Die Anzahl der Semester interessiert doch nachher niemanden. Ich bin nun im 21. Hochschulsemester, aber ich habe eben nun auch schon inzwischen 5 Prüfungsordnungswechsel, Fachweschsel usw. hinter mir!
Beiträge von Susannea
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Du darfst keien Mehrarbeit usw. leisten, aber abgeordnet dürftest du evtl. schon. Denke also, dass die Fahrtwege dazwischen nicht gehen, aber ganz müßte gehen. Habe dazu leider nichts in dem Heft gefunden.
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Sowohl Berlin als auch Brandenburg haben die SA vorgeschrieben, sehr zu meinem Leidwesen, denn ich habe LA gelernt.
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Original von redfairy
finde es auch nicht so wichtig ob er darf oder nicht, sondern ob du dazu bereit bist?
wenn es dir ansonsten gut geht, du aber nicht unterrichten darfst wegen schweinegrippe, würde es für mich selbstverständlich sein den samstag hinzugehen.
zumal bei drei stunden ja noch genug vom tag übrig bleibt.Ganz klar sehe ich das anders, in erster Linie ist die Frage ob sie überhaupt darf und dann, ob sie an dem Tag darf. So siehts zumidnest das Gesetz

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Nein, darf er nicht ohne weiteres. KOmmt darauf an, was auf dem BV steht.
Ist das auf den Unterricht beschränkt? Wenn nämlich nciht, darf er dich gar nciht einplanen!
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Original von Clematis
Das Argument verstehe ich irgendwie nicht
Das ist doch nur eine Formsache, eine Bitte um Entschuldigung zu akzeptieren, oder? Wenn ich Zweifel habe an einer Entschuldigung werde ich doch sofort aktiv und hake bei den Eltern nach?
Wenn es theoretisch irgendwann, z.B. ein halbes Jahr nach der Zeugnisausgabe, mal Probleme wegen der Fehlzeiten geben sollte kann ich doch nicht sagen: Ach so, Entschuldigungen wurden abgegeben, aber die hab ich eh gleich weggeschmissen da ich für mich entschieden habe, dass das Kind unentschuldigt gefehlt hat?Wenn es eine Formsache wäre, bräuchte man doch keine mehr. Und nein, warum muss man bei den Eltern nachhaken. Wenn man eine Entschuldigung nicht akzeptiert, dann teilt man es evtl. den Eltern mit, aber sicher nicht jede Mal wieder, wenn man einmal gesagt hat, der Grund wird nicht akzeptiert!
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SPF- Kinder sind Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die also eine anerkannte Lernbehinderung haben. Dies ist aber auch auf dem Zeugnis vermerkt, ob sie das bei uns nur die ersten 6 Schuljahre haben oder aber auch in der Oberschule weiter, kann ich leider nicht sagen.
Und diese Kinder dürfen eben eigentlich gar nicht die Arbeiten der Kinder ohne Lernbehinderung schreiben, eigenltich ja auch klar.
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Original von *Stella*
Auf die Gefahr hin, mich als Volltrottel zu outen...(Binnen)differenzierung schön und gut. Aber in einer Probe muss der Schüler, der aufgrund seines wie auch immer beschaffenen Leistungsvermögen mehr oder weniger, leichtere oder schwierigere Dinge geübt hat, dieselben Fragen beantworten und wird nach demselben Punktesystem bewertet wie jeder andere Schüler.
Ich sehe da einfach eine ungeheure Diskrepanz und auch Ungerechtigkeit. Vorher wird im vorgegaukelt, weil er ja weniger und weniger anspruchsvolle Aufgaben übt, dass er eigentlich gut mitkommt.
Später erfährt er über die Note, die (vermutlich) nicht so gut ausfällt, dass er sich getäuscht hat, dass er "gar nichts" kann...
Alles etwas plakativ beschrieben, man könnte es auch pädagogischer ausdrücken, aber es läuft meines Erachtens darauf hinaus.
Hm, ist das bei euch so? Bei uns gibts auch differenzierte Arbeiten, denn wird haben viele SPF Kinder dabei und die dürfen ja eh nur Noten mit * bekommen, d.h. die sind an ihrem Leistungsvermögen gemessen und nicht dem dder Mitschüler.
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Original von Bear
Das hört sich sinnvoll an. Wenn mich nicht alles täuscht, kann ein Zeugnis innerhalb eines Jahres gerichtlich überprüft werden - da könnten dann vielleicht auch die Fehlzeiten (und die Entschuldigungen) wichtig sein (?).Aber die Eltern bitten doch nur um Entschuldigung, ob das dann als unentschuldigt zählt oder nicht hat ja ncihts mit der Anzahl der Blätter zu tun

