Achte darauf, dass du eine Widerspruchsfrist hast, innerhalb der musst du wenn Widerspruch einlegen. Also, sollte sich bis dahin nichts getan haben, musst der Widerspruch eingegagen sein, sonst ist es vorbei.
Beiträge von Susannea
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Das hängt von deinem Abschluss ab und dem Bundesland. Hier in Berlin gibts mit Bachelor E10, Master E11 und ohne eines der beiden E6, Staatsexamen weiß ich leider nicht, meine auch E11.
In Brandenburg ist es ähnlich.
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Original von Schneemann
Verträge unterschreiben? Ich gehe somit davon aus, dass du keine Beamtin bist, oder? Dann ist das doch sowieso alles anders, nehme ich an...
Ja, ich bin keine Beamtin. Jein, es ist nicht alles anders. Die Links oben beinhalteten beides, sowohl die Regelungen für Angestellte als auch Beamten
Dies soll aneinander angepasst werden. Aber auch bei einer evtl. Verbeamtung (hm, tut Berlin sowas noch *grübel* ) würde die Nebentätigkeit ja schon bestehen und somit das anders laufen 
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MIr fällt spontan noch der Weg zur Arbeit ein, der ja auch abgesetzt werden kann.
Und je nachdem wie lang der ist und wie hoch die Kinderbetreuungskosten sind, lohnt es sich jetzt schon für 2009 eine Steuererklärung ohne viele weitere Belege zu machen. Alleine mit den Fahrtwegen sprengen wir jedesmal die 920 Euro Pauschale deutlich.
Habe gerade mal spaßeshalber bei mir reingeguckt, selbst mit nur 50 Arbeitstagen in 2009 komme ich auf über 1000 Euro Fahrtkosten die anzusetzen sind und mein Mann mit einem Jahr arbeiten auf 2400 Euro. Da kommt dann schon eine nette Summe zusammen, die es nachher wieder gibt. Kinderbetreuungskosten sind ja noch zusätzlich abziehbar, die sind ja meist recht prdentlich.Achso, evtl. noch hauhaltsnahe Dienstleistungen, wie Schonsteinfeger, Heizungswartung o.ä.
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alias: In den LInks steht eindeutig, dass die Summe der Einnahmen egal ist, die zeitlich Begreunzung ist klar. Ist aber für mich auch nicht ausschlaggebend, weil ich erst die Nebentätigkeit hatte und somit unter der Vorasuusetzung alle Verträge unterschreibe

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Wenn das Arbeitszimmer anerkannt wird, dann sind die Kreditzinsen anteilig absetzbar. Aber nur die, nicht die Tilgung!
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Original von Rosenfee
Da steht doch genau, dass sich die Frage auf ALG I oder ALG II bezieht. Von arbeiten gehen oder sonstwas, war doch gar keine Rede... Das haben die hier antwortenden Personen daraus gemacht, nicht aber die Threaderstellerin
Lg, Rosenfee
Sie sprach von ALGI und das bedeutet, dass sie arbeiten gehen will, denn nur wer dazu bereit ist und auch die zeit dafür hat und die Kinderbetreuung kann welches kriegen
Also auch nur der kann sich arbeitslos melden 
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Original von Lisisanni
Unterhalt bekomme ich nur für mein Kind, nicht für mich, da ich nicht verheiratet bin /war.
Deshalb bin ich auf finanzielle Unterstützung leider angewiesen; darum die Frage.
Zu meiner Mutter zurückziehen geht nicht, sie lebt im Ausland; ist mit Kind eh ein bisschen unnötig, zumal ich ja zum Ref dann wieder zurück nach Bayern kommen müsste/kommen wollen würde. Ich möchte ihn auch nicht aus seinem sozialen Umfeld reißen.ALG II habe ich mir notiert, ich wende mich mal ans örtliche Arbeitsamt.
Vielen Dank
ALGII gibts aber nicht beim Arbeitsamt sondern bei der Arge
Unterhalt steht dir für die ersten 36 Monate deines Kindes auch für dich zu, so genannter Betreuungsunterhalt! Ohne Kinderbetreuung kannst du dich nicht mal arbeitssuchend melden, somit solltest du den Betreuungsunterhalt auch in Anspruch nehmen, dafür ist es vollkommen egal, ob du verheiratet warst oder nicht und ob ihr zusammengelebt habt oder nicht! -
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Original von MYlonith
Was meinst Du mit Verzögerung?
Wenn amn z.B. zu erst 3-14 angegeben hat, aber ja meist nur noch 10 Monate zur Verfügung hat, warten einige Elterngeldstellen darauf, dass man dann selber den Antrag nach Rücksendung ändert und fangen dann erst mit der Bearbeitung an
Da aber die Bearbeitung eh zwischen 6 Tagen und 6 Monaten dauert, kann das sehr ärgerlich sein!
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Arbeitslos kannst du dich nicht melden, wenn du noch nicht gearbeitet hast, aber arbeitssuchend. ALGI steht dir also nicht zu!
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Original von MYlonith
Dann ist es also egal, wie wann man beantragt, wenn Mutterschaftsgeld sowieso als "Elterngeld" gezählt wird und man quasi nur 10 Monate Elterngeld bekommt und die 2 Monate Mutterschaftsgeld sowieso abgezogen werden.
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Genau, wobei ein anderes Stellen evtl. noch Verzögerung gebracht hätte, weil einige Stellen darauf bestehen, dass der so gestellt wird, wie bei euch.
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Nachdem ich gerade alias Link gelesen habe, glaube ich langsam, die spinnen. Aber gut, da meine Nebenbeschäftigungen nie im öffentlichen Dienst sind, solls mir egal sien, denn dann darf ich verdienen, was ich will

