Nein, man kann natürlich beim Elterngeldbezug nicht auf die Einkommenssteuererklärung verzichten, dann würde das ja jeder so machen. Sobald man im Jahr über 510 Euro Lohnersatzleistungen erhalten hat (und das ist ja Elterngeld), ist man verpflichtet bis zum 31.5. des darauf folgenden Jahres die Steuererklärung abzugeben. Ist eine sogenannte Pflichtabgabe.
Mutterschutz muss nicht unbedingt vermerkt werden, da diese ja eh als Beschäftigungszeit gilt, wobei man natürlich keine Fahrtkosten usw. für den Zeitraum angeben darf ![]()
Bei Zahlung von Mutterschaftsgeld wäre das anders.
Übrigens haben wir beim ersten Kind trotz Elterngeld von Januar bis Dezember (Kinder sind immer im Januar geboren) keine Nachzahlung gehabt. Nur unsere Erstattung war eben nur noch eine geringe vierstellige. Diesmal ist sie dann eben nur dreistellig beim 2. Kind.