Nein, natürlich musst du dich nicht impfen lassen. Mal davon abgesehen, dass ich nicht glaube, dass es den Impfstoff bald gibt!
Beiträge von Susannea
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Die Bezahlung ist in Brandenburg besser, sowohl im Refrendariat als auch später, denn Berlin hat ja wieder seine Extrawurst. Aber Brandenburg hat natürlich deutlich mehr Fläche wo du hin kommen könntest, dort läuft auch ncihts zentral wie in Berlin usw.
Ob die Ausblidung nur in dert Grundschule wirklich ein Vorteil ist bezweifle ich, um in anderen Bundesländern genommen zu werden.
In Berlin ist es nachher leichter erstmal kurzfristige Stelle zu bekommen usw.Ich würde das wohl eindeutig vom Weg abhängig machen und dem, was dir an Geld übrig bleibt, denn was nützen dir z.B. "nur" 12 Moante, wenn auch da das Geld zu wenig zum Leben ist?
Ich habe in beiden Bundesländern gearbeitet und in Brandenburg studiert und beides hatte eben Vor- und NAchteile, in Berlin bin ich momentan lieber durch das PKB-System und die Zentralisierung, so dass ich keinerlei neue Unterlagen abgeben muss, sondern bei einem Schulwechsel usw. nur der Bearbeiter wechselt!
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Original von goldi777
Mal rein rechtlich: Bedeutet das für mich - Lebenszeitbeamtin - irgendwelche finanziellen Einbuße (Gehalt, Elterngeld, etc.)?
Nein, al Beamtin bedeutet es keinerlei EInbußen. Meine Freundin war die komplette Schwangerschaft über krank geschrieben, war alles wie vorher auch ansonsten (außer das ihr kein Schüler mehr sagte "Ich schlag dir gleich das Kind aus dem Bauch, wenn du mich nervst!" -
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Original von ciara
Mit BAT hat man ja nach sechs Wochen kontinuierlicher Krankschreibung auch Gehaltseinbußen - beim BV nicht. Bei Beamten gilt das nicht.LG,
CiaraNicht nur das, wenn du nicht willst, dass es dann beim Elterngeld weniger wird, musst du dort die Krankschriebung mit Begründung auch einreichen, damit nachgeprüft werden kann, ob das schwangerschaftsbedingt ist. Denn ansonsten werden dann ja Monate mit Krankengeldbezug ohne Einkommen gerechnet!
@schoolscout: DAs freut mich für dich, dass es nun alles so eindeutig ist und das so schnell eine Vertretung kommt (wäre hier sicherlich nicht ganz so schnell möglich!). Aber was anderes als die Freistellung, habe ich nicht erwartet, denn damit hättten sich alle in Teufels Küche begeben!
ohiticawin: JE nach Verhätnis zur Schulleitung würde ich da mal anfragen, was für die günstiger ist, wenns für dich keinen UNterschied macht!
Mikael: Eigentlich eine gute Idee!
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Original von meike
Susannea, sag mal willst du es nicht verstehen? Ich verliere langsam die Geduld. Scoolsout hat ein BV, weil sie in der Schule nicht arbeiten darf, weil dort die Gefahr der Ansteckung zu hoch ist. Warum sollte eine Schwangere nicht an ihrem Schreibtisch sitzen können und Unterricht vorbereiten?
MeikeNein, meike, du verstehst es nicht! schoolscout hat eben nicht dieses BV was die anderen Lehrer haben, sondern ein allgemeines BV wo sämtliche Tätigkeiten verboten sind, von ihrem Arzt bekommen. Das er das ihr gegenüber so begründet hat, ist etwas ganz anderes, aber dies steht auf dem BV nicht drauf (denn die Begründung geht ja niemanden etwas an), sondern es steht nur drauf, wie oben von ihr erwähnt, dass alle Tätigkeiten verboten sind!
Ob sie das also trotzdem könnte, tut nichts zur Sache, si darf es nicht bzw. ihr Schulleiter darf ihr solche vorbereiteten Sachen eigentlich nicht abnehmen, da er damit gegen das MuSchG verstößt!
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Original von Tintenklecks
Schwanger heißt nicht krank, Verbot für bestimmte Tätigkeiten heißt nicht, ich bleibe zu Hause und tue nichts mehr (was ich hier aber auch niemandem unterstellen möchte).Ich möchte wirklich niemandem nachsagen, dass er sich auf einem Beschäftigungsverbot ausruht, aber wenn man schon den Vergleich mit anderen Berufsgruppen heranziehen möchte, sollte man auch wissen, wie es dort zugeht.
