Ihr wißt schon, was heute für ein Datum ist ![]()
Solche Sachen kann ich weder heute noch sonst wann wirklich ernst nehmen, denn Amtssprache ist und bleibt deutsch ![]()
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Solche Sachen kann ich weder heute noch sonst wann wirklich ernst nehmen, denn Amtssprache ist und bleibt deutsch ![]()
ZitatOriginal von limlom
Berufserfahrung als Lehrer kann ich nicht vorweisen, allerdings arbeite ich seit 7 Jahren als Dipl.-Ing, was meiner Meinung nach eine förderliche Zeit darstellt. Falls diese Zeit angerechnet wird entspricht dies Stufe 4 und falls nicht Stufe 1.
Also höher als Stufe 2 wirst du in der Regel nicht eingruppiert, es sei denn du warst genau bei dem AG usw.
ZitatOriginal von wossen
Berufserfahrung alleine zählt nicht.
Ich habe mich evtl. etwas unklar ausgedrückt. Hier zählt nur Berufserfahrung in dem Lehrerberuf, nichts anderes!
Die Stufen werden genau wie beim TV-L sein, d.h. Stufe 1 ist der Beginn, Berufserfahrung von mindestens einem Jahr dann Stufe 2 usw. wobei für Stufe 2 evtl. andere Berufserfahrung anerkannt werden kann!
ZitatOriginal von Anton Reiser
bumblebee schrieb:
Du bist im Grunde dazu verpflichtet den Eltern die Rechtsgrundlage für deine dienstliche Tätigkeit erläutern zu können, d.h. das Schulrecht von Berlin zu kennen. Wenn du das nicht kannst oder willst, sind Beschwerden von Eltern wahrscheinlich und wohl unvermeidlich.Im Schulgesetz von Berlin steht zu der von dir genannten Frage in etwa das, was in NRW für die Oberstufe gilt. Das schreibe ich lediglich aus der Erinnerung. Eine genauere Recherche, insbesondere zum Berliner Schulrecht, wäre sicherlich hilfreich...
Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
Sehe hilfreiche Antwort.
Was steht denn dort nun?!?
Also wir lassen sofort nachschreiben, egal wie lange krank!
Habe z.B. den eine vorgestern den ersten Teil und gestern in der großen Pause sein Diktat schreiben lassen (und das sogar am letzten Schultag). Er war Montag wieder da.
Evtl. registrierst du dich kurz vorher über das PKB Programm erstmal und ich bin sicher, gerade mit Schwimmschein dürftest du zumindest leicht eine Vertretungsstelle erhalten und dann von dort aus evtl. etwas festes bekommen.
ZitatOriginal von alias
In dem Fall machst du ja genau, was ich sage: Du führst ein Fahrtenbuch - ob sich dieser Aufwand jedoch letztlich rechnet, ist dahingestellt..
Nee, ein Fahrtenbuch führe ich nicht, das ist noch mal was anderes, aber der Aufwand die geneauen Daten und Kilometer ins Steuerprogramm einzugeben rechnet sich für mich mit damit z.B. 38 km Fahrtweg einfach zur Arbeit natürlich! Bis zu den Sommerferien waren es ca. 50 km, die hat man einfach bei Vertretungsstellen ganz schnell und damit ist so etwas schon angebracht.
ZitatOriginal von SunnyGS
Wenn wir grad dabei sind: Kann ich Brötchenkosten und Schokolade für Ostern (ich hab grad letzte Woche 20 Ü-Eier gekauft :D) auch mit aufführen?
Natürlich.
alias: Ich bin damit immer gut gefahren und doch, Baustellen interessieren und du darfst dafür Umwege fahren genauso um Kollegen mitzunehmen, sagt mir jedenfalls der Hauffe und das Steuerprogramm und meine Finanzbeamten in der Familie. Da ist nichts geflunkert, sondern ehrlich die gefahrenen Kilometer angegeben, einschließlich genau der Tage, die ich sie gefahren bin, also im Gegensatz zu vielen hier eben nicht 230 Tage sondern genau die Ferien usw. abgezogen.
Ich gebe die gefahrenen Kilometer und nicht die Entfernungskilometer an, das ist ja wählbar, der Satz liegt dann aber auch nur bei 20 Cent je Kilometer!
Tut mir leid, aber so etwas ist schon sehr anmaßend von dir solch eine Aussage!
Klar kann das, muss aber nicht ![]()
alias: Den Mähdrescher würde ich genre mal sehen ![]()
Miene Schüler wissen nicht mal, was das ist ![]()
ZitatOriginal von Schmeili
Wohin du deine Tochter morgens hinbringst ist leider dein Privatvergnügen und nicht steuerlich absetzbar...
Ich würde immer alles angeben - soviel Mehrarbeit machts ja nicht...
Ich gebe den Weg immer an, den ich fahre, denn fahre ich um Baustellen rum, nehme ich einen Kollegen mit usw. darf ich ja auch die mehr gefahrenen Kilometer angeben, also geb ich die auch an!
Klar, der Verdienst ist ein ganz andere, ich werde nach E6 bezahlt, selbst Bachelor ist bei uns E10 gewesen.
Ich habe ohne 1. StEx eine Vertretungsstelle im Moment 19 von 28 Stunden, hätte aber auch 28 von 28 bekommen können, will ich aber mit zwei kleinen Kindern logischer Weise nicht ![]()
Das ist zumidnest in Berlin übers PKB keine Problem, da darfst du auch generell als Student jeglicher Fachrichtungen unterrichten.
Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass zumindest bei der elektronischen Form Belege bis auf wenige Ausnahmen (siehe hier: https://www.elster.de/download/merkblatt_belege_ab_2008.pdf) nur auf Aufforderung überhaupt vorzulegen sind.
ZitatOriginal von Dalyna
Nach staatlicher Anerkennung von wem oder was? Und ja, wie jetzt hier schon ergänzt, kann man nur als Beamter des Landes eingestellt werden, wenn die Schule staatlich anerkannt ist.
Die Schule ist noch nicht stattlich anerkannt. ![]()
Zitat
Daher hab ich aber auch im ersten Post geschrieben, dass es auch bundeslandabhängig ist, ob ohne 2. Stex eingestellt wird oder nicht.Den Widerspruch hab ich darin gesehen ,dass Du sagst, es gibt Unterschiede zu staatlich anerkannten Ersatzschulen. M;eine Schule ist eben in privater Trägerschaft und somit im 'Grunde auch eine Ersatzschule, untersciedet sich aber natürlich total von anderen Ersatzschulen wie Waldorfschulen, Montessorischulen, etc., aber eben nicht von anderen Gymnasien. Von daher maße ich mir nicht an zu sagen, ob es da starke Unterschiede gibt in Bezug aug Einstellung oder nicht, weil ich es nicht beurteilen kann. Ich kann aber sagen, dass hier Deine Aussage für staatlich anerkannte Gymnasien (und auf die beziehe ich mich jetzt hier, weil ich es da eben kenne und weiß) nicht zutrifft. Und daher maße ich mir nicht an, das für jede andere Ersatzschule sagen zu können. Wenn Dir das zu wiedersprüchlich ist, tut´s mir leid.
Aber genau das habe ich doch gesagt. Bei staatlich anerkannten Ersatzschulen musst du um die normale Einstellung zu bekommen ein 2. StEx haben, bei anderen Schulen aber nicht! UNd das ist ganz klar in allen Bundesländern. Wobei du inzwischen z.B. in Berlin problemlos eine Vertretungsstelle ganz ohne StEx bekommst. Habe ich inzwischen immerhin schon seit fast einem Jahr ![]()
ZitatOriginal von Dalyna
Du sagst es: Deiner Meiung nach. Denn hier ist da, wenn es sich um Gym handelt kein Unterschied zu verzeichnen, wenn man mal davon absieht, dass es eben an kirchlichen Privatschulen auch Lehrer im Kirchendienst gibt. Ansonsten gibt es keinen Unterschied zu anderen Gymnasien.Für andere Formen der Privatschule kann und will ich daher nicht sprechen.
Da die letzte Stelle, die angeboten wurde, wo es hieß, dass erst nach staatlicher Anerkennung mit evtl. Verbeamtung usw. zu rechnen wäre, wenn überhaupt, aus Hamburg kommt und da dßann nach TV-L bezahlt wurde, dies also für alle Bundesländer die dem TV-L unterliegen identisch sein müßte, sollte das auch für RLP gelten.
UNd ich sehe in meiner Aussage auch keinen Widerspruch zu deiner, eher widersprichst du dir selber, du sagst, du kannst keine Aussage machen, meine sei aber falsch ![]()
Also stellen wir einfach fest, es gibt in allen Bundesländern Praivatschulen, die Leute ohne 2. Staatsexamen einstellen und auch staatliche Schulen und es gitb welche, die es nicht machen!
ZitatOriginal von Dalyna
Das sollte man aber auch differenzierter sehen. Privatschule ist nicht gleich Privatschule bei so vielen verschiedenen Bundesländern mit verschiedenen Regelungen. Oder reden wir gerade explizit über Hessen?
Ich glaube, welches Bundesland ist dabei relativ egal, denn meiner Meinung nach gibts eben sowieso einen Unterschied zwischen Privatlicher Schule und staaatlich anerkannter Ersatzschule oder so ähnlich.
ZitatOriginal von Schmeili
ja, KÖNNTEN sich die Privatschulen ihre Lehrer aussuchen, würden sie sicherlich auch diejenigen MIT 2. Stex nehmen, aber das können sie selten.
So sehe ich das auch. Ich kenne Leute, die durch 2. StEx gefallen sind und nun schon seit Jahren glücklich an einer Waldorf-Schule z.B.
http://www.lehrcare.de schreibt hier immer wieder Stellen für Privatschulen z.B. aus und ich glaube, die sind nicht auf Berlin begrenzt.
ZitatOriginal von alias
Die Meldung am Arbeitsamt hat keine negativen Auswirkungen.
DAs kommt darauf an, was du als negativ beszeichnest. Manche finden schon diese tausend Seiten Papier, die Auszufüllen sind und das Antanzen zu vorgegebenen Terminen usw. negativ!
Ja, kannst du sicher. Aber die Fristen sind dann eben einzuhalten bzw. ist sonst ein Aufhebungsvertrag nötig, dass hängt dann sicher vom Vorgesetzten ab!
Allgemein heißt es im Arbeitsrecht am 3. Tag, aber der AG kann auch ab dem 1. Tag eine verlangen. DAmit muss also überall das spätestens am 3. Tag da sein, alles andere sind ZUsatzvereinbarungen über Tarifverträge o.ä.
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