben sollte kann ich doch nicht sagen: Ach so, Entschuldigungen wurden abgegeben, aber die hab ich eh gleich weggeschmissen da ich für mich entschieden habe, dass das Kind unentschuldigt gefehlt hat?Wenn es eine Formsache wäre, bräuchte man doch keine mehr. Und nein, warum muss man bei den Eltern nachhaken. Wenn man eine Entschuldigung nicht akzeptiert, dann teilt man es evtl. den Eltern mit, aber sicher nicht jede Mal wieder, wenn man einmal gesagt hat, der Grund wird nicht akzeptiert!
-
SPF- Kinder sind Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die also eine anerkannte Lernbehinderung haben. Dies ist aber auch auf dem Zeugnis vermerkt, ob sie das bei uns nur die ersten 6 Schuljahre haben oder aber auch in der Oberschule weiter, kann ich leider nicht sagen.
Und diese Kinder dürfen eben eigentlich gar nicht die Arbeiten der Kinder ohne Lernbehinderung schreiben, eigenltich ja auch klar.
-
Zitat
Original von *Stella*
Auf die Gefahr hin, mich als Volltrottel zu outen...(Binnen)differenzierung schön und gut. Aber in einer Probe muss der Schüler, der aufgrund seines wie auch immer beschaffenen Leistungsvermögen mehr oder weniger, leichtere oder schwierigere Dinge geübt hat, dieselben Fragen beantworten und wird nach demselben Punktesystem bewertet wie jeder andere Schüler.
Ich sehe da einfach eine ungeheure Diskrepanz und auch Ungerechtigkeit. Vorher wird im vorgegaukelt, weil er ja weniger und weniger anspruchsvolle Aufgaben übt, dass er eigentlich gut mitkommt.
Später erfährt er über die Note, die (vermutlich) nicht so gut ausfällt, dass er sich getäuscht hat, dass er "gar nichts" kann...
Alles etwas plakativ beschrieben, man könnte es auch pädagogischer ausdrücken, aber es läuft meines Erachtens darauf hinaus.
Hm, ist das bei euch so? Bei uns gibts auch differenzierte Arbeiten, denn wird haben viele SPF Kinder dabei und die dürfen ja eh nur Noten mit * bekommen, d.h. die sind an ihrem Leistungsvermögen gemessen und nicht dem dder Mitschüler.
Werbung