DA haben wir doch den entscheidenen Ounkt, die TE hat aber kein Verbot für bestimmte Tätigkeiten, sondern für alle und dann kann man es problemlos mit jeder Berufsgruppe vergleichen, denn die würden dann auch alle nichts mehr tun!
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Original von jotto-mit-schaf
Aufgrund dieser Aussage ist es nunmal für viele recht eindeutig: Sie hatte Angst vor der Schweinegrippe und der Arzt hat ihr den Gefallen getan, das BV auszusprechen.
Sie ist gesund. Sie will jetzt nicht arbeiten. Sie wollte von uns Bestätigung. Sie ärgert sich darüber, dass wir hier es ein wenig anders sehen. Schicksal. Sie wird es überleben.UNd genau dies Vorurteile und Verallgemeinereungen nerven mich. Wer sagt denn, das das die Gründe des Arztes waren? Wir kenne sie doch gar nicht persönlich.
ZitatOriginal von ciara
In diesem Sinne an alle Schwangeren: achtet darauf, was der Krümel will und kümmert euch doch einfach einen feuchten Kehricht um die Meinung der Außenwelt
Dem möchte ich mich anschließne und noch darauf Hinweisen, dass euch alles andere später eh keiner dankt! -
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Original von Mia
Interessant, dass du mein BV im Wortlaut kennst und es dann auch noch mit anderen fremden BVs vergleichen kannst. Und das, wo du noch ein Posting zuvor sagst, dass man sich bei anderen mangels Hintergrundinfos besser kein Urteil bilden sollte.
Sowas gilt dann immer nur für die anderen?
Stimmt, du hast Recht, ich ging davon aus, dass du kein eigenes BV hast, sondern das von der zuständigen Schulbehörde ausgestellte, allgmeines für alle. DAs tut mir leid!Das wollte ich damit sagen, dass ein persöniches eben nicht mit dem von der Schulbehörde zu vergleichen ist!
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Mia: Und ich möchte noch ienmal darauf hinweisen, dass hier ienfach ein deutlicher Unterschied zwischen deinem BV und dem der TE vorliegt, denn diese hat ein totales BV und daran hat sich der AG zu halten!
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Original von Mia
Und ehrlich entsetzt bin ich auch über die blinde Arztgläubigkeit, die hier propagiert wird! Ich halte es nicht für besonders clever, seine Vernunft und Eigenverantwortung vor der Arztpraxis abzulegen. Und schon gar nicht sollte man sich selbst das Recht absprechen, sich ein Urteil darüber zu bilden, was der Arzt da so behauptet!Ehrlich gesagt bin ich entsetzt, was für allwissende, hellsehende Menschen wir hier haben. NAtürlich sollte man selber sich ein Urteil bei sich selbst bilden, bei andenr kann und darf ich es aber nicht bilden, denn ich kenne im Gegensatz zum Arzt weder genaue Vorerkrankungen, Befindlichkeiten, Symptome usw.
UNd nein, sicherlich stellen Ärzte nicht einfach so ein BV aus, ganz im Gegenteil, ich kenne viele Schwangere, denen eigentlich eines zustehen würde nach den Vorfällen usw. aber der Arzt es nicht ausstellt.
GAnz ehrlich wird mir ganz anders, wenn ich hier höre, was Ärzten damit unterstellt wird und auch den schwangeren Kollegen! Da sollte man vielleicht mal darüber nachdenken!
IM übrigen sehe ich das in vielen Fällen mit der Hysterie auch so, aber noch schlimmer fine ich Leute, die dann sich nicht wirklich informieren und der Meinung sind, dass sie das alles nicht betreffen kann! Also lieber Vorsicht als Nachsicht!