Aber bei Nebenbeschäftigungen im öffentlichen Dienst dem AG etwas abgeben zu müssen, ist schon unverschämt!
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Original von Britta
Ich brauchte gar nix mehr von der Bezügestelle, ich hab einfach alle meine Gehaltsmitteilungen aus dem Zeitraum hingeschickt, das reichte...
NAch dem Gesetz reicht das auch, nach den Richtlinien zur Bearbeitung auch, nach den Anträgen einiger Bundesländer (die scheinbar wichtiger als das Gesetz sind
) leider nicht.Aber ja, eigentlich reicht das aus!
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Original von Schneemann
WAS? Nie im Leben! Meinst du das ernst?
Soviel zur Freiheit der Kunst...
Kann das aber sein, dass das allein in NRW so ist? Zudem habe ich jetzt schon viele Zahlen gehört... 1200, 2100, 1848, ja sogar 6000 habe ich sogar im NRW-Nebentätigkeitsrecht gelesen (hab bald alle Bundesländer durch!), das galt aber nur für Nebenverdienste im öffentlichen Dienst...7800 ist wieder mal eine ganz neue Zahl...
Die 2100 waren bis (ich glaube) 2008 1848 Euro, da ist die Grenze erhöht worden.
Mit abziehen usw. habe ich auch noch nie etwas von gehört und kann mir das auch beim besten Willen nicht vorstellen!
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Original von MrsX
Mach mal keine Panik, so viel dürfte der eine Monat mehr Verdienst in der Berechnung nicht ausmachen.
2009 gabs für alle Kinder einen Kinderzuschlag (ich glaub 200 Euro, ich hab ihn allerdings noch nicht), das gibts einmalig nur für Kinder, die in 2009 geboren wurden. Und den Dezember würdest du ja auch noch Kindergeld kriegen.
Ich drück dir trotzdem die Daumen, jetzt wirds wohl doch ein 2010 Kind.
Die Bezügestelle hat mir das übrigens bescheinigt, ohne dass ich was hinschicken musste. Ich hab da nur angerufen. Wenn die Geburtsurkunde an deinem Schulamt ist, können die aktiv werden und schicken dir den Wisch zu, wie viel zu verdient hast.
Der Kinderzuschlag beträgt 100 Euro je Kind und mit dem Kidnergeld ist es eine Milchmädchenrechnung, denn das gibts dann eben einen Monat früher nicht mehr
18 Euro Unterschied im Jahres-Einkommen machen übrigens schon einen Euro im monatlichen Elterngeld aus, also sind 12 Euro Unterschied in der Gesamtsumme! Da lohnt sich das evtl. schon

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ZitatAlles anzeigen
Original von Schneemann
Im Einkommensteuergesetz steht hierzu im § 3 unter Nr. 26:„Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 1.848 Euro im Jahr.
Und im § 5 der Nebentätigkeitsverordnung für das Land Rheinland-Pfalz steht dann:
„Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes gelten als allgemein genehmigt, wenn die dort genannte Freigrenze im Kalenderjahr nicht überschritten wird, die Tätigkeiten außerhalb der Dienstzeit ausgeübt werden und kein gesetzlicher Versagungsgrund vorliegt; sie sind vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen."
Ich weiß ich habe eigentlich nach Bayern gefragt, aber mich wundert nur, dass es hier bei RLP einen Höchstwert gibt. Gilt dort das Grundgesetz nicht?
Für Bayern finde ich allerdings tatsächlich keine Höchstgrenze im Netz...
DAs was du hier aufzeigst, ist meiner Meinugn nach die Freigrenze (inzwischen auf 2100 Euro erhöht) bis zu der du das ganze steuer- und sozialversicherungsfrei machen kannst, wenns gemeinnützig oder für öffentliche Institutionen ist.
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Na dann drücken wir mal fleißig weiter. Ich möchte erst am 2.1 frühestens lesen, dass dein Kind in 2010 geboren ist

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Original von Mia
So, dann drückt mir mal die Daumen, dass sich unser Kleiner noch bis Januar gedulden kann!
Mache ich, kommt mir bekannt vor. Bei uns wars bei der Großen so, die ist Anfang Januar 2007 geboren, ohne Elterngeld hätte mein Mann niemals Elternzeit nehmen können.2009 bei der Kleinen wars aber auch ähnlich, denn da war die Hebamme weg. Bei mir hats imemr geklappt. VET war beide Male 23.1. also hoffe ich, dass es bei dir auch klappt!
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DAs heißt es sicher, es geht eigentlich meist darum, dass einige versuchen bis zum letzten Schultag vor den Ferien in Elternzeit zu gehen, dann die Ferien wieder bezahlt zu bekommen und am Besten noch danach wieder in Elternzeit zu sein

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Original von Mia
"Bescheinigung des 12-monatigen Berechnungszeitraums vor der Geburt des Kindes bzw. Mutterschutzfrist."Ja was nu? Ist der Stichtag die Geburt des Kindes oder der Beginn der Mutterschutzfrist?
Das geht nur aus dem Gesetzestext eindeutig hervor, nicht aus einigen Vordrucken
Zeiträume in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde, werden cniht berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass du Beamtin bist? Dann kriegst du ja kein Mutterschaftsgeld und somit zählen die letzten 12 vollen (!) Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.
Falls du es nachlesen möchtest im Gesetz, §2, Absatz 7, unterer Teil (war zu faul die Sätze zu zählen
)
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