ZitatOriginal von FrauBounty
ich habe bei meinen kind-krank-tagen doch immer geld bekommen
Kriegst du ja auch, aber als Angestellte von der GVK ![]()
Und wenn die Betreuungsperson krank ist als Angestellte von der GKV des Partners.
ZitatOriginal von FrauBounty
ich habe bei meinen kind-krank-tagen doch immer geld bekommen
Kriegst du ja auch, aber als Angestellte von der GVK ![]()
Und wenn die Betreuungsperson krank ist als Angestellte von der GKV des Partners.
DAs muss im Beamtenrecht stehen, denn das BEEG gilt ja leider für dich nicht.
Ob bezahlt oder unbezahlt hängt vom Bundesland und vom BEschäftigungsverhältnis ab. obei bei unbezahlt das dann oft die KK zahlt (wenn GVK)
Du bist verbeamtet und da beginnt das Problem, es gilt das Beamtenrecht de sBundeslandes und einige haben etwas zu Zeiten drin wann du wiederkommen darfst.
Ansonsten stimme ich deinem Mann voll zu!
Achso, wenn du nach 9 Monaten wieder einsteigen solltest steht dir als Auszubildener auch noch 3 Monate lang der Sockelbetrag von 300 Euro zu obwohl du wieder arbeitest.
Bei mir ist nur alles was wirklich über TV-L bezahlt wurde als Vertretungslehrer anerkannt worden und das auch taggenau.
Also ich denke nicht, dass diese Sachen Sinn machen, aber das hängt evtl. vom Bearbeiter ab.
Also hier ist nichts großzügig anerkannt worden!
DA deine Frau und nicht dien Kind krank ist geht es nciht über Kinderkrankentage.
ES gibt aber Möglichkeit auf Sonderurlaub, Frage ist nur ob bezahlt oder unbezahlt!
ZitatOriginal von wossen
Als Angestellte ist das Geld weg - und nicht wieder rückholbar - Du hast allerdings bislang die (rechtlich unsichere) Möglichkeit eine kleine Zusatzrente dann ab 67 zu erhalten.
Klar kannst du dir das im Tarifgebiet West zurückholen. Allerdings nur eine bestimmte Zeit lang. In Ost gehts gar nicht.
Deine Stimme schonst du am meisten, wenn du nicht mit der Kraft- sondern der Wurfstimme arbeitest. Das bedarf aber etwas Training. Wir hatten im Studium glücklicher Weise Sprecherziehung und haben so etwas geübt.
Hat jemand eine Idee? Gerade machen wir nämlich das Nomen, mit Numerus, Genus und nun ausführlich (weil leider bisher nicht behandelt wurde) Kasus und danach bräuchten wir einen Ausgleich.
Lektüre lesen geht nicht, weil sie das schon in WUV machen.
Was könnte es denn noch sein, was den Schülern mehr Spaß macht?!?
Am besten wäre eigentlich was zum Texte verfassen weil unsere Arbeiten meist aus Diktat, Grammatiktteil und Texte verfassen bestehen. Aber was nimmt man da.
Hatte schon überlegt ob ich Frühlingsgedichte nehmen soll oder per Mind-Map (soll auch behandelt werden) sie dann Frühlingsgeschichten schreiben lasse.
Es wird ja nach TVL in den meisten Bundesländern gezahlt. Nach dem, was hier der Tenor war, wird dann als EInstufung E10 gewählt.
Ja, der Inhalt des Paketes ist versichert, allerdings dürfen keine Lebensmittel verschickt werden, daher bin ich mir nciht sicher wie sie mit deinem Paket verfahren.
Ich würde mal auf der Homepage suchen ob da was für Reklamationen steht und sonst zum Hermes-Shop gehen und fragen.
Rosenfee: Ich kann dir nur von der mit mir eingestellten Kollegin berichten, die den Master noch nicht hat (weil ein Praktikumsbericht fehlt) und die sie versehentlich in E11 eingestuft hatten. Dies haben sie auf E10 korrigiert bis sie das Master-Zeugnis bringt stand in dem Brief.
Kann natürlich sein, dass da noch mehr fehler in der Einstufung stecken.
Und nein, gleichgesetzt wirds noch nicht richtig, du musst es noch offiziell anerkennen lassen als 1.StEx (warum auch immer
).
Mareni: Wenn du ALGII bekommst, dann wird der Beitrag übernommen.
ZitatOriginal von klammeraffe
Ich habe mich in den letzen Ferien für zwei Wochen arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet. Die Krankenversicherung musste ich dann zwar selber übernehmen, aber in die Rentenkasse etc. hat das Arbeitsamt einbezahlt... und da ich nicht weiß, ob ich mal verbeamtet werden, war es mir so sicherer.
Stimmt, das ist ein Argument. Das ist ja bei mir anders, weil ich immer noch ein Kind unter 3 habe und da eh eingezahlt bekomme.
Da hilft nur, dass du das Schulrecht von NRW vornimmst (müßtet ihr in der Schule haben) und nachschaust. Ich bin mir sicher bisher dies noch nirgends gesehen zu haben!
Für ALGI musst du mindestens 12 MOnate in den letzten 2 Jahren gearbeitet haben, das stimmt (oder in Elternzeit gewesen sein). Wenn du keinen Anspruch hast wird dir gar nichts bezahlt!
Dir bleibt dann evtl. nur ALGII.
Ich habe mich bisher noch nie arbeitslos gemeldet, da ich eh keine Anspruch hatte, jetzt habe ich ihn und werde es wohl auch tun.
Ich korrigiere nur Klassenarbeiten mit rot, sonst mit dem Stift, den ich gerade zur Hand habe (also z.B. auch blau usw.)
ZitatOriginal von Mikael
Schaffen wir die Ausbildung zum Lehrer ab! Dann bekommen alle nur noch 1700 brutto. Das ist dann fair. Und spart dem Staat Geld.Gruß !
Da hat jemand nur teilweise gelesen. Hier gehts eben mit keiner Linie darum, ob man die Ausbildung gemacht hat, sondern lediglich der Abschluss zählt. So kriegt z.B. jemand mit dem BA schon E10 (und nicht erst mit dem 1. Staatsexamen, die kriegen E11, zumindest wenns der MA ist), jemand der noch mit Staatsexamen studiert hat, also schon alles fertig hat, nur den Abschluss nicht, ist aber "ungelernt", denn Scheine und Zwischenprüfungen zählen nicht! Die Arbeit ist aber die selbe und der jenige mit allen Dinge fürs 1. Staatsexamen hat deutlich mehr gemacht und gelrent im Bezug aufs Lehrersein, kriegts nur nicht bezahlt! Der wird eben genaus bezahlt wie ein Maurer z.B. der unterrichtet.
Und Erfahrung in der Schule wird auch nur angerechnet, wenn sie durchgängig ist. Die meisten versuchen aber die Verträge während der Feiren auszusetzen, also fängt man wieder von vorne an.
Wie gesagt, auch Englisch mußte ich hier unterrichten, habs nach der 11. Klasse abgewählt gehabt. Diene Argumente stießen dort auf kein Gehör bzw. gabs einfach keine Alternative.
Was hast du davon, wenn du die Befähigung abgibst?!? ZUmidnest in Berlin und Brandenburg muss man in der Grundschule alles unterrichten, egal ob befähigt oder nicht. Ausnahme Schwimmen und Religion.
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