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Original von schoolsout
In meinem Attest vom FA steht schwarz auf weiß drin "Darf keine Tätigkeit ausüben" und mein direx ist der Meinung, dass nur er das Berufsverbot austeilen dürfte. Da hatte mein FA nur drüber gelacht und er meinte, das sollte ich mal dem Gesundheitsamt sagen, wenn ich nach 7 Tagen (nach dem letzten bestätigten oder jetzt nicht mehr gemeldeten (Schweine-) Grippenfall wieder an die Schule solle. Ich darf grundsätzlich bis zum Mutterschutz nicht mehr in die Schule, mein FA meinte (wie oben schonmal ähnlich erwähnt), die Grippewelle legt erst im Januar (wie jedes Jahr) richtig los.Ich bin bei Gott keine Person, die krank feiert oder ihren Extra-Urlaub genießt. Auch meine Klasse ist "führerlos" und abgesehen von Elternsprechtagen, Klassenkonferenzen, die ich verpasse und einfach schwierigen SuS (Hauptschule), die mich als Ansprechpartner gewöhnt sind und auch brauchen, habe ich mich neben meinem schlechten Gewissen noch einer hoffentlich gut verlaufenden Schwangerschaft zu kümmern.
Also bitte keine Kommentare wie "keine Lust zu arbeiten", "Zusatzurlaub" etc.
ich wünsche euch `ne gute Nacht
Ein Berufsverbiot kann dir der Arzt nicht aussprechen, hat er ja auch gar nicht, er hat dir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen

Und genau das ist der Punkt, da steht nichts drin wegen Infektion (dann könnte man tatsächlich woanders eingesetzt werden, sondern dass du gar keine Tätigkeit ausüben darfst (und seis z.B: nur wegen der Panik vor der möglichen Ansteckung usw. Dazu hat hier meiner Meinung nach niemand von uns das Recht sich ein Urteil zu bilden, denn das kann nur ein Arzt!
meike: : NAtürlich kann ich dir das mit dem entsprechenden Paragraphen aus dem Mutterschutzgesetz belegen:
ZitatAlles anzeigen§ 21 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt der Arbeitgeber, der vorsätzlich oder fahrlässig
1.den Vorschriften der §§ 3, 4 Abs. 1 bis 3 Satz 1 oder § 6 Abs. 1 bis 3 Satz 1 über die Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung,
2.den Vorschriften des § 7 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 2 über die Stillzeit,
3.den Vorschriften des § 8 Abs. 1 oder 3 bis 5 Satz 1 über Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeit,
4.den auf Grund des § 4 Abs. 4 erlassenen Vorschriften, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweisen,
5.einer vollziehbaren Verfügung der Aufsichtsbehörde nach § 2 Abs. 5, § 4 Abs. 5, § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 3 oder § 8 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1,
6.den Vorschriften des § 5 Abs. 1 Satz 3 über die Benachrichtigung,
7.der Vorschrift des § 16 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über die Freistellung für Untersuchungen oder
8.den Vorschriften des § 18 über die Auslage des Gesetzes oder des § 19 über die Einsicht, Aufbewahrung und Vorlage der Unterlagen und über die Auskunft
zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 6 bis 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
(3) Wer vorsätzlich eine der in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Handlungen begeht und dadurch die Frau in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.(4) Wer in den Fällen des Absatzes 3 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.Zitat§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. -
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Original von Panama
Und wenn ich nicht schwanger wäre, wäre mir diese dämlich Grippe wie sonst alle anderen Grippeviren völlig wurscht.DAs fidne ich völlig legitim, aber ich finde, es geht nicht, dass hier Leuten unterstellt wird, sie wären nur zu faul. Denn wozu sind Gesetze da, wenn jeder andere besser beurteilen kann als der Arzt, ob derjenige noch arbeiten darf oder nicht!
Sie hat ein komplettes BV und damit macht jeder, der sie dazu auffordert Stunden vorzubereiten usw. sich strafbar. Wird mit hohen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafe geahndet, wenns gemeldet wird. Und somit sollte sich der Schulletier tunlichst dagegen aussprechen, genau wie die Kollegen auch, egal was sie davon halten!
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Original von Mia
Also hör mal: Ich gehe mal davon aus, dass er betreut ist, wenn du normalerweise in der Schule wärst. Diese Betreuung fällt ja nun nicht weg, nur weil du ein Beschäftigungsverbot hast.Mein "Großer" ist auch 2 Jahre alt und wie sonst auch, mache ich einen Teil der Heimarbeit natürlich abends, zu der Zeit, in der ich auch normalerweise meine Unterrichtsvorbereitung mache.
Wenn du keine Betreuung für dein Kind hast, dann hättest du weiter in Elternzeit bleiben müssen.
Also klar fällt bei einigen genau aus der H1N1 Gefahr die Betreuung flach, denn es ist empfohlen worden , dass Kidner von Schwangeren zu Hause bleiben und nicht in die Kita gehen wegen der Ansteckungsgefahr!
