ZitatOriginal von magister999
Solange Du Angestellte warst, musstest Du bei Krankheit ab dem ersten Tag der Schule eine Krankmeldung abgeben. Dieser "Kleine" Zettel enthält keine Diagnose, sondern nur die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Schulleitung muss diesen Zettel in einer Hilfsakte aufbewahren; in der Personalakte hat die Krankmeldung nichts zu suchen.
Wonach denn am ersten Tag?!? Weder TV-L noch sonst ein Tarifvertrag (den von Hessen kenne ich aber nicht, da weiß ich es nicht) geben dies her. Attest muss nach den Tarifverträgen am 3. Tag vorliegen. Bei uns gehen die Krankmeldungen mit einem weiteren Formular und der Diestantrittsmeldung zur Personalstelle. Bei Angestellten geht noch eins zur KK, bei Beamten gibts ja Lohnfortzahlung auch bei Krankheit, also ist dies unnötig!