Das entscheidest du bzw. dein Chef, also nützen diese Papiere bei so etwas gar nichts.
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Original von FrauBounty
ich bin aber beamtin
Dann bekommst du es weiterhin vom AG, da sollten sich die einzelnen Bundesländer auch nicht viel unterscheiden. -
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Original von FrauBounty

ich habe bei meinen kind-krank-tagen doch immer geld bekommen

Kriegst du ja auch, aber als Angestellte von der GVK
Und wenn die Betreuungsperson krank ist als Angestellte von der GKV des Partners.
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DAs muss im Beamtenrecht stehen, denn das BEEG gilt ja leider für dich nicht.
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Ob bezahlt oder unbezahlt hängt vom Bundesland und vom BEschäftigungsverhältnis ab. obei bei unbezahlt das dann oft die KK zahlt (wenn GVK)
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Du bist verbeamtet und da beginnt das Problem, es gilt das Beamtenrecht de sBundeslandes und einige haben etwas zu Zeiten drin wann du wiederkommen darfst.
Ansonsten stimme ich deinem Mann voll zu!
Achso, wenn du nach 9 Monaten wieder einsteigen solltest steht dir als Auszubildener auch noch 3 Monate lang der Sockelbetrag von 300 Euro zu obwohl du wieder arbeitest.
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Bei mir ist nur alles was wirklich über TV-L bezahlt wurde als Vertretungslehrer anerkannt worden und das auch taggenau.
Also ich denke nicht, dass diese Sachen Sinn machen, aber das hängt evtl. vom Bearbeiter ab.
Also hier ist nichts großzügig anerkannt worden!
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DA deine Frau und nicht dien Kind krank ist geht es nciht über Kinderkrankentage.
ES gibt aber Möglichkeit auf Sonderurlaub, Frage ist nur ob bezahlt oder unbezahlt! -
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Original von wossen
Als Angestellte ist das Geld weg - und nicht wieder rückholbar - Du hast allerdings bislang die (rechtlich unsichere) Möglichkeit eine kleine Zusatzrente dann ab 67 zu erhalten.
Klar kannst du dir das im Tarifgebiet West zurückholen. Allerdings nur eine bestimmte Zeit lang. In Ost gehts gar nicht. -
Deine Stimme schonst du am meisten, wenn du nicht mit der Kraft- sondern der Wurfstimme arbeitest. Das bedarf aber etwas Training. Wir hatten im Studium glücklicher Weise Sprecherziehung und haben so etwas geübt.
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Hat jemand eine Idee? Gerade machen wir nämlich das Nomen, mit Numerus, Genus und nun ausführlich (weil leider bisher nicht behandelt wurde) Kasus und danach bräuchten wir einen Ausgleich.
Lektüre lesen geht nicht, weil sie das schon in WUV machen.
Was könnte es denn noch sein, was den Schülern mehr Spaß macht?!?
Am besten wäre eigentlich was zum Texte verfassen weil unsere Arbeiten meist aus Diktat, Grammatiktteil und Texte verfassen bestehen. Aber was nimmt man da.
Hatte schon überlegt ob ich Frühlingsgedichte nehmen soll oder per Mind-Map (soll auch behandelt werden) sie dann Frühlingsgeschichten schreiben lasse.
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Es wird ja nach TVL in den meisten Bundesländern gezahlt. Nach dem, was hier der Tenor war, wird dann als EInstufung E10 gewählt.
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