Die Frage ist doch, was der FA geschrieben hat. Hat er ein Teil-BV verhängt oder ein allgemeines, dann darfst bzw. mußt du nämlich gar ncihts mehr machen bis zum Mutterschutz!
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Original von Pepi
Also bei plötzlicher Erkrankung,mit Virus von jetzt auf gleich, habe ich doch den Wochenplan, den ich zu Beginn der Woche haben muss, in der Schule vorliegen und damit kann gearbeitet werden. Bei uns arbeiten wir Parallellehrer zusammen. Da kann meist einer aushelfen. Wenn ich länger krank sein sollte, gibt es hoffentlich einen Springer, der dann weiter macht. Ich bin nicht mehr auf dem Laufenden.
Gruß PepiSowas gibts bei uns nicht. Habe nun zweimal jeweils 14 Tage eine kranke Kollegin vertreten und das ganz ohne irgendetwas zu bekommen.
Wozu werde ich denn bezahlt, wenn ich nichts mehr tun muss? Also im Moment z.B. muss ich eigentlich nichts tun, außer die Kidner beaufsichtigen und die Aufgaben bearbeiten mit ihnen, die mir die KLassenlehrerin kurz vorher gibt. DAfür fühle ich mich dann doch ziemlich überbezahlt! Aber das gleicht die ansonsten ja doch sehr maue Bezahlung dann eben aus!
Ich sehe das eben auch so wie Nele!
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Original von Mia
Na holla, jetzt muss man hier schon aufpassen, was man schreibt, sonst findet man direkt ein Zitat von sich in der FR wieder.
So wirklich lachen kann ich darüber nicht, dass Dinge hier aus dem Forum so in der Zeitung abgedruckt werden. UNd das sogar ohne den Nick zu verändern!Schön, dass es für dich zu deiner Zufriedenheit geklärt ist!
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Ich denke schon, gerade wenn du es auf Nachfrage so begründest.
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Original von Loreley
Ich hab dazu mal eine Frage: einige Stellen sind auch für Bewerber mit nur 1. Staatsexamen geöffnet - kann man so das Referendariat umgehen?
Ich denke, das wird ähnlich sein, wie in Berlin übers BEO, das du zwar als Student oder mit dem 1. Staatsexamen an die Schule kannst, aber das Ref trotzdem irgendwann auf dich zukommt und evtl. noch nicht mal was angerechnet wird! -
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Original von pattipiola
Ich habe beim BAD NRW Köln angerufen, die meiner Schule dann ein Schreiben haben zukommen lassen, in dem eine Empfehlung ausgesprochen wird, schwangere Lehrerinnen zu Hause zu lassen, wenn nicht sicher gestellt werden kann, dass diese Kontakt mit Infizierten oder Verdachtsfällen haben. Es ist aber eben nur eine Empfehlung...
Mit einem Dr. vom Gesundheitsamt habe ich telefoniert, der mir sagte, er wäre nicht die Behörde, die hier etwas zu sagen habe (sondern eben der BAD) aber er wäre der persönlichen Meinung, schwangere Lehrerinnen aus der Schule zu nehmen. Ansonsten: wer nicht krank ist, geht zur Arbeit.
Meine Ärztin signalisiert mir von Anfang an, dass ich sofort von ihr in den vorzeitigen Mutterschutz geschickt werde, sobald ich das wünsche...
Muss tatsächlich ICH die Entscheidung fällen? Ich finde eigentlich, dass Schulleitung da Position beziehen muss und entscheidet, wie weit die Fürsorge für die Mitarbeiter geht...
Das würde mir vollkommen reichen um zu sagen, du hast dich an die Empfehlung gehalten!
Aber ich mußte gerade wieder lernen, dass Lehrer sowieso Sonderstatus haben, denn die bleiben ja auch bei fehlenden Titern zuhause und andere Berufsgruppen arbeiten

Denk an dich und das Kind und nimm an! Die Weihnachtszeit kann dann so schön besinnlich für euch werden!
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Mit dem BV kommts drauf an, was drin steht. Aner ja, das kann es bedeuten, dass du z.B. im Schulamt eingesetzt wirst!
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Da hier inzwischen weder Meldepflicht noch sonstwas herrscht und ich das Gefühl habe, hier ist jeder mit Fieber sofort ein "Verdachtsfall" (meine Schwägerin die jeden Tag mein Kind betreut übrigens auch
), hake ich das ganze als Massenhysterie ab und beschäftigere mich mit anderen Dingen. 
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